Planungsleistungen. 11.1 Sofern wir Planungsleistungen wie Konzeptentwicklung, Grundrissplanung, etc. erbringen, handelt es sich dabei um Dienstleistungen. Sofern kein Pauschalbetrag vereinbart wird, rechnen wir unsere Planungsleistungen nach Zeit und Aufwand ab. Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns bei dem Planungsleistungen ausreichend zu unterstützen, insbesondere für die Planung erforderliche Informationen bereitzustellen.
Planungsleistungen. 1. Für Planungsleistungen wird grundsätzlich eine Vergütung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Planungsleistungen. Dem Auftragnehmer obliegen auch die Werk- und Montagepla- nungen, die für die Ausführung der von ihm übernommenen Leis- tungen erforderlich sind. Diese werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer beschafft auf eigene Kosten die für die Aus- führung seiner Leistung erforderlichen Genehmigungen, soweit sie nicht im Vertrag dem Auftraggeber zugewiesen sind.
Planungsleistungen. Sofern Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen i. S. v. § 650p Abs. 1 BGB) Gegenstand der EINZELBEAUFTRAGUNG sind, gelten ergänzend zu den Bestimmungen der Abschnitte I und II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei EINZELBEAUFTRAGUNG geltenden Fassung, sofern in der jeweiligen EINZELBEAUFTRAGUNG nichts Abweichendes vereinbart wird. Die zwingenden Vergütungsregelungen der HOAI gelten dabei - wenn und soweit für die jeweilige EINZELBEAUFTRAGUNG einschlägig - vorrangig vor den Vergütungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Planungsleistungen a) Erstellung von Regionalen Radverkehrskonzepten (kurz RK), sofern ein unterzeichnetes Planungsübereinkommen (Land/Gemeinde) vorliegt.
Planungsleistungen. (§ 1 Nr. 1 Satz 2)
Planungsleistungen. Die Leistungen müssen dem allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, den DIN-Normen sowie sonstigen technischen Bestimmungen, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
Planungsleistungen. Der Vorhabenträger stellt die Erbringung der für die Durchführung des Be- bauungsplans (Stgt 282) erforderlichen Planungsleistungen einschließlich der im Bedarfsfall erforderlichen Gutachten auf seine Kosten sicher. Er hat hierfür das Büro ARP in Stuttgart, Xxxxxxxxxxxxxx 000/0, beauftragt.
Planungsleistungen. (§ 1 Nr. 1 Satz 2) Vereinbart wird (Zutreffendes ankreuzen) die Durchführung vorbereitender Arbeiten für ein Grobkonzept, nämlich die Erarbeitung von Verfahrensidee Ist-Analyse Forderungen ..... die Erarbeitung des Grobkonzepts die Erarbeitung des fachlichen Feinkonzepts .....
Planungsleistungen. 6.1. Gespräche und Korrespondenz zwischen dem Kunden und Motto Catering zur Festlegung der Projektdaten und Übermittlung von Informationen sowie Reisezeit zu gemeinsamen Besprechungen und Reisekosten („Planungsleistungen“) sind – sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – grundsätzlich kostenlos und werden von Motto Catering nicht gesondert in Rechnung gestellt.