Preise und Preisänderungen Musterklauseln

Preise und Preisänderungen. 5.1. Preis/Preisbestandteile: 5.1.1. Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Umsatzsteuer, die Energiesteuer (Regelsatz), die Netzentgelte, die Konzessionsabgaben, Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung sowie die Beschaffungs- und Vertriebskosten. 5.1.2. Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Erneuerbare-Energien-Umlage, die Netznutzungsentgelte, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, die § 17f EnWG Offshore-Umlage, die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die § 19 StromNEV-Umlage, die Konzessionsabgaben, das Entgelt für den Messstellenbetrieb inkl. Messung sowie die Beschaffungs- und Vertriebskosten. 5.2. Preisänderungen durch den Lieferanten erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch den Lieferanten sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 5.1 maßgeblich sind. Der Lieferant ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist der Lieferant verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 5.3. Der Lieferant hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf der Lieferant Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Der Lieferant nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 5.4. Änderungen der Preise werden erst nach textlicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. 5.5. Ändert der Lieferant die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird der Lieferant den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Lieferant soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 6.1 bleibt unberührt. 5.6. Abweichend von vorstehenden Ziffern 5.2 bis 5.5 we...
Preise und Preisänderungen. 7.1. Das Entgelt für die Abnahme von elektrischer Energie und Herkunftsnachweisen richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen. Der Partner hat NATURKRAFT alle für die Bemessung des Preises notwendigen Angaben zu machen. 7.2. Falls das derzeit beim Clearing zur Anwendung gelangende standardisierte Lastprofil für die Einspeisung aus Photovoltaikanla- gen E1 (tägliche Einspeisung mit gleich hoher Leistung in der Zeit von 7 bis 19 Uhr) zukünftig durch ein anderes standardisiertes Lastprofil ersetzt wird, ist NATURKRAFT berechtigt, die gesamte eingespeiste elektrische Energie zum vereinbarten Marktpreis zu vergüten. 7.3. Sollte mehr als ein Drittel der innerhalb eines Jahres aus der Photovoltaikanlage des Partners in das öffentliche Netz einge- speisten Menge an elektrischer Energie an Wochenenden und Feiertagen eingespeist werden, ist NATURKRAFT berechtigt, die gesamte eingespeiste elektrische Energie zum vereinbarten Marktpreis unter Berücksichtigung eines Faktors von 0,7 zu vergüten. 7.4. Änderungen gem. Punkt 7.2. und 7.3. werden dem Partner durch ein individuell adressiertes Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch mitgeteilt. Sofern der Partner der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungs- erklärung schriftlich widerspricht, wird nach Ablauf dieser Frist die Änderung zu dem von NATURKRAFT mitgeteilten Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Änderungserklärung liegen darf, für den bestehenden Vertrag wirksam. Widerspricht der Partner der Änderung binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungserklärung schriftlich, endet der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Wochen, gerechnet ab Versendung der Änderungserklärung. Der Partner ist auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eintretenden Folgen im Rahmen der Änderungserklärung besonders hinzuweisen. 7.5. Sollte der vereinbarte Marktpreis nicht mehr veröffentlicht werden oder aus einem sonstigen Grund wegfallen, wird als Marktpreis der arithmetische Mittelwert pro Kalenderquartal (beginnend mit 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10.) der jeweiligen Spotmarkt-Einzelstundenpreise, die von der EPEX (European Power Exchange – xxx.xxxxxxxx.xxx) für das Marktgebiet Österreich veröffentlicht werden, herangezogen.
Preise und Preisänderungen. Sämtliche Preise sind in EURO angegeben. Sofern nicht anders vereinbart gelten die aktuell gültigen dormakaba Preislisten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist verbindlich. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit, (Montag – Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Xxxxxxx 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe des § 10 Abs 1 Zif. 1 des österreichischen Arbeits- zeitgesetzes in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zugrunde gelegt wird. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist dormakaba berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
Preise und Preisänderungen. Die Preise werden im Allgemeinen entsprechend der Größe der Bildungseinrichtung des Kunden kalkuliert. Bei Universitäten ist das die Anzahl der Studierenden. Der Kunde kann zwischen Lizenzen wählen, die ihm die Nutzung von Ouriginal für die gesamte Universität oder eine abgeschlossene Abteilung, z. B. eine Fakultät oder einen Fachbereich, gestatten. PI/Ouriginal behält sich vor, die Preise einmal jährlich anzupassen, um Kosten, Wettbewerbssituation, Marktbedingungen und Produktverbesserungen von PI/Ouriginal zu berücksichtigen. Wenn eine solche Anpassung eine Kostensteigerung von mehr als 15 % des jährlichen Gesamtpreises darstellt, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten einer solchen Preisänderung die Services schriftlich zum in der dazugehörigen Mitteilung genannten Datum kündigen (und zwar binnen 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Preisänderung, „Kündigungsfrist bei Preisänderung“). Der neue Preis wird mit der Verlängerung der Lizenz wirksam. PI/Ouriginal behält sich vor, die Preise mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn diese Notwendigkeit eine direkte Konsequenz von Umständen außerhalb seiner Kontrolle darstellt, wie z. B. Währungskursschwankungen. Durch solche Umstände verursachte Preisänderungen werden dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt. Eventuelle Steuern oder andere Abgaben sind vom Kunden zu übernehmen.
Preise und Preisänderungen. 3.1 Das vom Mieter/Wohnungseigentümer zu zahlende Entgelt – für Wärme und Warmwassersoweitvorhanden – setztsich zusammen aus 3.1.1. Jahresgrundpreisfürdiebereitgestellte Heizleistungje kW (Heizung). 3.1.2. Jahresgrundpreisfür Warmwasserje Wohnung (sofern beauftragt). 3.1.3. Wärmeverbrauchspreisje kWh. 3.1.4. Jahresgrundpreis je Zähler gemäß des jeweils veröffentlichten „Unser Wärme.zentral - Allgemeine Preise für die Versorgung mit Wärme“ (im folgen- den „Preisblatt“) der DEW21, dasder Kunde jederzeitüberdas Internetaufder Homepage der DEW21 abrufen kann. 3.1.5. den Kosten für die Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchs- erfassung, einschließlich der Kosten für die Berechnung und Aufteilung der gelieferten Wärme.
Preise und Preisänderungen. 4.1. Die Preise berechnen sich nach dem Frischgewicht der Produkte. 4.2. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen (z. B. Abfüllung in speziell für den Kunden gefertigte Formen) werden gesondert berechnet. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise in EUR ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten. 4.3. Ferner behalten wir uns das Recht vor, die Preise für Produkte, deren Lieferungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, im Falle von uns nicht zu vertretender und bei Vertragsschluss kalkulatorisch nicht vorhersehbarer Erhöhung von Preisen einzelner für die Herstellung der Produkte erforderlichen Rohstoffe (insbesondere Talgfettsäure, Palmfettsäure, Natronlauge, Kokosöl oder Palmkernöl) nach billigem Ermessen anzupassen. Eine Preiserhöhung erfolgt nur in dem Umfang, in dem die Kostensteigerung eines Rohstoffes nicht durch Kostensenkungen anderer Rohstoffe kompensiert werden kann. Etwaige Preisanpassungen erfolgen lediglich zum Ausgleich der erhöhten Rohstoffkosten, eine Änderung der ursprünglichen Gewinnspanne erfolgt nicht. Der neu bestimmte Preis gilt ab Zugang der Anpassungserklärung und gilt lediglich für ab diesem Zeitpunkt erfolgende (Teil-)Lieferungen.
Preise und Preisänderungen. Dem Kunden werden die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. Auf- tragserteilung gültigen Preise der Produkte in Rechnung gestellt. Wo nicht anders vereinbart ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Leistungen, die nicht im Verkaufspreis enthalten sind, wie z. B. solche für Fracht/Transport, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwenderunterstützung, sowie ausserordentliche Kosten für Verpackung und Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. BitHawk berechnet für den Versand der Produkte eine Versandkostenpau- schale, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Die Ver- sandkostenpauschale wird je Bestellung fällig. Werden in einer Bestellung mehrere Produkte bestellt oder fallen Teillieferungen an, fällt die Versand- kostenpauschale nur einmal an. Bei nachträglichen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen durch nicht in der Macht von BitHawk stehende Umstände, insbesondere Preiserhöhungen der Hersteller bzw. Lieferanten, Änderungen von Abgaben oder infolge von Währungsschwankungen, behält sich BitHawk das Recht vor, diese für noch nicht ausgelieferte Produkte an den Kunden weiter zu berechnen. Bestellun- gen mit einem Warenwert von unter CHF 200.00 können mit einem Klein- mengenzuschlag in der Höhe von CHF 25.00 belastet werden.
Preise und Preisänderungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die in unseren Bestellungen genannten Preise als Festpreise, ausschließlich Umsatzsteuer. Preiserhöhungen müssen ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt sein. Falls sich durch geänderte Fertigungsverfahren oder durch eine veränderte Marktlage eine Preisermäßigung ergibt, ist diese automatisch und unaufgefordert an uns weiterzugeben. Falls unsere Bestellungen keine Preise enthalten, sondern diese erst nachträglich vom Lieferanten genannt werden, kommt eine Einigung hierüber erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Mit der Bezahlung des Kaufpreises sind alle Leistungen, Kosten und Aufwendungen des Lieferanten vollumfänglich abgegolten.
Preise und Preisänderungen. 4.1 Die in der Buchungsgrundlage (Katalog, Prospekt, Angebotsschreiben oder Website) angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht diesbezüglich etwas anderes angegeben oder zwischen den Parteien vereinbart ist. Insbesondere verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (für z.B. Strom, Gas x. Xxxxxx), die örtliche Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe und die Kosten von Zusatzleistungen können zusätzlich zum in der Buchungsgrundlage angegebenen Preis anfallen und als Nebenkosten gesondert aufgeführt sein. 4.2 Verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Preisangaben ist der jeweilige Leistungsträger, der auch die Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben trägt. Die [TOURIST INFO] übernimmt hierfür keine Gewähr. 4.3 Es gelten die sich aus der im Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Buchungsgrundlage ergebenden Preise. Die jeweils ältere Buchungsgrundlage wird mit Veröffentlichung der neueren Buchungsgrundlage unwirksam.
Preise und Preisänderungen. 1. Alle Preise verstehen sich - sofern nicht anders angegeben - bei gewerblichen Kunden ab Lager Nürnberg oder Rödental zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung, sowie der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Privatkunden ohne gewerbliches Auftreten verstehen sich alle Preise inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung. Zusätzliche Leistungen, z.B. Installationen und Schulungen werden gesondert berechnet, gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren. 2. IT-N ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berichtigung zu einer Preiserhöhung, wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er die Leistung zu den geänderten Bedingungen akzeptiert oder hinsichtlich der betroffenen Ware/Leistung vom Vertrag zurücktritt. 3. IT-N ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige, nicht vorhersehbare Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten.