Common use of Pfandrecht Clause in Contracts

Pfandrecht. (1) CBF haften die bei ihr unterhaltenen Depots nach Maßgabe von Absatz 4 als Pfand, für die der Kunde eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, dass die darin verbuchten Wertpapiere im Eigentum des Kunden stehen oder seiner unbeschränkten Verfügungsbefugnis gemäß § 12 Abs. 4 oder § 13 DepotG unterliegen. Für darin verbuchte Ansprüche des Kunden gilt, dass der Kunde hierüber unbeschränkt verfügungsbefugt sein muss und der Kunde dies der CBF schriftlich angezeigt hat. Als Wertpapiere gelten alle jetzt und künftig verbuchten Wertpapiere, Bruchteile am Sammelbestand sowie Sammelschuldbuchforderungen einschließlich der Zins- und Gewinnanteilsscheine nebst den Erneuerungsscheinen sowie die auf Aktien anfallenden Bezugsrechte und Berichtigungsaktien. Als Ansprüche gelten insbesondere Währungsguthaben sowie Ansprüche vor allem Lieferungs- und Herausgabeansprüche des Kunden, die ihm wegen der in den in Satz 1 genannten Depots verbuchten, im Ausland ruhenden Wertpapiere einschließlich der Zins- und Gewinnanteilsscheine nebst Erneuerungsscheine jetzt und künftig gegen CBF zustehen.

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Pfandrecht. (1) CBF haften die bei ihr unterhaltenen Depots nach Maßgabe von Absatz 4 als Pfand, für die der Kunde eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, dass die darin verbuchten Wertpapiere im Eigentum des Kunden stehen oder seiner unbeschränkten Verfügungsbefugnis gemäß § 12 Abs. 4 oder § 13 DepotG unterliegen. Für darin verbuchte Ansprüche des Kunden gilt, dass der Kunde hierüber unbeschränkt verfügungsbefugt sein muss und der Kunde dies der CBF schriftlich angezeigt hat. Als Wertpapiere gelten alle jetzt und künftig verbuchten Wertpapiere, Bruchteile am Sammelbestand sowie Sammelschuldbuchforderungen Sammelschuldbuch- forderungen einschließlich der Zins- und Gewinnanteilsscheine nebst den Erneuerungsscheinen Erneuerungs- scheinen sowie die auf Aktien anfallenden Bezugsrechte und Berichtigungsaktien. Als Ansprüche gelten insbesondere Währungsguthaben Währungs- guthaben sowie Ansprüche vor allem Lieferungs- und Herausgabeansprüche des Kunden, die ihm wegen der in den in Satz 1 genannten Depots verbuchten, im Ausland ruhenden Wertpapiere einschließlich der Zins- und Gewinnanteilsscheine nebst Erneuerungsscheine jetzt und künftig gegen CBF zustehen.

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