Common use of Preise und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Der Kunde zahlt für den Verkauf von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle Preise und Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2. Die Preise sind in Euro angegeben und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die von einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert in Rechnung stellen, und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als Fälligkeitstermin. (b) Signify behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und/oder Services, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung zu tragen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sind. (c) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen. (d) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden. (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehalten. (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegt.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts

Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Der Kunde zahlt 4.1 Die Höhe der geschuldeten Vergütung für die Leistungen und Softwareprodukte ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit im Einzelfall kein Preis vereinbart wurde, wird die Vergütung für die Leistungen und Software zu den Verkauf von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle Preise und Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen der NEVARIS berechnet. Die Preise sind in Euro angegeben von NEVARIS verstehen sich grundsätzlich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine anderer Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche SteuernAbgaben und Zuschlägen jeglicher Art, die von einem Land der Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde gegenwärtig oder in der Zukunft erhoben werden. Signify Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Steuern an die zuständigen Behörden gezahlt werden. 4.2 Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung durch NEVARIS fällig. 4.3 Der Kunde schuldet NEVARIS mit Vertragsabschluss eine Vergütung für die beauftragten Leistungen und Softwareprodukte, unabhängig davon, ob der Kunde diese tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht. 4.4 NEVARIS kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert in Rechnung stellendem Kunden (nach eigenem Ermessen) verschiedene Zahlungsmethoden anbieten (Banküberweisung, SEPA-Lastschrift). Soweit NEVARIS dem Kunden eine bestimmte Zahlungsmethode anbietet und der Kunde wird sie Signify diese akzeptiert, stimmt der Kunde zu, dass zusätzliche Bedingungen von NEVARIS oder von Dritten auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wirddiese Zahlungsmethode anzuwenden sind. 4.5 Wird bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, der kein Bankgeschäftstag obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, gilt hat der vorhergehende Bankgeschäftstag als Fälligkeitstermin. (b) Signify behält sich das Recht vor, Kunde die Preise für Produkte und/oder Services, durch die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung Rückbuchung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) er dies zu vertreten hat. Außerdem erfolgt bei der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen Zahlungsoption Lastschrift eine Bonitäts- und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Datenprüfung. 4.6 NEVARIS kann vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine ausreichende Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber NEVARIS verlangen, wenn zum Kunden noch keine Geschäftsverbindung besteht, wenn die Lieferung der Produkte undoder Leistung ins/im Ausland erfolgen soll oder der Erbringung Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sind. (c) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung pünktlichen Zahlung durch den Kunden bedarf zu zweifeln oder wenn der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag nicht rechtzeitig nachkommt oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag NEVARIS wesentliche Verschlechterungen der Vermögens- oder Zahlungsverhältnisse des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagenbekannt werden. (d) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden. (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehalten. (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegt.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Der Kunde zahlt für den Verkauf von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle 1)Die Preise und Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2der Gesellschaft gelten ab Werk, falls es nicht anders vereinbart wurde. Die mit dem Transport oder Warenversand verbundenen Preise sind berechnet die Gesellschaft extra. (2)Falls der Preis abweichend von diesen Bedingungen vereinbart wurde, verläuft der Warenversand gemäß den gültigen INCOTERMS. Die Gesellschaft bestimmt den Beförderer und die Trasse. (3)Im Falle jedweder Änderung eines Vorschlages oder einer Spezifikation, um die der Kunde erst nach der Angebotsvorlegung oder nach dem Vertragsabschluss ersucht, ist die Gesellschaft berechtigt, eine entsprechende Änderung des Vorgeschlagenen oder des vertraglichen Preises vorzunehmen. (4)Falls zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin eine wichtige Änderung eines bestimmten Kostenfaktors entsteht (z.B. Material-, Lohn-, Transportkosten usw.), kann der vereinbarte Preis in Euro angegeben und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die von einem Land erhoben Übereinstimmung mit dem Einfluss des entscheidenden Kostenfaktors angepasst werden. Signify kann (5)Grundlage für die Bezahlung des Kaufpreises ist die Rechnung, und die Gesellschaft ist berechtigt, diese Steuern am Tag der Warenabfertigung oder Abgaben zum Preis addieren Leistungsdurchführung zu erstellen. (6)Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab ihrer Ausstellung fällig. Die Zahlung erfolgt in bar oder gesondert durch Banküberweisung. Als Tag der Bezahlung gilt der Tag des Bargeldempfangs oder der Tag der Zahlungsgutschrift auf das Konto der Gesellschaft. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung stellenHöhe von 0,05% pro Tag des Schuldbetrages zu berechnen. (7)Falls der Kunde mit der Bezahlung der letzten Lieferung in Verzug geraten ist oder es kommt zu einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse (Konkurs, güterrechtliche oder andere Auseinandersetzung usw.), ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls dieser noch nicht erfüllt ist und der Kunde wird sie Signify auf erste binnen 1 Woche nach einer entsprechenden Aufforderung unverzüglich erstattendie fälligen Verpflichtungen nicht bezahlt hat. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als FälligkeitsterminBei Zahlungsverzug werden die bisher außenstehenden Zahlungen des Kunden aus den beiderseitigen Geschäften sofort fällig. (b) Signify behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und/oder Services, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung zu tragen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sind. (c) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen. (d) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden. (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehalten. (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (oder ein verbundenes Unternehmen1) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegt.ein Schadenersatzanspruch entstand

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. (a1) Der Kunde zahlt für Die Leistungen sind zu den Verkauf in den Bestellschreiben bzw. Zuschlagsschreiben aufgeführten Preisen auszuführen. Die dort aufgeführten Preise sind Festpreise in Euro, die ihre Gültigkeit auch bei eintretenden Material- und Lohnkostenerhöhungen bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer behalten. Lohn- und Materialpreisklauseln sind nicht vereinbart. § 313 BGB bleibt unberührt. Im Falle von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle Preise und Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2Leistungsänderungen gilt Ziffer 3. Die Preise sind in Euro angegeben und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die von einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert in Rechnung stellen, und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als FälligkeitsterminNettopreise. (b2) Signify behält sich das Recht vorFür Lieferungen von Kaufgegenständen gelten die DDP Bestimmungsort Incoterms 2020, d.h. die Preise Lieferung hat der Auftragnehmer geliefert verzollt am vereinbarten Bestimmungsort des Auftrag- gebers zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist daher für Produkte und/eine etwaig Import- oder ServicesZoll- abfertigung sowie in diesem Zusammenhang anfallende Zölle, Steuern, Gebühren etc. verant- wortlich und trägt sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten. Entsprechende Verzol- lungsnachweise sind im Bedarfsfall dem Auftraggeber ebenfalls zur Verfügung zu stellen. (3) Mit dem vereinbarten Preis sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung abgegolten. Der vereinbarte Preis enthält auch die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurdenKosten für Erstellung, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen Beschaffung und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- Übermittlung aller erforderlichen Dokumentationen/ Unterlagen und Arbeitskosten, Rechnung zu tragenWerksprüfungen. (4) Ebenfalls abgegolten sind alle bei einer sorgfältigen Prüfung der vom Auftraggeber vor Vertrags- schluss zur Verfügung gestellten Unterlagen und sorgfältigen Besichtigung der Örtlichkeiten er- kennbaren Erschwernisse und zwar auch dann, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) in den Vertragsbestandteilen und zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht aufgeführt sind, sofern der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum Auftragnehmer von deren Er- forderlichkeit für die Erreichung des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sindvereinbarten Werkerfolgs zumindest wissen musste. (c5) Jede StornierungHat der Auftragnehmer bei der Lieferung des Vertragsgegenstandes auch Aufstellung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von SignifyEinbau, und Montage, Installation, Einrichtung, Einstellung, Probelauf, Einweisung in die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder RechtsmittelBenutzung etc. über- nommen, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung sind sämtliche damit zusammenhängenden Kosten mit der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und AuslagenVergütung abgegolten. (d6) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung Die Rechnungen sind nach erfolgter Leistung in Euro auszustellen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen beziehungsweise ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der Erbringung Lieferung bzw. den Übergang der Steuerschuldnerschaft in Rechnungdie Rechnung mit aufzunehmen. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangenDie Rechnungen müssen den Anforderungen des Art. 226 MwStSystRL bzw. §§ 14, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden14a UStG entsprechen. (e7) Falls der Kunde es versäumtDie Rechnungen sind inklusive aller Nachweise ausschließlich, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten PDF-Format an die E-Mail-Ad- resse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx zu senden. Das PDF-Format muss sich mit allen Anhän- gen als zahlbar ein PDF-Dokument darstellen lassen. Es ist eine Rechnung inklusive aller Anhänge pro E- Mail zu senden. Rechnungen sind als Abschlagsrechnungen oder Schlussrechnung zu bezeichnen, mit der Bestellnummer, dem Bestelldatum und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, Projektnummer zu versehen sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehaltendurchlau- fend zu nummerieren. (f8) Die Rechnungen sind entsprechend den Positionen der Bestellung auszustellen. Die Rechnungen müssen je nach Art der Bestellung genaue Angaben über Leistung, Zahl, Maß, Gewicht enthalten. (9) Signify kann jeden BetragAbschlagszahlungen können nach den vertraglich festgelegten Raten bis zur Höhe des Gegenwer- tes der bereits vertragsmäßig geleisteten Arbeiten und Lieferungen in Rechnung gestellt werden. (10)Den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung sind geprüfte und vom Auftraggeber gegen- gezeichnete Nachweise, wie z.B. Aufmaße über bereits geleistete Arbeiten, beizufügen. Ab der 2. Abschlagsrechnung sind in den Signify Rechnungen alle bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellten Beträge kumuliert aufzuführen. Zudem ist die bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnete Menge je Bestellposition, unterteilt in bereits abgerechnete Menge aus allen früheren Abschlags- zahlungen und der in der aktuellen Abschlagsrechnung in Rechnung gestellten Menge, anzuge- ben. (oder ein verbundenes Unternehmen11)Die Bezahlung der Rechnungen (gegebenenfalls Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldeter- folgt spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen wenn sie in prüffä- higer Form mit Beträgen verrechnenden entsprechenden, vollständigen Belegen beim Auftraggeber vorliegt und die der Kunde Signify schuldetZahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnetEs sind Bankinstitut, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegtIBAN und BIC/Swift-Code anzugeben.

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Samples: Kauf Und Werkverträge

Preise und Zahlungsbedingungen. (a1) Der Kunde zahlt für den Verkauf Die Preise von Produkten beziehungsweise XXXXX verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die Erbringung von Services durch Signify alle gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Alle Preise und Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2. Die Preise sind in Euro angegeben und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – Nebenkosten werden nach der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die von einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert in Rechnung stellen, und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als Fälligkeitsterminim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen BRAUN Preisliste berechnet. (b2) Signify behält sich XXXXX ist berechtigt, konkrete Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten bzw. auf solchen oder vergleichbaren Gesichtspunkten beruhende Preiserhöhungen des Vorlieferanten an den Käufer weiterzureichen. 2. Zahlungen sind nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung bar oder durch Überweisung jeweils ohne Abzug zu leisten. Kommt der Käufer in Verzug, sind auch alle weiteren Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. 3. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach vorhergehender Abstimmung und besonderer Vereinbarung und für BRAUN kosten- und spesenfrei angenommen. 4. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von BRAUN zu, es sei denn, (1) er hat bei Erhalt einer mangelhaften Leistung bereits den Teil des Entgelts bezahlt, der dem Wert der Leistung entspricht ferner oder (2) der Gegenanspruch des Käufers, auf den das Recht vorLeistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist unbestritten rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Dasselbe gilt im Fall der Aufrechnung durch den Käufer. 5. Alle Forderungen von BRAUN, für die Preise sie Wechsel hereingenommen hat oder für Produkte und/oder Servicesdie Ratenzahlung vereinbart worden ist, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung zu tragenwerden sofort fällig, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen Käufer eine vereinbarte Ratenzahlung nicht fristgerecht leistet oder wenn er eine Zahlungspflicht mit vergleichbarem Gewicht oder vergleichbaren Auswirkungen nicht erfüllt. Eine sofortige Fälligkeit tritt ferner dann ein, wenn der BRAUN nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung m den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. XXXXX ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder der Erbringung der Services wirksam werdenSicherheitsleistung auszurühren. Das gilt Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht für Produkte und/oder Serviceserbracht worden, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sindkann XXXXX vom Vertrag zurücktreten. (c1) Jede StornierungDem Käufer ist bekannt, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf dass XXXXX die ihr zustehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtritt bzw. abtreten kann. Im Rahmen dieser Abtretungen werden Käuferdaten an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Durchführung des der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und AuslagenAbtretung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts erforderlich ist. (d2) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach Verlangen Lieferbedingungen der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangenHersteller von XXXXX detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden. (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist XXXXX berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehaltendiese Kundendaten zu übermitteln. (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Der Kunde zahlt 11.1. Die Höhe der Entgelte für den Verkauf von Produkten beziehungsweise Vertrag richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltbestimmungen, die Erbringung von Services durch Signify alle Preise und in den gewählten Serviceplänen ersichtlich sind. Zusätzlich zu den Servicegebühren werden auch Gebühren („Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2für Tarifänderungen, Zahlungsverzug, Serviceunterbrechungen usw. im gewählten Serviceplan ausgewiesen. 11.2. Die in den Serviceplänen angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise einschließlich Mehrwertsteuer. 11.3. Zusätzlich zu den Lizenzgebühren kann SPOT auch Aktivierungs- und Netzwerkwartungsgebühren für bestimmte Dienste erheben. Die für den gewählten SPOT-Serviceplan geltenden Lizenz-, Aktivierungs- oder Wartungsgebühren werden dem Kunden vor Abschluss des jeweiligen Vertrages mitgeteilt und sind aus den jeweiligen Serviceplänen ersichtlich. 11.4. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn Sie einen Vertrag für optionale oder zusätzliche Dienste abschließen, die es erforderlich machen, dass SPOT Nachrichten an dritte Dienstanbieter übermittelt. Solche Gebühren für zusätzliche Übermittlungsdienste an Drittanbieter können separat oder als Teil der Gesamtkosten des zusätzlichen Dienstes eines Dienstanbieters angegeben werden und werden Ihnen vor Abschluss des entsprechenden Vertrages zur Verfügung gestellt. 11.5. Optionale Zusatzdienste werden mit jeder Verlängerung erneuert und die entsprechenden Gebühren werden erneut fällig, es sei denn, der Kunde kündigt den optionalen Dienst ausdrücklich gegenüber SPOT gemäß den Kündigungsbestimmungen in Euro angegeben Ziffer 15.2. Werden die externen Zusatzdienste nicht über SPOT abgeschlossen, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Zusatzdienste aktiviert bleiben oder rechtzeitig gekündigt werden. 11.6. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, so nimmt der Kunde an allgemeinen Preisnachlässen nicht teil, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. 11.7. Wenn der Kunde einen Aktionscode für seinen Gerätekauf, seinen SPOT-Service oder seine Miete verwendet, bestätigt er, dass er für die entsprechende Aktion berechtigt ist. Der entsprechende Betrag wird dann vom Preis abgezogen. 11.8. Die Zahlungen erfolgen durch direkte Zahlung per akzeptierter Kreditkarte oder PayPal. Akzeptierte Kreditkarten und geltenPayPal sind die einzigen Zahlungsmöglichkeiten. Mit beiden Methoden sind keine Kosten verbunden. 11.9. Für alle jährlich wiederkehrenden Servicepläne (unabhängig davon, sofern nichts anderes vereinbart istob sie monatlich oder jährlich abgerechnet werden), Ex Works – ermächtigen Sie SPOT, automatisch die Kreditkarte oder Zahlungsmethode, die Sie bei der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMSersten Zahlung verwendet haben, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuernjede andere gültige Kreditkarte, die von einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert in Rechnung stellen, SPOT akzeptiert und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als Fälligkeitstermin. (b) Signify behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und/oder Services, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung zu tragen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen sind. (c) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung SPOT mit ausreichender Vorankündigung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Signifyoder den Kartenaussteller offengelegt wurde, für die anwendbaren Gebühren und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder RechtsmittelKosten, die Signify nach mit dem Vertrag von Ihnen gewählten Serviceplan verbunden sind, einschließlich aller Verlängerungsgebühren, zu belasten. Sie ermächtigen den Kartenaussteller, alle fälligen Gebühren zu zahlen und ermächtigen SPOT oder ein anderes Unternehmen, das als Rechnungssteller für SPOT handelt, weiterhin zu versuchen, alle anwendbaren Gebühren, die in dem gewählten Serviceplan beschrieben sind, von Ihrer Kreditkarte oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierunggenannten Bankkonto abzubuchen, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen. (d) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle bis diese Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurdenbezahlt sind. (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehalten. (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegt.

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Samples: Spot Service Agreement

Preise und Zahlungsbedingungen. (a1) Der Kunde zahlt für den Verkauf von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise und Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. („Preise”2) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2. Die Preise sind in Euro angegeben und gelten, sofern nichts Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, Ex Works – schließt der Produktionsstätte von Signify Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (INCOTERMSz.B. Montage, aktuelle Fassung)Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werden, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche SteuernSämtliche Rabatte, die von der Verkäufer ADA gewährt, sind in einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder gesondert Betrag vom Nettobetrag der Rechnung in Rechnung stellen, und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wird, der kein Bankgeschäftstag ist, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als FälligkeitsterminAbzug zu bringen. (b3) Signify behält sich das Recht vor, Preiserhöhungen sind nur in Absprache und mit Einverständnis von ADA und aus wichtigem Grund zulässig. Dies gilt insbesondere für Vertragsgegenstände die Preise für Produkte und/oder Services, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung zu tragen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern oder zu erbringen patentrechtlich geschützt sind. (c4) Jede StornierungDer vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt - unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, Verzögerung falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben - nach unserer Xxxx durch Überweisung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehenin Aufrechnung mit Gegenforderungen. Wenn Signify ADA Zahlung innerhalb von 45 Kalendertagen leistet, gewährt der Verkäufer 5% Skonto auf Antrag des Kunden einer Änderung den Nettobetrag der Bestellung Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist ADA nicht verantwortlich. Sofern der Zahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) StornierungFeiertag fällt, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagenerfolgt die Zahlung am folgenden Arbeitstag. (d5) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand Aufrechnungs- und Dienstleistung nach der Erbringung Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen ADA in Rechnunggesetzlichem Umfang zu. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangenADA ist insbesondere berechtigt, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange noch Ansprüche aus unvollständigen oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist mangelhaften Leistungen gegen den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurdenVerkäufer bestehen. (e6) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung von Außenständen verlangen, dass der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify ist berechtigt, Bonuszahlungen und/oder Rückerstattungen einzubehaltenunbestrittener Gegenforderungen. (f7) Signify kann jeden BetragEs besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, den Signify (dass die in diesem Vertrag festgelegten Geldwerte als in EURO vereinbart gelten. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass Währungsumstellungen keinen Kündigungs-, Rücktritts- oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen Anfechtungsgrund darstellen und keinen Anspruch auf eine Vertragsänderung oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die der Kunde Signify schuldet. Wenn Signify Beträge in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnet, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegtNeuverhandlung des Vertrages oder einzelner Vertragsbestimmungen begründen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Der Kunde zahlt für den Verkauf 4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Produkten beziehungsweise die Erbringung von Services durch Signify alle Preise und Gebühren („Tech Data genannten Preise”) gemäß dem Vertrag und diesem Abschnitt 2. Die Preise sind in Euro angegeben und geltenverste- hen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Nebenleistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, Ex Works – der Produktionsstätte von Signify (INCOTERMS, aktuelle Fassung). Sofern in den geltenden INCOTERMS nichts anderes festgelegt ist, enthalten die Preise keine Steuern, Zölle Kosten oder sonstigen staatlichen Abgaben, denen sie aktuell unterliegen oder später unterliegen werdeninsbesondere Verpackung, wie Mehrwertsteuer oder ähnliche SteuernTransportkosten, die von einem Land erhoben werden. Signify kann diese Steuern oder Abgaben zum Preis addieren oder Abwicklungs- und Umweltpauschale, ARA und Urheberrechtsabgaben werden dem Kunden gesondert in Rechnung stellengestellt und sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen. Das Gleiche gilt für alle eventuell anfallenden Gebühren, und der Kunde wird sie Signify auf erste Aufforderung unverzüglich erstatten. Wenn eine Rechnung an einem Tag fällig wirdinsbesondere Bankgebühren, der kein Bankgeschäftstag istBankspesen, gilt der vorhergehende Bankgeschäftstag als Fälligkeitstermin.etc.. (b) Signify 4.2 Tech Data behält sich das Recht vor, die Preise für Produkte und/oder Services, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden anzupassen, um Änderungen von Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung den Preis angemessen zu tragenerhöhen, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5%) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden. Das gilt nicht für Produkte und/oder Services, die innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Vertrags zu liefern Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder zu erbringen sindvon Wechselkursschwankungen – bei Tech Data eintreten. Diese wird Tech Data dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Tech Data ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vor- geschrieben werden, vom Kunden einzuheben. 4.3 Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (cz.B.: Quellensteuer, Sicherheitseinbehalte für Gewährleistung) Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von Signify angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Bei Überschreitung der vorherigen Zustimmung von Signify, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die Signify nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn Signify auf Antrag des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde Signify unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen. (d) Signify stellt dem Kunden Produkte bei Versand und Dienstleistung nach der Erbringung in Rechnung. Signify kann (i) vom Kunden die Zahlung zu festen Zahlungsterminen verlangen, (ii) eine Vorauszahlung des gesamten Preises oder eine Anzahlung verlangen und (iii) einzelne Phasen, Zeitabschnitte oder Meilensteine einer Auftragsabwicklung getrennt in Rechnung stellen. Der Kunde überweist den fälligen Betrag netto innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Signify. Der Kunde zahlt alle Beträge vollständig an Signify, ohne sie mit Gegenforderungen zu verrechnen, Abzüge vorzunehmen oder Steuern einzubehalten. Der Kunde kann sie jedoch gegen Ansprüche aufrechnen, die unbestritten sind oder durch ein Gerichtsurteil in letzter Instanz festgestellt wurden. (e) Falls der Kunde es versäumt, eine geschuldete Zahlung zum Fälligkeitstermin zu leisten, gilt unabhängig von einer vorher ergangenen formellen Zahlungsaufforderung und unbeschadet weiterer Signify zustehender Rechte und Rechtsmittel im gesetzlich zulässigen Rahmen folgendes: (i) alle vom Kunden geschuldeten Beträge gelten als zahlbar und unbestritten, (ii) der Kunde zahlt Signify auf alle fälligen Beträge ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen vereinbarten Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18%) pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, bis Signify die vollständige Zahlung erhalten hat, sowie alle Beitreibungskosten einschließlich Anwaltsgebühren, und (iii) Signify kann jede an 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Eintritt der Fälligkeit berechnet. Soweit Tech Data den Kunden ausgegebene Gutschrift annullieren und zur Begleichung mahnt, ist Tech Data berech- tigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von Außenständen verlangen, dass 40,- EUR zuzüglich der Kunde (zusätzliche) Sicherheiten hinterlegt, Vorauszahlungen Portospesen oder Anzahlungen leistet, sowie zusätzliche Bedingungen bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder kürzere Zahlungsfristen für ausstehende Leistungen festlegen, und (iv) Signify eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben. 4.4 Tech Data ist berechtigt, Bonuszahlungen und/trotz anders lauten- der Bestimmungen oder Rückerstattungen einzubehaltenWidmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Tech Data berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. (f) Signify kann jeden Betrag, den Signify (4.5 Eine Aufrechnung oder ein verbundenes Unternehmen) dem Kunden im Rahmen die Geltendmachung eines Vertrags schuldet, sowie vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen Zurückbehaltungsrechtes wegen von Tech Data nicht anerkannter oder Anzahlungen mit Beträgen verrechnen, die nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 4.6 Soweit der Kunde Signify schuldetvon Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht, kann Tech Data jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Wenn Signify Beträge Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Tech Data Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichti- ger Gründe. 4.7 Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung der Ware per Überweisung; nur mit vorherigem schrift- lichem Einverständnis von Tech Data kann der Kunde mittels SEPA Firmenlastschrift zahlen. Tech Data kann wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlan- gen, insbesondere wenn der Kunde von den Zahlungsverpflichtungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht. Liegt ein solcher rechtfer- tigender Grund vor, kann Tech Data über- dies alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Für Forderungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, entfällt das Ratenzahlungsrecht des Kunden, sofern der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Rate oder eines nicht unerheblichen Teils der Rate in unterschiedlichen Währungen gegeneinander aufrechnetVerzug ist oder in einem Zeitraum, wird der übliche Wechselkurs zugrunde gelegtsich mindestens über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Rate in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Rate für zwei Monate erreicht.

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