Pfandrecht. Der Auftragnehmer hat für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen ein Pfandrecht an den Werkstücken des Auftraggebers, sobald sie zur Wärmebehandlung übergeben werden. Die Rechtsfolgen aus dem Gesetz §§ 1204 ff BGB und der Insolvenzordnung finden entsprechend Anwendung.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lohn Härtearbeiten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen