Preise/Rechnungslegung. 15.1 Die im Vertrag genannten Preise sind Festpreise und beinhalten sämtliche Nachlässe und Zuschläge. Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.2 Ist eine Abrechnung von Beratungsleistungen auf Stundenbasis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung grundsätzlich viertelstundengenau. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet. Die erfassten und freigegebenen Zeiten werden am Ende der Leistungsperiode durch einen Projektleiter seitens des AG genehmigt.
15.3 Nebenkosten werden – abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuern – nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist und die Originalbelege vorgelegt werden.
15.4 Die 1-fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Verträgen - an die im Vertrag angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Arbeitsnachweise usw.) sind beizufügen.
15.5 Rechnungen über Teilleistungen sind mit dem Vermerk „Teilleistungsrechnung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ zu versehen.
15.6 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Preise/Rechnungslegung. 15.1 Die im Vertrag genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge, sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt, Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
15.2 Die 1-fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Verträgen - an die im Vertrag angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Vertragsnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmaße usw.) sind beizufügen.
15.3 Rechnungen über Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk „Teillieferungsrechnung“ bzw. „Teilleistungsrechnung“ Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Schlussrechnung“ zu versehen.
15.4 Jede Rechnung muss die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Die geschuldete Umsatzsteuer ist separat auszuweisen. Bei der Erbringung von steuerfreien Leistungen erfolgt in der Rechnung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Preise/Rechnungslegung. 1. Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackungs-, Korrosionsschutz- und Versandkosten. Bei unfreier Liefe- rung übernimmt der Auftraggeber nur die günstigsten Frachtkosten, es sei denn, er hat eine besondere Art der Versendung vorgeschrieben. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Der Auftraggeber bezahlt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, oder bei günstigeren Konditionen des Auftragnehmers, den vereinbarten Preis unter Abzug von 3 % Skonto.
2. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen, Prüfbescheinigungen (z. B. Werkszeugnisse) oder ähnliche Unterlagen zum Leistungs- umfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an den Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber zahlt innerhalb von 14 Tagen mit obigem Skonto, er ist jedoch auch berechtigt, ohne Abzug am 15. des der Lieferung folgenden Monats nach vollständiger und unbeanstandeter Lieferung und Rechnungserhalt zu bezahlen.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber in gesetzlichem Umfang zu.
5. Die zweifach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung – getrennt nach Bestellungen – an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des Auftraggebers zu senden; Bestellnummern sind an- zugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmasse usw.) sind beizufügen.
6. Rechnungen über Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk "Teillieferungs- rechnung" bzw. "Teilleistungsrechnung", Schlussrechnungen mit dem Vermerk "Restlie- ferungsrechnung" bzw. "Restleistungsrechnung" zu versehen.
7. Jede Rechnung muss die gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen. Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
Preise/Rechnungslegung. 10.1 Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.2 Die 2-fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/Leistung - getrennt nach Bestellungen - an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden. Bestellnummern sind anzugeben.
10.3 Jede Rechnung muss die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer separat ausweisen. Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
10.4 Der AG bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den vereinbarten Preis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme und Rechnungserhalt.
10.5 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
Preise/Rechnungslegung. (1) Die in der Bestellung genannten Preise sind verbindlich und - einschließlich sämtlicher Nachlässe, Zuschläge, Verpackungs-, Fracht- und Zollkosten - Festpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und beinhalten alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Nebenleistungen.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind die zweifach auszufertigenden Rechnungen nach Vertragserfüllung getrennt nach Bestellungen an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift zu senden. Bestellnummern sind anzugeben. Sämtliche Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die eingangs erwähnte anderweitige Vereinbarung betrifft insbesondere die Forderung von RÖSLER, im Rahmen des eingerichteten AURA-System Rechnungen als PDF per E-Mail anzufordern.
(3) Rechnungen über Teilleistungen sind mit dem Vermerk Teilleistungsrechnung, Schlussrechnungen mit Vermerk Restleistungsrechnung zu versehen.
(4) Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
(5) Der Lieferant kann Erhöhungen der vertraglich vereinbarten Preise nur dann verlangen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Preisgleitklausel vereinbart ist. Diese Einschränkung gilt nicht im Fall der Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Preise/Rechnungslegung. 5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, jeweils exklusive Um- satzsteuer. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatz- steuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
5.2. Preisänderungen bleiben bis zur Auftragsbestätigung aus- drücklich vorbehalten.
5.3. Xxxxxxxx & Mörtenschlag Sanierungen OG ist berechtigt bei größerem Leistungsumfang Teilrechnungen zu legen.
5.4. Eine Beanstandung der Rechnung kann nur innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum nach Vorlage unter konkreter Auf- zählung der Rechnungsmängel erfolgen. Anderenfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. In der Rechnung wird auf diese Folge gesondert hingewiesen. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern steht dieser Punkt der AGB außer Geltung, sodass für Verbraucher die Rügeobliegenheit nicht besteht.
Preise/Rechnungslegung i) Die angegebenen Preise - gleichgültig ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt - verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
j) Nach Fertigstellung der Leistungen wird der Auftragnehmer der Auftraggeberin die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). In der Rechnung hat der Auftragnehmer Projektname und Projektnummer zu benennen.
k) Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Auftragnehmer nicht das Recht, Vorschusszahlungen und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.
Preise/Rechnungslegung. 8.1 Vereinbarte Preise verstehen sich inklusive Überstunden, einschließlich handelsüblicher Verpackung, (Transport- und sonstiger) Versicherung, Fracht, frei geliefert zum Bestimmungsort (inklusive Entladung), auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, einschließlich Eingangsabgaben, exklusive Umsatzsteuer, jedoch inklusive aller anderen den Lieferanten treffenden Steuern und Abgaben und sind Fixpreise. Sollten von ROCHE irgendwelche Steuern und/oder sonstige Abgaben (außer Umsatzsteuer) im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Lieferanten abzuführen sein, ist der vereinbarte Preis um diesen Betrag zu verringern. Rechnungen und Lieferscheine sind nach Lieferung oder Leistung auf elektronischem Weg an die von ROCHE bekannt gegebene E-Mail-Adresse in einfacher Ausfertigung und ausschließlich an unten angeführte Adresse der jeweils auftraggebenden ROCHE-Gesellschaft (soweit dem Lieferanten nicht im Einzelfall eine abweichende Adresse bekanntgegeben wird) zu übermitteln.
8.2 Auf den Rechnungen und Lieferscheinen sind außer der der von ROCHE vergebenen Bestellnummer auch sämtliche sonstigen Bestelldaten, die Versandart und auf der Rechnung auch der Lieferschein (dessen Nummer) zu vermerken, wobei die Reihenfolge der hierbei anzugebenden Daten mit der Reihenfolge übereinzustimmen hat, welche ROCHE in der Bestellung gewählt hat. Die Rechnungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nach österreichischem und europäischem Recht enthalten, um den Vorsteuerabzug von ROCHE zu gewährleisten und den zoll- sowie einfuhrrechtlichen Bestimmungen zu genügen. Leistungsrechnungen sind außerdem Leistungs- und Materialscheine entsprechend beizulegen. Entspricht die Rechnung oder der Lieferschein des Lieferanten nicht den in diesem Punkt (8.2.) festgehaltenen Bestimmungen, so ist ROCHE berechtigt, die Ware/Leistung nicht anzunehmen und die Rechnung dem Lieferanten zur Entlastung zu retournieren.
Preise/Rechnungslegung. Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese schriftlich ver- einbart sind. Die 2fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung/ Leistung – ge- trennt nach Bestellung – an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift bzw. an die Verwaltung des AG zu senden; Bestellnummern sind anzugeben, sämtliche Ab- rechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmasse usw.) sind beizufügen. Rechnungen über Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk „Teillieferungsrech- nung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Endlieferungsrechnung“ bzw. „Endleis- tungsrechnung“ zu versehen. Jede Rechnung muss die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer separat ausweisen. Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
Preise/Rechnungslegung. 18.1 Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
18.2 Die 2fach auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferun- gen/Leistungen - getrennt nach Bestellungen - an folgende Rechnungsanschrift zu senden: Kraftwerk Mehrum Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxx Bestellnummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmasse usw.) sind beizufügen.
18.3 Rechnungen über Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk „Teillieferungs- rechnung“ bzw. „Teilleistungsrechnung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Restlieferungsrechnung“ bzw. „Restleistungsrechnung“ zu versehen.
18.4 Jede Rechnung muss die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer separat ausweisen. Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
18.5 Der AN ist für alle wegen Nichteinhaltung der in Ziffern 18.1 bis 18.4 genannten Verpflichtungen entstehenden Folgen verantwortlich.
18.6 Dem AG stehen die Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu.