Planungsleistungen Musterklauseln

Planungsleistungen. 11.1 Sofern wir Planungsleistungen wie Konzeptentwicklung, Grundrissplanung, etc. erbringen, handelt es sich dabei um Dienstleistungen. Sofern kein Pauschalbetrag vereinbart wird, rechnen wir unsere Planungsleistungen nach Zeit und Aufwand ab. Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns bei dem Planungsleistungen ausreichend zu unterstützen, insbesondere für die Planung erforderliche Informationen bereitzustellen. 11.2 Wir haften nicht für die Leistungen von Drittfirmen, die möglicherweise aufgrund einer Vermittlung durch uns von Dritten erbracht werden. Es gilt die Haftungsregelung in Ziffer 13.
Planungsleistungen. Für Planungsleistungen wird grundsätzlich eine Vergütung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Planungsleistungen. Sofern zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen auch die Ausführung von Planungs- leistungen (z. B. Erstellung der Ausführungsplanung) zählt, hat der Auftragnehmer auch den erfor- derlichen Abgleich aller Unterlagen mit der Baugenehmigung und den sonstigen behördlichen Ge- nehmigungen, Auflagen und gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen.
Planungsleistungen. (§ 1 Nr. 1 Satz 2) Vereinbart wird (Zutreffendes ankreuzen) die Durchführung vorbereitender Arbeiten für ein Grobkonzept, nämlich die Erarbeitung von Verfahrensidee Ist-Analyse Forderungen ..... die Erarbeitung des Grobkonzepts die Erarbeitung des fachlichen Feinkonzepts .....
Planungsleistungen. 6.1. Gespräche und Korrespondenz zwischen dem Kunden und Motto Catering zur Festlegung der Projektdaten und Übermittlung von Informationen sowie Reisezeit zu gemeinsamen Besprechungen und Reisekosten („Planungsleistungen“) sind – sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – grundsätzlich kostenlos und werden von Motto Catering nicht gesondert in Rechnung gestellt. 6.2. Für den Fall, dass die Planungsleistungen das im Verhältnis zum potentiellen oder vereinbarten Auftragsvolumen gewöhnliche Ausmaß überschreiten (insbesondere umfangreiche Reisezeit und -kosten), behält sich Motto Catering deren separate Verrechnung vor, wobei, sofern nichts anderes vereinbart wird, der Stundensatz für Planungsleistungen allgemein EUR 85,00 pro involvierter Person beträgt. Ist eine solche Überschreitung des Ausmaßes gewöhnlicher oder verhältnismäßiger Planungsleistungen absehbar, wird der Kunde darüber von Motto Catering informiert, sodass zwischen dem Kunden und Motto Catering eine schriftliche Vereinbarung über die Honorierung weiterer Planungsleistungen getroffen werden kann.
Planungsleistungen. Der Vorhabenträger stellt die Erbringung der für die Durchführung des Be- bauungsplans (Stgt 282) erforderlichen Planungsleistungen einschließlich der im Bedarfsfall erforderlichen Gutachten auf seine Kosten sicher. Er hat hierfür das Büro ARP in Stuttgart, Xxxxxxxxxxxxxx 000/0, beauftragt.
Planungsleistungen. Planungsleistungen sind nur im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren der Siebel Elektronik möglich. Eine selbstständige Nutzung von Planungsleistungen der Siebel Elektronik ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis nicht gestattet und die Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen. Dies betrifft Schäden beim Besteller oder bei Dritten, insbesondere bei den Kunden des Bestellers. Vorgenanntes gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Planungsleistungen. Die Leistungen müssen dem allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, den DIN-Normen sowie sonstigen technischen Bestimmungen, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
Planungsleistungen. In den Planungsleistungen sind folgende aufgeführte Leistungen enthalten. - Genehmigungsplanung : Erstellung sämtlicher benötigter Bauantragsunterlagen und Zeichnungen. - Planung Statik : Standsicherheitsnachweis. - Bauleitung : Koordination der Gesamtbaumaßnahme durch Auftragnehmer. - Qualitätskontrolle: Blower – Door Messung, Messung der Estrichfeuchte. - Bodengutachten : Erstellung eines Bodengutachten zur Festlegung der Baugrundprüfung.
Planungsleistungen. Es werden die kompletten Bauantragsunterlagen mit der Statik und dem Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) einschließlich der dazu erforderlichen Lüftungsplanung erstellt. Die Bauantragszeichnungen im Maßstab 1:100 werden auf einem CAD-System angefertigt. Weiterhin, erfolgt eine Berechnung des umbauten Raumes, die Berechnung der Grund- und Geschossflächen sowie die Berechnung der Wohn- und Nutzungsflächen. Die Heizungsplanung einschließlich der Heizlastberechnung und Rohrnetzberechnung werden von einem Fachplaner für Haustechnik erstellt. Die behördlichen Prüf- und Genehmigungskosten sind nicht im Pauschalpreis enthalten. Für die Ausführungsphase werden alle notwendigen Werkplanungen im Maßstab 1:50, sowie die notwendigen Detailplanungen unter Beachtung des Baugrundgutachtens angefertigt. Dem Auftraggeber werden vom Auftragnehmer vor Baubeginn die Unterlagen übergeben, welche der Auftraggeber benötigt, um gegenüber den Behörden nach- zuweisen, dass das Bauvorhaben unter Einhaltung der maßgeblich öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet werden wird. Es werden dem Auftraggeber übergeben: • Bauantrag nebst aller hierfür erforderlichen Planungen und Nachweise • Statischer Nachweise – soweit von der Behörde gefordert • Schall- und Brandschutznachweis – soweit von der Behörde gefordert • GEG-Nachweis Dem Auftraggeber werden vom Auftragnehmer mit der Fertigstellung die Unterlagen übergeben, welche der Auftraggeber benötigt, um gegenüber den Behörden nachzuweisen, dass das Bauvorhaben unter Einhaltung der maßgeblich öffentlich- rechtlichen Vorschriften errichtet wurde. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung dieser Verpflichtung eine Bauleitererklärung zu übergeben hat. Sollten die Behörden weitergehende Nachweise vom Auftraggeber fordern, wird der Auftragnehmer diese zur Verfügung stellen.