Preise und Preisänderung Musterklauseln

Preise und Preisänderung. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für die Wärmelieferung ein Entgelt gemäß Ziffer 3.2 und den in 3.3 bis 3.10 genannten Regelungen zu Preisen und Preisänderungen an den Lieferanten zu zahlen. Der geltende Preis, der sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses aus diesen Preisregelungen ergibt, ist Ziffer 2 des WLV zu entnehmen.
Preise und Preisänderung. 3.1. Alle unserer Preise sind in Euro angegeben.
Preise und Preisänderung. 4.1. Das Angebot der StWV in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich ist der von den StWV bestätigte Preis (vgl. 2.1).
Preise und Preisänderung. 6.1 Die Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
Preise und Preisänderung. (1) Die Preise des ausgewählten Tarifs werden zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer berechnet.
Preise und Preisänderung. (1) Bei der Registrierung muss der Kunde einen Tarif auswählen. Ohne vorangegangene Auswahl und Abschluss eines Tarifs kann keine erfolgreiche Registrierung erfolgen. Der Kunde erhält nach Abschluss des Tarifs eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Preise und Preisänderung. 3.1 Als Preise sind die aus dem Fernwärme-Preisblatt „JenaWärme“ (Anlage 4) nebst Anlage zum Preisblatt ausgewiesenen Preisformeln und Preise vereinbart. Preisänderungen richten sich nach dem Fernwärme-Preisblatt „JenaWärme“ und werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.
Preise und Preisänderung. Für die Lieferung von elektrischer Energie werden berechnet: Preis p. kWh (netto) Preis p. kWh (netto ohne Stromsteuer) Grundpreis* (netto) Vertragslaufzeit Treue- Strom 18,66 Cent 16,61 Cent 6,62 € p. Monat 12 Monate Treue- Strom-24 18,66 16,61 Cent 6,62 € p. Monat 24 Monate Öko-Strom energreen 22,98 Cent 20,93 Cent 6,62 € p. Monat 12 Monate *Der Grundpreis ist nur gültig bei Eintarifzählern. Bei Doppeltarifzählern ändert sich dieser entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie enthalten die Konzessionsabgaben, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh und die Abgabe nach EEG- und KWK-Gesetz. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) ist in den Preisen nicht enthalten.
Preise und Preisänderung. Unsere Preise verstehen sich stets netto/unversteuert. Nach Vertragsschluss anfallende neue oder erhöhte Nebenkosten wie Zölle und Steuern, gehen zu Lasten des Käufers. Ermäßigungen durch derartige Gründe zu dessen Gunsten. In den Preisen ist keine Rücknahme von Verpackungen oder Leergebinden und Entsorgungskosten enthalten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.