Common use of Pflichten des Versicherungsnehmers Clause in Contracts

Pflichten des Versicherungsnehmers. Um die Beistandsgarantien in Anspruch nehmen zu können, verpflichtet sich der Versicherungsnehmer: ◼ AXA Assistance vor jeder Intervention unter (00352) 45 30 55 zu kontaktieren; ◼ nur mit dem Einverständnis von AXA Assistance etwaige Assistance-Kosten auszulegen; ◼ auf Aufforderung von AXA Assistance die Originalbelege der getätigten Ausgaben zu übermitteln; ◼ den Nachweis für den Sachverhalt zu erbringen, der Anspruch auf die versicherten Leistungen eröffnet, sofern AXA Assistance den Versicherungsnehmer hierzu auffordert; ◼ unaufgefordert die Fahrausweise zurückzugeben, die AXA Assistance dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt hat und die nicht gebraucht wurden, da AXA Assistance diese Fahrten übernommen hat. Andernfalls kann AXA Assistance bis in Höhe des Nachteils, der ihm daraus entstanden ist, dass der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommen ist, die Erstattung der ausgelegten Beträge vom Versicherungsnehmer fordern.

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Pflichten des Versicherungsnehmers. Um die Beistandsgarantien in Anspruch nehmen zu können, verpflichtet sich der Versicherungsnehmer: ◼ AXA Assistance vor jeder Intervention unter (0035200 352) 45 30 55 zu kontaktieren; ◼ nur mit dem Einverständnis von AXA Assistance etwaige Assistance-Kosten auszulegen; ◼ auf Aufforderung von AXA Assistance die Originalbelege der getätigten Ausgaben zu übermitteln; ◼ den Nachweis Beweis für den Sachverhalt zu erbringen, der Anspruch auf die versicherten Leistungen eröffnet, sofern AXA Assistance den Versicherungsnehmer hierzu auffordert; ◼ unaufgefordert die Fahrausweise zurückzugeben, die AXA Assistance dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt hat und die nicht gebraucht wurden, da AXA Assistance diese Fahrten übernommen hat. Andernfalls kann AXA Assistance bis in Höhe des Nachteils, der ihm daraus dafür entstanden ist, dass der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nachkommen nachgekommen ist, die Erstattung der ausgelegten Beträge vom Versicherungsnehmer fordern.

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