Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 50% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 30% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch FCA (lt. Incoterms ® 2010) ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto à konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 5030% Anzahlung nach Eingang der AuftragsbestätigungAuftragsbestätigung und Anzahlungsrechnung (netto sofort), 3060% Teilzahlung sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sindsind (netto sofort), der Restbetrag innerhalb eines Monats nach GefahrübergangGefahrenübergang (netto sofort).
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung Zahlung, ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 50% 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 30% sobald 1/3 so bald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 50% - 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 30% - 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, sind - der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt festge- stellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten unbestrit- ten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk W erk einschließlich Verladung im WerkW erk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 5030% Anzahlung nach Eingang der AuftragsbestätigungAuftragsbestÄtigung, 3060% Anzahlung sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhaltenzurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig rechtskrÄftig festgestellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung einschließlich Verladung ab Werk einschließlich Verladung im Werkzuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers a conto uns zu leisten, und zwar: 50% - 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 30% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, Auftragsbestätigung - 1/3 halbe Lieferzeit - 1/3 nach Lieferung oder Meldung der Restbetrag innerhalb eines Monats nach GefahrübergangVersand- bzw. Abnahmebereitschaft. Reparatur- und Lohnarbeiten sind sofort netto Kasse zahlbar.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhaltenzurück zu halten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Das Recht des BestellersZahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter haben nur schuldbefreiende Wirkung, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wenn diese von uns zur Entgegennahme von Zahlungen bevollmächtigt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk(EXW – gem. Incoterms 2020), jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung Zahlung, ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 5030% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 3060% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach GefahrübergangLieferung.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 5030% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 3065% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile Hauptbestandteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhaltenzurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, aufzurechnen steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich ein- schließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto à conto des Lieferers zu leisten, und zwar: 50% 1/3 Anzahlung nach Eingang Ein- gang der Auftragsbestätigung, 30% 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines ei- nes Monats nach Gefahrübergang.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhaltenzurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche Gegen- ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen