Preis, Zahlung. a) Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe. b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungs-, Transport und Montagekosten. c) Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist der Preis/Lohn ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. e) Die vom Kunden zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden berechtigen uns, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer Aufforderung, Zug um Zug gegen die Leistung, nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig zu stellen. f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
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Preis, Zahlung. a) Unsere 1. Die Preise gelten ergeben sich aus der zum Datum des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Werk in EURO aus- schließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe.
b) Sofern . Preis für Sonderanfertigungen, die in der Preisliste nicht erfaßt sind, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungs-, Transport und MontagekostenAuftragsbestätigung.
c) Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks 2. Soweit nach dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung eine Änderung der Preisliste erfolgt, oder Wechsel entgegendie für eine Sonderanfertigung maßgeblichen Materialpreise und Lohnkosten sich wesentlich ändern, so verbleibt es bei dem ursprünglichen Preis, solange der Auftrag innerhalb einer Frist von 4 Monaten ab Vertragsabschluß gerechnet ausgeführt wird. Wird der Auftrag vereinbarungsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, so gilt die den gestiegenen Materialpreisen und Lohnkosten angepasste neue Preisliste bzw. eine nach billigem Ermessen vorgenommene Er- höhung des Preises. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltendgemacht werden.
3. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten. Bei Hereinnahme von Wechseln erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen nur zahlungs- halber, Diskontspesen und Nebenkosten sind sofort zu Lasten des Kunden.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist der Preis/Lohn ohne Abzug begleichen. Bei Beträgen von über 100,00 EUR wird bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum (Eingang bei uns) 2% Skonto gewährt. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen für die Zeit zwischen Fälligkeit und Zahlung zu bezahlenberechnen. Die Verzugszinsen betragen 8% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
e) Die vom Kunden 4. Alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, auch aus laufenden Wechseln, werden sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Zah- lung ganz oder teilweise in Verzug gerät und diesen Zahlungsrückstand zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungenvertreten hat. Hält der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden nach Vertragsschluß Umstände bekannt, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit zu mindern oder erhalten wir erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden der Lie- ferung von einer solchen Verschlechterung Kenntnis, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenomme- ner Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen unsuns ferner, noch ausstehende Lieferungen auszusetzen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer Aufforderung, Zug um Zug gegen die LeistungSicherheitsleis- tung auszuführen sowie wenn letzteres nicht erfolgt, nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zurückzutreten oder Schadener- satz wegen Nichterfüllung zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig zu stellenverlangen.
f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
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Samples: Sales Contracts
Preis, Zahlung. a) Unsere Preise Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Sie gelten zuzüglich man- gels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen jeweils gesetzlicher Höhe. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten berechnet; sie wird nicht zurückgenommen.
b) Soll die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir mangels besonderer Vereinbarung berechtigt, die am Versandtag geltenden Preise in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erst 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen kann.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten sind unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen.
3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder rechts- kräftig festgestellt worden sind. Dies gilt ebenso für die Geltendmachung eines Zurück- behaltungsrechts durch den Kunden.
4. Bis zur vollen Bezahlung fälliger Rechnungen sind wir von weiteren Lieferungsverpflich- tungen entbunden.
5. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und öffentlicher AbgabenZinsen entstanden, insbesondere Verpackungs-so sind wir berechtigt, Transport die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Montagekostenzuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
c6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel müssen wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung entgegennehmen. In diesen Fällen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn die Geldbeträge bei uns gutgeschrieben sind und wir aus der Haftung entlassen sind. Bei Finanzierung mit Akzeptanten- (Umkehr-) Nehmen Wechseln gilt die Zahlung des Kaufpreises als erfolgt, wenn wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen aus der Wechselhaftung ent- lassen sind. Wechsel- und Scheckspesen gehen zu Lasten des Kunden.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und 7. Wenn uns Umstände bekannt werden, die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist der Preis/Lohn ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
e) Die vom Kunden zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit die Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen unsin Frage stellen, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung insbesondere dieser einen Scheck oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer AufforderungWechsel nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt oder eingestellt hat oder uns andere Umstände bekannt werden, Zug um Zug gegen die Leistungdie Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, nach seiner Xxxx so sind wir berechtigt, die Gegenleistung gesamte Restschuld fällig zu bewirken stellen oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig zu stellenzurückzutreten.
f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis, Zahlung. a) Unsere Preise Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Sie gelten zuzüglich mangels be- sonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen jeweils gesetzlicher Höhe. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten berechnet; sie wird nicht zurückgenommen.
b) Soll die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir mangels besonderer Vereinbarung berechtigt, die am Versandtag geltenden Preise in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erst 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen kann.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten sind unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen.
3. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt ebenso für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
4. Bis zur vollen Bezahlung fälliger Rechnungen sind wir von weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden.
5. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrech- nung informieren. Sind bereits Kosten und öffentlicher AbgabenZinsen entstanden, insbesondere Verpackungs-so sind wir berechtigt, Transport die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Montagekostenzuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
c) Nehmen 6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir aufgrund besonderer über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel müssen wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegenentgegennehmen. In diesen Fällen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen wenn die Geldbeträge bei uns gutgeschrieben sind und wir aus der Haftung entlassen sind. Bei Finanzierung mit Akzeptanten- (Umkehr-)Wechseln gilt die Zahlung des Kaufpreises als erfolgt, wenn wir aus der Wechselhaftung entlassen sind. Wechsel- und Scheckspesen gehen zu Lasten des Kunden.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und 7. Wenn uns Umstände bekannt werden, die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist der Preis/Lohn ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
e) Die vom Kunden zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit die Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen unsin Frage stellen, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung insbesondere dieser einen Scheck oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer AufforderungWechsel nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt oder eingestellt hat oder uns andere Umstände bekannt werden, Zug um Zug gegen die Leistungdie Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, nach seiner Xxxx so sind wir berechtigt, die Gegenleistung gesamte Restschuld fällig zu bewirken stellen oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig zu stellenzurückzutreten.
f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis, Zahlung. aDie Bestellung ist eine Festpreisbestellung. Bezieht sich die Bestellung auf aufeinanderfolgende Käufe durch den Käufer und kann der Käufer Waren (i) Unsere von gleicher oder besserer Qualität zu einem Preis, der zu einem niedrigeren Preis für die Lieferung an den Käufer führt, und/oder (ii) nach seinem alleinigen Ermessen zu anderweitig günstigeren Bedingungen für den Käufer kaufen (in jedem Fall „günstige Bedingungen“), dann kann der Käufer den Verkäufer über die günstigen Bedingungen informieren; in diesem Fall muss der Verkäufer Gelegenheit erhalten, diese günstigen Bedingungen zu erfüllen. Wenn der Verkäufer dies innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Mitteilung des Käufers nicht tut, kann der Käufer die Waren vom dritten Anbieter zu den günstigen Bedingungen erwerben und eine etwaige Einkaufsverpflichtung des Käufers gemäß der Bestellung wird um die Menge eines derartigen Kaufs gemindert, ohne dass dem Käufer gemäß dem Vertrag eine weitere Verpflichtung auferlegt wird oder etwaige seiner Rechte dadurch geändert werden. Gibt der Käufer keinen Preis an, darf der Verkäufer die Bestellung ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers nicht mit einem höheren als dem zuletzt angebotenen oder dem Käufer in Rechnung gestellten Preis ausfüllen. Der Verkäufer versichert, dass die für die Waren in Rechnung gestellten Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer allen zum Zeitpunkt des Bestelldatums und der Warenlieferung geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Vorbehaltlich einer Verrechnung oder Erstattung an den Käufer wird der Käufer alle unbestrittenen Rechnungen innerhalb der in einer Bestellung vorgesehenen Frist begleichen oder wie dies in einer unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Parteien ausdrücklich vorgesehen ist. Rechnungen dürfen nicht vor dem Versanddatum der jeweiligen Waren datiert sein. Rechnungen werden erst auf Zustellnachweis bezahlt. Für alle aufgrund der Bestellung fälligen Beträge kann eine Verrechnung oder Erstattung gelten. Die Zahlung gilt nicht als Annahme von Waren oder Verzicht auf Ansprüche im Zusammenhang mit den Waren. Die Umrechnung zwischen Währungen zu Zahlungszwecken erfolgt zu dem Marktpreis, der sich aus einer öffentlich verfügbaren Marktquelle, die von FMC ausgewählt wurde, ergibt. Es liegt in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtVerantwortung des Dienstleisters, gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher AbgabenWährungsbeschränkungen, insbesondere Verpackungs-die den Käufer daran hindern, Transport und Montagekosten.
c) Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist der Preis/Lohn ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
e) Die vom Kunden zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden berechtigen uns, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer Aufforderung, Zug um Zug gegen die Leistung, nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit fristgerechte Zahlungen zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig lösen oder zu stellenmindern.
f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
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Samples: Warenkaufvertrag
Preis, Zahlung. a) Unsere Preise 1. Grundsätzlich gelten zuzüglich Mehrwertsteuer die in der am Tag Auftragsbestätigung angegebenen Preise als Netto-Preise ohne sonstige Nebenkosten. Wird die Lieferung vereinbarungsgemäß erst ab 4 Monate nach dem Datum der Rechnungsstellung gesetzlichen HöheAuftragsbestätigung ausgeführt, so sind wir zur Anpassung der Preise sowie der Nebenkosten an die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise berechtigt.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt2. Sonstige Nebenkosten, gelten unsere Preise „ab Werk“ zuzüglich sonstiger Kosten wie z. B. Frachtkosten, Zölle, Abgaben oder Gebühren und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungs-, Transport Verpackungskosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und Montagekosten.
c) Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des KundenKäufers.
d) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind und die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen3. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung, ist Meldung der Preis/Lohn Abholbereitschaft der Ware oder Abnahme fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Mahnung von KELLERHOLZ mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht 30 Tage nach dem Rechnungsdatum bezahlt hat. Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb und bar zu erfolgen.
4. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Für jede Mahnung fällt darüber hinaus eine Mahngebühr von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 5 € an. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Hält der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt (als solche gelten auch: Ablehnung oder Herausnahme des Kunden durch einen Kreditversicherer aus der Deckung), die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit dafür Wechsel entgegengenommen werden, sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, die Vertragserfüllung und/oder Weiterbelieferung nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Bietet der Käufer, obwohl er sich im Verzug befindet und wir ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, keine Barzahlung oder Sicherheiten an, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und anstelle der Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Soweit der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurücktritt, oder, wenn der Käufer ohne uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, vom Vertrag zurücktritt, haben wir das Recht, bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallene Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie entgangenen Gewinn, mindestens aber 25 % der Auftragssumme, bei Sonderanfertigungen 35 %, ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Käufer weist uns nach, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind bzw. kein oder geringerer Gewinn entgangen ist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks durch uns bedarf schriftlicher Abrede, erfolgt nur zahlungshalber und unter Voraussetzung der Diskontierbarkeit. Diskontspesen, Wechselsteuer und etwaige Verzugszinsen sind vom Käufer sofort zu bezahlen.
e) Die vom Kunden zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden berechtigen uns, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen7. Kommt der Kunde im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer Aufforderung, Zug um Zug gegen die Leistung, nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, vom Vertrag zurücktreten. Die vom Kunden zu vertretende Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gegen den Kunden sofort fällig zu stellenGrundgeschäft erlöschen erst bei völliger vorbehaltloser Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto von KELLERHOLZ. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschränkt weitergehender Vereinbarungen) sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte bleiben auch bei Hereinnahme von Wechsel und Scheck zumindest bis dahin zugunsten KELLERHOLZ bestehen.
f) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts