Preisblatt. (1) Die Bieter kalkulieren auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Bewerbungsbedingungen die geforderten Preise und tragen diese vollständig in die vorgesehenen Formularfelder des Preisblattes (Anlage 2) ein.
(2) Alle Preise sind – soweit sich aus dem Preisblatt nichts anderes ergibt – als Bruttobeträge (mit Umsatzsteuer) anzugeben. Durch die angegebenen Preise sind alle vertraglichen Leistungen, insbesondere auch Nebenleistungen, Nebenkosten und sonstige mit der Durchführung der jeweiligen Leistung verbundenen Kosten wie z. X. Xxxxxx- beziehungsweise Porto-, Personal-/ Sozialversicherungs- (inklusive Kosten für das erweiterte Führungszeugnis), Sach-, Reise-, und Materialkosten ein, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen erforderlich sind, abgegolten, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert erwähnt werden. Gleiches gilt für Kosten von Besprechungen oder für die Betreuung und Überwachung von Fremdleistungen (z.B. Nachunternehmer des AN).
(3) Der Auftraggeber wird sämtliche Preisangaben der Bieter einzeln prüfen, plausibilisieren und insbesondere die Angemessenheit der Preise prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erläuterungen zur Kalkulation anzufordern, wenn die angebotenen Preise im Verhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen. Es wird kein Zuschlag auf ein Angebot erteilt, das Preise beinhaltet, die in einem Missverhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen stehen.
Preisblatt. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen: Die Rechnungstellung des Festpreises erfolgt anteilig jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. jeden Kalenderjahres.
Preisblatt. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus Preise ohne Personalkostenzuschlag: 327.354,41 € Personalkostenzuschlag gesamt: 0,00 € Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen: verbindliche Leistungen gemäß Dataport-Servicekatalog Die Rechnungsstellung des Festpreises erfolgt anteilig jeweils zum 15.03. und 15.09. jeden Kalenderjahres.
Preisblatt. (1) Die Bieter kalkulieren auf Basis der Leistungsbeschreibung und des Vertrages die geforderten Preise und tragen diese vollständig in die vorgesehenen Formularfelder des Preisblattes (Anlage 2) ein.
(2) Alle Preise sind – soweit sich aus dem Preisblatt nichts anderes ergibt – als Bruttobeträge (mit Umsatzsteuer) anzugeben. Durch die angegebenen Preise sind alle vertraglichen Leistungen, insbesondere auch Nebenleistungen, Nebenkosten und sonstige mit der Durchführung der jeweiligen Leistung verbundenen Kosten wie z. X. Xxxxxx- beziehungsweise Porto-, Personal-/ Sozialversicherungs- (inklusive Kosten für das erweiterte Führungszeugnis), Sach-, Reise-, und Materialkosten ein, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen erforderlich sind, abgegolten, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert erwähnt werden. Gleiches gilt für Kosten von Besprechungen oder für die Betreuung und Überwachung von Fremdleistungen (z.B. Nachunternehmer des AN).
(3) Der Auftraggeber wird sämtliche Preisangaben der Bieter einzeln prüfen, plausibilisieren und insbesondere die Angemessenheit der Preise prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erläuterungen zur Kalkulation anzufordern, wenn die angebotenen Preise im Verhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen. Es wird kein Zuschlag auf ein Angebot erteilt, das Preise beinhaltet, die in einem Missverhältnis zu Art, Umfang und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen stehen.
(1) Die Bieter erarbeiten ein qualitativ hochwertiges Angebotskonzept auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen. Die Bieter müssen darin schlüssig und widerspruchsfrei darlegen, wie sie die auftragsgegenständlichen Leistungen erbringen. Das Konzept wird im Falle einer Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil. Es wird darum gebeten, die Angebotskonzepte auf einen Umfang von insgesamt 10 DIN A4 Seiten zu begrenzen.
(2) Es werden detaillierte Aussagen zu folgenden Aspekten erwartet: • Erste Ideen zur Umsetzung und technischen Realisierung: das Konzept soll insgesamt ein plausibles, anspruchsvolles und verbindliches Angebot ergeben und ist im Falle der Beauftragung die Grundlage für die Konzeption, Kooperation und Berichterstattung. Dieser Teil des Konzepts soll nicht mehr als fünf Seiten umfassen. • Die Vorgehensweise zur Leistungserbringung ist entsprechend der jeweils angegeben Kapitel der Leistungsbeschreibung mit den dort geforderten Inhalten...
Preisblatt. Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1 – 4. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.
Preisblatt. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen: verbindliche Leistungen gemäß Dataport-Servicekatalog Die Rechnungsstellung des Festpreises erfolgt zum 15.06. eines Kalenderjahres. Anlage 3 zum V11762-1/3016010 Xxxxxxxxxxxx 00/00 00000 Xxxxxx nachfolgend Auftraggeber Version: 2.0.1 Stand: 11.07.2019
Preisblatt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Vertragsstand: Februar 2021 Anlage zum Grundstücks-/Gebäudenutzungsvertrag
Preisblatt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Vertragsstand: April 2019
Preisblatt. Sofern und soweit in den unter Nr. 1.4.1 bis 1.4.5 genannten Dokumenten auf weitere Dokumente von DEKRA verwiesen wird, gelten diese ergänzend.
Preisblatt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Vertragsstand: April 2022 Anlage 1 Anlage zum Grundstücks-/Gebäudenutzungsvertrag