Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderslautende Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen Unterlagen von Axpo sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert wurden. 5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Pläne und technischen Unterlagen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung erfordert oder ausserhalb des Zwe- ckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den sind. 5.3. Umfasst die Lieferung auch Software, so wird dem Besteller mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Bei Verletzung dieser hierunter eingeräumten Rechte verliert der Besteller das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo gegenüber insbeson- dere für allfällige Forderungen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Komponenten, Allgemeine Bedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Komponenten
Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderslautende anderslau- tende Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen technischen Unterlagen von Axpo sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert wurden.
5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Pläne und technischen Unterlagen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung erfordert oder ausserhalb des Zwe- ckes Zweckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den worden sind.
5.3. Umfasst die Lieferung auch Software, so wird dem Besteller mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che aus- schliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Bei Verletzung dieser hierunter hier- unter eingeräumten Rechte verliert der Besteller Bestel- ler das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo gegenüber insbeson- dere insbesondere für allfällige Forderungen For- derungen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Und Montage Von Produkten
Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderslautende anders lautende Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen Unterlagen von Axpo sind nur verbindlich, soweit so- weit sie ausdrücklich zugesichert wurden.
5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen an- deren Partei erhaltenen Pläne und technischen Unterlagen Unter- lagen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machenma- chen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung erfordert oder ausserhalb des Zwe- ckes Zweckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den worden sind.
5.3. Umfasst die Lieferung auch Software, so wird dem Besteller mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che ausschliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software Soft- ware zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Bei Verletzung Verlet- zung dieser hierunter eingeräumten Rechte verliert der Besteller das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo gegenüber insbeson- dere insbesondere für allfällige Forderungen Forderun- gen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Und Montage Von Produkten
Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte Prospekte, Kataloge, Musterberechnungen und Kataloge Entwürfe sind ohne anderslautende Vereinbarung Vereinba- rung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen technischen Unterlagen von Axpo sind nur verbindlich, soweit so- weit sie ausdrücklich zugesichert wurden.
5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Pläne und technischen Unterlagen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung erfordert oder ausserhalb des Zwe- ckes Zweckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den worden sind.
5.3. Umfasst die Lieferung Dienstleistung auch Software, so wird dem Besteller mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che ausschliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Bei Verletzung dieser hierunter hier- unter eingeräumten Rechte verliert der Besteller Bestel- ler das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo gegenüber insbeson- dere insbesondere für allfällige Forderungen For- derungen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Verkauf Von Service Und Montageleistungen
Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderslautende Vereinbarung anders lautende Ver- einbarung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen Unterlagen technischen Un- terlagen von Axpo sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich aus- drücklich zugesichert wurden.
5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt aus- gehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Pläne und technischen Unterlagen Dritten Drit- ten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung Vertragserfüllung erfordert oder ausserhalb des Zwe- ckes Zweckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den worden sind.
5.3. Umfasst die Lieferung auch Software, so wird dem Besteller Bestel- ler mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che ausschliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software zum vereinbarten ver- einbarten Zweck eingeräumt. Bei Verletzung dieser hierunter hier- unter eingeräumten Rechte verliert der Besteller das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo gegenüber insbeson- dere insbesondere für allfällige Forderungen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergeben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderslautende anderslau- tende Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen technischen Unterlagen von Axpo sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert wurden.
5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Pläne und technischen Unterlagen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung ordent- liche Vertragserfüllung erfordert oder ausserhalb des Zwe- ckes Zweckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den ausge- händigt worden sind.
5.3. Umfasst die Lieferung auch Software, so wird dem Besteller mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che aus- schliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung der Software zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Bei Verletzung dieser hierunter hierun- ter eingeräumten Rechte verliert der Besteller das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo gegenüber insbeson- dere insbesondere für allfällige Forderungen For- derungen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Komponenten
Pläne und technische Unterlagen. 5.1. Prospekte Prospekte, Kataloge, Musterberechnungen und Kataloge Ent- würfe sind ohne anderslautende Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in techni- schen technischen Unterlagen von Axpo WZ-Systems sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert wurden.
5.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plä- nen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen an- deren ausgehändigt hat und verpflichtet sich, die von der anderen Partei erhaltenen Pläne und technischen tech- nischen Unterlagen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu- gänglich zu machen, der eine ordentliche Ver- tragserfüllung erfordert oder und diese nicht ausserhalb des Zwe- ckes Zweckes zu verwenden, für den sie ausgehändigt wor- den ausgehän- digt worden sind.
5.3. Umfasst die Lieferung Dienstleistung auch Software, so wird dem Besteller mit dem Vertrag das nicht ausschliessli- che aus- schliessliche und nicht übertragbare Recht zur Benutzung Be- nutzung der Software zum vereinbarten Zweck eingeräumtein- geräumt. Bei Verletzung dieser hierunter eingeräumten einge- räumten Rechte verliert der Besteller das Recht auf weitere Benutzung und haftet Axpo WZ-Systems gegenüber insbeson- dere insbesondere für allfällige Forderungen Dritter, welche sich aus einer solchen Verletzung ergebener- geben.
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Samples: Allgemeine Montagebedingungen