Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Lieferanten ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung von Gilgen ausgeschlossen sind Schä- den, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Kon- struktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natür- licher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- mittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die Gilgen nicht zu vertreten hat. Von der Gewährleistung und Haf- tung weiter ausgenommen sind schliesslich sämtliche Verschleissteile.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. ABB haftet nicht für den vertragswidrigen Zustand der Lie- ferungen, den der Besteller selber verschuldet hat. Selbst- verschuldet ist ein vertragswidriger Zustand, der insbeson- dere als Folge mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unge- eigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse oder von Arbeiten eintritt, die nicht von ABB ausge- führt wurden. ABB haftet ferner nicht für den vertragswidri- gen Zustand der Lieferungen, der insbesondere infolge von normaler Abnützung, unsachgemässer Benutzung durch Dritte, der Verwendung von Ersatzteilen oder Material des Bestellers oder Dritter, Unterhalts durch Dritte, Naturkatas- trophen oder Unfällen eintritt.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. 12.4.1. Von der Haftung des Lieferanten sind Schäden ausgeschlossen, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung der SABA ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von SABA ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die SABA nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung der XXXXX XXXXXXXXXX AG ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich wegbe- dungen. Die XXXXX XXXXXXXXXX AG haftet insbesondere nicht für Schäden, welche an Produkten oder Anlagen des Bestellers oder Dritter entstanden sind.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung von CONNOVA ausgeschlossen sind Schäden an den von CONNOV angelieferten Produkten, die nachgewiesenermassen nicht infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge Abnützung (wie durch Brüche und allgemeine Abnützung wie auch durch Überlastung, Witterungsverhältnisse, Luftverschmutzung, EMV), mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Interferentie mit anderen Produkten, Systemen oder Dienstleistungen sowie infolge anderer Gründe, die CONNOVA nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z. B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter oder von unautorisierten Dritten vorgenommener Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Lieferanten oder von autorisierten Dritten ausgeführter Installationsarbeiten, unsachgemässen Änderungen oder Reparaturen des Bestellers oder Dritter, Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen, Verwendung von nicht originalem Zubehör sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Ungeachtet des oben Erwähnten wird keinerlei Gewährleistung übernommen für Glasbrüche aller Art, Membranbrüche an Elektroden, elektronische Komponenten, Batterien und Akkus, elektrische Lampen und andere Verschleissteile oder -material, welche durch die Art ihrer Anwendung eine unvorhersehbare Lebensdauer haben. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung der roth medical ag ausgeschlossen sind Schäden an den von der roth medical ag gelieferten Produkten, die nachgewiesenermassen nicht infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge Abnützung (wie durch Brüche und allgemeine Abnützung wie auch durch Überlastung, Witterungsverhältnisse, Luftverschmutzung, EMV), mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Interferentie mit anderen Produkten, Systemen oder Dienstleistungen sowie infolge anderer Gründe, die die roth medical ag nicht zu vertreten hat.
Ausschlüsse von der Haftung für Mängel. Von der Gewährleistung und Haftung des Unternehmers ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Unternehmer ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat.