Pflichten des Versicherungsnehmers. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Appears in 14 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Wohngebäude Und Glasversicherungen
Pflichten des Versicherungsnehmers. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Der Versicherungsnehmer hat jede Gefahrerhöhung, die ihm bekannt wird, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn sie ohne seinen Willen eintritt.
Appears in 5 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, Betriebssachversicherung
Pflichten des Versicherungsnehmers. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung Ge- fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Versicherungsbedingungen
Pflichten des Versicherungsnehmers. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Pflichten des Versicherungsnehmers. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Versicherungsvertrag
Pflichten des Versicherungsnehmers. Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen vor- nehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Appears in 1 contract