Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Lieferanten ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung von Gilgen ausgeschlossen sind Schä- den, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Kon- struktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natür- licher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- mittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die Gilgen nicht zu vertreten hat. Von der Gewährleistung und Haf- tung weiter ausgenommen sind schliesslich sämtliche Verschleissteile.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung von CONNOVA ausgeschlossen sind Schäden an den von CONNOV angelieferten Produkten, die nachgewiesenermassen nicht infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge Abnützung (wie durch Brüche und allgemeine Abnützung wie auch durch Überlastung, Witterungsverhältnisse, Luftverschmutzung, EMV), mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Interferentie mit anderen Produkten, Systemen oder Dienstleistungen sowie infolge anderer Gründe, die CONNOVA nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. ABB haftet nicht für den vertragswidrigen Zustand der Lie- ferungen, den der Besteller selber verschuldet hat. Selbst- verschuldet ist ein vertragswidriger Zustand, der insbeson- dere als Folge mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unge- eigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse oder von Arbeiten eintritt, die nicht von ABB ausge- führt wurden. ABB haftet ferner nicht für den vertragswidri- gen Zustand der Lieferungen, der insbesondere infolge von normaler Abnützung, unsachgemässer Benutzung durch Dritte, der Verwendung von Ersatzteilen oder Material des Bestellers oder Dritter, Unterhalts durch Dritte, Naturkatas- trophen oder Unfällen eintritt.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung der Beck Automation AG ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweis- bar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. in- folge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, ungeeignete Betriebsmittel (wie Öle, Schmierfette), Missach- tung der Betriebsanleitung, übermässiger Beanspruchung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Benutzen von unpassenden Materials, chemischer oder elektrolytischer oder elektrische Einflüsse soweit sie nicht auf ein Ver- schulden der Beck Automation AG zurückzuführen ist, nicht von Beck Automation AG ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, Einbau von nicht Original-Ersatzteilen sowie infolge anderer Gründe, die Beck Automation AG nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung der SABA ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von SABA ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die SABA nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. 12.4.1. Von der Haftung des Lieferanten sind Schäden ausgeschlossen, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind.
12.4.2. Ausgeschlossen sind also beispielsweise Schäden, die verursacht wurden durch unsachgemässe Arbeit anderer bei Projektierung, Bauvorbereitung, Montage, Bedienung und Wartung; durch Anlagenkonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen; durch Nichtbeachtung der Richtlinien des Lieferanten für Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung; höhere Gewalt (z.B. Unwetter).
12.4.3. Ausgeschlossen sind insbesondere Korrosionsschäden (z.B. durch aggressive Luft oder aggressives Kondensat usw.), Schäden durch Luftverunreinigung (z.B. bei starkem Staubanfall, aggressiven Dämpfen usw.), Schäden durch ungeeignete Betriebsmittel, Schäden durch Überlastung, zu hohen Luftdruck, unsachgemässen elektrischen Anschluss oder ungenügende Absicherung.
12.4.4. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Dichtungen, Antriebsriemen).
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung von Trendelkamp ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, Verschleiß und Korrosion, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Trendelkamp ausgeführter Bau oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung des Unternehmers ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Unternehmer ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung der roth medical ag ausgeschlossen sind Schäden an den von der roth medical ag gelieferten Produkten, die nachgewiesenermassen nicht infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge Abnützung (wie durch Brüche und allgemeine Abnützung wie auch durch Überlastung, Witterungsverhältnisse, Luftverschmutzung, EMV), mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Interferentie mit anderen Produkten, Systemen oder Dienstleistungen sowie infolge anderer Gründe, die die roth medical ag nicht zu vertreten hat.