Erlöschen der Versicherung Musterklauseln

Erlöschen der Versicherung. Der Anspruch auf Leistungen erlischt in folgenden Fällen:
Erlöschen der Versicherung. 5.1 Diese Zusatzversicherung erlischt, sobald eine Leistung nach Ziffer 7 BBUSK erfolgt ist, zum Zeitpunkt der endgültigen Diagnose bzw. dem Tag nach erfolgtem medizinischem Eingriff.
Erlöschen der Versicherung. Wenn zu Ihrem Todeszeitpunkt weder ein Ehegatte bzw. eingetra- gener Lebenspartner noch mindestens ein Kind im Sinne von Ab- satz 2 a) vorhanden sind, erlischt die Versicherung. Eine Leis- tungspflicht entsteht nicht.
Erlöschen der Versicherung. 4.1 Diese Zusatzversicherung erlischt sobald eine Leistung nach Ziffer 6 dieser Besonderen Bedingungen erfolgt ist
Erlöschen der Versicherung. Der Anspruch auf Leistungen erlischt in folgenden Fällen8:
Erlöschen der Versicherung. Die Deckung erlischt:
Erlöschen der Versicherung. Die Versicherung erlischt bei: – Verlegung des Wohnsitzes der versicherten Person ins Ausland; – vorübergehenden Auslandaufenthalten der versicherten Person von mehr als einem Jahr auf Ende des Kalender- jahres.
Erlöschen der Versicherung. Die Versicherung erlischt, sobald und insoweit der Versiche- rungsnehmer mit seinem Betrieb aus der Berufsgenossenschaft ausscheidet.
Erlöschen der Versicherung