Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet, insbesondere zur strikten Beachtung der zur Regelung des Verkehrs und des Parkens angebrachten Zeichen und Hinweise sowie der Sicherheitsvorschriften. Anweisungen des Beherbergers oder seines Personals, die der Sicherheit dienen oder das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu behandelnleisten. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist Kraftfahrzeuge dürfen nur innerhalb der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen markierten Stellplätze abgestellt werden. Treten werden Nichtbeachtung Der Beherberger ist berechtigt, außerhalb dieser Bestimmungen Verstopfungen in Flächen, insbesondere auf den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube aufVerkehrsflächen geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig zu entfernen. Jedem Mieter wird empfohlen, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren sein Kraftfahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenverschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und abzuschließen und sodann ohne Aufschub die Garage zu verlassen. Bei Brand oder Brandgeruch ist der Feuermelder zu betätigen und die Feuerwehr und die Rezeption zu verständigen. Die Fahrzeuge dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit ein- und ausfahren. Unnötige Signale in der Parkgarage und auf dem Grundstück sind im Interesse des Lärmschutzes zu unterlassen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, gelten im gesamten Parkgaragenbereich die kraftfahrrechtlichen Vorschriften und die StVO in der jeweils geltenden Verfassung sinngemäß. Die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen, die mit Gas betrieben werden und mit Fahrzeugen die höher als zwei Meter sind, ist unzulässig. Das abgestellte Kraftfahrzeug ist ordnungsgemäß zu sichern und abzusperren. Das Wegrollen des Kraftfahrzeuges ist durch Anziehen der Handbremse und Einlegen eines Ganges zu verhindern. Die Verkehrszeichen, Lichtsignale und Bodenmarkierungen sind zu beachten. In der Parkgarage darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt und von Schutzwegen ist besondere Vorsicht und Rücksicht auf die Fußgänger anzuwenden. Das Halten und Parken in nicht als Abstellflächen gekennzeichneten Bereichen, insbesondere auf den Vermieter Über Rangierflächen und Fußgängerwegen ist verboten. Ferner ist insbesondere verboten das Überholen, das Rückwärtsfahren (ausgenommen zum Ein- und Ausparken), die Betätigung akustischer Vorrichtungen (ausgenommen zur Gefahrenanzeige), die Verwendung von Fernlicht und das Laufenlassen des Motors bei stehendem Kraftfahrzeug. Beim Einparken des Kraftfahrzeuges ist zu den benachbarten Fahrzeugen ein Seitenabstand von mindestens 60 cm einzuhalten. Das Öffnen der Fahrzeugtüren hat mit besonderer Vorsicht zu erfolgen, damit eine Beschädigung der benachbart geparkten Fahrzeuge vermieden wird. - Das Rauchen und die Verwendung von Feuer und offenem Licht; - das Auftanken des Kraftfahrzeuges, die Lagerung von Kraftstoff, von feuergefährlichen Gütern und brennbaren Stoffen innerhalb und außerhalb des Kraftfahrzeuges; - das Einfahren mit Kraftfahrzeugen, die Stoffe der vorangeführten Art geladen haben; - das Einfahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit undichtem Betriebssystem, undichten Tanks, Vergasern, Einspritzpumpen oder Kraftstoffleitungen, die Verwendung von Kraftfahrzeugen, die Öl verlieren oder andere sicherheitsrelevante Mängel aufweisen oder den verkehrstechnischen Vorschriften nicht entsprechen (z.B. ungültige oder abgelaufene Überprüfungsplakette); - die Durchführung jeglicher Arbeiten am Kraftfahrzeug (z.B. Reinigungsarbeiten, Reparaturen, Aufladen der Mietsache unverzüglich Batterie und dergleichen), das Ablassen von Benzin, Öl, Wasser und anderen Flüssigkeiten, das Abstellen von Gegenständen außerhalb des Kraftfahrzeuges, jede Ladetätigkeit (z.B. das Umladen von einem Kraftfahrzeug in ein anderes, ausgenommenes Verstauen von Hand- /Reisegepäck) - jede abnormale Lärmerzeugung - das Abstellen eines Kraftfahrzeuges ohne polizeiliches Kennzeichen Der Beherberger ist ebenfalls berechtigt, das Kraftfahrzeug des Mieters im Falle einer dringenden Gefahr aus der Parkgarage zu unterrichtenentfernen. Unterlässt Zur Sicherung des Zurückbehaltungsrechtes kann der Beherberger durch geeignete Mittel die Entfernung des Fahrzeuges verhindern (Immobilisierung). Die Anwendung des Zurückbehaltungsrechtes kann durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden. Der Beherberger schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände im Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Autotelefon, Handy, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichem) oder auch am Kraftfahrzeug befestigter Sachen. Der Beherberger haftet weiters nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt entstehen. Unter anderem haftet der Mieter bei Verunreinigungen der Parkgarage für die Reinigungskosten. Bei Verlust des Parktickets ist der Mieter verpflichtet, das Entgelt für die tatsächliche Parkdauer, mindestens jedoch eine Tagesgebühr zu bezahlen. Benutzt der Mieter mit seinem Kraftfahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist der Beherberger berechtigt, den jeweils vollen Mietzins für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben. Wenn ein Parkgaragenbenutzer mit dem Inhalt dieser Bedingungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Zeitraums von 15 Minuten ab der Einfahrt in die Parkgarage diese Meldungohne Gebührenzahlung wieder verlassen. Der Beherberger setzt zum Zwecke des Schutzes des Objektes selbst bzw. zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten eine Videoüberwachungsanlage ein. Die Videoaufzeichnungen dienen insbesondere nicht der Überwachung von Personen und Fahrzeuge und begründen keine Haftung des Beherbergers. Der Beherberger ist berechtigt, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung die Videoaufzeichnungen auszuwerten, wenn entweder das überwachte Objekt selbst oder darin abgestellte Fahrzeuge Gegenstand eines gefährlichen Angriffes werden. Mieter sind nicht berechtigt, vom Beherberger Videoaufzeichnungen zu erhalten. Der Beherberger ist aber berechtigt, Videoaufzeichnungen an die zuständige Behörde, für eine Sicherheitsbehörde im Rahmen eines durch Anzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahrens zu übermitteln, weil beim Beherberger der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zubegründete Verdacht entstanden ist, die Daten könnten eine von amtswegen zu verfolgende strafbare Handlung dokumentieren. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungEin solcher Verdacht kann auch durch Hinweise eines Mieters entstehen.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist Mit der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung Übergabe des Mietobjekts ist der Kunde Halter des Fahrzeugs und trägt das Betriebsrisiko. Der Mieter wird das Mietobjekt während der Vertragsdauer stets in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand erhalten. Das beinhaltet insbeson- dere auch die umgehende Meldung an den Vermieter bei Schäden oder Gebrechen zur Ermöglichung der Behebung derselben durch den Vermieter. Er wird alle mit dem Mietobjekt arbeitenden Personen entsprechend unterweisen und dafür Sorge tragen, dass das Mietobjekt ausschließlich von Personen bedient wird, die den vorgeschriebenen, gesetzlichen Staplerführerschein nachweisen können, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen. Dem Mieter obliegt die Bereitstellung von technischen Hilfeleistungen, insbesondere zur kostenlosen und ausreichenden Bereitstellung von Hilfspersonal, Hilfsmitteln und erforderlichen Transport/Montagemitteln sowie von Verbrauchstoffen (Strom, Gas, Diesel, Wasser usw.) und sonstigen benötigten Betriebsmitteln einschließlich der entsprechenden Anschlüsse für die erforderliche Zeit sowie die Reparaturen und den Ersatz von Batterien und Ladegeräten jeweils auf eigene Kosten. Für das bereitgestell- te Hilfspersonal übernimmt der Vermieter keine Haftung. Er ist verpflichtet, selbst alles Zumutbare die Geräte regelmäßig zu tunreinigen. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten wird dem Vermieter eine dem Gerätetyp und dem Reparaturausmaß entsprechend ausreichend große Räumlichkeiten im Gebäudeinneren mit Strom- und Wasseran- schluss zur Verfügung gestellt. Der Servicetechniker kann seine Arbeit sofort nach Ankunft und ohne Verzögerung gefährdungsfrei beginnen. Vom Mieter verursachte Verzögerungen gehen zu seinen Lasten. Die Prüflasten zur Überprüfung des Hubwerkes und der Gabeln werden vom Mieter zur Verfügung gestellt. Dem Mieter obliegt die fachgerechte Entsorgung sämt- licher im Rahmen des Technikereinsatzes angefallener Altteile und Öle sowie sonstiger Stoffe, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltensofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden, speziell Gewaltschäden am Miet- gerät unverzüglich anzuzeigen. Er hat dem Vermieter den Zugang zu den Maschinen für Wartungen und Reparaturen jederzeit werktäglich zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr zu ermöglichen. Der Mieter unterweist die Servicetechniker über bestehende Sicherheitsvorschriften, soweit diese von Bedeutung sind und trifft notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz von Personen und Sachen notwendig sind. Der Mieter teilt dem Vermieter unverzüglich mit, wenn gegen ihn ein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Gleiches gilt auch für Insolvenzanträge gegen verbundene Unter- nehmen des Mieters, sofern diese in Besitz der Geräte gelangt sind. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte adäquat und sicher verwahrt werden. Für einen etwaigen Verlust (z.B. Untergang, Diebstahl) der Geräte hat der Mieter den Vermieter Über Mängel schadlos zu halten. Sämtliche Gebühren, Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis trägt der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungMieter.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von EinrichtungsgegenständenEinrichtungsgegenständen (Inventar), Mieträumen oder des Gebäudes und deren sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (bspw. Garage, Garten usw.) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie Sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Zudem ist dem Mieter ein vorsätzliches Verstellen der Einstellungen/Konfiguration aller vorhandener Haustechnik (bspw. Audio-Multiroom-System, REG-Einbaugeräte, Smart-Home-Panel usw.) untersagt, sofern dies Auswirkungen auf die technische Funktionalität ebendieser hat (bspw. ausgenommen: Equalizer etc.). Infolge dieser Konfigurationsänderung entstehender Programmieraufwand kann dem Mieter nach Ermessen in Rechnung gestellt werden. Verliert der Mieter einen Haustürschlüssel, der Teil der Schließanlage ist, oder einen der Transponder so ist er für die dadurch anfallenden Kosten ersatzpflichtig. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, Damenbinden, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches Ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten werden wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage Anlagen und Einrichtung Einrichtungen, insbesondere der Heizungsanlage, des Mietobjekts Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache Ansprüche wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf MietminderungenMietminderung) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, hat das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt Objekt pfleglich zu behandeln, er ist verpflichtet, alle Schäden unverzüglich dem Hausverwalter vor Ort mitzuteilen. Für die schuldhafte Beschädigung Entstandene Schäden (z.B. an der technischen Ausstattung, Möbeln, Teppichen, Wänden etc.) müssen bezahlt werden, ggf. wird der Betrag mit der Kaution verrechnet. Bereits bei Ankunft festgestellte Schäden und Mängel müssen dem Hausverwalter vor Ort innerhalb von Einrichtungsgegenständen24 Stunden gemeldet werden, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist ansonsten haftet der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und SofasSchäden. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen Störungen oder Problemen verpflichtet sich der Mieter, umgehend das örtliche Hausmanagement zu verständigen, damit Abhilfe geschaffen werden Extra Kosten berechnetkann. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubtGleichzeitig verpflichtet sich der Mieter, im Garten offenes Feuer Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarnhalten. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts Anwesenheit von Nichtschwimmern ( insbesondere kleiner Kinder) ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare den Sicherheitszaun um den Pool aufzustellen. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für direkte oder indirekte Sach-oder Körperschäden beim Mieter oder Dritten. Der Mieter hat jederzeit dem Personal von Pool-und Gartenservice freien Zugang auf die Terrasse und in den Garten zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltengewähren. Der Mieter ist verpflichtetzur Sauberhaltung des Mietobjekts verpflichtet und hat dieses am Abreisetag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Küchenutensilien, Geschirr, Bestecke, Gläser, usw. sowie Backofen und Grill gehören nicht zum Umfang der Endreinigung. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung durch den Vermieter Über Mängel Mieter, wird diese gegen separate Berechnung durchgeführt. Für die Einhaltung der Mietsache unverzüglich Pass-. Visa-. Xxxxxxx- und Gesundheitsbestimmungen ist der Xxxxxx selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherungseinen Lasten.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte im betriebsbereiten Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt die gemieteten Geräte vor jeder Überbeanspruchung in jeder Weise zu behandelnschützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen; vor allem sind alle Ölstände und ggf. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes Wasserstände laufend zu kontrollieren und deren Anlagen ist in der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofasvorgeschriebenen Höhe zu halten. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnetWinterbetrieb von wassergekühlten Mietgeräten – in der Zeit vom 1. Möbel Oktober bis zum 31. Xxxx des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts folgenden Jahres – ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare ständig die Frostsicherheit des Kühlwassers bis zu tunTemperaturen von -30°C zu kontrollieren. Für eingetretene Frostschäden am Wasserkühlsystem ist der Mieter an den Vermieter schadenersatzpflichtig. Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weitervermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen. Der Kraftstoff für Kompressoren, um Schmieröle für die Kompressorenmotoren und für alle Bohr- und Aufbruchhämmer werden vom Mieter beigestellt. Dabei sind nur die vom Vermieter vorgeschriebenen Betriebsstoffe zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenverwenden. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit alle die für notwendig erachteten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den gemieteten Geräten durch das Service-Personal des Vermieters durchführen zu lassen. Ferner hat er erforderliche Reparaturen, auch wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurden, sofort durch das Personal des Vermieters unter Verwendung von Original-Ersatzteilen durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter, soweit sie nicht durch die vom Vermieter abgeschlossene Maschinenbruch- Versicherung abgedeckt sind oder die Reparatur infolge von normalem Verschleiß erforderlich war. Ist oder wird eine Reparatur infolge von normalen Verschleiß erforderlich, so ist in diesem Falle vorher die schriftliche Zustimmung – im dringenden Falle per Telefax – einzuholen, anderenfalls gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. Über die Gestellung von Service-Personal durch den Vermieter Über sind besondere Abmachungen zu treffen. Hierdurch werden alle anderen Bestimmungen des Mietvertrages nicht berührt. Die Gestellung von Service-Personal durch den Vermieter entbindet den Mieter nicht von seiner Unterhaltspflicht. Der Mieter hat Beschlagnahme, Pfändung, Beschädigung und dergleichen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten oder ins Ausland zu schaffen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit die Geräte in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens 14 Arbeitstage nach dem Eintreffen der Geräte am Lager des Vermieters eine schriftliche Mängelanzeige unter genauer Bekanntgabe der festgestellten Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der an den Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherungabgesandt ist.
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Samples: www.luft-wolf.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 200,00 € fällig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten Toilette dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten werden wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen Der Müll ist nach den ortsansässigen Vorschriften zu trennen. Jedweder Schadensersatz aus Nichteinhaltung der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren Mülltrennung ist vom Mieter zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machentragen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den NachbarnRäumlichkeiten sind täglich für mind. 15 Minuten zu lüften (stoßlüften). Die Heizungen sind bei geöffnetem Fenster abzustellen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage Anlagen und Einrichtung Einrichtungen des Mietobjekts Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache Ansprüche wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf MietminderungenMietminderung) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
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Samples: Mietvertrag Über Möblierte Räumlichkeiten Von Friendly Homes
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen auf keinen Fall Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten Substanzen (Chlor!Chlorreiniger) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Bestimmung Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Möbel, Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnetKissen sind an ihren Plätzen zu lassen. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt Hof aufgestellt werden. Bei Wind und Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauendie Sonnenschirme und Terrassenmöbelauflagen unterzustellen. Bei Regen Verlassen des Ferienhauses sind die Fenster und Wind ist darauf Türen zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarnschließen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
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Samples: www.ferien-im-finistere.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel vereinbarten Mietzins zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zu unterrichtentreffen. Unterlässt Er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Strassen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann. Dies setz einen ausreichend befestigten, mit schweren LKW unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass der Standplatz der Maschine so befestigt und abgesichert ist, dass dritte nicht geschädigt werden können. Des weiteren hat er dafür zu sorgen, dass Bau- , Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter diese Meldungfür alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasser- anschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht. Er hat ferner das erforderliche Personal bereitzustellen, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherungvon Strassen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichhat dafür zu sorgen, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller dass bei der Handhabung und dem Abstellen des Fahrzeugs alle angemessene Sorgfalt zu behandelnangewendet wird. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist Insbesondere muss der Mieter ersatzpflichtigsicherstellen, dass das Fahrzeug sicher verriegelt ist, der Gang (oder P für Automatikfahrzeuge) eingelegt ist und die Handbremse angezogen ist, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er es nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenbenutzt wird. Der Mieter ist verpflichtetverpflichtet sicherzustellen, dass die empfohlenen Niveaus im Bezug auf das Wasser im Kühler des Fahrzeugs, sowie auf Öl- und Reifendruck des Fahrzeugs, eingehalten werden. Alle an Bord befindlichen LPG-Gasflaschen müssen vor der Rückgabe gefüllt werden. Rauchen und Tiere (ausgenommen registrierte Führ- oder Begleithunde) sind im Fahrzeug zu keiner Zeit erlaubt. Wendekreisen behält sich das Recht vor, eine minimale Fahrzeugreinigungsgebühr von NZ$ 200 für den Vermieter Über Mängel Fall der Mietsache unverzüglich Nichteinhaltung dieser Richtlinie zu unterrichtenerheben. Unterlässt Die LPG Gas Flasche an Bord muss vor der Rückgabe wieder gefüllt werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die befahrenen Straßen nicht von Unwetterwarnungen betroffen sind. Das Befahren von Straßen mit Unwetterwarnungen erfolgt auf Risiko des Fahrers (siehe Abschnitt 12). Der Mieter ist dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Wetterdaten und die damit verbundenen Warnungen auf dem Laufenden zu halten. Es obliegt dem Mieter, sich mit allen New Zealand Transport Agency Regeln und Vorschriften vertraut zu machen und danach zu handeln. Das NZ Gesetz schreibt vor, dass Kinder unter 7 Jahren vorschriftsmäßig in einem zugelassenen Auto- Rückhaltesystem angeschnallt sein müssen. Es obliegt dem Mieter sicherzustellen, dass die Rückhalteeinrichtung für Kinder im Fahrzeug korrekt installiert ist. Wenn das Fahrzeug mit einer zugelassenen On/Off-Schalteränderung ausgestattet ist, der es erlaubt den Beifahrer-Airbag zu deaktivieren, um eine nach hinten gerichtete Kinderrückhalteeinrichtung am Beifahrersitz anzubringen, dann erkennt der Mieter diese Meldungan, so stehen dass Wendekreisen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung erklärt hat wie dieser Schalter funktioniert und der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen Mieter übernimmt die volle Verantwortung für den Abschluss einer HaftpflichtversicherungBetrieb des Schalters.
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Samples: www.wendekreisen.co.nz
Pflichten des Mieters. Unterhaltspflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und einzusetzen, insbesondere es vor überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen. Die Mietsache ist demnach nur bestimmungsgemäß einzusetzen und außerhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Nutzungsänderung der gemieteten Gegenstände ist nicht zulässig. Der Mieter hat Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zu treffen, dass die Mietsache nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt wird und die Mietsache ausreichend zu bewachen. Die Mietsache ist in gereinigtem, betriebsfähigem, vollgetanktem, komplettem Zustand zurückzuliefern. Wird die Mietsache nicht in einem ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Mieters wieder herzustellen. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor. Der Vermieter gibt dem Mieter Gelegenheit, unverzüglich eine überprüfung durchzuführen. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, so ist der Mieter verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen. Ist Fullservice nicht vereinbart, trägt der Mieter die Kosten für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung. Dies gilt auch dann, wenn Wartungs-, Instandsetzungs-, oder Instandhaltungsaufwand nicht durch den Gebrauch des Gerätes entstanden bzw. nicht vom Mieter zu vertreten ist. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubtlassen. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werdenVermieter ist vom Mieter unverzüglich zu informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf, gleich welcher Art, vorliegt. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es Der Mieter ist nicht erlaubtberechtigt, im Garten offenes Feuer ohne vorherige schriftliche Zustimmung Reparaturen von Fremdfirmen zu machenLasten der Auftragnehmerin durchführen zu lassen sowie Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An-, Um- sowie Einbauten vorzunehmen oder Kennzeichnungen zu entfernen. Die Wartungsarbeiten gemäß der vom Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarnbzw. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Schmier- und Einrichtung des Mietobjekts ist Wartungsanleitungen sind in jedem Fall vom Kunden vorzunehmen. Diese Anleitungen stellt der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenVermieter auf Anfrage zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, Inspektionen gemäß der vom Vermieter bzw. Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Schmier- und Wartungsanleitungen durchführen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, u.a. für diejenigen, welche durch nicht rechtzeitige Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten entstehen. Die Durchführung von Inspektionen sowie Reparaturarbeiten darf ausschließlich durch den Vermieter Über Mängel oder eine von diesem autorisierte Fachwerkstatt unter Verwendung von Originalersatzteilen erfolgen. Ein Stillstand der Mietsache unverzüglich während der Durchführung von Inspektionen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten lässt die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der vereinbarten Miete unberührt. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Standort und die Art des Einsatzes der Mietsache von dem Mieter zu unterrichtenverlangen. Unterlässt Er darf jederzeit die Mietsache untersuchen lassen. Die Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter darf keine eigene oder nicht durch den Vermieter zugelassene Werbung an den Mietsachen anbringen, betreiben bzw. betreiben lassen. Werbung des Vermieters oder durch ihn zugelassene Werbung auf den Mietsachen hat der Mieter diese Meldungzu dulden. Der Kunde darf die Mietsachen ohne Erlaubnis des Vermieters weder weitervermieten noch Dritten überlassen. Die Abtretung der Rechte aus dem Vertrag bedarf ebenso der Zustimmung des Vermieters wie das Einräumen von Rechten irgendwelcher Art gegenüber Dritten an den Mietsachen. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Bedienung des gemieteten Gerätes nur durch geeignete erfahrene Fachkräfte erfolgt und die Betriebsstoffe, Reinigungsmittel etc. von einwandfreier Beschaffenheit sind. Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändungen oder andere Rechte an den Vertragsgegenständen geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich davon zu unterrichten und den Dritten von dem bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ist der Mieter für die dem Vermieter daraus entstehenden Schäden ersatzpflichtig. Etwaige für den Einsatz der Mietsachen erforderliche behördliche Sondergenehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Der Einsatz der Mietsache ist außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Umkreis von 50km ausgehend vom im Vertrag benannten Einsatzort nur nach schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet. Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabeverpflichtung unmöglich (z.B. durch Verlust des Mietgegenstandes) so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen hat er nach Xxxx von A ein gleichwertigen Ersatz beizubringen oder Geldersatz (insbesondere keine Ansprüche auf MietminderungenWiederbeschaffungswert) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherungzu leisten.
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Samples: www.baumaschinen-querfurt.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, die Mietsache pfleglich und gemäß der nachfolgenden Bestimmungen zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Vermieter Über Mängel Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Hierzu gehören auch behördlich angeordnete Absperr-, Sicherungs- und Beschilderungsmaßnahmen am Aufstellungsort bzw. der Baustelle. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Der Aufstellort ist so auszuwählen, dass er unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit und der von der Betonpumpe ausgehenden Bodenbelastung dem Einsatz der Betonpumpe Stand hält. Bei Zweifeln hat der Mieter uns zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam festzulegen. Der Mieter hat weiterhin ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Er haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im erweiterten Arbeitsbereich entstehen. Er haftet auch für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges nicht standhalten, oder dass infolge nicht ausreichender Schutzgerüste und Absperrungen Bauwerke, Bauwerkteile, Plätze, Bürgersteige, Straßen, Kanalisation, Gärten oder sonstige Flächen sowie darauf befindliche Gegenstände oder Verkehrsteilnehmer durch Beton verschmutzt oder geschädigt werden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Betonfördergerät ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Mieters einzuweisen. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Durch den Gebrauch der Mietsache verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Kanalisation, Gebäudeteilen, Gärten oder sonstigen Flächen hat der Mieter auf eigene Kosten unverzüglich zu unterrichtenentfernen. Unterlässt Der Mieter hält uns von Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter darf die Mietsache grundsätzlich nicht selbst bedienen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und setzen entsprechende Sach- und Fachkunde voraus. Wir übernehmen keine Haftung für Xxxxxxx, die dadurch eingetreten sind, dass die Mietsache nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde. Bei Vermietung der Mietsache mit Bedienungspersonal, darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung der Mietsache eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haften wir nur dann, wenn wir das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt haben. Im Übrigen trägt der Mieter diese Meldungdie Haftung. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Samples: tbv-ndb.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
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Samples: www.ferien-im-finistere.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel vereinbarten Mietzins zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zu unterrichtentreffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Unterlässt Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter diese Meldungfür alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Betonfördergerät ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Mieters einzuweisen. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Samples: www.hans-fuchs.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Im Übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen: So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigungen des Gebrauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen und Bürgersteigabsperrrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er garantiert vor allem, dass der Vermieter Über Mängel den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit Schwerstlastwagen unbehindert befahrbaren, sicheren Anfuhrweg und Aufstellungsort voraus. Ferner garantiert er die sichere Förderung, insbesondere, dass Bau-, Schalungs und Gerüstteile der Mietsache unverzüglich zu unterrichtenDauerbelastung des Fördervorgangs standhal- ten. Unterlässt Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden aus Garantie. Des Weiteren hat der Mieter für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet. Schließlich hat er in ausreichen- dem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzu- halten. Erbringt der Mieter diese MeldungVoraussetzungen nicht, dürfen wir unsere Leistung zurückhalten oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Beseitigung von durch die Vertragser- füllung verursachter Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, übernimmt der Mieter allein. Der Mieter garantiert ferner, dass die zu fördernde Sache mit der Mietsache überhaupt förderbar ist und deren Anforderungen entspricht. Die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf trägt der Mieter. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Samples: www.guggenberger-bau.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungs mäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Vermieter Über Mängel Gebrauch der Mietsache unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zu unterrichtentreffen; er hat etwa erforder liche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Miet sache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen und Bürgersteig absperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Unterlässt Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau, Schalungs und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter diese Meldungfür alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungs ort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Betonfördergerät ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Mieters einzuweisen. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäude teilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Samples: www.garant-beton.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichhat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderliche Maßnahmen zu treffen, er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe, sowie die Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder ähnliches geschädigt werden können. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandelnfür den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen, sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die schuldhafte Beschädigung Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von EinrichtungsgegenständenStraßen, Mieträumen oder des Gebäudes Bürgersteigen, Gebäudeteile und deren Anlagen Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenverantwortlich. Der Mieter ist verpflichtethat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldungzu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Samples: www.greizertransportbeton.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt die Mietsache und die zur Benutzung bestimmten Räume und Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Die Mieträume sind nach vertragsgemäßem Gebrauch in sauberem und ordentlichem Zustand zurückzugeben. Schäden an oder in den Mieträumen sind der Vermieterin oder ihren Vertretern unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung von EinrichtungsgegenständenInventargegenständen an dem Mietobjekt selbst, Mieträumen ohne dass es auf seine Schuld ankommt, auch wenn die Schäden von Dritten verursacht werden. Der Mieter haftet für die ihm zur Raumnutzung übergebenen Schlüssel und Transponder, insbesondere für deren Verlust bzw. missbräuchlicher Nutzung durch Dritte. Bauliche Veränderungen von vorhandenen Einrichtungen und das Anbringen von Deko-Material oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtigsonstigen Gegenständen sind nur gestattet, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden istdie Vermieterin vorher zugestimmt hat. In Sämtliche Materialien müssen den Mieträumen entstehende Schäden hat feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist auf Kosten des Mieters der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigenursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist vom Mieter angebrachten Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Verantwortung. Sie müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich entfernt werden, die Vermieterin tritt keine Pflicht, die Gegenstände für den Mieter nach der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren Mietzeit zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenlagern. Der Mieter ist verpflichtetträgt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Hierzu gehören z.B. notwendige behördliche Genehmigungen entsprechend der Versammlungsstättenverordnung (VStättV), den Vermieter Über Mängel Konzessionen und Genehmigungen durch das Bauamt, Ordnungsamt etc. Der Mieter hat die Gesetze zum Schutze der Mietsache unverzüglich Jugend in der Öffentlichkeit und ggf. die Einhaltung der Sperrstunde zu unterrichtenbeachten und sicherzustellen. Unterlässt Ebenso hat er ruhestörenden Lärm zu unterbinden. Der Mieter verpflichtet sich zur Gestellung eines Veranstaltungsdienstes während der Dauer der Mietzeit, wenn dies von der Mieterin gefordert wird. Der Mieter diese Meldunghaftet für alle, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung insbesondere durch ihn als Veranstalter, seine Beauftragten, die Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zuVeranstaltung verursachten Personen- und Sachschäden und befreit die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungDer Mieter erklärt, dass er zur Befriedigung von Schadensersatzansprüchen eine entsprechende Mietsachversicherung bzw. Haftpflicht-, Veranstalter-haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. In allen Räumen und Fluren der Häuser Xxxxxxxxxxxxx 0 und Xxxxxxxxxxxxx 00 besteht absolutes Rauchverbot. Der Mieter verpflichtet sich zur strikten Einhaltung.
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Samples: Mietvertrag Über Veranstaltungsräume
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichhat für einen geeigneten, das Mietobjekt mitsamt Inventar genügend großen und tragfähi- gen Aufstellungsort auf der Baustelle zu sorgen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Zufahrt zum Einsatzort ungehindert befahrbar und aus- reichend befestigt ist, die Mindestdurchfahrtshöhe muss 4,00 Meter betragen. Die Zufahrt muss mit aller Sorgfalt zu behandelneinem LKW mit einem zulässigen Ge- samtgewicht von 38,0 Tonnen und einer Achslast von 13,0 Tonnen be- fahrbar sein. Für die schuldhafte Beschädigung Wir haften nicht für Schäden am Aufstellungsort oder der Zufahrt, wenn diese nicht genügend tragfähig / geeignet war. Eine Prüfungspflicht, dass der von Einrichtungsgegenständenuns gepumpte Xxxxx für den Ein- satzzweck geeignet und mangelfrei ist, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist übernehmen wir nicht. Auf der Baustelle muss der Mieter ersatzpflichtiguns einen ausreichend leistungsfähigen Wasseranschluss zur Verfügung stellen, wenn sowie eine Möglichkeit das Fahr- zeug / Pumpwerk zu reinigen und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden istBetonreste vor Ort abzulassen. In den Mieträumen entstehende Schäden Am Aufstellungsort der Betonpumpe und am Ort des Betonaustritts dürfen keine Fahrzeuge geparkt sein. (Wertvolle) Fassaden / Gegenstände sind vom Mieter vor Betonspritzern zu schützen. Außerdem hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet istdafür zu sorgen, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigendass Arbeitsgerüste, Schalungseinrichtungen, etc. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist vor- handen und ausreichend stabil sind. Befinden sich Stromleitungen im Arbeitsbereich der Betonpumpe, hat der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an vor Beginn des Einsat- zes der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das Pumpe dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achtensorgen, dass Türen und Fenster geschlossen diese Leitungen stromlos sind. Es ist nicht erlaubtSo- weit Absperrungen nötig sind, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist hat der Mieter verpflichtetfür diese zu sorgen und evtl. behördliche Genehmigungen dafür vorher selbst einzuholen. Ver- schmutzungen durch das Pumpfahrzeug von Wegen, selbst alles Zumutbare Straßen, Fassaden oder Kanalisation, etc. hat der Mieter auf eigene Kosten unverzüglich zu tunbeseitigen. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtungen, um zu einer Behebung können wir den Pum- peneinsatz ablehnen oder werden von der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenHaftung für Schäden frei. Der Mieter ist verpflichtethat die vereinbarten Kosten zu bezahlen. Kommt der Einsatz nicht oder verspätet zu Stande aus Gründen, den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt die der Mieter diese Meldungzu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zuhat er gleichwohl die vereinbarten Kosten zu zahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherungwerden jedoch das in Abzug bringen, was wir an Kosten sparen konnten.
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Samples: www.hornung-baustoffe.de
Pflichten des Mieters. Dem Mieter hat dem Vermieter sämtliche Einsatzbedingungen wie Durchfahrtshöhe, nötige Arbeitshöhe, seitliche Reichweite und sonstige Bedingungen am Arbeitsort mitzuteilen, damit das optimale Arbeitsgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Bei Fehlbestellungen von Geräten wegen falscher Angaben zu den o. g. Daten durch den Mieter ist dieser gleich- wohl zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet, auch wenn er das Gerät nicht nutzen kann. Der Mieter verpflichtet sichhat für die Erfüllung der Einsatzmöglichkeit des angemieteten Gerätes, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit für den unbeschränkten Zugang zu Grundstücken und Räumen, für die Vornahme von Absperr- maßnahmen und für die Erteilung aller Sorgfalt eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigun- gen Sorge zu behandelntragen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden Ebenso hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatz des bestellten Gerätes in Bezug auf Bodenverhältnisse und Umweltbedingungen gefahrlos möglich ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist Eventuelle diesbezügliche Versäumnisse des Mieters hat dieser zu vertreten. Sich daraus ergebende Ersatzansprüche Dritter hat ausschließlich der Mieter ersatzpflichtigauszugleichen. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in Er stellt den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubtVermieter insoweit frei. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werdenMieter ist dennoch verpflichtet, die vereinbarten Gegenleistungen zu erbringen. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werdenEiner Fristsetzung durch den Vermieter bedarf es nicht. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare den Vermieter unaufgefordert auf Bauten im Einsatz- bereich wie Kanäle, Dohlen, Tiefgaragen, Gewichtsbeschränkungen von Straßenbauten und ähnliches hinzuweisen. Führt der Mieter das Gerät selbst, hat er sich eigenständig vor Beginn des Geräteeinsatzes über die zuvor erwähnten Einsatzbedingungen zu tuninformieren. Verstößt der Mieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen, um zu einer Behebung so hat er den daraus resultie- renden Schaden, sowohl des Vermieters, als auch den Schaden Dritter auch ohne Verschul- den auszugleichen, ohne dass der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenVermieter zuvor eine Frist zur Beseitigung der Leistungs- hindernisse setzen muss. Der Mieter ist verpflichtet, stellt den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichteninsoweit frei. Unterlässt der Mieter diese Meldungdie Unterrichtung des Vermieters über die zuvor erwähnten Einsatz- bedingungen, so stehen kann der Vermieter die Übergabe des angemieteten Gerätes bis zur Klä- rung der Einsatzbedingungen zurückhalten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Xxxx- weise kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichter- füllung verlangen, wenn zu erwarten ist, dass das angemietete Gerät oder Mitarbeiter bei dem vorgesehenen Einsatz zu Schaden kommen. Die Geräte des Vermieters dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Korbbelastung eingesetzt werden. Das Ziehen von Xxxxxx, Leitungen oder ähnlichem ist untersagt. Verstößt der Mieter hiergegen, muss er dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden ersetzen. Setzt der Mieter die vertragswidrige Nutzung des Gerätes fort, obwohl er von dem Vermieter auf die Vertragswidrigkeit hingewiesen worden ist, so kann der Vermieter vom Vertrag zurück- treten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Sandstrahlarbeiten sind unter Zuhilfenahme oder in der Nähe des angemieteten Gerätes generell verboten. Der Mieter oder dessen Gehilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass dieses Verbot auch von Dritten, die mit dem Vertragspartner in keiner vertraglichen Beziehung stehen, eingehalten wird. Der Mieter bzw. dessen Gehilfe haben z. B. durch Abdeckung dafür Sorge zu tragen, dass das angemietete Gerät nicht verschmutzt wird. Verstößt der Mieter gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder gar einer Kündigung bedarf. Weiterhin ist der Vermieter berechtigt, den ihm keine Ansprache entstandenen Schaden (Beschädigung des Gerätes, nutzlose Aufwendungen, entgangener Gewinn etc.) geltend zu machen. Treten Defekte an dem angemieteten Gerät auf, so ist das Gerät unverzüglich stillzulegen und der Vermieter hiervon zu unterrichten. Gemeldete Schäden werden nach Möglichkeit schnellstens behoben. Sollte dies nicht möglich sein, bemüht sich der Vermieter, ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Ist auch dies nicht möglich, können beide Vertragsparteien unabhängig voneinander vom Vertrag zurücktreten. Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere Mieter in diesem Fall nur dann verlan- gen, wenn der Defekt von dem Vermieter zu vertreten ist. Ist der Defekt auf ein Fehlverhalten des Mieters oder dessen Gehilfen zurückzuführen, trägt der Mieter die Kosten für die Beseitigung des Defekts. Auch hat der Mieter dann einen aus der Beschädigung des Gerätes resultierenden Schaden des Vermieters zu ersetzen. Den Vermieter trifft keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungVerpflichtung, dem Mieter ein Ersatzgerät zur Vergütung zu stellen.
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Samples: www.hublift-wasser.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichhat dafür zu sorgen, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller dass bei der Handhabung und dem Abstellen des Fahrzeugs alle angemessene Sorgfalt zu behandelnangewendet wird. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist Insbesondere muss der Mieter ersatzpflichtigsicherstellen, dass das Fahrzeug sicher verriegelt ist, der Gang (oder P für Automatikfahrzeuge) eingelegt ist und die Handbremse angezogen ist, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er es nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenbenutzt wird. Der Mieter ist verpflichtetverpflichtet sicherzustellen, dass die empfohlenen Niveaus im Bezug auf das Wasser im Kühler des Fahrzeugs, sowie auf Öl- und Reifendruck des Fahrzeugs, eingehalten werden. Alle an Bord befindlichen LPG-Gasflaschen müssen vor der Rückgabe gefüllt werden. Rauchen und Tiere (ausgenommen registrierte Führ- oder Begleithunde) sind im Fahrzeug zu keiner Zeit erlaubt. Wendekreisen behält sich das Recht vor, eine minimale Fahrzeugreinigungsgebühr von NZ$ 200 für den Vermieter Über Mängel Fall der Mietsache unverzüglich Nichteinhaltung dieser Richtlinie zu unterrichtenerheben. Unterlässt Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die befahrenen Straßen nicht von Unwetterwarnungen betroffen sind. Das Befahren von Straßen mit Unwetterwarnungen erfolgt auf Risiko des Fahrers (siehe Abschnitt 12). Der Mieter ist dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Wetterdaten und die damit verbundenen Warnungen auf dem Laufenden zu halten. Es obliegt dem Mieter, sich mit allen New Zealand Transport Agency Regeln und Vorschriften vertraut zu machen und danach zu handeln. Das Gesetz in Neuseeland schreibt vor, dass Kinder unter 7 Jahren vorschriftsmäßig in einem zugelassenen Auto- Rückhaltesystem angeschnallt sein müssen. Es obliegt dem Mieter sicherzustellen, dass die Rückhalteeinrichtung für Kinder im Fahrzeug korrekt installiert ist. Wenn das Fahrzeug mit einer zugelassenen On/Off-Schalteränderung ausgestattet ist, der es erlaubt den Beifahrer-Airbag zu deaktivieren, um eine nach hinten gerichtete Kinderrückhalteeinrichtung am Beifahrersitz anzubringen, dann erkennt der Mieter diese Meldungan, so stehen dass Xxxxxxxxxxxx ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung erklärt hat wie dieser Schalter funktioniert und der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen Mieter übernimmt die volle Verantwortung für den Abschluss einer HaftpflichtversicherungBetrieb des Schalters.
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Samples: www.wendekreisen.co.nz
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichEin Mieter, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für der eine Unterkunft für sich und oder nur im Namen für Andere buchtgesamtschuldnerisch für die schuldhafte Beschädigung von EinrichtungsgegenständenGesamtmiete und für Schäden, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie die durch Handlungen von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft und allen anderen verursacht worden istwurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat Bei der Abreise wird vom Mieter soweit erwartet, dass er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet istdie Unterkunft in einem allgemein guten Zustand verlässt – das heißt: Die Gegenstände in und um die Unterkunft sollte wieder in ihre ursprünglicher Ort (wie bei Ankunft), unverzüglich Küche Geräte und Oberflächen sind zu reinigen und sämtlicher Müll aus dem Vermieter anzuzeigenGelände entfernt sein. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch Alle Böden sollten von übermäßigem Schmutz gereinigt werden. Es Geschirr sollte gewaschen und im entsprechenden Platz ordentlich geräumt. Der Vermieter ist berechtigt, eine Endkontrolle durchführen. Wenn der Vermieter findet, dass die Anzahl der Artikel nicht an ihre Platz zurückgeräumt wurdenUndDie Unterkunft nicht in einem allgemein sauberem Zustand hinterlassen wurde, ist der Vermieter darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet der Vermieter dem Mieter zusätzliche Kosten in Rechnung stellen (mindestens 100€). Der Mieter muss die Unterkunft gemäss den Standards und der Hausregeln behandeln einschließlich: - Der Mieter oder einer der Bewohner darf nicht bei der Ankunft betrunken oder unter Drogen stehen. - Der Mieter und/oder einer der Bewohner muss sich während der gesamten Zeit akzeptabel verhalten bleiben. Dazu gehört keine Trunkenheit, keine Musik oder Lärmbelästigung (einschließlich Schwimmbadbenutzung) im Außenbereich nach 23:00 Uhr und nicht vor 8:00 Uhr und um die Nachbarn zu respektieren, sowie die Reinigungszeiten des Pools nicht zu behindern. - Aussentüren sollten bei Benutzung des Klimaanlage oder Heizung geschlossen bleiben Wenn die Hausordnung vom Mieter nicht eingehalten wird oder den anderen Insassen, kann dies eine Auflösung des Buchungsvertrages zur Folge haben. In diesem Falle Schuldet der Mieter die gesamte Miete, einschließlich der Kaution. Die Hausordnung wird dem Mieter vor oder bei der Ankunft vorgelegt werden. Hunde Die Nutzung der Einrichtungen, einschließlich des Schwimmens Pool, Kinderspielplätze und Sportanlagen erfolgen auf eigene Gefahr des Mieters und seiner Gruppe. Kinder müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen jederzeit von Ihren Eltern überwacht werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubtbeim Spielen, im Garten offenes Feuer zu machenSchwimmbad und den Außenbereichen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung Betrunken oder betrunkene Personen dürfen nicht in oder in die Nähe des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungSchwimmbades.
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Samples: www.hostaljavea.com
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Vermieter Über Mängel Gebrauch der Mietsache unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zu unterrichtentreffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Unterlässt Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhr Weg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter diese Meldungfür alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Betonfördergerät ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Mieters einzuweisen. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Samples: www.willy-schoer.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, ausschließlich die für Kfz gekennzeichneten Stellplätze zu nutzen. Behindertenstellplätze sind für diese Nutzergruppe entsprechend frei zu halten. Ansprüche jeglicher Art werden durch die Bereitstellung dieser Parkplätze nicht begründet. Das Fahrzeug ist auf dem markierten Platz so abzustellen, dass auf den benachbarten Stellplätzen das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes Ein- und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden Aussteigen jederzeit ungehindert möglich ist. In den Mieträumen entstehende Schäden Das Fahrzeug kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Der Mietpreis errechnet sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter soweit das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er nicht selbst sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Sämtliche Hilfsmittel (Magnetkarten, etc.), die der Mieter zur Beseitigung Bedienung der Parkraumbewirtschaftungsanlagen erhält, sind sorgfältig aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet istsich, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden Verlust oder Beschädigung entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei Verlust des Parktickets ist ein „verlorenes Ticket“ an der Rezeption der jeweiligen Gesellschaft zu melden und ein gesondertes Ausfahrtticket zu lösen. Der Preis für das „verlorene Ticket“ ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubtaushängenden Preisliste zu entnehmen. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achtenMieter verpflichtet sich insbesondere sicherzustellen, dass Türen und Fenster geschlossen sinddas Abstellen des Kfz nicht gegen die folgenden Nutzungsbedingungen verstößt und/oder Rechte Dritter verletzt. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare die GWC AG unverzüglich über Probleme im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter informieren und ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel die GWC AG von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Es gelten die Vorschriften der Mietsache unverzüglich StVO. In der Parkeinrichtung ist Schritttempo zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherungfahren.
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Samples: www.simssee-klinik.de
Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Verursacht der Mieter Schäden, die einem Totalschaden gleich kommen, hat dieser den vollen Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken Spülsteine, Ausgußbecken und Toiletten Toilette dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen -gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr Das Betreten des Hauses mit Skischuhen ist ebenfalls nicht erlaubt. Treten diesbezüglich Schäden an den Böden auf, so trägt der Mieter die Kosten einer Instandsetzung. Gleiches gilt für Schäden durch Rauchen in den Innenräumen. Der AGA-HErd sollte regelmässig Vermieter behält sich vor bei außerordentlichen Verschmutzungen, deren Beseitigung mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen der Endreinigungsgebühr nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machenals abgegolten gelten eine erweiterte Reinigung durchzuführen. Die nötigen Reinigungsarbeiten werden dem Mieter mit 35 EUR pro Stunde in Rechnung gestellt. Dies trifft auch zu wenn bereits eine Endreinigung bezahlt wurde. Die Mängel sind gegebenenfalls vom Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarnzu protokollieren. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage Anlagen und Einrichtung Einrichtungen des Mietobjekts Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über oder eine Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprache Ansprüche wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf MietminderungenMietminderung) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, hat das Mietobjekt mitsamt Inventar sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 8 Arbeitstagen seit Eintreffen des Mietobjektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einer Woche seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses. Der Mieter ist gegenüber seinen Arbeitnehmern für den betriebssicheren Zustand des Mietobjektes direkt verantwortlich. Der Mieter hat das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes es unter Beachtung der vom Vermieter erlassenen Betriebsvorschriften und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtigWeisungen sachgemäss zu verwenden, wenn zu bedienen und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenwarten. Der Mieter ist verpflichtetverpflichtet und dafür verantwortlich, dass der Betreiber des Gerätes instruiert ist. Nur instruierte Personen dürfen das Gerät benutzen. Bei Flurförderzeugen bestätigt der Mieter, dass nur Anwender mit einem gültigen Staplerausweis das Gerät bedienen. Der Mieter ist des Weiteren dazu verpflichtet fällige Wartungen dem Vermieter rechtzeitig zu melden, dass der Vermieter diese allenfalls am Mietort durchführen kann. Die Wartungsarbeiten gehen zu Lasten des Vermieters. Funktioniert das Mietobjekt nach Ansicht des Mieters nicht ordnungsgemäss, hat er den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich sofort zu unterrichtenbenachrichtigen. Unterlässt Die Benützung des Mietobjektes ist durch den Mieter so lange einzustellen, bis die Störung durch den Vermieter überprüft und gegebenenfalls die notwendige Reparatur vorgenommen ist. Der schuldige Teil trägt die Kosten für die Instandstellung und die Mietkosten während des Unterbruchs. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit nach vorheriger Vereinbarung mit dem Mieter auf seinen Zustand zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Weisungen des Vermieters oder seiner Organe für Bedienung, Überwachung, Unterhalt und Wartung des Mietobjektes hat der Mieter diese Meldungstrikte zu befolgen. Während der Mietdauer notwendig werdende Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch den Vermieter vornehmen zu lassen. Nur mit dessen schriftlicher Zustimmung darf der Mieter Reparaturen selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen, so stehen ansonsten er die Kosten und die Verantwortung selbst zu tragen hat. Überdies haftet er für sämtliche direkten oder indirekten Schäden aus unsachgemässer Reparaturarbeit. Die erforderlichen Ersatzteile sind in jedem Fall beim Vermieter anzufordern. Reparaturen, hervorgerufen durch Gewalt, Unfallschäden, unsachgemässe Bedienung und Wartung, hat der Mieter zu tragen, sofern es sich nicht um Kosten für die Behebung eines vom Vermieter zu vertretenen Mangels handelt, der vom Mieter rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügt worden ist. Die durch normalen Betrieb und Abnützung des Mietobjektes bewirkten Reparaturen und Revisionen sowie die durch vertragsgemässen Gebrauch entstandene Wertverminderung gehen zu Lasten des Vermieters. Des Weiteren sind Betriebsstoffe (Diesel, Ad-blue, Benzin, etc..) durch den Mieter zu tragen. Der Mieter haftet vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zum Eintreffen des Mietobjektes beim Vermieter oder dem von ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung bezeichneten Ort anlässlich der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungRückgabe für jeden Verlust und/oder jede Beschädigung des Mietobjektes und die im Zusammenhang damit stehenden Kosten ohne Rücksichtdarauf, ob sie durch sein Verschulden oder das seiner Hilfspersonen, durch Verschulden Dritter, durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht wurde.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ord- nungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Vermieter Über Mängel Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa er- forderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache einge- setzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg vo- raus. Der Aufstellort ist so auszuwählen, dass er unter Berücksich- tigung der Bodenbeschaffenheit und der von der Betonpumpe ausgehenden Bodenbelastung dem Einsatz der Betonpumpe Stand hält. Die je nach Pumpe unterschiedlichen Abstützlasten können der Preisliste entnommen werden und sind vom Mieter bei Auswahl von Pumpe und Aufstellort zu berücksichtigen. Bei Zweifeln hat der Mieter uns zu kontaktieren, um die weitere Vor- gehensweise gemeinsam festzulegen. Der Mieter hat weiterhin ohne besondere Aufforderung alle erfor- derlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüst- teile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Er haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im erweiterten Arbeitsbereich entstehen. Er haftet auch für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges nicht standhalten, oder dass infolge nicht ausreichender Schutzgerüste und Absperrungen Bauwerke, Bauwerkteile, Plätze, Bürgersteige, Straßen, Kanalisa- tion, Gärten oder sonstige Flächen sowie darauf befindliche Ge- genstände oder Verkehrsteilnehmer durch Beton verschmutzt oder geschädigt werden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Auf- stellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforder- lichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauf- tragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Das Betonfördergerät ist generell, insbesondere jedoch bei Rück- wärtsfahrten, von geeignetem Personal des Mieters einzuweisen. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmie- ren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Förderge- räten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Durch den Gebrauch der Mietsache verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Stra- ßen, Bürgersteigen, Kanalisation, Gebäudeteilen, Gärten oder sonstigen Flächen hat der Mieter auf eigene Kosten unverzüglich zu unterrichtenentfernen. Unterlässt Der Mieter hält uns von Ansprüchen Dritter frei. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch eingetre- ten sind, dass die Mietsache nicht bestimmungsgemäß oder sach- gerecht verwendet wurde. Bei Vermietung der Mietsache mit Bedienungspersonal, darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung der Mietsache eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haften wir nur dann, wenn wir das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt haben. Im Übrigen trägt der Mieter diese Meldungdie Haftung. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Fol- gen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Um- stands, den der Mieter zu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes und deren Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter Über Mängel vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln und nach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zu unterrichtentreffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken und er ist für die Auswahl des Aufstell- und Einsatzortes auf der Baustelle verantwortlich. Unterlässt Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Es wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über die notwendigen Kenntnisse verfügen, insbesondere muss der Endschlauchführer in die korrekte Handhabung unterwiesen sein. Der Mieter verpflichtet sich einen Einweiser für Rangiervorgänge am Einsatzort bereitzustellen. Sind diese MeldungVoraussetzungen nicht gegeben, so stehen haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche müssen vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder ähnliches geschädigt werden können. Der Mieter hat auch zu gewährleisten, dass elektrische Freileitungen im Bereich des Aufstellortes abgeschaltet sind und er gewährleistet die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Arbeitssicherheit auf der Baustelle sowie auch die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie Umweltschutz- und Emissionsvorschriften während der Nutzung des Betonfördergerätes. Die Betonförderung erfolgt - auch wenn sie unter Einsatz unseres Bedienpersonals ausgeführt wird – unter Aufsicht des Mieters und auf seine Gefahr. Das von uns gestellte Bedienpersonal ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn das Betonfördergerät beschädigt oder wenn Vorschriften der Arbeitssicherheit, einschl. Arbeitszeit, verletzt werden könnten. Das gleiche gilt, wenn die Gefahr besteht, dass Leib, Leben, oder Vermögenswerte Dritter geschädigt werden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht und trägt für die ordnungsgemäße Ableitung des Gebrauchswassers Sorge. Er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und hält uns von Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. Der Mieter verpflichtet sich, nach Abschluss eines Fördertages unsere Vermietungsnachweise durch eine von ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung bestimmte, vertretungsberechtigte Person auf der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer HaftpflichtversicherungBaustelle abzeichnen zu lassen.
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Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sichhat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche müssen vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder ähnliches geschädigt werden können. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandelnfür den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen, sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die schuldhafte Beschädigung Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von EinrichtungsgegenständenStraßen, Mieträumen oder des Gebäudes Bürgersteigen, Gebäudeteile und deren Anlagen Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Hygieneartikel, Abfälle, Speisereste, Asche, schädliche Flüssigkeiten (Chlor!) und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten werden Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der Sickergrube auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Kerzen sind im Haus wegen der Brandgefahr nicht erlaubt. Der AGA-HErd sollte regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Es darf nur das dafür vorgesehene Reinigungsmittel „Astonish“ verwendet werden. Hunde müssen im Erdgeschoß bleiben und dürfen nicht auf Betten und Sofas. Bei erkennbaren Zuwiderhandlungen werden Extra Kosten berechnet. Möbel des Innenbereichs dürfen nicht im Garten genutzt werden. Bei Regen sind Gartenauflagen im Inneren zu verstauen. Bei Regen und Wind ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster geschlossen sind. Es ist nicht erlaubt, im Garten offenes Feuer zu machen. Die Vermieter bitten um Rücksicht gegenüber den Nachbarn. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlage und Einrichtung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu haltenverantwortlich. Der Mieter ist verpflichtethat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den Vermieter Über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldungzu vertreten hat, so stehen ihm keine Ansprache wegen Nichterfüllung der vetragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherunghat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
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