Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers Musterklauseln

Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass den SONNTAG-Gesellschaften auch ohne deren beson- dere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftra- ges notwendigen Unterlagen vorgelegt werden und den SONNTAG-Gesellschaften von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein kön- nen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der SONN- TAG-Gesellschaften bekannt werden. (5) These Terms and Conditions apply for all further commissions given to the SONNTAG Companies by the client at the same time or in the future with- out any need for this to be expressly agreed or at- tention to be drawn thereto. General terms and conditions of the client shall not apply even if not expressly objected to by the SONNTAG Compa- nies. 2. Scope and Execution of Orders; Termination (1) The subject of the commission is the provision of the agreed service and not the achievement of any certain (economic) result. The commission will be carried out in accordance with the principles of orderly profes- sional practice. The SONNTAG Companies have the right to use employees, expert third parties and data processing firms for the execution of the commission. (2) Unless the aim of the commission is expressly stated to be such, the commission shall not cover examina- tion of the question as to whether subsidies, grants, allowances or other benefits and advantages may be used or claimed. Interdisciplinary consulting or advice shall only be undertaken by the SONNTAG Compa- nies if this is expressly the subject of the commission. (3) The SONNTAG Companies are entitled to take facts stated by the client, in particular figures, as true and complete both within the scope of advice on individual matters and for ongoing advice, unless an audit review of such facts is expressly the subject of the commis- sion. They shall, however, draw the attention of the cli- ent to any incorrectness they may determine. (4) If the legal situation changes after the final professional statement by the SONNTAG Companies has been de- livered, the SONNTAG Companies shall not be obliged, irrespective of any previous sending of news- letters, special notifications and the like, to draw the attention of the client to changes or the implications thereof. 3.
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. 3.1. Die Verpackung (auch bei Retouren/ -aufträgen) liegt in der Verantwortung des Auftrag- gebers. Diese muss den Anforderungen des Massentransportes, insbesondere für die Sortie- rung auf einer Paketsortieranlage, angemessen sein und das Gut hinreichend gegen Beschä- digung und gegen jeden Zugriff auf den Inhalt, ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren, schützen. transmed kann aufgrund der vorgegebenen kurzen Übernahmezeiten die Verpa- ckung nicht im Einzelnen prüfen, behält sich aber das Recht vor, im Einzelfall Verpackungen als unzureichend zurückzuweisen.
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. (1) Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegten Form erfolgen (Zusatzleis- tungen). Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er AM nach Übergabe / Übernahme der Sendun- gen erteilt, soweit nicht die Umleitung oder Rückholung zwischen Ab- holung und Zustellung der Sendung gewünscht wird. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass den S&P-Gesellschaften auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vorgelegt werden und den S&P-Gesellschaften von allen Vorgängen und Um- ständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausfüh- rung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Um- stände, die erst während der Tätigkeit der S&P- Gesellschaften bekannt werden.
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. 7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die IMAGO -Dienste sach- gerecht und nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Er hat Gesetze und Rechte Dritter zu beachten und sich an die Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Er ist auch und insbesondere dazu verpflichtet, fo l- gende Handlungen zu unte rlassen:
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird LP bei der Erbringung von den nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen in dem erforderlichen Umfang nach besten Kräften unterstützen, insbesondere - die erforderlichen Informationen und Materialien über die an die zu erstellenden Arbeitsergebnisse gestellten Anforderungen rechtzeitig und umfassend sowie in der erforderlichen Form zur Verfügung stellen, - Entscheidungen über von LP unterbreitete Ausführungsvorschläge unverzüglich und rechtzeitig herbeiführen und mitteilen, - von LP angeforderte und notwendige Materialien und Unterlagen (Texte, Bilder, Zeichen, Daten allgemein (Audio/Video) u.ä.) unverzüglich und rechtzeitig in der jeweils angeforderten Form übergeben, - die zur Abstimmung der an die Arbeitsergebnisse gestellten Anforderungen und für sonstige Abstimmungszwecke benannten Mitarbeiter im zeitlich erforderlichen Umfang von anderen Aufgaben freistellen. Verzögert sich eine dem Vertragspartner obliegende Mitwirkungshandlung, gleichgültig aus welchem Grund, so verschieben sich etwaige von LP einzuhaltende und von der jeweiligen Mitwirkungshandlung abhängige Ausführungstermine und –fristen entsprechend. Kommt der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in Verzug, ist LP berechtigt, ihr dadurch entstehende Mehraufwendungen unter Zugrundelegung der aus der jeweils aktuellen Preisliste hervorgehenden Vergütungssätze für Extraleistungen zu berechnen. LP ist in diesem Falle ferner nach schriftlicher Ankündigung binnen angemessener Frist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Kündigung behält LP den Anspruch auf die für die gekündigten Leistungen vereinbarte Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die LP infolge der Kündigung erspart.
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers. (1) Das vom Auftraggeber bereitgestellte Versandmaterial (z.B. Druck- sachen) wird von der CP zu einem fest vereinbarten Termin abgeholt. Alternativ kann das vom Auftraggeber zu beschaffende Versandmate- rial abgezählt und verpackt frei Haus angeliefert werden. Unfreie Sen- dungen werden nicht angenommen. CP ist nicht verpflichtet, die ge- meldeten Stückzahlen oder die Qualität vor Weiterverarbeitung oder Postauflieferung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei Anlieferung von Versandmaterial ist ein Zuschuss für Makulaturausfall und sons- tige Verluste in Höhe von 5 % des zu verarbeitenden Materials einzu- kalkulieren.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.