Pflichten des Auftragsverarbeiters. 1.4.1 Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Recht auf Datenübertragbarkeit der über sie gespeicherten Daten unterstützen. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter zwecks der oben genannten Betroffenenrechte wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten. 1.4.2 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, seine mit der Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen befassten Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen und auf das Datengeheimnis (Einhaltung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten) zu verpflichten. 1.4.3 Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen die Kontaktdaten des/der Ansprechpartner für Datenschutz und Informationssicherheit mit. Soweit der Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, benennt er diesen schriftlich und teilt dem Verantwortlichen den Namen und Kontaktdaten mit. 1.4.4 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die für die Erfüllung von Meldepflichten, die Führung einer Verfahrensübersicht oder die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung notwendigen Informationen zur Verfügung. 1.4.5 Jede Vertragspartei haftet gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei für Xxxxxxx aus schuldhaften Verstößen gegen die Regelungen dieser Vereinbarung sowie anwendbare Datenschutzvorschriften. Sofern beide Parteien ein Verschulden trifft, haften sie jeweils gemäß ihres Anteils des Verschuldens. 1.4.6 Der Verantwortliche kann jederzeit die Löschung der unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten anweisen. Unabhängig hiervon ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen die Daten in einem allgemein lesbaren Format herauszugeben. Nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung hat der Auftragsverarbeiter die Verpflichtung, die unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten des Verantwortlichen nach Xxxx des Verantwortlichen in einem allgemein lesbaren Format zurückzugeben oder zu löschen. Im Fall der Löschung muss die Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen sein. Der Auftragsverarbeiter wird die vollständige Rückgabe und Löschung der Daten, Vervielfältigungen, Speichermedien nachweisen und in Textform bestätigen. Sofern der Auftragsverarbeiter aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften die Löschung bestimmter Daten, bzw. Datenkategorien, nicht vornehmen darf, muss er dies dem Verantwortlichen mitteilen. 1.4.7 Im Falle, dass der Auftragsverarbeiter oder wesentliche Unternehmensteile des Auftragsverarbeiters von einem Dritten erworben werden, oder erwirbt ein Dritter die Aktienmehrheit oder die Mehrheit der Stimmrechte am Auftragsverarbeiter, ist der Verantwortliche berechtigt, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen. 1.4.8 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine Übersicht aller Empfänger personenbezogener Daten zur Verfügung, die nicht Unterauftragsverarbeiter im Sinne von 1.5 sind und erteilt auf Anfrage Auskunft über Umfang und Zweck der jeweiligen Datenweitergabe.
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Samples: Data Processing Agreement
Pflichten des Auftragsverarbeiters. 1.4.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Verantwortlichen, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DS- GVO). Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Der Auftragsverarbeiter sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Er sichert zu, dass die für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. Die Datenträger, die vom Verantwortlichen stammen bzw. für den Verantwortlichen genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet. Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert. Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DS-GVO durch den Verantwortlichen, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Verantwortlichen soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e und f DS-GVO). Er hat die dazu erforderlichen Angaben dem Verantwortlichen unverzüglich weiterzuleiten. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen bei unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der Umsetzung entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Verantwortlichen nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird. Der Auftragsverarbeiter hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Rechte Verantwortliche dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragsverarbeiters dem nicht entgegenstehen. Unabhängig davon hat der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Weisung des Verantwortlichen ein berechtigter Anspruch des Betroffenen auf Auskunftaus Art. 16, Berichtigung17 und 18 DS-GVO zugrunde liegt. Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen. Der Auftragsverarbeiter erklärt sich damit einverstanden, Einschränkung dass der VerarbeitungVerantwortliche - grundsätzlich nach Terminvereinbarung - berechtigt ist, Widerspruchdie Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Verantwortlichen beauftragte Dritte zu kontrollieren, Löschung, Recht auf Datenübertragbarkeit der über sie insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten unterstützenund die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor Ort (Art. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter zwecks bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der oben genannten Betroffenenrechte wendetDS-GVO bekannt sind. Er verpflichtet sich, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den auch folgende für diesen Auftrag relevanten Geheimnisschutzregeln zu beachten, die dem Verantwortlichen weiterleiten.
1.4.2 obliegen: Berufsgeheimnisträger und die damit verbundene Verschwiegenheit nach § 203 StGB Fernmeldegeheimnis Sozialgeheimnis Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, seine mit bei der auftragsgemäßen Verarbeitung von der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen befassten Mitarbeiter im Datenschutz die Vertraulichkeit zu schulen und auf das Datengeheimnis (Einhaltung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten) zu verpflichten.
1.4.3 Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen die Kontaktdaten des/der Ansprechpartner für Datenschutz und Informationssicherheit mitwahren. Soweit der Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, benennt er diesen schriftlich und teilt dem Verantwortlichen den Namen und Kontaktdaten mit.
1.4.4 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die für die Erfüllung von Meldepflichten, die Führung einer Verfahrensübersicht oder die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung notwendigen Informationen zur Verfügung.
1.4.5 Jede Vertragspartei haftet gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei für Xxxxxxx aus schuldhaften Verstößen gegen die Regelungen dieser Vereinbarung sowie anwendbare Datenschutzvorschriften. Sofern beide Parteien ein Verschulden trifft, haften sie jeweils gemäß ihres Anteils Diese besteht auch nach Beendigung des Verschuldens.
1.4.6 Der Verantwortliche kann jederzeit die Löschung der unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten anweisen. Unabhängig hiervon ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen die Daten in einem allgemein lesbaren Format herauszugeben. Nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung hat der Auftragsverarbeiter die Verpflichtung, die unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten des Verantwortlichen nach Xxxx des Verantwortlichen in einem allgemein lesbaren Format zurückzugeben oder zu löschen. Im Fall der Löschung muss die Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen seinVertrages fort. Der Auftragsverarbeiter wird sichert zu, dass er die vollständige Rückgabe bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und Löschung für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter überwacht die Einhaltung der Daten, Vervielfältigungen, Speichermedien nachweisen und datenschutzrechtlichen Vorschriften in Textform bestätigenseinem Betrieb. Sofern der Beim Auftragsverarbeiter aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften die Löschung bestimmter Daten, bzwist als Beauftragter für den Datenschutz Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx bestellt. Datenkategorien, nicht vornehmen darf, muss er dies Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Verantwortlichen mitteilenunverzüglich mitzuteilen.
1.4.7 Im Falle, dass der Auftragsverarbeiter oder wesentliche Unternehmensteile des Auftragsverarbeiters von einem Dritten erworben werden, oder erwirbt ein Dritter die Aktienmehrheit oder die Mehrheit der Stimmrechte am Auftragsverarbeiter, ist der Verantwortliche berechtigt, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.
1.4.8 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine Übersicht aller Empfänger personenbezogener Daten zur Verfügung, die nicht Unterauftragsverarbeiter im Sinne von 1.5 sind und erteilt auf Anfrage Auskunft über Umfang und Zweck der jeweiligen Datenweitergabe.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Pflichten des Auftragsverarbeiters. 1.4.1 9.1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Auftraggeber-Daten ausschließlich gemäß den ge- troffenen Vereinbarungen und nach den dokumentierten Weisungen des Auftragge- bers.
9.2. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten personenbe- zogenen Daten ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Leistung zu verwenden. Die Verarbeitung der Auftraggeber-Daten durch den Auftragsverarbeiter betrifft ausschließ- lich die in Ziffer 6 abschließend festgelegten Arten der personenbezogenen Daten und die in Ziffer 7 bestimmten Kategorien betroffener Personen. Jede davon abweichende oder darüberhinausgehende Verarbeitung von Auftraggeber-Daten ist dem Auftrags- verarbeiter untersagt, insbesondere eine Verarbeitung der Auftraggeber-Daten für an- dere Zwecke oder zu eigenen Zwecken.
9.3. Dem Auftragsverarbeiter ist es gestattet, verfahrens- und sicherheitstechnisch erfor- derliche Zwischen-, Temporär- oder Duplikatsdateien zur leistungsgemäßen Verarbei- tung der personenbezogenen Daten zu erstellen, soweit dies erforderlich ist und nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt. Dem Auftragsverarbeiter ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten des Auftraggebers in Systeme Dritter einzuspielen, auch nicht zu Testzwecken. Im Übrigen ist es dem Auftragsverarbeiter nicht gestattet, unau- torisiert Kopien der personenbezogenen Daten zu erstellen.
9.4. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses er- langten Kenntnisse von personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und Da- tensicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber ob- liegen. Dem Auftragsverarbeiter ist insbesondere bekannt, dass im Bereich der Verar- beitung von Sozialdaten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse personenbezogenen Sozialdaten gleichstehen (§ 35 Abs. 4 SGB I).
9.5. Der Auftragsverarbeiter wird zur Erfüllung des Vertrags nur Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Auftragsverar- beiter wird daher im Rahmen der Verarbeitung nur Personen einsetzen, die schriftlich auf die Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b) DSGVO verpflichtet und in geeigneter Weise mit den Verantwortlichen bei Anforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht wur- den. Ein Muster für eine Verpflichtungserklärung nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b) DS- GVO liegt diesem Vertrag als Anlage 2 bei. Der Auftragsverarbeiter hat insbesondere mit der Umsetzung gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Rechte der Betroffenen auf AuskunftBearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrags betraut sind, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Recht auf Datenübertragbarkeit der sorgfältig ausgewählt wurden und die gesetzlichen Bestimmungen über sie gespeicherten Daten unterstützenden Datenschutz sowie die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten kennen und beachten. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Der Auftragsverarbeiter zwecks der oben genannten Betroffenenrechte wendet, wird diese Verpflichtungen schriftlich dokumentieren. Auf Ver- langen des Auftraggebers wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleitenihm die Einhaltung dieser Be- stimmung durch Vorlage der Verpflichtungserklärungen oder auf andere geeignete Weise nachweisen.
1.4.2 9.6. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, seine mit unter Berücksichtigung der Verarbeitung von Daten des Art der Verarbei- tung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen befassten Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen und auf das Datengeheimnis (bei der Einhaltung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten) in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zu verpflichtenunterstützen.
1.4.3 9.6.1. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen die Kontaktdaten des/ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der Ansprechpartner für Datenschutz Umsetzung und Informationssicherheit mitDurchführung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewer- tung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Soweit Ziffer 10 zur Gewährleistung der Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, benennt er diesen schriftlich und teilt dem Verantwortlichen den Namen und Kontaktdaten mitSicherheit der Verarbei- tung zu unterstützen.
1.4.4 9.6.2. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der Meldung an die Aufsichtsbehörde gem. Art. 33 DSGVO zu unterstützen, siehe Ziffer 17.
9.6.3. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der Benachrich- tigung der betroffenen Person gem. Art. 34 DSGVO zu unterstützen siehe Ziffer 17.
9.6.4. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der Datenschutz- Folgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO sowie ggf. bei der vorherigen Kon- sultation gem. Art. 36 DSGVO zu unterstützen.
9.7. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die für die Erfüllung von Meldepflichten, die Führung einer Verfahrensübersicht oder die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung notwendigen Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
1.4.5 Jede Vertragspartei haftet gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei für Xxxxxxx aus schuldhaften Verstößen gegen die Regelungen dieser Vereinbarung sowie anwendbare Datenschutzvorschriften. Sofern beide Parteien ein Verschulden trifft, haften sie jeweils gemäß ihres Anteils des Verschuldens.
1.4.6 Der Verantwortliche kann jederzeit die Löschung der unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten anweisen. Unabhängig hiervon ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen die Daten in einem allgemein lesbaren Format herauszugeben. Nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung hat der Auftragsverarbeiter die Verpflichtung, die unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten des Verantwortlichen nach Xxxx des Verantwortlichen in einem allgemein lesbaren Format zurückzugeben oder zu löschen. Im Fall der Löschung muss die Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen sein. Der Auftragsverarbeiter wird die vollständige Rückgabe und Löschung der Daten, Vervielfältigungen, Speichermedien nachweisen und in Textform bestätigen. Sofern der Auftragsverarbeiter aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften die Löschung bestimmter Daten, bzw. Datenkategorien, nicht vornehmen darf, muss er dies dem Verantwortlichen mitteilen.
1.4.7 Im Falle, dass der Auftragsverarbeiter oder wesentliche Unternehmensteile des Auftragsverarbeiters von einem Dritten erworben werden, oder erwirbt ein Dritter die Aktienmehrheit oder die Mehrheit der Stimmrechte am Auftragsverarbeiter, ist der Verantwortliche berechtigt, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.
1.4.8 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine Übersicht aller Empfänger personenbezogener Daten zur Verfügung, die nicht Unterauftragsverarbeiter im Sinne von 1.5 sind und erteilt auf Anfrage Auskunft über Umfang und Zweck der jeweiligen Datenweitergabe.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Pflichten des Auftragsverarbeiters. 1.4.1 1. Der Auftragsverarbeiter wird führt die Wartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Verantwortlichen durch, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung (Weiterleitung) mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).
2. Der Auftragsverarbeiter verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Wartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Soweit möglich und sachgerecht, erfolgt die Wartung ohne Speicherung von Daten in den Systemen des Auftragsverarbeiters. Sollte ausnahmsweise eine Datenspeicherung im System des Auftragsverarbeiters notwendig sein, sichert er zu, dass die verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen getrennt gespeichert werden.
3. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen auf Auskunftunverzüglich, Berichtigungwenn er Sachverhalte oder Unregelmäßigkeiten feststellt, Einschränkung der Verarbeitungdie gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, Widerspruchinsbesondere solche, Löschungdie einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.
4. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, Recht auf Datenübertragbarkeit der über sie gespeicherten Daten unterstützenalle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Verantwortlichen geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
5. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar Der Auftragsverarbeiter sichert die vertragsmäßige Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu.
6. Falls ausnahmsweise nötig und möglich, sind Datenübertragungen an den Auftragsverarbeiter zwecks Firmensitz des Auftragsverarbeiters zu Zwecken der oben genannten Betroffenenrechte wendet, wird Wartung nach dem Stand der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleitenTechnik zu verschlüsseln.
1.4.2 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, seine mit der Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen befassten Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen und auf das Datengeheimnis (Einhaltung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten) zu verpflichten.
1.4.3 7. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen vor Beginn der Wartung mit, welche Mitarbeiter er dafür einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden.
8. Der Beginn der Wartung ist telefonisch anzukündigen, um dem Verantwortlichen die Kontaktdaten des/Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Ansprechpartner für Wartung zu verfolgen und ggf. Begleitpersonen abzustellen.
9. Der Auftragsverarbeiter erkennt an, dass der Verantwortliche jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und Informationssicherheit mitder vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. Soweit der Ergeben sich Zweifel, Ergeben sich Zweifel und werden ausnahmsweise personenbezogene Daten beim Auftragsverarbeiter gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet istgespeichert, benennt er diesen schriftlich und teilt dem Verantwortlichen den Namen und Kontaktdaten mit.
1.4.4 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die für die Erfüllung von Meldepflichten, die Führung einer Verfahrensübersicht oder die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung notwendigen Informationen zur Verfügung.
1.4.5 Jede Vertragspartei haftet gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei für Xxxxxxx aus schuldhaften Verstößen gegen die Regelungen dieser Vereinbarung sowie anwendbare Datenschutzvorschriften. Sofern beide Parteien ein Verschulden trifft, haften sie jeweils gemäß ihres Anteils des Verschuldens.
1.4.6 Der Verantwortliche kann jederzeit die Löschung der unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Daten anweisen. Unabhängig hiervon ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, jederzeit auf Verlangen des Verantwortlichen die Daten in einem allgemein lesbaren Format herauszugeben. Nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung hat so gestattet der Auftragsverarbeiter die Verpflichtung, die unter dieser Vereinbarung verarbeiteten Einsichtnahme in gespeicherte Daten des Verantwortlichen nach Xxxx des Verantwortlichen in einem allgemein lesbaren Format zurückzugeben oder zu löschenund Datenverarbeitungsprogramme sowie Überprüfungen und Inspektionen vor Ort (Art. Im Fall der Löschung muss die Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen sein28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO).
10. Der Auftragsverarbeiter wird die vollständige Rückgabe und Löschung der Daten, Vervielfältigungen, Speichermedien nachweisen und in Textform bestätigen. Sofern der Auftragsverarbeiter aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften die Löschung bestimmter Daten, bzw. Datenkategorien, nicht vornehmen darf, muss er dies dem Verantwortlichen mitteilen.
1.4.7 Im Falleerklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter oder wesentliche Unternehmensteile die Wartung durch IT- Sachverständige des Auftragsverarbeiters von einem Dritten erworben werden, oder erwirbt ein Dritter die Aktienmehrheit oder die Mehrheit der Stimmrechte am Auftragsverarbeiter, ist der Verantwortliche berechtigt, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigenVerantwortlichen beobachtet werden kann.
1.4.8 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage eine Übersicht aller Empfänger personenbezogener Daten zur Verfügung, die nicht Unterauftragsverarbeiter im Sinne von 1.5 sind und erteilt auf Anfrage Auskunft über Umfang und Zweck der jeweiligen Datenweitergabe.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag