Obhutspflicht. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Obhutspflicht. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Bei Schäden am Fahrzeug für deren Reparatur Ersatzteile benötigt werden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, dass eine ordnungsgemäße Weitervermietung an den nächsten Mieter möglich ist. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Meldung, so haftet er voll für eventuelle Schadensersatzansprüche der Nachmieter.
Obhutspflicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm durch geeignete Vorkeh- rungen zu verhindern. Der Vertragspartner wird seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorlie- genden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Vertragspartner seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen von PV:KOMPASS anzufertigen. Verletzt ein Mitarbeiter des Vertragspartners das Urheberrecht, ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere PV unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.
Obhutspflicht. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl ge- sichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fließenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Bei Auslands- fahrten (die erlaubt sein müssen) darf das Fahrzeug nur verlassen werden, wenn es bewacht ist oder auf einem verschlossenem Einzel- oder Sammelparkplatz bzw. in einer verschlosse- nen Garage abgestellt wird. Verstoßen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den dieser hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Obhutspflicht. 11.1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
11.2. Der Lizenznehmer wird die gelieferten Originaldatenträger, soweit sie ihm überlas- sen sind, sowie gegebenenfalls überlassene Zugangsdaten wie Passwörter u. ä. an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren.
11.3. Der Lizenznehmer wird seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorlie- genden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigun- gen des Programms oder des Benutzerhandbuchs vorzunehmen.
11.4. Verletzt ein Mitarbeiter des Lizenznehmers das Urheberrecht oder sonstige Schutz- rechte von Pumacy Systems hinsichtlich des Vertragsgegenstands, ist der Lizenznehmer verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Rechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere Pumacy Systems unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.
Obhutspflicht. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, technische Vorschriften und die Betriebsanleitung zu beachten, insbesondere den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken, sowie die fortdauernde Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Fahrzeug ist stets ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter erhält das Fahrzeug vollgetankt. Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich nach Fahrzeugübergabe geltend zu machen. Kraftstoffkosten & AdBlue gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist bei Rückgabe vollgetankt abzugeben. Als Nachweis hat der Mieter dem Vermieter den Tankbeleg vorzulegen. Im Falle einer Nachbetankung wird dem Mieter der Preis pro Liter Kraftstoff zuzüglich einer Servicepauschale berechnet. Die Höhe der aktuellen Betankungspauschale (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) beträgt 15€. Bei einer Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue-Tank stets ausreichend gefüllt ist. Der Mieter trägt alle anfallenden Straßennutzungsgebühren im Inland wie im Ausland gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder Dritte gegen den Vermieter wegen Nicht-Betankung des AdBlue-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei.
Obhutspflicht. Der Mieter hat das Fahrzeug mit der im Verkehr erforderlichen üblichen Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung maßgebliche Regeln (Bedienungsanleitung) sowie technischen Anweisungen (z.B. für Ladebordwände) zu beachten. Wird das Fahrzeug nicht benutzt, ist es vom Mieter ordnungsgemäß verschlossen und gesichert abzustellen.
Obhutspflicht. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten. Die Wartungsfristen sind einzu- halten, das Fahrzeug ist bei Verlassen ordnungsgemäß zu ver- schließen.
Obhutspflicht. 7.1. Der Kunde wird gelieferte Originaldaten- xxxxxx an einem gegen den unberechtigten Zugang Dritter gesicherten Ort aufbewah- ren und seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertrags- bedingungen hinweisen.
7.2. Er wird soffico unverzüglich informieren, wenn der Verdacht eines unberechtigten Zugriffs auf die Originaldatenträger oder die Möglichkeit einer unberechtigten Vervielfäl- tigung der Software vorliegt.
Obhutspflicht. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Er ist angehalten, das Fahrzeug stets sicher zu parken und die Diebstahlsicherung (Lenkradschloss & Lenkradkralle) zu nutzen, um aktiv einem Diebstahl vorzubeugen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter und verriegelter Gasflasche sowie geschlossenem und verriegeltem Aufstelldach gestattet.