Policenwert. 6. Der Policenwert des Vertrags zu einem Stichtag berechnet sich so: Die Zahl der auf den Vertrag entfallenden Anteile der jeweiligen Fonds wird mit dem am Stichtag geltenden Kurs der jeweiligen Anteile multipliziert. Der Policenwert wird in EUR bemessen. Ist der Stichtag kein Börsentag, ist der Kurs des nächsten Börsentags maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sind Fremdwährungen zu berücksichtigen, erfolgt zu den Stichtagen eine Umrechnung zum jeweiligen Devisenkurs. Der Wert eines Anteils ist von der Entwicklung des Kapitalmarkts abhängig und nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Wertsteigerungen der Anteile einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Rückgang tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wertminderungen können auch dadurch eintreten, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anteile nicht mehr zurücknimmt. Bei Fremdwährungsfonds tragen Sie zusätzlich das Risiko von Devisenkursschwankungen.
Policenwert. 2. Der Policenwert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital der Hauptversicherung zuzüglich bereits zugeteilter jährlicher Überschussanteile für die Hauptversicherung und der jährlichen Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Zum vereinbarten Rentenbeginn entspricht der Policenwert mindestens 90 % der Summe der gezahlten Beiträge für die Hauptversicherung (Garantiekapital).
Policenwert. 6. Der Policenwert des Vertrags zu einem Stichtag berechnet sich so: Die Zahl der auf den Vertrag entfallenden Anteile der jeweiligen Fonds wird mit dem am Stichtag geltenden Kurs der jeweiligen Anteile multipliziert. Der Policenwert wird in EUR bemessen. Wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Stichtag kein Kurs herausgegeben, ist der nächste herausgegebene Kurs maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sind Fremdwährungen zu berücksichtigen, erfolgt zu den Stichtagen eine Umrechnung zum jeweiligen Devisenkurs. Der Kurs ist von der Entwicklung des Kapitalmarkts abhängig und nicht vorauszusehen und deshalb kann die Höhe des Policenwertes nicht garantiert werden. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminderung. Wertminderungen können auch dadurch eintreten, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anteile nicht mehr zurücknimmt. Im Todesfall ist jedoch, sofern vereinbart, die vereinbarte Mindesttodesfallleistung garantiert. Bei Fremdwährungsfonds tragen Sie zusätzlich das Risiko von Devisenkursschwankungen.
Policenwert. Den →Policenwert errechnen wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik: • Bei der Berechnung wird der →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 1) zum jeweiligen Bewertungsstichtag angesetzt. Der →Wert Ihrer Beteiligung am KomfortDynamik Sondervermögen entspricht dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Er wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Anteileinheiten, die auf die Versicherung entfallen (→Beteiligung am Komfort- Dynamik Sondervermögen), mit dem zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermittelten →Anteilswert multipliziert wird. • Hinzu kommt das →Sicherungskapital. Das →Sicherungska- pital wird im Rahmen des Wertsicherungskonzepts (siehe Ziffer 1.8 Absatz 2) innerhalb unseres Sicherungsvermögens geführt. Für die Ermittlung des →Policenwerts zum Ende der →Auf- schubdauer wird der →Anteilswert am achtletzten →Bankar- beitstag vor Rentenbeginn herangezogen. Zum Ende der →Aufschubdauer steht als →Policenwert mindes- tens der bei Vertragsschluss vereinbarte →Garantieprozentsatz der Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge für die Bildung der Rente nach Absatz 1 zur Verfügung (Garantiekapital bei Erleben), unabhängig von der Wertentwicklung des →Komfort- Dynamik Sondervermögens. Das Garantiekapital bei Erleben kann sich nach den Absätzen 3 und 4 erhöhen. Einen das Garan- tiekapital bei Erleben übersteigenden →Policenwert können wir nicht verbindlich zusagen.
Policenwert. Der Policenwert wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik errechnet. Bei der Berechnung wird der Wert Ihrer Be- teiligung am KomfortDynamik Sondervermögen zum jeweiligen Be- wertungsstichtag angesetzt. Hinzu kommt das Sicherungskapital. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.
Policenwert. Den →Policenwert errechnen wir, indem wir • von Ihrem einmaligen Beitrag Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 1 abziehen, • die Verzinsung einrechnen, die wir ab Versicherungsbeginn und Geldeingang bis zum nächsten, darauf folgenden →Bewer- tungsstichtag geben, • die Entwicklung des →Xxxxx des Referenzportfolios zwischen dem auf den Versicherungsbeginn und Geldeingang folgenden Bewertungsstichtag und dem letzten maßgebenden Bewer- tungsstichtag berücksichtigen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 1), • die Verzinsung einrechnen, die wir ab dem Folgetag des letzten maßgebenden Bewertungsstichtags bis zum Ende der →Auf- schubdauer geben. Bei der Berechnung des →Policenwerts werden auch die übrigen Kosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) berücksichtigt. In dem Zeitraum, in dem die Entwicklung des →Policenwerts nach dem in Ziffer 2 beschriebenen Verfahren von der Entwicklung des →Xxxxx des Referenzportfolios abhängt, wird der Policen- wert jeweils zu den in Ziffer 2.1 Absatz 4 beschriebenen →Bewer- tungsstichtagen ermittelt. Da der →Wert des Referenzportfolios zu dem jeweiligen →Bewertungsstichtag erst nach Ablauf von 3 Monaten vorliegt, steht auch die Höhe des →Policenwerts zu dem jeweiligen Bewertungsstichtag erst nach 3 Monaten fest. Bei der Ermittlung des →Policenwerts zum Ende der →Auf- schubdauer stellen wir auf den →Bewertungsstichtag ab, der 6 Monate vor Ende der Aufschubdauer liegt. Den zu diesem →Be- wertungsstichtag ermittelten →Policenwert verzinsen wir ab dem auf den Bewertungsstichtag folgenden Tag bis zum Ende der Den Rentenfaktor berechnen wir zum Rentenbeginn. Er gibt an, wie hoch die Rente gemäß Rentenzahlungsweise für je 10.000 EUR →Policenwert ist. Für die Berechnung des Rentenfaktors verwenden wir als maßgebende Rechnungsgrundlagen den →Rechnungszins und die (→Sterbetafel), die in der Beitragskal- kulation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu abzuschließen- de vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung bei uns gelten, sowie die →Kosten (siehe Ziffer 1.4 Absatz 2). Wir garantieren jedoch, dass der Rentenfaktor zum Rentenbeginn mindestens so hoch ist wie der mit Ihnen vereinbarte garantierte Rentenfaktor.
Policenwert. Den Policenwert errechnen wir, indem wir • von Ihrem einmaligen Beitrag Abschluss- und Vertriebskosten nach Ziffer 6.1 Absatz 1 abziehen, • die Verzinsung einrechnen, die wir ab Versicherungsbeginn und Geldeingang bis zum nächsten, darauf folgenden Bewertungs- stichtag geben, • die Entwicklung des Xxxxx des Referenzportfolios zwischen dem auf den Versicherungsbeginn und Geldeingang folgenden Bewertungsstichtag und dem letzten maßgebenden Bewer- tungsstichtag berücksichtigen (siehe Ziffer 1.1 Absatz 2 a)), • die Verzinsung einrechnen, die wir ab dem Folgetag des letzten maßgebenden Bewertungsstichtag bis zum Ende der Aufschub- dauer geben. Bei der Berechnung des Policenwerts werden auch die übrigen Kosten nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) berücksichtigt. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Beispiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.
Policenwert. Den →Policenwert errechnen wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik: Bei der Berechnung wird der →Fondswert zum jeweiligen Bewer- tungsstichtag angesetzt. Der →Fondswert Ihrer Versicherung ent- spricht dem Wert der auf die Versicherung entfallenden Anteilein- heiten. Er wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Anteileinhei- ten, die auf die Versicherung entfallen, mit den zu einem bestimm- ten Bewertungsstichtag ermittelten →Anteilswerten multipliziert wird. Für die Ermittlung des →Policenwerts zum Ende der →Auf- schubdauer wird der →Anteilswert am achtletzten →Bankar- beitstag vor Rentenbeginn herangezogen. Rentenfaktor.
Policenwert. Der Policenwert wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik errechnet. Bei der Berechnung wird der Fondswert zum jeweiligen Bewertungsstichtag angesetzt. Rechnungsmäßiges Alter: Das rechnungsmäßige Alter ist Ihr jeweiliges Alter - wobei ein be- reits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzuge- rechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Bei- spiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.
Policenwert. Der Policenwert wird nach anerkannten Regeln der Versicherungs- mathematik errechnet. Bei der Berechnung wird der Fondswert zum jeweiligen Bewertungsstichtag angesetzt. Noch ausstehende Kosten und ausstehende Risikobeiträge werden abgezogen. Das rechnungsmäßige Alter ist das jeweilige Alter der versicherten Person - wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollende- tes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind.