Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. 4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. 4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen. 4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten. 4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. 4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 10.1 Der Preis für die Ware ist der in dem Vertrag bestimmte Preis oder, sollte dort kein Preis festgelegt sein, der Preis in der zum Zeitpunkt der Lieferung bekannt gegebenen Preisliste des Lieferanten. Soweit nicht anders vereinbart sind Verpackungskosten, Versicherung, Transportkosten nicht Bestandteil des Preises und dienstvertragliche Leistungen sind vom Kunden entsprechend den tatsächlich entstandenen Kosten zu tragen.
10.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf die Gebühren für die Dienstleistungen nach Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht Aufwand in Rechnung gestellt:
(a) Die Gebühren sind entsprechend den im Angebot benannten Tagessätzen zu berechnen;
(b) Die Standard Tagessätze basieren auf einem Acht-Stunden-Tag, an Werktagen zwischen 8:00 bis 17:00 Uhr;
(c) Soweit der Lieferant Mitarbeiter zur Erbringung der Dienstleistungen außerhalb der Zeiten in 10.2.(b) einsetzt, ist er berechtigt, eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu pro rata Mehrvergütung entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungenaufgeführten Überstundensätzen je halbem Tag oder pro Überstunde anzusetzen; und
(d) Der Lieferant ist berechtigt, ein- schließlich Aufenthalts- dem Kunden angemessene Kosten und FahrtkostenAuslagen der von ihm eingesetzten Mitarbeiter in Rechnung zu stellen, werden zusätzlich berechnetwie zum Beispiel Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegung und damit verbundene Kosten, Kosten für zur Erbringung der Dienstleistung erforderlicher Leistungen Dritter und Materialkosten.
4.3 10.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen Rechnungstellung an den Kunden erfolgt mit Bezug auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monatendie jeweilige Lieferung der Ware bzw. Erbringung der jeweiligen Dienstleistung. Dienstleistungen werden nach Abschluss jedes Besuchs des Geländes des Kunden oder, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten soweit diese extern erbracht werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird wöchentlich nach Erbringung der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 10.4 Der Kunde hat Rechnungen des Lieferanten per Banküberweisung an die in der Rechnung genannte oder dem Kunden anderweitig mitgeteilte Bank innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Ein Überschreiten der Zahlungsfrist führt zum Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
10.5 Alle Beträge, welche gemäß dem Vertrag durch den Kunden zu zahlen sind bei Erhalt verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die auf die Preise entfallende Umsatzsteuer ist in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich vom Kunden zu tragen.
10.6 Der Kunde hat vertraglich fällige Beträge in voller Höhe ohne Abzug fälligvon oder Verrechnung mit Gegenforderungen, oder Einbehalt zu zahlen. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangenDer Lieferant ist ohne Beschränkung seiner sonstigen Rechte dazu berechtigt, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenalle Forderungen des Kunden mit Gegenansprüchen zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetDas Beförderungsentgelt richtet sich, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung Einzelfall an- deres vereinbart istwird, nach der jeweiligen gültigen Preisliste des Fahrwerk Kurierkollektivs.
4.2 Bei werk- Die Zahlung kann entweder auf Basis eines Rahmenvertrages bargeldlos erfolgen oder bar erfolgen.
4.3 Auftraggeber, die keinen Rahmenvertrag mit dem Fahrwerk Ku- rierkollektiv abschließen, haben die jeweiligen Beförderungsentgel- te in bar zu bezahlen. Dabei ist das zu zahlende Entgelt spätes- tens bei Ablieferung der transportierten Sendung fällig und dienstvertraglichen Leistungen an den Kurier zu zahlen.
4.4 Auftraggeber, die einen Rahmenvertrag mit dem Fahrwerk Kurier- kollektiv abschließen, erhalten periodische Sammelrechnungen mit geschäftsüblichem Zahlungsziel. Diese können entweder per Überweisung beglichen werden, auf Zeit Wunsch zieht das Fahrwerk Kurierkollektiv den Rechnungsbetrag per Lastschrift von einem Gi- rokonto des Auftraggebers ein. Sofern der Auftraggeber auf posta- lische Rechnungszustellung besteht, wird bei Rechnungsbeträgen unter 20,00 EUR Netto zusätzlich ein Betrag von 1,50 Euro für Porti und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich Papiere berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise 4.5 Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann das Fahrwerk Kurierkollektiv trotz bestehenden Rahmenvertrages eine Barzah- lung für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartweitere Transportleistungen fordern.
4.6 Hat ein Auftraggeber Einwendungen gegen eine Rechnung des Fahrwerk Kurierkollektivs, so sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch nach Erhalt der er- sten Mahnung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit des Fahrwerk Kurierkollektivs als aner- kannt.
4.7 Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug und erfolgt die Zahlung nicht eingegangenauch nach erstmaliger Mahnung nicht, kann so wird das Fahrwerk Ku- rierkollektiv für die zweite Mahnung eine Mahngebür in Höhe von 5 Euro, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro fordern. Weiterhin wird sie Verzugszinsen im Rahmen der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangengesetzlichen Bestimmungen einfordern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1. Die Preise sind Euro-Preise und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/Lager ausschließlich Verladung, Verpackung und Versicherung. Zu den Preisen kommt die Umsatz- steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2. Erhöht sich im Ange- bot aufgeführten Festpreis Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag/Leistungstag einer oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit mehrere folgende Faktoren, wie Energiekosten und/oder Lohn- und Materi- albasis nach Beendigung Lohnnebenkosten und/oder Kosten für Roh- bzw. Abnahme der Leistungen berechnetVormaterial und/oder Hilfs- und Betriebsstoffe und/oder Kosten für den Bezug des Liefergegenstandes, soweit nicht wenn er von Unter- oder Vorlieferanten bezogen wird, sind wir berechtigt, die Preise um den Betrag anzupassen, um den sich die Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten des Liefergegenstandes erhöht haben. Mindernd werden jedoch solche in Satz 1 genannten Kosten im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden Rahmen der Anpassung berücksichtigt, die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetsich in dem in Satz 1 genann- ten Zeitraum vermindert haben. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- Fall einer Preiserhöhung werden wir die Kostensteigerungen und dienstvertrag- liche Leistungen –minderungen der Art und der Höhe nach auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichVerlangen des Bestellers darlegen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltFür den Fall, dass die Mengenansätze überschritten Preissteigerung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
3.3. Evtl. vereinbarte Rabatte oder sonstige Nachlässe gelten nur bei ordnungsgemäßer Erfül- lung sämtlicher bei Vertragsschluss schwebender oder teilweise nicht erfüllter Verträge zwischen dem Besteller und uns. Skonti werden nicht gewährt.
3.4. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur bei Vereinbarung und stets zahlungs- halber. Spesen gehen stets zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
3.5. Unsere Vertreter und sonstigen Mitarbeiter sind ohne schriftliche Inkassovollmacht nicht zur Annahme von Zahlungen oder sonstigen Verfügungen befugt.
3.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestel- lers ist vorbehaltlich Ziffer 3.7 nicht zulässig, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.7. Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 14 Tagen seit Lieferung und Zugang der Rechnung zu zahlen, vorbehaltlich berechtigter Mängelrügen. Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zah- lungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, wird er die in einem angemessenen Verhältnis zu den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigenMängeln stehen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenuns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
4.5 3.8. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, die gesetzlichen Zinsen gesetzlichen Zinsen und die Verzugsschadenspauschale zu verlangen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartVerzugs bleibt vorbehalten.
4.6 Rechnungen 3.9. Für den Fall, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähig- keit des Bestellers gefährdet wird und diese Gefährdung für uns erst nach Vertragsschluss er- kennbar wird, sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann wir unabhängig von der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.im Vertrag festgelegten Zahlungsweise berechtigt,
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche 5.1 Die Vergütung für die vertragsgegenständlichen SaaS-Leistungen werden zu dem sind im Ange- bot aufgeführten Festpreis SaaS-Vertrag festgelegt. Alle dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Soweit im SaaS-Vertrag keine abweichende Regelung getroffen ist, ist die zu zahlende Vergütung für die SaaS-Leistungen monatlich im Voraus zahlbar und wird jeweils sieben (7) Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Soweit mit dem Kunden das Lastschriftverfahren vereinbart ist, wird die jeweilige Vergütung zu Beginn eines jeden Monats vom Konto des Kunden abgebucht.
5.3 x-xxxx.xxx® ist nach billigem Ermessen (§ 315 BGB, gerichtlich überprüfbar nach § 315 Abs. 3 BGB) berechtigt, die Preise für die SaaS-Leistungen einseitig im Falle der Erhöhung von Herstellungs-, Material- und/oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Beschaffungskosten, Lohn- und Materi- albasis nach Beendigung bzwLohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch gesetzliche Vorgaben, Umweltauflagen, Währungsregularien, Zolländerung, und/oder sonstigen öffentlichen Abgaben mit einer schriftlichen Ankündigung von zwei (2) Monaten zu Beginn eines Vierteljahres zu erhöhen, wenn diese die Kosten für die Erbringung der SaaS-Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und um mehr als 5% erhöhen. Abnahme der Leistungen berechnetEine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit nicht die Kostensteigerung bei einzelnen oder allen der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die SaaS-Leistungen aufgehoben wird (Kostensaldierung). Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer als der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu Rahmen einer Preissenkung an den zum Zeitpunkt Kunden weiterzugeben. Liegt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungenneue Preis aufgrund des vorgenannten Preisanpassungsrechtes 25% oder mehr über dem ursprünglichen Preis, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer kann der Kunde den SaaS-Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewieseneinem (1) Monat zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Saas Leistungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Sofern im Ange- bot aufgeführten Festpreis Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage und Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.
2. Der Lieferant hat eine Rechnung über seine Lieferungen und Leistungen auszustellen. Soweit wir die Umsatzsteuer schulden, ist in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen, sondern auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers hinzuweisen.
3. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Anlieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Lieferant 3 % Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
4. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Zuvielleistungen/-lieferungen des Lieferanten begründen keinen Anspruch des Lieferanten auf Abnahme und Vergütung betreffend den zu viel geleisteten Anteil.
6. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich dem Lieferanten gegenüber geschuldet. Forderungsabtretungen an Dritte sind insofern seitens des Lieferanten ausgeschlossen, es sei denn, wir haben einer solchen Forderungsabtretung ausdrücklich zugestimmt; die Zustimmung darf unsererseits nicht unbillig verweigert werden.
7. Zahlungen unsererseits begründen kein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Leistung; es bleiben insofern sämtliche Ansprüche aus oder gemäß Ziffer 4.2 im Zusammenhang mit nicht erbrachten und/oder nicht vertragsgemäß (z.B. mangelhaft) erbrachten Leistungen vorbehalten.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.
9. Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Forderungen.
10. Direkte Steuern (z.B. Quellensteuer), die in Deutschland aufgrund der an den Lieferanten zu leistenden und/oder geleisteten Vergütung erhoben oder abgeführt werden müssen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Soweit wir nach einschlägigem Steuerrecht verpflichtet sind, auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung vertraglich geschuldete Zahlungen Steuern einzubehalten und/oder abzuführen, darf unsererseits der entsprechende Steueranteil vom rechnungsgegenständlichen Zahlbetrag einbehalten werden; dies gilt nicht, wenn spätestens im Auszahlungszeitpunkt seitens des Lieferanten insofern eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird, wonach kein oder nur ein geringerer Steuerabzug auf die Vertragsleistungen bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht die damit verbundene Vergütung erhoben wird. Über entsprechend abgeführte und vom Rechnungsbetrag in Abzug gebrachte Steuern werden wir auf Anforderung dem Lieferanten eine entsprechende Bestätigung ausstellen oder eine Steuerbescheinigung zur Verfügung stellen. Ein Zahlungsverzug ist mit Blick auf einbehaltene Steuern im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetSinne dieser Ziff. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden10. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichausgeschlossen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltAuszahlungen begründen kein Anerkenntnis, dass der Auszahlungsbetrag sämtliche vom Lieferanten zu tragende Steuern bereits in Abzug gebracht hat. Der Lieferant stellt uns von allen durch ihn in Bezug auf die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenvertragliche Vergütung zu tragenden Steuern sowie sonstige Abgaben frei.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- (1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Es werden die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste vereinbart. Soweit wir die Versendung übernehmen, trägt der Käufer außerdem die Transportkosten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Im Einzelfall gilt folgendes: - bei der Lieferung ins Ausland hat der Käufer sämtliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle etc., die dafür anfallen, zu übernehmen. - Der Käufer einschließlich dessen Vertragspartner hat den Ort, an den wir die Versendung vornehmen und dienstvertragliche Leistungen werden den Empfänger anzugeben und uns auf Verlangen nachzuweisen. Änderungen des vereinbarten Ortes bedürfen stets unserer vorherigen Zustimmung. - Soweit wir die Versendung übernommen haben, liegen den Preisen die jeweils frachtgünstigsten Mengen zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis Grunde. Bei geringen Mengen sowie bei nicht vollständiger Ausnutzung des Fahrzeugs erfolgt ein entsprechender Aufschlag. - Das vom Lieferwerk oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istdurch die Deutsche Bahn AG festgestellte Gewicht ist für die Berechnung maßgebend.
4.2 Bei werk- (2) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit der Ausführung des Auftrags unsere Selbstkosten, insbesondere für Material, Fracht, Energie, und Materi- albasis Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher, die innerhalb von vier Monaten noch Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden die angefallenen Arbeits- sollen.
(3) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Reisezeiten Entladestellen, nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt für Lieferungen außerhalb der Leistung normalen Geschäftszeit werden nach unserer jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gültigen Preisliste berechnet.
4.3 Die (4) Unsere Forderungen aus der Lieferung unserer Produkte sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei Übergabe ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen im Angebot genannten Preise für werk- Sinne der Ziffer 3. 1). Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Dies gilt auch bei Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten gegenüber den anderen im Internet (xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx) aufgeführten Unternehmen der thomas-Gruppe. Mit der Angabe von Zahlungszielen in unserer Rechnung ist eine Stundung oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine befristete Mahnung mit der Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsziele auf die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen verzichten und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- erst nach Überschreitung dieser Zahlungsziele Verzugszinsen bzw. einen weiteren Verzugsschaden geltend machen.
(5) Auf Verlangen wird uns der Käufer ermächtigen, fällige Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto einzuziehen (SEPA Firmenlastschrift).
(6) Wechsel und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen. Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und alle mit einer Frist von drei Monatender Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
(7) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, erstmals 4 Monate beanspruchen wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen.
(8) Wenn nach dem Zustandekommen Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder eine bereits eingetretene wesentliche Verschlechterung erst nachträglich bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet, die Eröffnung eines Vertragessolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, geändert werdendurch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir - auch wenn wir uns zur Vorausleistung verpflichtet haben - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenDies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Kunden aus dem Deckungsschutz ausschließt oder die Deckungssumme herabsetzt.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- (9) Unsere Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von Stundungsabreden sofort fällig: - wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät, - wenn ausgestellte Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst werden, - wenn bei vereinbarter Teilnahme am SEPA Firmenlastschriftverfahren das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist, - wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn unser Warenkreditversicherer ihn aus dem Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt oder die Deckungssumme herabsetzt, - wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, - wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind unverbindlich. wir berechtigt, dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
(10) Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch wird von uns nicht bestritten, ist rechtskräftig festgestellt oder beruht auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangsVerletzung von wesentlichen Pflichten aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze Kaufleute können sich auf Zurückbehaltungsrechte nicht überschreitenberufen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem (11) Ist der Käufer Xxxxxxxx und reicht seine Erfüllungsleistung zur Zeit der Tilgung unserer sämtlichen Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf welche Schuld die Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartangerechnet wird.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden 7.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Die Rechnungsstellung durch den Verkäufer hat grundsätzlich in Euro zu dem erfolgen, bzw. in der Währung, die in der Bestellung festgelegt wurde.
7.2 Sofern im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Materi- albasis nach Beendigung bzwNebenleistungen des Verkäufers sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherungen) ein.
7.3 Die Rechnung des Verkäufers ist in zweifacher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer an die Abteilung “Finanzen” getrennt von der Lieferung einzureichen. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht Die Rechnung muss im Angebot Wortlaut mit der Bestellung übereinstimmen und alle relevanten Angaben wie auch die Nummer des dazugehörigen Lieferscheins beinhalten. Die Umsatzsteuer ist separat in Prozent und Währungsbetrag auszuweisen.
7.4 Der vereinbarte Preis ist, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, innerhalb von 90 Kalendertagen netto ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
7.5 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins beträgt jährlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon ggf. abweichend in jedem Fall eine andere Rechnungsstellung vereinbart schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforderlich ist.
4.2 Bei werk- 7.6 Aufrechnungs- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Zurückbehaltungsrechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt Verkäufer zustehen. Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. Das Eigentum an der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetgelieferten Ware geht bei vollständiger Bezahlung durch uns auf uns über. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetJeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist ausgeschlossen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen 14.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Gesetzliche Abgaben werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile Kunden zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Wird innerhalb Abzüge vom Rechnungsbetrag seitens des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartKunden sind nicht gestattet.
4.6 Rechnungen 14.2 Die Zahlungen sind zu leisten: je 30% bei Erhalt Auftragserteilung, 30% bei Lieferung, 30% bei Inbetriebnahme, 10% mit Stellung der Schlussrechnung (jeweils ohne Abzug fälligvon Skonto). Ist Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage bzwTage.
14.3 Sauter behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Ablieferung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Diese Preisanpassung erfolgt entsprechend dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
14.4 Falls sich die der Preisbildung zugrunde liegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen/behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle usw. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so ist Sauter berechtigt, die Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
14.5 Der Kunde darf Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, nur bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach schriftlicher Einwilligung von Sauter verrechnen.
14.6 Regiearbeiten und Bereitschaftspauschalen werden zu den bei Ausführung gültigen Ansätzen berechnet, wobei die Arbeits-, Reise- und Deplacementkosten von Sauter in Rechnung gestellt werden. Es gelten folgende Zuschläge für Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten: Montag bis Xxxxxxx 20.00-06.00 Uhr plus 50% Samstag plus 50% Sonntag und gesetzliche Feiertage plus 100% Pikett-Bereitschaftspauschale plus 100% Express-Kosten ohne Servicevertrag CHF 450.00
14.7 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung ohne Verschulden von Sauter verzögert oder verunmöglicht werden.
14.8 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Sauter nicht anerkannter Gegen- forderungen des Kunden zu kürzen oder zurückzustellen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der bestimmungsgemässe Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.
14.9 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht eingegangenaufgehoben.
14.10 Sind einzelne Anlageteile fertig montiert oder entstehen grössere bauseitig bedingte Unterbrüche, kann Sauter Teilrechnungen im Umfang der Auftragnehmer Verzugszinsen gesamten erbrachten Leistung stellen.
14.11 Wenn der Kunde die Zahlungen nicht vertragsgemäss leistet, ist Sauter berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in gesetz- licher Höhe beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.
14.12 Ist der Kunde mit weiteren Zahlungen im Rückstand oder muss Sauter aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist Sauter ohne Einschränkung der gesetzlichen Rechte berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind. Kann eine entsprechende Vereinbarung nicht in angemessener Frist getroffen werden, ist Xxxxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Preise verstehen sich grundsätzlich ohne MwSt. Ist nichts anderes vereinbart, rich- ten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Vertragshändlers von KGF, sofern sich diese nicht drei Monate vor Xxxxxxxxxxxx ändert. Diese Änderung der Preisliste ist zulässig, sofern nach Ver- tragsabschluss eine wesentliche Änderung der Kostenfaktoren eintritt, die Grund- lage der Preiskalkulationen sind. KGF ist berechtigt, die Preisliste entsprechend dem Einfluss der angegebenen Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anzu- passen. Das Recht, Preisanpassungen vorzunehmen gilt auch für den Fall, dass verbindli- che Rahmenverträge mit vereinbarten Preisen abgeschlossen sind, nach einer Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages von 2 Jahren. Hat KGF Mietverträge oder sonstige Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Verträge über die Nutzung der SNOWsat Plattform abgeschlossen, gilt das Recht zur Preisanpassung entspre- chend. KGF wird auf Verlangen des Kunden in diesem Fall die Kalkulation der preiserhöhenden Faktoren offenlegen. Alle Preise gelten grundsätzlich und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ohne jegliche Nebenleistungen, insbesondere Installation, Customizing, Inbetriebset- zung, Schulung, Einweisungen, Supportleistungen, Transport und Verpackung so- wie sonstige Aufwendungen im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Rahmen der Anwendung beim Kunden. Unsere Dienstleistungen bei Installationen und Materi- albasis Customizing sowie sonstige An- wendungsunterstützungen werden grundsätzlich nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetRegie abgerechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden wobei sich die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung Regiestundensätze nach unserer jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume gültigen Preisliste mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 aufge- führten Mengenrabatten ergeben. Rechnungen sind bei Erhalt sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzwDer Kunde hat im Falle eines Mangels ein Zurückbehaltungsrecht nur in angemes- sener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugs- zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu bezahlen. Im Verzugsfall sind alle gewähr- ten Rabatte und sonstigen Nachlässe hinfällig. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die Zahlung unbestritten oder titu- liert sind. Vom Aufrechnungsverbot nicht eingegangenerfasst werden Ersatzansprüche, kann die in einem vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Stellt sich heraus, dass eine Spezifikation oder sonstige Leistungsbeschreibung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar ist, so ist KGF im Falle einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigt, ein Zusatzangebot auf Grundlage der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenver- traglichen Preiskalkulation zu unterbreiten. Die entsprechende vertragliche Zu- satzvereinbarung kommt auch zustande, sofern der Kunde dem Angebot nicht in- nerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb von 2 Wochen widerspricht und KGF die betreffende Spezifikation umgesetzt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden 10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise frei Baustelle. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
10.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort zahlbar (ohne Abzug). Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu dem berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
10.3. Ferner sind wir im Ange- bot aufgeführten Festpreis Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf eventuell vereinbarte Zahlungsziele sofort fällig zu stellen und die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis sämtliche Forderungen vollständig erfüllt oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Sicherheit für sie geleistet ist. Alsdann sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauskasse oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, ferner können entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und Materi- albasis nach Beendigung bzwsofortige Barzahlung verlangt werden. Abnahme der Leistungen berechnetWeitergehende Ansprüche, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istinsbesondere Rücktritt und Schadenersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.2 10.4. Ziffer 10.3. gilt mit der Maßgabe, dass wir ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch zum Rücktritt berechtigt sind, entsprechend, wenn nach dem Abschluss des Vertrages der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird.
10.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er ferner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur unter den gleichen Voraussetzungen und nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10.6. Sollten sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und demjenigen der Lieferung unsere Selbstkosten für Roh- und Energiestoffe, für Bindemittel, Gesteinskörnungen und Zusatzmittel, Fracht und Löhne erhöhen, sind wir gegenüber Unternehmern zur entsprechenden Berichtigung des Lieferpreises jederzeit berechtigt. Gegenüber sonstigen Auftraggebern können wir Preiserhöhungen durchsetzten, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.
10.7. Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers hinsichtlich der Ware sind wir in jedem Falle berechtigt, den zum Zeitpunkt Lieferpreis unter Berücksichtigung unseres jeweils gültigen Listenpreises neu festzusetzen.
10.8. Bei Lieferung von Mindermengen wird ein Mindestfrachtsatz nach der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gültigen Preisliste berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- 10.9. Schecks und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- Wechsel gelten erst nach deren endgültiger Einlösung als Zahlung. Für rechtzeitige Vorlegung und Materialbasis können Protest übernehmen wir keine Haftung. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Wechselsteuer, Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Barzahlung, Banküberweisung oder Scheck- zahlungen, die gegen Übersendung eines von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- uns ausgestellten und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den vom Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertakzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) sowie die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartsonstigen Vorbehaltsrechte bleiben somit zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 3.1 Die im Angebot von uns genannten Preise sind bindend; dies gilt auch für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werdenRahmenaufträge über die gesamte Dauer der Vereinbarung. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertSind keine Preise angegeben, gelten die Zeiträume derzeitigen Listenpreise des Lieferanten mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbarthandelsübli- chen Abzügen.
4.6 3.2 Sämtliche Preise verstehen sich "frei Haus" an die von uns angegebenen Lieferadresse, einschließlich Fracht, Porto, Versicherung, Entsorgung, Verpackung, wobei wir das Recht haben, die Art der Verpackung, das Transportmittel, den Transportweg sowie die Transportversicherung zu bestimmen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten, sofern dieser nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wurde.
3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
3.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen nach unserer W ahl entweder innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungseingang netto auf das in der Rechnung aufgeführte Ge- schäftskonto des Lieferanten; die Frist beginnt jedoch nicht vor vollständiger Leistungserfüllung durch den Lieferan- ten. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3.5 Rechnungen sind an unsere Postanschrift in doppelter Ausfertigung bei Erhalt ohne Abzug fälligVersand der W are, jedoch getrennt von dieser, zuzusenden. Ist 30 Tage Auftragsnummer und Auftragsdatum sind in jeder Rechnung anzugeben. Nicht ordnungsgemäß erstellte Rechnungen gelten als nicht erteilt.
3.6 Soweit eine umsatzsteuerfreie Lieferung oder Leistung in Betracht kommt, ist der Lieferant verpflichtet, die erforderli- chen Nachweise zu erbringen bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit an deren Erbringung mitzuwirken. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant seine USt-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
3.7 Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt nach voll- ständiger Mängelbeseitigung. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als ver- tragsgemäß.
3.8 Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung - die nicht eingegangenunbillig verweigert werden darf - nicht berechtigt, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenseine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- (1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Etwaige Preisgleitklauseln des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für Dauerlieferverträge. Preiserhöhungen setzen eine individuelle schriftliche Vereinbarung voraus.
(2) Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise DAP XXXXX Xxxxxx / Stadthagen / Tangermünde (Incoterms 2010).
(3) Sofern und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem soweit das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Baugewerbe vom 30. August 2001 Anwendung findet, werden wir von den Rechnungen des Auftragnehmers 15% der Brutto- Rechnungssumme abziehen und Materi- albasis diesen Betrag an das zuständige Finanzamt abführen, es sei denn, der Auftragnehmer hat MINDA im Zeitpunkt der Zahlung eine gültige Freistellungsbescheinigung gem. §48 b EstG vorgelegt. Zu diesem Zweck teilt uns der Auftragnehmer unverzüglich nach Beendigung Vertragsschluss seine Steuernummer, das für ihn zuständige Finanzamt nebst Anschrift sowie die Bankverbindung des Finanzamtes mit.
(4) Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, ist ein Zahlungsziel von 90 Tagen vereinbart. Erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen, ist ein Abzug von 3 % Skonto zulässig. Die Zahlungsfrist läuft von dem Zeitpunkt an, in welchem sowohl die Rechnung als auch die Lieferungen von MINDA angenommen bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart isterbracht sind.
4.2 Bei werk- (5) Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit sind zusammen mit der Lieferung an MINDA zu versenden.
(6) Zahlungen gelten weder als Anerkenntnis einer vertragsgemäßen Erbringung, insbesondere der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetnoch als Anerkenntnis einer ordnungsgemäßen Fakturierung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer (7) Wir geraten mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate der Zahlung erst nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht schriftlicher Mahnung seitens des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenAuftragnehmers in Verzug.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- (a) Der Preis für die Produkte und/oder Serviceleistungen ist der vom Verkäufer schriftlich bestätigte Preis. Alle Preise verstehen sich ohne Steuern, Zölle, Einfuhrzölle und dienstvertragliche Leistungen werden Abgaben sowie Lieferkosten, die der Käufer zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwtragen hat. Abnahme der Leistungen berechnetDer Preis für Produkte schließt die Standardverpackung des Verkäufers ein, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istjedoch keine anderen Gebühren, wie z. B. Abtönungsgebühr, Kleinauftragsgebühr usw.
4.2 Bei werk- (b) Die Preise beruhen auf den dem Verkäufer entstandenen Rohstoff-, Herstellungs- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit sonstigen Nebenkosten. Erhöhen sich diese Kosten für den Verkäufer zwischen Vertragsabschluss und Materi- albasis werden vereinbarter Lieferung um 5 % (fünf Prozent) oder mehr, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetPreise unmittelbar an diese Änderungen anzupassen. Sonstige LeistungenDer Käufer hat in einem solchen Fall das Recht, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetvom Vertrag zurückzutreten.
4.3 (c) Der Käufer muss den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum, oder wie anderweitig in der Rechnung angegeben, in voller Höhe bezahlen. Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen Zahlung durch den Käufer hat in der in der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Der Verkäufer hat das Recht, die Rechnung per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Käufers zu senden, wenn diese E-Mail-Adresse dem Verkäufer bekannt ist. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Der Anspruch auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenkaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt hiervon unberührt.
4.4 (d) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Falle von Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenKäufers unberührt.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und/Oder Serviceleistungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden a. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk in Euro ausschließlich Verpackung, Fracht, Überführung, Porto, Versicherung, Zölle sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
x. Xxxxxx keine festen Preise vereinbart sind, gel- ten die Preise unserer aktuellen Preislisten. Die darin festgesetzten Preise gelten unter der Maßgabe, dass unsere Verkaufsbedingungen vom Vertragspartner uneingeschränkt akzep- tiert werden.
c. Der Mindestbestellwert für Lieferungen inner- halb Deutschlands beträgt 75 EUR, ansonsten sind wir berechtigt, einen Mindermengen- zuschlag in Höhe von 10 EUR zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung erheben. Bei Lieferungen in die EU besteht ein Mindest- bestellwert von 200 EUR, in die Schweiz von 250 EUR, außerhalb dieser Länder besteht ein Mindestbestellwert von 300 EUR; die Minder- mengenzuschläge betragen 25 EUR (EU), 35 EUR (Schweiz) bzw. Abnahme der Leistungen berechnet45 EUR (weltweit). Sofern nichts anderes vereinbart wurde, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart isterfolgen Lie- ferungen in das Ausland nur gegen Vorauskasse oder Kreditkarte.
4.2 Bei werk- d. Rechnungen sind, sofern nichts anderes verein- xxxx wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Wechsel und dienstvertraglichen Leistungen Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Wechsel- und Diskontspesen fallen dem Vertragspartner zur Last. Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetunse- xxx Xxxxx als bewirkt.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- e. Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangeln- de Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- dem Vertragspartner eine an- gemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug die Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Vertrags- partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenSchadensersatz zu verlangen.
4.4 f. Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Falle des Zahlungsverzuges sind unverbindlichwir be- rechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenGeltendmachung weiterer Ver- zugsschäden bleibt hiervon unberührt.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, g. Mit einer Forderung kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenVertragspartner uns gegenüber nur aufrechnen, wenn sie von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- rechts ist der Vertragspartner nur insoweit be- fugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehal- tungsrecht wegen Teilleistungen gemäß § 320 Abs. 2 BGB steht dem Vertragspartner nicht zu.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem (1) Sofern im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden , gelten jeweils die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetBestellung in unserem Onlineshop angegebenen aktuellen (Netto-) Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- (2) Vorbehaltlich der Regelung in Abs. (3) liefern wir nur gegen Vorkasse. Sobald die bestellte Xxxx zur Auslieferung an den Kunden bereitsteht, erhält dieser per E-Mail eine Vorauszahlungsanforderung über den zu zahlenden Kaufpreis. Der Kaufpreis ist fällig und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können ohne Abzug zu zahlen innerhalb von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate 5 Bankarbeitstagen nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenZugang der Vorauszahlungsanforderung beim Kunden.
4.4 (3) Wir behalten uns vor, dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder zu einem späteren Zeitpunkt nach eigenem Ermessen ein Kreditlimit für den Bezug der in dem Onlineshop angebotenen Waren einzuräumen. In diesem Fall werden die Zahlungsansprüche aus den einzelnen Kaufverträgen gemäß den von uns hierfür jeweils festgelegten Zahlungszielen fällig. Es wird kein Skonto gewährt. Wir sind berechtigt, das Kreditlimit ohne Ankündigungsfrist zu widerrufen oder zu ändern, wenn Gründe bekannt werden, die aus Sicht eines ordentlichen Kaufmanns geeignet sind, die Kreditwürdigkeit oder die Zahlungsfähigkeit des Kunden ernsthaft in Frage zu stellen. Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Falle des Widerrufs oder der Erschöpfung des Kreditlimits sind unverbindlichwir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse gemäß Abs. (2) oder gegen Stellung einer Bankgarantie zu erbringen.
(4) Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns ebenso vor wie das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften – gegebenenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit (5) Der Kunde kann nur aufgrund solcher Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestelltLieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziffer 7 Abs. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart(6) Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Der vereinbarte Preis versteht sich – sofern die Vertragsparteien dazu keine Vereinbarung getroffen haben – ab Werk, insbesondere ohne Verpackung und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Transport, und Materi- albasis zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt in EURO. Bei akzeptierten Änderungswünschen des Bestellers/der Bestellerin nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis Auftragsbestäti- gung werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz entstandenen Mehrleistungen durch IBC in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Zugegangene Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fälligsofort nach Rechnungserhalt auf eines der Konten von IBC zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage Sofern der Besteller/die Bestellerin eine zugegangene Rechnung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit Rechnungsdatum oder nach dem vereinbarten Zahlungsziel bezahlt, be- findet sich der Besteller/die Bestellerin auch ohne Mahnung, in Verzug, soweit die Zahlung nicht eingegangeninfolge eines Umstandes unterliegt, den er/sie nicht zu vertreten hat. Für die Recht- zeitigkeit der Zahlung des Bestellers/die Bestellerin ist der Eingang des Geldes auf dem Geschäftskonto von IBC maßgebend. Der Besteller/die Bestellerin kann nur mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche von IBC aufrechnen oder Zurückhaltungsrechte geltend machen, soweit seine Gegenrechte /- ansprüche rechtskräftig festgestellt, von IBC anerkannt, unbestritten oder wenigstens ent- scheidungsreif sind. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist gleichfalls möglich, sofern die Forderung des Bestellers/der Auftragnehmer Verzugszinsen Bestellerin und die Forde- rung von IBC rechtlich auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis beruhen. IBC behält sich vor, dem Besteller/der Bestellerin bis zu 100% des vereinbarten Preises auch ohne Vereinbarung als Vorauskasse vor Leistungserbringung zu berechnen und zu verlangen, wenn der Besteller/die Bestellerin wiederholt seinen Zahlungs- oder Mitwir- kungspflichten gegenüber IBC nicht nachkommt oder wenn in gesetz- licher Höhe verlangenden Vermögensverhältnis- sen des Bestellers/der Bestellerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Zahlungsanspruch von IBC gefährdet wird. Bis zur Zahlung kann IBC die geschuldete Leis- tung verweigern, bis die Zahlung bewirkt oder jedenfalls Sicherheit für sie ausreichende ge- leistet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Transport- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter, etc.) in der Zeit und Materi- albasis nach Beendigung vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir zum Ausgleich solcher Kostensteigerungen befugt, vom Kunden in Abänderung der angebotenen bzw. Abnahme bestätigten Preise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Reduzierung der Leistungen berechnetin Satz 2 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der Kunde einen Anspruch auf Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduzierung und mangels Einigung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
2.3 Zahlungen hat der Kunde innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten, spätestens innerhalb eines Monats ab Rechnungstellung. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, soweit dieser bei Auftragserteilung vereinbart wurde, oder aber auf unserer Rechnung ausdrücklich vermerkt.
2.4 Soweit bei Auftragserteilung nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten bei uns erteilten Aufträgen zur Herstellung und Lieferung von Anlagen, Apparaten und Maschinen folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 des Vertragspreises fällig bei Bestellung, 1/3 des Vertragspreises fällig bei Anzeige der Versandbereitschaft und 1/3 des Vertragspreises fällig bei Auslieferung/Übernahme.
4.2 Bei werk- 2.5 Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, nicht Kaufleuten bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits berechtigt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetverlangen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer 2.6 Der Kunde kann nur mit einer Frist von drei Monatensolchen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesendie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu 3.1. Ein Vermittlungshonorar auf Grundlage des ersten Brutto-Jahreseinkommens des Kandidaten wird fällig, wenn der Kunde einen von MPLT vorgestellten Kandidaten, in welcher Funktion auch immer, einstellt. Das gilt ebenso, wenn eine Vereinbarung über die Erbringung von z.B. freiberuflichen oder selbstständigen Dienst- oder Werkleistungen getroffen wurde. Dem Kandidaten wird keine Gebühr berechnet. Im Falle von freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit errechnet sich das Honorar aus dem geschätzten Honorar, das dem Kandidaten im Ange- bot aufgeführten Festpreis ersten Jahr für erbrachte Leistungen gezahlt werden muss. Ein pauschaler Betrag von EUR 10.000,- wird bei der Berechnung des Honorars zum Gehalt hinzugerechnet, wenn zusätzlich zum Gehalt ein Firmenwagen oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung Dienstwagenpauschale bzw. Abnahme „car allowance“ zur Verfügung gestellt wird. Bei Suchaufträgen mittels Direktansprache gelten zusätzlich die unter Ziffer 4 dargestellten Regelungen.
3.2. Reisekosten, die einem Kandidaten in Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch beim Kunden entstehen, werden direkt zwischen Kunden und Kandidaten ausgeglichen.
3.3. Wird ein von MPLT vorgestellter Kandidat für keine Stelle des Kunden angestellt, und kommt es in der Leistungen berechnetFolgezeit von zwölf Monaten ab Vorstellung zu einer Einstellung desselben in irgendeiner kundeneigenen Abteilung oder in einem dritten gesellschaftsrechtlich oder ähnlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, soweit nicht so ist der Kunde verpflichtet, das im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istAbschnitt 4 ausgewiesene Honorar bezogen auf das dann dem Kandidaten zu zahlende Gehalt zu leisten.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile 3.4. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetfordern. Sonstige LeistungenKönnen wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate Mehrwertsteuer wird nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenaktuell gültigen Satz veranlagt.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Consulting Agreement
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und dienstvertragliche Leistungen verstehen sich – zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer – frei Ver- wendungsstelle einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Ist ein Preis „EXW“ oder „FCA“ vereinbart, übernimmt der Auf- traggeber nur die günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Über- gabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und ausschließlich Rollgeld trägt der Auftragnehmer. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.
2.2 Werden in Ausnahmefällen die Preise vorher nicht verein- bart, so sind sie in der Auftragsbestätigung verbindlich anzu- geben. Der Auftraggeber hat das Recht, dem Preis zu wider- sprechen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber berech- tigt, entweder zwei (2) Wochen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit zwei Prozent Skonto oder am 25. (fünfundzwan- zigsten) des der Lieferung und Erhalt der Rechnung folgenden Monats ohne Skonto zu zahlen. Für den Fall, dass der Auftrag- nehmer Bauleistungen erbringt und eine Freistellungsbeschei- nigung fehlt, wird der Auftraggeber einen Steuerabzug in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des jeweiligen Brutto-Rechnungs- betrages vornehmen.
2.4 Eine Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform oder elekt- ronischer Form.
2.5 Das Recht des Auftragnehmers zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung, steht ihm nur insoweit zu, als Ansprüche unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.6 Rechnungen müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Rechnung ist die vollstän- dige Bestellnummer aufzuführen. Jede Rechnung muss außer- dem die Umsatzsteuer separat ausweisen. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt sofort nach der Lieferung für jede Bestellung gesondert an die in der Be- stellung angegebene Rechnungsanschrift einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann die Rechnung nicht bearbeitet werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung gilt als nicht eingegangen.
2.7 Zahlungsfristen beginnen ab Ablieferung der Ware am Empfangsort (Versandanschrift) bzw. Abnahme der Leistungen berechnetWerkleis- tung, soweit jedoch nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istvor Eingang einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung an der in der Bestellung angegebe- nen Rechnungsadresse.
4.2 Bei werk- 2.8 Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der Rechnungen und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVertragsmäßigkeit der Lieferung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- 2.9 Der Auftraggeber ist berechtigt, mit fälligen und dienstvertragliche Leistungen gegen fälli- ge und nicht fällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen, die der SMS group GmbH oder einer Gesellschaft, an der die SMS group GmbH unmittelbar oder mittelbar mit mindestens fünfzig Prozent (50 %) beteiligt ist, dem Auftragnehmer gegen- über zustehen bzw. die der Auftragnehmer gegen eine der bezeichneten Firmen hat. Über die Zugehörigkeit des Unter- nehmens zur SMS group GmbH erhält der Auftragnehmer auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenWunsch Auskunft.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- 2.10 Jede Art von Eigentumsvorbehalt, insbesondere ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt, ist ausge- schlossen, sofern der Auftraggeber nicht in seiner Bestellung ausdrücklich und dienstvertrag- liche Leistungen unter Bezugnahme auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitendiese Einkaufsbedin- gungen Abweichendes bestätigt hat.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Die vereinbarten Preise gelten ab Werkstatt, ausschließlich Verpackungs- und dienstvertragliche Verladekosten. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen. Teilbeträge sind jeweils gemäß Vereinbarung fällig, ansonsten gilt, daß der Auftraggeber nicht abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsgemäßen Leistungen werden verlangen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu dem verlangen.
2.2 Sollten sich bei der Durchführung des Auftrages zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen und der Auftraggeber zwecks Einholung seiner Zustimmung nicht kurzfristig erreichbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Arbeiten ohne Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen, wenn entweder der zu zahlende Preis nur geringfügig überschritten wird oder die Ausführung die- ser Arbeiten im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Im Normalfall ist für jede Auf- tragserweiterung die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Hat der Auftragnehmer eine er- forderliche Zustimmung nicht erteilt, so ist er nicht zur Abnahme verpflichtet und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme hat auch nicht die Mehrkosten zu tragen.
2.3 Wünscht der Leistungen berechnetAuftraggeber vor Auftragserteilung eine verbindliche Preisangabe ohne jede Über- schreitungsbefugnis, soweit auch nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istFall der Ziffer 2.2, so bedarf es eines verbindlichen schriftli- chen Kostenvoranschlages, in dem die Arbeiten und Ersatzteile im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen sind. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag vor Vertragsabschluss bis zum Ablauf von drei Wochen gebunden. Nach Auftragserteilung darf dieser Kostenvoranschlag in jedem Falle nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
4.2 Bei werk- 2.4 Die Auslieferung kann nicht vor der vollständigen Zahlung des Entgeltes verlangt werden. Rech- nungen sind mit Zugang sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt in Annahmeverzug, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung gemeldet ist, den Reparaturgegenstand oder die bearbeitenden und dienstvertraglichen Leistungen ausge- rüsteten Gegenstände abholt und bezahlt. Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugszinsen die z.Z. gül- tigen Bankzinsen für Kontokorrentkredite, falls diese in Anspruch genommen werden, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt diese Rechtsfolgen in der Leistung jeweils Rechnung hingewiesen wurde. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher i.S. von § 13 BGB, so beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im übrigen gilt für diese Auftraggeber § 286 Abs. 2 Satz 2 BGB. Wird im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenFalle des Verzuges der Reparaturgegenstand nicht innerhalb einer Woche abgeholt, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostenso ist als Liegegeld ein Einstellungsentgelt für tagweise eingelagerte Gegenstände zu zahlen, werden zusätzlich das sich nach den Quadratmetern benötigter Lagerfläche berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer 2.5 Eine Aufrechnung mit einer Frist von drei MonatenGegenforderungen ist ausgeschlossen, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrageses sei denn, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenes liegt ein rechtskräfti- ger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Werkstattvertrag
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Abnahme der Leistungen berechnetAuslieferungslager und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
4.2 b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäckes sowie Auslösungen.
c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnen. Bei werk- und dienstvertraglichen Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Xxxx – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu den zum Zeitpunkt machen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetzu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige LeistungenDas gilt nicht, ein- schließlich Aufenthalts- wenn der Kunde zurecht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetsofortige Barzahlung fordern.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche d) Bei Forderungen auf Grund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesendie eine oder auf die andere Schuld uns überlassen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen e) Der Kunde ist nicht berechtigt wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie auf Zeit- und Materialbasis Grund von Mängelrügen erhoben sind unverbindlichmit seinen Zahlungen innezuhalten 00000 Xxx-Xxx Tel. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs0 71 53/93 95-0 Fax 0 71 53/3 86 63 Kommanditgesellschaft Sitz: Xxxxxxxxx – Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx XXX 00000 Persönlich haftender Gesellschafter: Betonwerk Neu-Ulm Verwaltungs- oder Zahlungen zu verweigern. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltMit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, dass die Mengenansätze überschritten werdenwenn sie unbestritten, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenanerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Preise bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem behalten auch im Ange- bot aufgeführten Festpreis Falle von während der Vertragsabwicklung eintretenden Erhöhungen der Kalkulationselemente, z.B. bei Materialkosten- und Lohnsteigerungen, ihre Gültigkeit. Die vereinbarten Preise schließen als Endpreise sämtliche vom Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Lieferung oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Leistung gegebenenfalls zu erbringenden Nebenleistungen sowie evtl. Nebenkosten und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetdie Kosten aller für eine fachgerechte Ausführung und einwandfreie Funktion eines Liefergegenstandes erforderlichen Teile, die, auch soweit nicht sie im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und/oder der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind, in jedem Falle zum Lieferumfang gehören, ein. Die Preise gelten frei Betriebsstätte des Auftraggebers bzw. dem vom Auftraggeber angegebenen Bestimmungsort einschließlich aller Prüf- und dienstvertraglichen Abnahmekosten, etwaiger Verpackung, etwaiger Transportversicherung sowie der Kosten für Abladen und Transport auf der Baustelle. Werden Leistungen auf Zeit des Auftragnehmers vom Auftraggeber zum Stundensatz vergeben, so bedürfen Leistungsnachweise (Stundenzettel) der Gegenzeichnung durch das damit beauftragte Personal des Auftraggebers. Die Leistungsnachweise sind den Rechnungen beizufügen. Versandanzeigen sind unverzüglich bei Abfertigung einer Sendung in zweifacher Ausfertigung zuzustellen. In den Versandpapieren sowie in der Auftragsbestätigung und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten der Rechnung sind Bestelldatum, Bestellnummer mit zugehöriger Positionsnummer, Kommissionsnummer sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt Materialnummer des Auftraggebers anzugeben. Den Rechnungen sind Lieferscheine beizufügen, aus denen bei Speditionsaufträgen die durch das beauftragte Personal des Auftraggebers quittierten Ankunfts- und Abfahrtszeiten ersichtlich sind. Der Auftraggeber erfüllt gegen schriftliche Rechnung, die ihm nach erfolgter Lieferung oder Leistung, aber nicht zugleich mit dieser, für jede Bestellung gesondert unter Angabe des Bestelldatums und der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenBestellnummer einzureichen ist, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate innerhalb eines Monats nach dem Zustandekommen eines Vertragesauf die Lieferung folgenden Monatsersten, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichRechnungseingang vorausgesetzt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto in Zahlungsmitteln seiner Xxxx. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er Abtretung von gegen den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird bestehenden Forderungen sowie der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenEinzug durch Dritte sind ausgeschlossen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung 1.1 Die angegebenen Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunterneh- mers bzw. Abnahme der Leistungen berechnetVerkäufers zuzüglich Mehrwertsteuer. Eventuelle Kosten für Ver- sicherung, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- Fracht und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis Zoll ab Lieferort werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich getrennt berechnet.
4.3 1.2 Berechnet werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Leistungs-/Lieferzeit diese Kosten- faktoren (insbesondere Material, Löhne, Energie usw.) ändern, so ist der Werkunternehmer bzw. Verkäufer berechtigt, den Beginn von Verhandlungen über eine neue Preisvereinbarung zu verlangen.
1.3 Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb 1 Woche nach Rechnungserhalt in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mindestens mit 2 auf- einanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
1.4 Reparaturrechnungen sind sofort bar zu bezahlen. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.5 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat die- ser dem Werkunternehmer bzw. Verkäufer den entstandenen Verzugsscha- den gemäß gesetzlicher Regelung zu ersetzen.
1.6 Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig geworden sind. Ein Zurückbehaltungs- recht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen.
1.7 Für vom Kunden veranlasste Leistungen, die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können Auftrag nicht enthalten sind oder die von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monatender Leistungsbeschreibung abweichen, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert kann ein Nachtragsan- gebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Auf das Recht Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Auftraggebers zur Kündigung Nachweises von Zeit- arbeiten gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) § 15 Nr. 5 VOB/B.
1.8 Bei Aufträgen, deren Ausführung – vertragsgemäß oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – über einen Monat andauert, sind je nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichFort- schreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweili- gen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und innerhalb 1 Woche nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenRechnungserhalt vom Kunden zu leisten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 3.1 Sofern im Ange- bot aufgeführten Festpreis Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
3.2 Sofern sich aus der Auftragsannahme nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise EXW ordnungsgemäße Erfüllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtungen voraus. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige und vollständige Zulieferung der vom Besteller zu liefernden Unterlagen, soweit wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben und/oder sonstigen Unterlagen des Bestellers leisten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (ex works/ab Werk die in der jeweiligen Auftragsannahme angegebene Adresse) gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis 5.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach Beendigung den gesetzlichen Vorschriften. In Incoterms 2020 bzw. Abnahme der Leistungen berechnetaktuellen Fassung. Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt ausdrücklich anders vereinbart.
4.6 3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto (ohne Abzug Abzug) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ist 30 Tage Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass diese von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenrechte des Bestellers aus demselben Vertrag wegen Mängeln, Nichtleistung und/oder unfertiger bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangenunvollständiger Leistung bleiben hiervon unberührt. jedem Fall ist aber eine Mahnung erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Unsere Angebotspreise basieren auf den zur Zeit der Angebotserstellung gültigen Lohn-, Material- und dienstvertragliche Leistungen Transportkosten. Wir behalten uns bei langfristigen Verträgen das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Änderungen der Material- oder Betriebsmittelpreise oder Entsorgungskosten eintreten. Die Preisänderungen werden zu wir dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 Auftraggeber auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwVerlangen nachweisen. Abnahme Ist der Leistungen berechnetAuftraggeber mit der Preisänderung nicht einverstanden, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istist er zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tage der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetRechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können Der Abzug von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise Abschlagszahlungen für werk- und dienstvertrag- liche erbrachte Leistungen sind in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsmäßigen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Abschlagsrechnung zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die Abschlagszahlung oder einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer sonstigen Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber nicht nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltoder liegen Umstände vor, dass welche die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt alle unsere Forderungen zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Leistungen Vorrauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen oder den Vertrag mit dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenAuftraggeber zu kündigen. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Schlussrechnungen nach Zugang ohne jeglichen Abzug innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Ab dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestelltZeitpunkt des Verzugseintritts können wir die gesetzlichen Zinsen verlangen. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartDer Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt unbenommen.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fälligAufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangenZur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenals sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Soweit in der Vereinbarung nicht abweichend geregelt, werden die Leistungen auf Zeit- und dienstvertragliche Materialbasis (T&M) erbracht. Die Leistungen werden zu dem monatlich im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 Nachhinein auf Basis der tat- sächlich angefallenen Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme Materialaufwandesin Rechnung gestellt.
3.2 Alle Bestellungen durch den Kunden auf Basis von T&M erfol- gen auf der Leistungen berechnetGrundlage des aktuellen Preisverzeichnisses von IBM iX. Vereinbaren die Parteien einen Festpreis, entspricht dieser Festpreis der Gesamtvergütung, die für die vereinbarte Leistung („Projekt Scope“) geschuldet ist, soweit nicht für ein- zelne Leistungen eine gesonderte Vergütung vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in monatlichen gleichen Ra- ten der Gesamtvergütung über die Dauer der Projektlaufzeit.
3.3 Die Zahlung durch den Kunden erfolgt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzüge. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von IBM iX. Zudem trägt der Kunde alle Zölle, Steuern, Abgaben oder Ge- bühren, die von einer Behörde im Angebot Zusammenhang mit dem Er- werb von Produkten oder Leistungen unter dieser Vereinba- rung auferlegt werden.
3.4 IBM iX ist berechtigt, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine andere Rechnungsstellung vereinbart Anpassung der vereinbarten Tagessätze in Anlehnung an die wirtschaf tlichen Veränderungen (Economic Change Ad- justment oder ECA), wie nachstehend beschrieben vorzuneh- men. Diese Preisanpassung wird auf alle in diesem Vertrag ver- einbarten Preise des Jahres der Preisanpassung und aller nachfolgenden Jahre der vereinbarten Vertragslaufzeit ange- wendet. Die Preisanpassung wird sobald wie möglich nach Ver- öffentlichung des der Preisanpassung zugrunde liegenden Preisindexes durchgeführt. IBM iX teilt dem Auftraggeber die angepassten Preise mit und stelltdem Auftraggeber die verein- barten Leistungen auf Basis der angepassten Preise, gegebe- nenfalls auch rückwirkend abhängig vom Veröffentlichungs- zeitpunkt des Preisindexes, in Rechnung. Wenn dieser Preisin- dex nach Veröffentlichung korrigiert wird und diese Korrektur von IBM iX bei der Preisanpassung noch nicht berücksichtigt wurde, wird IBM die Preisanpassung, auch rückwirkend ent- sprechend korrigieren. Der Kunde und IBM iX vereinbaren für die Ermittlung der Preisanpassung die Verwendung der „Zeit- reihe DJ7516: Tarifverdienste, Produzierendes Gewerbe ein- schl. Bau, einschl. aller Nebenvereinbarungen, Stundenbasis Deutschland; Basisjahr 2000=100)“, die von der Deutschen Bundesbank im Monatsbericht, StatistischerTeil veröffentlicht wird. Falls dieser Preisindex nicht mehr verfügbar sein sollte oder wesentlich geändert würde, wird ein vergleichbarer, min- destens jährlich erscheinender Indexaus einer von beiden Par- teien akzeptierten Quelle an seiner statt verwendet. Der oben genannte Preisindex ist unter dem folgendem Link zu finden: xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxx/XX/Xxxxx- stics/Time_series_databases/Macro_economic_time_se- ries/its_details_value_node.htm l?tsId=BBK01.DJ7516&li- stId=www_v36_2011_tarifinsstd Zur Berechnungder Preisanpassungwerdender Indexwertaus dem abgelaufenen Jahr (Aktueller Index) und der Indexwert, der in dem Jahr der letzten Preisanpassung (als Aktueller In- dex) verwendet wurde (Letzter Verwendeter Index), herange- zogen. Falls eine Preisanpassung für diesen Vertrag noch nicht vorgenommen wurde, wird als letzter verwendeter Index der Index des letzten Jahres vor Vertragsbeginn (Basisjahrindex) herangezogen.
3.5 Kosten für Drittleistungen wie etwa Lizenzgebühren oder Ähn- liches sind vom Kunden zu tragen.
3.6 Alle Gebühren für Services, die im Rahmen dieser Vereinba- rung zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Reisekosten und Spesen sowie sonstigen angemessenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen. Diese Ausgaben, wie z.B. die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Reisezeiten, mit Ausnahme der Zeit des Pendelns vom Wohn- sitz zum regulären Arbeitsplatz, werden als Arbeitszeiten an- gesehen und dem Kunden nach den jeweils gültigen Sätzenin Rechnung gestellt.
3.7 Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehal- ten, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 7.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die vereinbarten Preise Festpreise und dienstvertragliche Leistungen gelten inklusive Fracht, Verpackung sowie sonstiger Nebenkosten frei der von uns benannten Emp- fangsstelle/Lieferanschrift. Preiserhöhungen, gleich aus welchem Grund, werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw- auch bei Dauerlieferverträgen - von uns nur anerkannt, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Abnahme der Leistungen berechnetAlle Preise verstehen sich ein- schließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit wenn diese nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart gesondert ausgewiesen ist.
4.2 7.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Ne- benleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ord- nungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haft- pflichtversicherung, Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeugs, Auslöse) ein. Verpackungsma- terial hat der Lieferant auf unser Verlangen zu- rückzunehmen.
7.3 Rechnungen sind unverzüglich nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert und unter Angabe der Bestellnummer an den Sitz unserer Verwaltung in Sinsheim zu senden. Rechnungen müssen den Anforderungen ge- mäß § 14 UStG entsprechen.
7.4 Zahlungen erfolgen - soweit nichts anderes ver- einbart wurde - innerhalb von14 Tagen ab Lie- ferung und Leistung und Rechnungserhalt unter Abzug von 3 % Skonto. Das Skonto wird vom Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer abgesetzt. Die Fristen beginnen mit Rech- nungseingang oder, falls die Lieferung oder Leistung nach der Rechnung eintrifft, mit bean- standungsfreier Annahme der Lieferung oder Leistung, keinesfalls aber vor dem vereinbarten Wareneingangstermin. Bei werk- Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungs- frist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerun- gen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
7.5 Der Verzugszins beträgt jährlich 5 Prozent- punkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzugs gelten die gesetzlichen Vor- schriften.
7.6 Aufrechnungs- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Zurückbehaltungsrechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zu- rückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetLieferanten zustehen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.01 Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und dienstvertragliche Leistungen werden Versicherung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigte Teile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie das Entfernen von Farbe, Öl, Fett, Teer, Altmetallüberzügen und das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern sowie die Erstellung von Prüfberichten, berechnen wir die vorher mit dem Auftraggeber vereinbarten Zuschläge, mangels solcher die nach § 315 BGB der Billigkeit entsprechenden Preise .
3.02 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter, etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir zum Ausgleich solcher Kostensteigerungen befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Reduzierung der in Satz 1 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der Kunde einen Anspruch auf Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduzierung und mangels Einigung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.03 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Zahlungen nach Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge von Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis Basiszinssatz.
3.04 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seine Forderung unbestritten oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart rechtskräftig festgestellt ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 5.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und dienstvertragliche Leistungen gel- ten für die von uns benannte Empfangsstel- le/Lieferanschrift. Preiserhöhungen, gleich aus welchem Grund, werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw– auch bei Dauerliefer- verträgen – von uns nur anerkannt, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Abnahme der Leistungen berechnetAlle Preise verstehen sich einschließlich gesetzli- cher Umsatzsteuer, soweit wenn diese nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart gesondert ausgewiesen ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils 5.2 Sofern im Angebot genannten Preisen berechnetEinzelfall nicht etwas anderes verein- bart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungs- gemäße Verpackung, Transportkosten einschließ- lich eventueller Transport- und Haftpflichtversi- cherung, Reisekosten, Bereitstellung des Werk- zeugs, Auslöse) ein. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVerpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen zurückzunehmen.
4.3 5.3 Rechnungen sind unverzüglich nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert und unter Angabe der Bestellnummer in zweifacher Ausfer- tigung an uns zu senden. Rechnungen müssen den Anforderungen gemäß § 14 UStG entspre- chen.
5.4 Zahlungen erfolgen – soweit nichts anderes ver- einbart wurde – innerhalb von 30 Tagen ab Liefe- rung und Leistung und Rechnungserhalt unter Abzug von 3 % Skonto, nach 30 Tagen netto. Das Skonto wird vom Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer abgesetzt. Die Fristen beginnen mit Rechnungseingang oder, falls die Lieferung oder Leistung nach der Rechnung eintrifft, mit bean- standungsfreier Annahme der Lieferung oder Leistung, keinesfalls aber vor dem vereinbarten Wareneingangstermin. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Über- weisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
5.5 Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz gem. § 247 BGB.
5.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte so- wie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages ste- hen uns in gesetzlichem Umfang zu. Bei fehler- hafter oder unvollständiger Lieferung und/oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen bis zur ordnungs- gemäßen Erfüllung zurückzuhalten, und zwar oh- ne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen. Diese Regelung gilt im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenFalle der Aufrechnung entsprechend.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und dienstvertragliche Leistungen werden dem Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Maßgeblich für die Fälligkeit ist jeweils der spätere Zeitpunkt. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem tatsächlichen Liefertermin.
2. Mangels abweichender Vereinbarung schließt der Preis Lieferung DDP (Incoterms) an die vereinbarte Lieferanschrift ein.
3. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Scheck. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und hat auf die Rechte des Bestellers bei Mängeln keinen Einfluss.
4. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
5. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. § 354a HGB bleibt unberührt.
6. Auftragsbestätigungen, Analysezertifikate, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben die Bestellnummern des Bestellers zu enthalten.
7. Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn diese die Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG erfüllen und – entsprechend den Vorgaben in der Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer enthalten und auf den richtigen Rechnungsempfänger ausgestellt sind. Für alle wegen Nichteinhalt dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Rechnungen sind grundsätzlich in elektronischer Form an die dem Lieferanten bekannte E-Mail-Adresse zu richten.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht Übrigen im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istgesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu 9. Ein Eigentumsvorbehalt gilt zwischen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVertragspartnern als ausgeschlossen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Der vereinbarte Preis ist bindend und dienstvertragliche Leistungen werden zu darf nicht überschritten wer- den. Xxxxxxx der Auftraggeber nach Auftragserteilung – z.B. durch Änderungs- und Ergänzungswünsche – eine Leistung, die einen Mehraufwand des Auftragnehmers bedingt, hat dieser einen An- spruch auf besondere Vergütung nur dann, sofern er den Anspruch dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme Auftraggeber unverzüglich schriftlich angekündigt hat oder, für den Fall, dass der Leistungen berechnetMehraufwand für die in Auftrag gegebene Leis- tung 5% des dafür vereinbarten Preises übersteigt, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart isteinen entspre- chenden Kostenvoranschlag zur Freigabe vorgelegt hat.
4.2 Bei werk- 2. Sofern nicht abweichend vereinbart, schließt der Preis alle Leistun- gen und dienstvertraglichen Leistungen Nebenleistungen sowie Nebenkosten (z. B. Verpackung, Transport, Versicherung) des Auftraggebers ein.
3. Die Rechnung ist sofort nach Lieferung an die Abteilung Rech- nungseingang der Agentur zu senden. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Liefe- rung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn wir Zah- lung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Ver- käufer 3% Skonto auf Zeit den Nettobetrag der Rechnung.
4. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Zurückbehaltungs- rechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages in gesetzli- chem Umfang zu. Er ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange ihm noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetAuftragnehmer zustehen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 9.1 Die vereinbarte Vergütung deckt die Kosten des gesamten Auftrags, sämtlicher Tätigkeiten und dienstvertragliche Materialien sowie sonstige Kosten, wie z.B. für die Nacherfüllung, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und Auftragserfüllung notwendig wird.
9.2 Nach Erteilung der Abnahmeerklärung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung über die vereinbarte Vergütung, falls die Parteien nicht ausdrücklich einen an die Erreichung bestimmter Meilensteine gebundenen Zahlungsplan oder eine zeit- bzw. materialbasierte Vergütung vereinbart haben. Falls die Parteien einen solchen Zahlungsplan oder eine zeit- bzw. materialbasierte Vergütung vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Erreichung eines jeden Meilensteins oder Ablauf eines sonstigen Intervalls eine Rechnung über einen bestimmten, vereinbarten Teil der Vergütung.
9.3 Alle vom Auftragnehmer gemäß dem Vertrag ausgestellten Rechnungen werden nachträglich übersandt und enthalten alle vom Auftraggeber angegebene Posten sowie eine Aufschlüsselung der Vergütung hinsichtlich der verschiedenen Posten und Teile der Leistungen werden und des Auftrags. Alle Rechnungen sind innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Fertigstellung der Leistungen zu dem übersenden. Der Auftragnehmer verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche oder Forderungen im Ange- bot aufgeführten Festpreis Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere aus Vertrag und unerlaubtem Handeln (einschließlich fahrlässigem Handeln), nach der vorstehend genannten Frist. Jegliche Ansprüche auf oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis Forderungen des Auftragnehmers nach Beendigung bzw. Abnahme weiteren Zahlungen, Zinsen, Vergütungen oder sonstigem Ausgleich nach der Leistungen berechnetgenannten Frist werden nicht berücksichtigt oder anerkannt, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istsondern abgewiesen.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der 9.4 Der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltgarantiert, dass die Mengenansätze überschritten werdenvertraglich vereinbarte Zahlungsart nicht gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften des Landes verstößt, wird er in dem die Zahlung getätigt wird. Sofern eines der Gesetze oder Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Zahlungsart erforderlich macht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer schriftlich darüber zu informieren, bevor die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenentsprechende Rechnung versandt wird.
4.5 Die 9.5 Sämtliche zahlbaren Beträge verstehen sich netto zuzüglich geltender Umsatzsteuer oder ähnlicher Steuern. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den Zahlungen jegliche gesetzlichen Abzugssteuern einzubehalten.
9.6 Beide Parteien sind dazu verpflichtet, alle ihnen gemäß dem anwendbaren Recht, den anwendbaren Vorschriften und Steuerabkommen als Folge des Vertrages und jeglichen darauf basierenden Zahlungen auferlegten Steuern und Abgaben (einschließlich ertragsbasierter Steuern) zu bezahlen (einschließlich derer, die von den Zahlungen einbehalten oder abgezogen werden müssen) und einen Nachweis über die Steuerzahlung zu erbringen, um der anderen Partei zu ermöglichen, etwa mögliche Gutschriften bzw. Anrechnungen zu erhalten.
9.7 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer den Rechnungsbetrag innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Erhalt einer unbestrittenen Rechnung oder ab der Abnahme der Leistungen, je nach dem, was später eintritt, in Übereinstimmung mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartZahlungssystem IRIS Telecommunication Payments bezahlen.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Es gelten grundsätzlich die vereinbarten Preise. Sind diese nicht ausdrücklich vereinbart, gilt die Preisliste unseres Lieferanten, jedoch nur für den Fall, dass diese die ortsüblichen und dienstvertragliche Leistungen werden zu angemessenen Preise nicht überschreiten. Das Recht, Preisanpassungen vorzunehmen, egal aus welchem Rechtsgrund und egal aus welchem Anlass, bleibt ausgeschlossen. Alle Preise gelten grundsätzlich inklusive aller Nebenleistungen, insbesondere Transport, Verpackungen, Montage Installationen, Schulung, Einweisung, Supportleistungen, Reisekosten, Inbetriebsetzung und sonstige Nebenleistungen. Hat eine Leistung einen Mangel, haben wir ein Zurückbehaltungsrecht in der Gesamthöhe der ausstehenden Gegenleistung. Die Confitech Dienstleistungs GmbH kann mit allen Gegenforderungen aufrechnen, auch wenn diese bestritten, nicht anerkannt oder nicht tituliert sind. Unsere Lieferanten tragen grundsätzlich die Haftung für die Umsetzbarkeit unserer Spezifikation und der sonstigen Leistungsbeschreibung. Selbst bei einem unverhältnismäßigen Aufwand ist ein Preisaufschlag ausgeschlossen. Es ist unzulässig Forderungen aus unserem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Geschäftsgrundlage der Lieferverträge zwischen der Confitech Dienstleistungs GmbH und dem Lieferanten ist, dass der Lieferant im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 Hinblick auf Zeit Preis, Qualität, Innovationsfähigkeit und Materi- albasis Sicherheit wettbewerbsfähig ist und bleibt. Unsere Lieferanten sind verpflichtet, regelmäßig Wertanalysen durchzuführen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Sollten sich Einsparpotenziale ergeben, sind unsere Lieferanten verpflichtet, entsprechende Preisanpassungen in Dauerlieferverträgen vorzunehmen. Alle Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Jegliche vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus, sofern diese nicht spätestens eine Woche nach Beendigung bzwEingang der Zahlung moniert wird. Abnahme Unsere Zahlungen erfolgen in der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- Regel durch Überweisungen. Wir behalten uns jegliche Aufrechnungen mit Gegenforderungen vor. Unsere Zahlungen bedeuten nie einen Verzicht auf die uns vertraglich und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetgesetzlich zustehenden Rechte. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer Unsere Zahlungen sind niemals mit einer Frist von drei Monatenkonkludenten Abnahme verbunden. Geltend gemachte Mängel gelten als bei der Zahlung vorbehalten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesensofern sie vom Lieferanten noch nicht beseitigt wurden.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw1. Abnahme Der in der Leistungen berechnetBestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit wenn diese nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart gesondert ausge- wiesen ist.
4.2 2. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenkosten des Verkäufers (z.B.: Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B.: ordnungsmäßige Verpackung, Transportkosten ein- schließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpa- ckungsmaterial hat der Verkäufer auf unser Verlangen zurückzunehmen.
3. Der vereinbarte Preis ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 60 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rech- nung zur Zahlung fällig. Bei werk- einer Zahlung innerhalb von 30 Tagen sind wir zum Abzug von 3 % Skonto berechtigt. Soweit nichts anderes vereinbart, hat die Rechnung für jede Bestellung gesondert zu erfolgen und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit muss insbeson- dere auch unsere Bestellkennung (Datum und Materi- albasis werden Bestellnummer) ausweisen. Als Start der Zahlungsfrist gilt der Tag, an dem die angefallenen Arbeits- Ware ordnungsgemäß und Reisezeiten vollständig (incl. allen ggf. geforderten Prüfzeugnissen) bei uns eingegangen ist. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
4. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins beträgt jährlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzuges gel- ten die gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon ggf. abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforderlich ist.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbe- sondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch An- sprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVer- käufer zustehen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden6. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenDer Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Unsere Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich Lieferung „frei Bau“ vereinbart ist - ab Werk (EXW Incoterms 2020), zuzüglich Verpackung, Versand und dienstvertragliche Versicherung. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer;
2.2 Einen erheblichen Kostenbestandteil unserer Waren machen die Kosten für Rohstoffe und Energie aus (insg. Rohstoffe). Diese unterliegen allgemeinen, außerhalb unseres Einflusses liegenden Preisschwankungen auf den Märkten. Wir sind berechtigt, die auf der Grundlage des Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Marktkosten für die Rohstoffe, die für die Preisberechnung der vom Vertrag erfassten Ware maßgeblich sind, anzupassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die produktionserforderlichen Rohstoff- oder Energiekosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart (z.B. Diesel) dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen (z.B.
2.3 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ab Rechnungsstellung, spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstandes, sofort fällig.
2.4 Der Kunde gerät mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung in Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang auf unserem Bankkonto. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und weiterer Schäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
2.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen werden nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns Umstände nach Vertragsabschluss bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
2.6 Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen, die mit unseren Ansprüchen im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwGegenseitigkeitsverhältnis stehen, aufrechnen. Abnahme Der Kunde ist zur Verweigerung der Leistungen berechnetZahlung berechtigt, soweit wir unseren vertraglichen Pflichten nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istoder nicht ordnungsgemäß nachkommen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
4.2 Bei werk- 2.7 Soweit einem vereinbarten Preis unsere Listenpreise zugrunde liegen und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Lieferung erst mehr als vier Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertVertragsschluss erfolgen soll, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartunsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Unsere Lieferungen und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwerfolgen ab Werk. Abnahme Sofern sich aus der Leistungen berechnetAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istgelten unsere Preise „Ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt 2.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetRechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können 2.3 Der Abzug von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- 2.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis/Werklohn netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.
2.5 Bei Zahlungsverzug werden alle offen stehenden, ferner alle nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen sofort fällig und dienstvertrag- liche zahlbar. Bei Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt der Verzug den Verkäufer/Unternehmer zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Menge/Leistungen ohne Entstehen einer Schadensersatzverpflichtung.
2.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf Zeit- dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.7 Soweit Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers bestehen, sind wir berechtigt, von unserer Lieferverpflichtung Abstand zu nehmen und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung vom zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer/Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
2.8 Stellt sich nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltVertragsschluss heraus, dass die Mengenansätze überschritten werdenKreditverhältnisse des Käufers/Auftraggebers für die Einräumung von Krediten und Zahlungszielen nicht geeignet sind, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger und nichtfälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird Erbringung der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenVorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise der BSS ab Werk einschließlich Verladung im Ange- bot aufgeführten Festpreis Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Überführung, Versicherung, Zölle und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 2019-08-05
(2) Die BSS behält sich das Recht vor, die Preise nach Ablauf von 6 Wochen seit dem Vertragsabschluß entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Erhöhungen der Preisfaktoren, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder gemäß Ziffer 4.2 Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden von der BSS dem Vertragspartner auf Zeit Verlangen nachgewiesen.
(3) Soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Soweit keine entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug 14 Tage nach Rechnungsstellung ein. Verzugszinsen werden mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
(5) Die Annahme von Wechseln und Materi- albasis Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Vertragspartner. Nach Xxxxxxx der Wechsel ist die BSS berechtigt, diese zurückzugeben, falls deren Annahme von der Landeszentralbank verweigert wird.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der BSS anerkannt sind. Außerdem ist der Vertragspartner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach Beendigung § 320 Abs. 2 BGB steht dem Vertragspartner nicht zu.
(7) Soweit eine umsatzsteuerfreie Lieferung oder Leistung in Betracht kommt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die erforderlichen Nachweise zu erbringen bzw. Abnahme an deren Erbringung mitzuwirken. Für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6 a UStG hat der Leistungen berechnetVertragspartner seine USt- Ident.-Nr. mitzuteilen, soweit seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken. Wird die Umsatzsteuerfreiheit vom Finanzamt nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart anerkannt, so hat der Vertragspartner die BSS von der Umsatzsteuer, von Zinsen, von Säumniszuschlägen und sonstigen Nebenkosten freizustellen bzw. an die BSS zu zahlen, es sei denn, daß die Nichtanerkennung von der BSS zu vertreten ist. Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist die BSS auf Verlangen des Vertragspartners nur verpflichtet, wenn dieser neben der Freistellung nach vorstehendem Satz einen angemessenen Kostenvorschuß für das Rechtsbehelfsverfahren leistet.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis (8) Werden der BSS nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners aufkommen lassen, so ist die BSS berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Vertragspartner in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen, eventuell unter Rückgabe der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenAkzepte, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetsofort zur Zahlung fällig.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 5.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend; dies gilt auch für Rahmenaufträge über die gesamte Dauer der Vereinbarung. Sind keine Preise angegeben, gelten die derzeitigen Listenpreise des Lieferanten mit den handelsüblichen Abzügen.
5.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetPreis enthalten, soweit wenn sie nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart gesondert ausgewiesen ist.
4.2 Bei werk- 5.3 Vereinbarte Preise sind Festpreise. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließen die Preise alle Leistungen und dienstvertraglichen Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Verkäufer auf unser Verlangen auf eigene Kosten zurückzunehmen. Vereinbarungsgemäß berechnete Verpackung ist, soweit sie wiederverwendbar ist, bei Rückgabe zum vollen berechneten Wert gutzuschreiben. Die Gutschrift ist stets in einfacher Ausfertigung einzureichen unter Angabe der Rechnung, mit der die Belastung erfolgt ist.
5.4 Etwaige zusätzliche Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden sind uns nur zu berechnen, falls wir sie dem Lieferanten ausdrücklich schriftlich in Auftrag gegeben haben.
5.5 Die Forderung des Lieferanten wird fällig, wenn der Liefergegenstand vollständig am Bestimmungsort eingegangen bzw. die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Leistung vollständig erbracht ist. Hinzutreten müssen die Abnahme, soweit diese gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, sowie die verbrauchten Teile zu Erteilung einer den zum Zeitpunkt Vorgaben der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetZiff. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet5.10 genügenden Rechnung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate 5.6 Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem Zustandekommen eines Vertragesvereinbarten Liefertermin. Trifft die berechnete Ware zu einem späteren Zeitpunkt ein als die Rechnung, geändert werden. Auf so gilt das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenWaren- eingangsdatum als Rechnungsempfangsdatum.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise 5.7 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen nach unserer Xxxx entweder innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Kalendertagen nach Rechnungseingang netto; die Frist beginnt jedoch nicht vor vollständiger Leistungserfüllung durch den Lie- feranten. Bei Banküberweisung ist eine Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für werk- Verzögerungen durch die am Zahlungs- vorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
5.8 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für unseren Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei der Verzugseintritt hiervon ggf. abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erfordert.
5.9 Anzahlungen können nur aufgrund individueller Vereinbarung verlangt werden.
5.10 Rechnungen sind uns in doppelter Ausfertigung bei Versand der Ware, jedoch getrennt von dieser, zuzusenden. Bestellnummer und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- Bestelldatum sowie unsere Auftrags- bzw. Kommissionsnummer sind in jeder Rechnung anzugeben. Jede Rechnung hat den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, insbesondere den vollständigen Namen sowie die genaue Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens, die Steuernummer oder Umsatzsteuer- identnummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungs- datum der Rechnung, Leistungszeitpunkt, Menge und Materialbasis Art der zu liefernden Gegenstände oder Art der zu erbringenden Leistung zu beinhalten. Nicht ordnungsgemäß erstellte Rechnungen gelten als nicht erteilt. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen sind unverbindlichgesondert in der Rechnung aufzuführen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitengesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit 5.11 Soweit eine umsatzsteuerfreie Lieferung oder Leistung in Betracht kommt, ist der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestelltLieferant verpflichtet, die erforderlichen Nachweise zu erbringen bzw. Wird an deren Erbringung mitzuwirken. Für Lieferungen innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertEuropäischen Union hat der Lieferant seine USt-Ident.- Nr. mitzuteilen, gelten die Zeiträume mit seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartbuch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
4.6 Rechnungen 5.12 Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
5.13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind bei Erhalt ohne Abzug fälliginsbesondere berechtigt, fällige Zahlungen – ggf. Ist 30 Tage bzwwertanteilig – bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenLieferung als vertragsgemäß.
5.14 Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegen- forderungen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise rein Netto, ohne Transport- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Verpackungskosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen Höhe hinzuzurechnen und Materi- albasis nach Beendigung bzwwird bei Rechnungserstellung gesondert ausgewiesen. Abnahme Sofern der Leistungen berechnetWarentransport von uns beauftragt wird, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate Transportkosten gesondert oder nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz Vereinbarung in Rechnung gestellt. Wird innerhalb Bei Entstehung von Verpackungskosten, werden diese ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, Mindermengenzuschläge zu erheben. Diese werden von uns mit dem Auftraggeber, dem Grund und der Höhe nach Abschluss des Vertrags- zeitraums Vertrages ausdrücklich vereinbart. Die Preise werden in aller Regel nach dem Gewicht oder Stück der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartoberflächenbehandelten Teile berechnet.
4.6 2. Die Preise verstehen sich für behandlungsgerecht konstruierte Teile. Wir sind berechtigt, für zusätzliche und erforderliche Arbeiten Zuschläge zu berechnen. Hierzu gehören u. a. das Entfernen von hartnäckigen Verunreinigungen wie Zunder, Ölkohle und altem Zinküberzug sowie das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern.
3. Die vertraglich vereinbarten Preise sind bei einer Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss verbindlich. Bei einem späteren Liefertermin sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse ändern, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoffpreise und der Lohn- oder Transportkosten eintritt. Die Preisänderungen sind in diesem Falle nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Ändern sich die Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5 % der vertraglich vereinbarten Preise, steht den Auftraggebern, die weder Unternehmer noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht Unternehmern für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
4. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist 30 Tage Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag der Einlösung. Diskontspesen, Stempelsteuer und Einzugsgebühren gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
5. Gerät der Besteller mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so bleibt die Geltendmachung eines über die gesetzlichen Verzugszinsansprüche hinausgehenden Verzugsschadens unberührt. Der Besteller ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei wesentlicher Vermögensverschlechterung, die auf Seiten des Bestellers nach Vertragsabschluss eintritt oder uns erst dann bekannt wird, haben wir das Recht unsere Leistungen zu verweigern und zu verlangen, dass der Besteller eine Gefährdung des Vertragszwecks durch ausreichende Sicherheitsleistung beseitigt.
7. Kommt der Besteller dem Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht innerhalb von 8 Tagen nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
8. Liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers spürbar beeinträchtigen, z.B. Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren, so sind wir berechtigt Vorauszahlungen bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe Sicherheitsleistungen oder Barzahlungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Abnahme der Leistungen berechnetAuslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung nichts besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Verzögert sich die Auslieferung bzw. Teilauslieferung der Fertigteile oder die Montage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so haben wir Anspruch auf sofortige und volle Be- zahlung der bis dahin fertiggestellten Teile unserer Lieferung.
4.2 b) Bei werk- der Preisbildung sind wir davon ausgegangen, dass bei Auftragserteilung genaue Stück- listen und dienstvertraglichen ausführungsreife Fertigteilzeichnungen vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden und dass uns zur Fertigung technisch notwendige Nennmaßabweichungen (wie z.B. durch Konizitäten) zugebilligt werden.
c) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
d) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ab- lehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Pro- test usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfah- ren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die bankübli- chen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Xxxx – berechtigt, weitere Lieferun- gen bzw. Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu den zum Zeitpunkt machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetzu verlangen oder vom Vertrag zurückzu- treten. Sonstige LeistungenDiese gilt nicht, ein- schließlich Aufenthalts- wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetsofortige Barzahlung fordern.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage e) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit Leistungen bleibt die Zahlung Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht eingegangenberechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erho- ben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangener nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräf- tig festgestellt sind.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis 1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Kosten der Verpackung wird nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich unserer Xxxx berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden2. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenGrundsätzlich erfolgen Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse in der Währung “EURO“.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich3. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass Xxxxx Aufträgen werden die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung Lieferung geltenden Umsatzsteuersatz Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Diese schriftliche Vereinbarung kommt z. B. auch durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
4. Lieferungen gegen Rechnung müssen ausdrücklich vereinbart werden. Der Kaufpreis ist dann netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben wird. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertVerzug, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartgesetzlichen Regelungen.
4.6 Rechnungen 6. Alle unsere Forderungen gegen den Käufer werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind bei Erhalt ohne Abzug fälligwir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung auszuführen, auch wenn zuvor anderes vereinbart wurde. Ist 30 Tage bzwNach Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir in diesem Fall auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit Wir können außerdem die Zahlung nicht eingegangenWeiterveräußerung der unter Eigen- tumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, kann deren Rückga- be oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
7. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenKäufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Die vereinbarten Preise gelten ab Werkstatt, ausschließlich Verpackungs- und dienstvertragliche Verladekosten. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen. Teilbeträge sind jeweils gemäß Vereinbarung fällig, ansonsten gilt, daß der Auftraggeber nicht abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsgemäßen Leistungen werden verlangen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung zu dem verlangen.
2.2 Sollten sich bei der Durchführung des Auftrages zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen und der Auftraggeber zwecks Einholung seiner Zustimmung nicht kurzfristig erreichbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Arbeiten ohne Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen, wenn entweder der zu zahlende Preis nur geringfügig überschritten wird oder die Ausführung dieser Arbeiten im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Im Normalfall ist für jede Auf- tragserweiterung die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Hat der Auftragnehmer eine er- forderliche Zustimmung nicht erteilt, so ist er nicht zur Abnahme verpflichtet und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme hat auch nicht die Mehrkosten zu tragen.
2.3 Wünscht der Leistungen berechnetAuftraggeber vor Auftragserteilung eine verbindliche Preisangabe ohne jede Über- schreitungsbefugnis, soweit auch nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istFall der Ziffer 2.2, so bedarf es eines verbindlichen schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem die Arbeiten und Ersatzteile im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen sind. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag vor Ver- tragsabschluß bis zum Ablauf von drei Wochen gebunden. Nach Auftragserteilung darf dieser Kostenvoranschlag in jedem Falle nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
4.2 Bei werk- 2.4 Die Auslieferung kann nicht vor der vollständigen Zahlung des Entgeltes verlangt werden. Rech- nungen sind mit Zugang sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt in Annahmeverzug, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung gemeldet ist, den Reparaturgegenstand oder die bearbeitenden und dienstvertraglichen Leistungen ausge- rüsteten Gegenstände abholt und bezahlt. Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugszinsen die z.Z. gül- tigen Bankzinsen für Kontokorrentkredite, falls diese in Anspruch genommen werden, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt diese Rechtsfolgen in der Leistung jeweils Rechnung hingewiesen wurde. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher i.S. von § 13 BGB, so beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im übrigen gilt für diese Auftraggeber § 286 Abs. 2 Satz 2 BGB. Wird im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenFalle des Verzuges der Reparaturgegenstand nicht innerhalb einer Woche abgeholt, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostenso ist als Liegegeld ein Einstellungsentgelt für tagweise eingelagerte Gegenstände zu zahlen, werden zusätzlich das sich nach den Quadratmetern benötigter Lagerfläche berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer 2.5 Eine Aufrechnung mit einer Frist von drei MonatenGegenforderungen ist ausgeschlossen, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrageses sei denn, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenes liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Werkstattvertrag
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise rein netto, ohne Transport- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Verpackungskosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen Höhe hinzuzurechnen und Materi- albasis nach Beendigung bzwwird bei Rechnungserstellung gesondert ausgewiesen. Abnahme Sofern der Leistungen berechnetWarentransport von uns beauftragt wird, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate Transportkosten gesondert oder nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz Vereinbarung in Rechnung gestellt. Wird innerhalb Bei Entstehung von Verpackungskosten, werden diese ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt Mindermengenzuschläge zu erheben. Diese werden von uns mit dem Auftrageber, dem Grund und der Höhe, nach Abschluss des Vertrags- zeitraums Vertrages ausdrücklich vereinbart. Die Preise werden in aller Regel nach dem Gewicht oder Stück der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartoberflächenbehandelten Teile berechnet.
4.6 Rechnungen 2. Die Preise verstehen sich für behandlungsgerecht konstruierte Teile. Wir sind berechtigt, für zusätzliche und erforderliche Arbeiten Zuschläge zu berechnen. Hierzu gehören u. a. das Entfernen von hartnäckigen Verunreinigungen wie Zunder, Ölkohle und altem Zinküberzug sowie das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern.
3. Die vertraglich vereinbarten Preise sind bei Erhalt einer Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss verbindlich. Bei einem späteren Liefertermin sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse ändern, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoffpreise und der Lohn- oder Transportkosten eintritt. Die Preisänderungen sind in diesem Falle nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Ändern sich die Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5 % der vertraglich vereinbarten Preise, steht den Auftraggebern, die weder Unternehmer noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht Unternehmern für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
4. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist 30 Tage Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag der Einlösung. Diskontspesen, Stempelsteuer und Einzugsgebühren gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
5. Gerät der Besteller mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so bleibt die Geltendmachung eines über die gesetzlichen Verzugszinsansprüche hinausgehenden Verzugsschadens unberührt. Der Besteller ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei wesentlicher Vermögensverschlechterung, die auf Seiten des Bestellers nach Vertragsabschluss eintritt oder uns erst dann bekannt wird, haben wir das Recht unsere Leistungen zu verweigern und zu verlangen, dass der Besteller eine Gefährdung des Vertragszwecks durch ausreichende Sicherheitsleistung beseitigt.
7. Kommt der Besteller dem Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht innerhalb von 8 Tagen nach, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
8. Liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers spürbar beeinträchtigen, z.B. Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, so sind wir berechtigt Vorauszahlungen bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe Sicherheitsleistungen oder Barzahlungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 4.1. Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarung ab Berlin zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
4.2. Das in unserer Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum. Mangels gesonderter Vereinbarung ist die Zahlung sofort nach Rechnungseingang, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle von LEWIN zu leisten. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedürfte. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der bank- üblichen Kreditzinsen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches [ BGB ] zu verlangen. Wei- tergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt. Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
4.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von XXXXX bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dienstvertragliche Leistungen werden dem Besteller eine angemessene zu Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.4. Ist die Abhängigkeit des Preises vom Teilegewicht vereinbart, ergibt sich der endgültige Preis aus dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis Gewicht der freigegebenen Ausfall- muster.
4.5. LEWIN ist bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
4.6. Bei Bestellungen unter 500 Euro (zuzügl. USt.) behält sich XXXXX einen Mindermengenzuschlag von 150 Euro (zuzügl. USt.) für Verwaltungs- und Versandkosten vor.
4.7. Tritt eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Energiekosten ein, so ist LEWIN berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen. LEWIN behält sich bei Auslandsgeschäften das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme vor Ausführung der Leistungen berechnetAuslieferung der Ware, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zollän- derungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferdaten nötig ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Es werden je- weils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwnicht zurückgenommen. Abnahme der Leistungen berechnetDie Montage ist, soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, im Angebot eine andere Rechnungsstellung Kaufpreis nicht enthalten. Bei Aufstellung von Maschinen und Anlagen sind vom Besteller am Aufstellungsort rechtzeitig Helfer, Hebezeuge sowie alle zur Montage erfor- derlichen Materialien unentgeltlich zu stellen. Der Transport schwerer Teile am Bau ist gleichfalls Sache des Bestellers. Maurer-, Rüst-, Zimmerer-, Maler- und Glasarbeiten sind bauseits zu übernehmen. Wenn im Kaufpreis die Kosten für die Montage enthalten sind, sind dafür nur die Kosten für normale Arbeitszeiten umfasst. Die durch Überstunden entstehenden Mehraufwendungen werden zu- sätzlich berechnet. Die Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Bei werk- , folgen- dermaßen zu leisten: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Versandbereitschaftsmeldung und dienstvertraglichen Leistungen 1/3 vier Wochen nach Versandbereitschaftsmeldung. Ist vereinbart, dass eine Teilzahlung nach Lieferung der Maschine zur Zahlung fällig ist, gilt als Lieferung der Tag, an welchem die Ware auf Zeit das Betriebsgelände des Bestellers angeliefert wird, ohne Montage, Inbetriebnahme und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichEinweisung. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer Vergütung ist nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangsEintritt ihrer Fälligkeit ohne vorausgegangene Mahnung mit 8-Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen, sofern der Besteller Unternehmer ist, ansonsten mit 5- Prozentpunkten über dem je- weiligen Basiszinssatz. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass Durch die Mengenansätze überschritten Verzinsung wird die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden unsererseits nicht ausgeschlossen. Die Rechnung kann vorzeitig fällig gestellt werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigenwenn nach unserem Ermessen dafür ein berechtigter Anlass vorliegt. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nicht als Zahlung, sondern erst deren Bareinlösung. Diskont-, Wechselstempel-, Domizil- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers wird Bestellers, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Eine Aufrechnung des Bestellers mit Forderungen irgendwelcher Art, auch gegen Montage- und Reparaturkosten sind ausgeschlossen, es sei denn diese ist un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenZahlungsverpflichtung.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- a) Unsere Preise verstehen sich ab unserer Produktionsstätte, ausschließlich Verpa- ckung zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwersteuer. Bei Auftragswerten unter 750,00 € werden die Frachtkosten gesondert berechnet. Für Einzelbestellungen mit ei- nem Netto-Warenwert von weniger als 50,00 € werden neben den üblichen Verpackungs- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen Frachtkosten noch eine zusätzliche Kostenbeteiligung von 5,00 € berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen b) Unsere Preise beruhen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetAbgabe des Angebots (Auftragsbe- stätigung) maßgebenden Kostenfaktoren. Sonstige LeistungenÄndern sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem der Auslieferung der Ware, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostenso behalten wir uns das Recht vor, werden zusätzlich berechnetden Preis in angemessenem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten zu ändern.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können c) Sämtliche Zahlungen des Käufers sind ohne jeden Abzug frei unserer Bankverbindung in Marl oder bar zu den angegebenen Terminen zu leisten. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu; in diesen Fällen ist der Käufer auch zur Zurückbehaltung befugt. Er ist weiter zur Zurück- behaltung befugt, wenn der Grund des Zurückbehaltungsrechts in einem von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate uns zu vertretenden Mangel der Lieferung liegt; in diesen Fällen darf das Zurückbehaltungsrecht nur verhältnismäßig zum Mangel ausgeübt werden.
d) Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden nach dem Zustandekommen eines VertragesAbsendedatum unserer Auftragsbestätigung Veränderungen ein, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung die geeignet sind, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage zu stellen, so sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzubehalten oder Sicherheit zu verlangen; kommt der Käufer nicht innerhalb angemessener Frist unserem Verlangen nach Ziffer 11 wird hingewiesenSicherheitsleistung nach, so sind wir be- rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- e) Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir Skonto in Höhe von 2 %. Zahlungsrückstände und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichWechselzahlungen schließen einen Skontoabzug aus. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenDas offene Ziel beträgt 15 Tage rein netto Kasse.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertf) Unsere Vertreter und Reisende sind nicht befugt, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartZahlungen oder Zahlungsmittel entge- genzunehmen, es sei denn, sie besitzen Inkassovollmacht.
4.6 Rechnungen g) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen; die Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind bei Erhalt ohne Abzug fälligvom Käufer zu tragen. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage Zahlungen aufgrund von Wechseln und Schecks gelten erst nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangenGutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Konto als erfüllt.
h) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenvon 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 12.1 Maßgebend für die im Ange- bot aufgeführten Festpreis Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen ist der in der Auftragsbestätigung von mo’web genannte Preis zuzüglich Umsatzsteuer. In Zusammen‐hang mit dem Auftrag erhobene Gebühren, Steuern oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwsonstige Abgaben sind vom Kunden zu zahlen. Abnahme Davon abweichende Preisvereinbarungen sowie Skonti oder besondere Zahlungskonditionen bedürfen einer separaten schriftlichen Bestätigung durch mo’web.
12.2 Die Konditionen sind mit der Leistungen berechnetjeweils definierten Forschungs‐Aufgabe verknüpft. Änderungen in der Organisation, soweit nicht besonders im Angebot Hinblick auf Reichweite, Forschungs‐Synchronisierung, Methode, Analyse und Berichts- Erstattung, die während der Feld‐Arbeit eingeführt werden müssen, können eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden Anpassung der kalkulierten Kosten zur Folge haben. Wenn sich die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- Untersuchungsvorschlag definierten Sitzungen und FahrtkostenPräsentationen während und nach Abschluss der Marktforschung erhöhen, werden alle Sitzungen, die auf Wunsch des Kunden zusätzlich abgehalten worden sind, nach den üblichen Preisen und Tages‐Sätzen von mo’web gesondert berechnet.
4.3 Die im Angebot 12.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die in der Auftrags- Bestätigung genannten Preise Konditionen für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können die Dauer von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate vier Monaten nach dem Zustandekommen eines VertragesAuftrags‐Datum gültig, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesensofern die Arbeit in dieser Zeit ausgeführt werden kann.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- 12.4 Das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar wird auf Basis der zu Punkt 8.5 genannten Abnahme und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer Berechnung spätestens 14 Tage nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls Beendigung der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz Feld‐Arbeit in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums Der Gesamtbetrag ist ab dem Tag der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartRechnungs‐Stellung ohne Abzüge fällig und sofort zu zahlen.
4.6 12.5 Werden vom Kunden Einwände gegen die Richtigkeit und insbesondere die Höhe der Rechnung erhoben, so müssen diese Einwände innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungs‐Datum schriftlich bei mo’web zugehen. Werden innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungs‐ Datum keine schriftlichen Einwände oder schriftlichen Reklamationen erhoben, gilt die ausgestellte Rechnung als rechtsverbindlich.
12.6 Alle Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fälligmüssen innerhalb der auf den Rechnungen vereinbarten Zahlungsziele gezahlt werden. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenerfolgt über SWIFT Bank-Überweisung.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- (1) Soweit schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, sind unsere am Tag der Liefe- rung/Leistung gültigen Listenpreise maßgeblich. Wir behalten uns vor, vereinbarte Preise für Lieferung oder Leistung angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages bis zur Ausführung der Lieferung bzw. Leistung mehr als vier Mona- te vergehen und dienstvertragliche Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen bei uns eintreten. Wenn wir dergestalt Preise für Lieferungen bzw. Leistungen angemessen erhöhen, werden zu die maßgeblichen Kostenerhöhungen dem Vertragspartner auf Verlangen nachgewiesen.
(2) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise für Lieferungen „ab Werk“ ausschließlich Verpackung. Daher sind Kosten für Versand, Versicherung, Installation und Benutzereinweisung – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Preis/Entgelt nicht enthalten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen/Entgelten eingeschlossen, sie wird in jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltender gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen und Materi- albasis nach Beendigung ist vom Vertragspartner zu zahlen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(5) Sofern sich aus der Rechnung bzw. Abnahme dem Vertrag oder der Leistungen berechnetAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der (Kauf-)Preis/das Entgelt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Zahlung per Wechsel oder Scheck ist nur bei unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Alle Zahlungen werden, soweit nicht im Angebot vom Einzahler ausdrücklich schriftlich anders bestimmt, in erster Linie auf Zinsen und Kosten und in zweiter Linie auf die älteste offene Forderung angerechnet. Wir behalten uns jedoch eine andere Rechnungsstellung vereinbart isthiervon abweichende Verrechnung vor.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, (6) Es gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Vertragspartner zur Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts nur insoweit befugt, als getrennt vereinbartsein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw1. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Von uns erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer Zeichnet sich eine wesentliche Über- schreitung des Kostenvoranschlages ab, werden wir den Kunden darüber unverzüglich informie- ren. Für das Recht zur Kündigung des Vertrages wegen der Kostenüberschreitung gilt § 649 BGB. Mit unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannte Preise sind nur dann Festpreise, wenn sie dort ausdrücklich als Festpreise bezeichnet werden. Alle sonstigen Preisangaben sind bloße Kostenschätzungen. Eine Abrechnung erfolgt in diesen Fällen nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenAufwand.
4.5 Die Umsatzsteuer wird 2. Unsere Preise gelten netto ab Werk ausschließlich Umsatzsteuer, Verladung, Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung. Haben wir mit dem Kunden einen Festpreis vereinbart, sind hiervon nur die ausdrücklich verein- barten Leistungen umfasst. Leistungen, die auf Änderungs- oder Ergänzungsverlangen des Kun- den beruhen, sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt auch, wenn insoweit keine ausdrückliche Ver- einbarung über eine zusätzliche Vergütung getroffen wird. In diesem Fall werden die zusätzlichen Leistungen gemäß unseren üblichen Stundensätzen berechnet. Ferner sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen, wenn Abweichungen vom Pflichtenheft er- forderlich sind und sich hieraus ein Mehraufwand ergibt, sofern dies bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar war. Übersteigt der Betrag der angemessenen Erhöhung 25 % der Auftrags- summe oder ist die Erhöhung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungs- recht zu. Macht er davon Gebrauch, sind die erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.
3. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer Abschlagszahlung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Beglei- chung zu verweigern.
4. Soweit Leistungen nach Aufwand abzurechnen sind, geschieht dies monatlich. Unser Tagessatz bezieht sich auf eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Mitarbeiter während eines Werktages (ohne Samstag) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr Arbeiten während der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz Nachtzeit (von 19:00 Uhr bis 9:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bedürfen einer besonderen Vereinba- rung. Arbeitszeiten während der Nachtzeit sowie an Samstagen werden mit dem um 50 % erhöhten Stundensatz, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen mit dem um 100 % erhöhten Stundensatz berech- net.
5. Reisezeiten werden zu 50 % des jeweiligen Tageshonorars in Rechnung gestellt. Fahrtkosten, Spesen, Kosten für Unterbringung werden zusätzlich gegen Nachweis abgerechnet. Die Xxxx des Verkehrsmittels bleibt uns vorbehalten. Wir rechnen Fahrtkosten jeweils nach den günstigsten Ent- fernungen ab und werden Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Ge- samthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden unternehmen.
6. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn und soweit sich nach Abschluss des Vertrages unsere Beschaffungs- und Lieferkosten aus von uns nicht zu ver- tretenden Umständen (z.B. Tariferhöhung, Materialpreiserhöhung, Steuererhöhungen etc.) erhö- hen und wir den Kunden über die Preiserhöhung rechtzeitig vor Lieferung informieren. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine Änderung des Liefertermins wünscht und uns hierdurch Mehrkosten ent- stehen.
7. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zah- len. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.
8. Wird innerhalb eine Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertrags- zeitraums Kun- den erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Umsatzsteuersatz geändertgesamten Ge- schäftsbeziehung zum Kunden sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferungen bereits er- bracht haben. Dies gilt auch dann, wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwür- digkeit des Kunden nahe legt. Dasselbe gilt, wenn sich der Kunde mit mindestens zwei Rechnun- gen in Zahlungsverzug befindet. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen Erbringung der noch aus- stehenden Lieferungen nach seiner Xxxx entweder die Zahlung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Zah- lungseinstellung oder Überschuldung des Kunden ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich.
9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Für die Zurückbehaltung we- gen Mängeln gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartgesetzlichen Vorschriften.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und dienstvertragliche Leistungen verstehen sich – zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer – frei Verwendungsstelle einschließlich Verpa- ckungs- und Frachtkosten. Ist ein Preis „EXW“ oder „FCA“ vereinbart, übernimmt der Auftraggeber nur die günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und ausschließlich Rollgeld trägt der Auftragnehmer. Durch die Art der Preisstellung wird die Verein- barung über den Erfüllungsort nicht berührt.
2.2 Werden in Ausnahmefällen die Preise vorher nicht vereinbart, so sind sie in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Der Auftraggeber hat das Recht, dem Preis zu widersprechen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder 2 (zwei) Wochen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 3% (drei Prozent) Skonto oder innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung ohne Skonto zu zahlen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer Bau- leistungen erbringt und eine Freistellungsbescheinigung fehlt, wird der Auftrag- geber einen Steuerabzug in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) des jeweiligen Brutto-Rechnungsbetrages vornehmen.
2.4 Eine Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber bedarf dessen vor- heriger Zustimmung in Textform oder elektronischer Form.
2.5 Das Recht des Auftragnehmers zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung, steht ihm nur insoweit zu, als Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.6 Rechnungen müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen ent- sprechen. In der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer aufzuführen. Jede Rechnung muss außerdem die Umsatzsteuer separat ausweisen. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt sofort nach der Lieferung für jede Bestellung gesondert an die in der Bestellung angegebene Rechnungs- anschrift einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann die Rechnung nicht bearbeitet werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung gilt als nicht eingegangen.
2.7 Zahlungsfristen beginnen ab Ablieferung der Ware am Empfangsort (Ver- sandanschrift) bzw. Abnahme der Leistungen berechnetWerkleistung, soweit jedoch nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istvor Eingang einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung an der in der Bestellung ange- gebenen Rechnungsadresse.
4.2 Bei werk- 2.8 Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der Rechnungen und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVertragsmäßigkeit der Lieferung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können 2.9 Jede Art von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei MonatenEigentumsvorbehalt, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertragesinsbesondere ein verlängerter oder erwei- terter Eigentumsvorbehalt, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.in
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 3.1 Sofern im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar „ab Werk“ (Incoterms 2010), zzgl. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, sonstiger Versandkosten und öffentlicher Abgaben sowie gesetzlicher Umsatzsteuer. Transport- und alle sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers; ausgenommen sind Paletten.
3.2 Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetein von uns angegebenes Konto zahlbar, soweit nicht im Angebot schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als EUR 100.000,- sind wir berechtigt, eine andere Rechnungsstellung vereinbart Anzahlung i.H.v. 25 % des Kaufpreises zu verlangen.
3.3 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten. Zudem sind wir berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen sowie alle übrigen Forderungen gegen den Besteller fällig zu stellen. Nach angemessener Fristsetzung sind wir in diesem Fall auch zum Rücktritt berechtigt.
3.4 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden 3.5 Ist die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht Erfüllung des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf Zahlungsanspruchs wegen einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Leistungs- umfangs. Falls Bestellers gefährdet, können wir die weitere Ausführung der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltBestellung bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Bestellungen, dass die Mengenansätze überschritten werdenunbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenentweder eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 2.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Auslieferungslager des Verkäufers DAP, gegen Weiterberechnung, ansonsten EX Works mit Abholung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Hinzu kommt Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Für Kleinstbestellungen unter 150,– EUR (netto ohne Umsatzsteuer) berechnet der Verkäufer unter Umständen, es sei denn es wird anders Vereinbart, einen Mindermengenzuschlag von 25,– EUR (netto zzgl. Umsatzsteuer) pro Lieferung.
2.2 Alle Rechnungen sind – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Einzelfall – spätestens binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung vereinbart istohne Abzug zahlbar.
4.2 2.3 Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich auf die in der Rechnung des Verkäufers aufgeführten Konten in der vereinbarten Währung zu leisten. Sie sind am Fälligkeitstage spesenfrei ohne jeden Abzug zu erbringen. Bei werk- Zahlungen aller Art tritt Erfüllung erst an dem Tag ein, an dem der Verkäufer über die Zahlung uneingeschränkt verfügen kann.
2.4 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wenn deren Hergabe eingeräumt wird, werden diese nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und dienstvertraglichen Leistungen Schecks sowie zur Erhebung von Protesten ist der Verkäufer gleichfalls nicht verpflichtet.
2.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, ab dem 1. Tag Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für das Zurückbehaltungsrecht des § 320 BGB.
2.7 Ist ein Antrag auf Zeit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, hat der Kunde ein der Schuldenregulierung dienendes außergerichtliches Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt oder werden dem Verkäufer sonstige Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und Materi- albasis werden durch die angefallenen Arbeits- die Erbringung der vom Kunden geschuldeten Gegenleistung als gefährdet erscheint, ist der Verkäufer berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen unter Fristsetzung von mindestens einer Woche Sicherheit durch Vorauszahlung oder durch Bankbürgschaft (nach Xxxx des Kunden) zu fordern und Reisezeiten seine Leistung bis zur Leistung der Sicherheit zu verweigern. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist der Verkäufer weiter berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Außerdem kann der Verkäufer in diesem Fall die Weiterveräußerungsbefugnis nebst Einziehungsermächtigung gemäß den Ziffern (5.3) und (5.6) sowie das Recht zur Be- oder Verarbeitung, Verbindung und Vermischung bereits gelieferter Ware gemäß den Ziffern (5.2) und (5.3) widerrufen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt Rückgabe der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe gelieferten Ware verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern nicht anders verein- bart. Abnahme der Leistungen berechnetDies gilt auch für Dauerlieferverträge. Preiserhöhungen setzen eine individuelle schriftliche Vereinbarung voraus. Alle Preise ver- stehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit wenn diese nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart gesondert ausgewiesen ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils (2) Sofern im Angebot genannten Preisen berechnetEinzelfall nicht abweichend vereinbart, schließt der ver- einbarte Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragneh- mers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ord- nungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventu- eller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Sonstige Leistungen, ein- Die vereinbarten Preise verstehen sich daher insbesondere „frei Haus“ verzollt ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVerpackung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls (3) Erbringt der Auftragnehmer im Verlaufe Inland Bauleistungen i.S. von § 48 Abs. 1 S. 3 EStG, werden wir von den diese Leistungen betreffen- den Rechnungen des Auftragnehmers 15% der Leistungserbrin- gung feststelltBrutto-Rechnungs- summe abziehen und diesen Betrag an das zuständige Finanzamt abführen, es sei denn, der Auftragnehmer hat uns eine im Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG vorgelegt. Die Zahlung an das zuständige Finanzamt hat gegenüber dem Auftragnehmer insoweit schuldbe- freiende Wirkung. Weitere Voraussetzung für die Fälligkeit der Rechnung ist in diesem Fall, dass der Auftragnehmer die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung notwendigen Angaben für die ord- nungsgemäße Abführung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenAbzugsbetrages in Höhe von 15% zu- vor mitgeteilt hat.
4.5 (4) Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, ist der ver- einbarte Preis innerhalb von 30 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Erfolgt die Bezahlung einer Rechnung (Geldeingang auf dem Konto des Auftragnehmers) innerhalb von 14 Kalendertagen, ist ein Abzug von 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung zulässig. Die Umsatzsteuer wird mit vorstehend genannten Zahlungsfristen beginnen jeweils von dem zur Zeit der Zeitpunkt an zu laufen, in dem sowohl die Lieferung / Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) erfolgt und uns eine ordnungsgemäße, den gesetzlichen Anforderungen entspre- chende prüfbare Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten für die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartLieferung / Leistung zugegangen ist.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig(5) Erfüllungsort für von uns zu erbringende Zahlungen ist der Sitz der jeweils beauftragenden Gesellschaft.
(6) Zahlungen gelten weder als Anerkenntnis einer vertragsgemäßen Erfüllung, insbesondere der Mängelfreiheit der erbrachten Lieferun- gen und Leistungen, noch als Anerkenntnis einer ordnungsgemäßen Fakturierung, noch als Verzicht auf eine etwaige Mängelrüge.
(7) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit Für den Zahlungsverzug gel- ten die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangengesetzlichen Vorschriften.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden Die an uns zu dem entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Ange- bot aufgeführten Festpreis Einzelfall. Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen wurde, gelten die Sätze aus unserer aktuellen Preisliste. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Soweit mit dem Kunden vereinbarte Etatpläne Vergütungsregelungen enthalten, handelt es sich hinsichtlich der hierin enthaltenen Fremdkosten lediglich um Richtpreise. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung sind in jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Umsatzsteuer zu entrichten. Soweit wir Aufträge an Werbeträger (Media-Aufträ- ge) oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwZulieferer vergeben, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteile. Abnahme Ist der Leistungen berechnetKunde Unternehmer, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den gilt der vereinbarte Preis. Ist der Preis zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetLeistungserbrin- gung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der in die Leistungserbrin- gung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Sonstige LeistungenLiegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostenhat der Kunde das Recht, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- Leistungserbringung und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichohne Skontoab- zug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, Es gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fälliggesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangender Kunde Unternehmer, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber ver- pflichtet, die von EBRO für die erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellten Be- träge innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge oder Skonto zu dem begleichen. Das Entgelt für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus den abgeschlossenen Servicevereinbarungen. Ist das Entgelt vertraglich nicht ausdrück- lich geregelt, sind maßgeblich für die Berechnung von Serviceleistungen die im Ange- bot aufgeführten Festpreis Zeit- punkt der Servicedurchführung gültigen Listenpreise von EBRO sowie für die Mate- riallieferung und den Einsatz des notwendigen Personals die jeweils übliche Vergü- tung. Vor der Durchführung der Arbeiten voraussichtlich angegebene Kosten sind unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber einen verbindlichen Kostenvoranschlag, ist EBRO berechtigt, dem Auftraggeber gegenüber die Kosten dafür gesondert zu be- rechnen, die bei anschließender Beauftragung zugunsten des Auftraggebers auf das vom Auftraggeber zu zahlende Entgelt angerechnet werden.
2. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Auftraggebers zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf EBROs älteste Forderungen ange- rechnet.
3. Bei Zahlungsüberschreitung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten bleibt XXXXx Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4. An- und Abtransport des Servicegegenstandes (inkl. Verpackung und Verladung etc.) erfolgen auf Kosten des Auftraggebers, sofern sich aus dem Servicevertrag nicht etwas anderes ergibt oder gemäß Ziffer 4.2 der Auftraggeber den Transport auf Zeit eigenes Risiko und Materi- albasis auf eigene Kosten selbst organisiert.
5. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers mit der Übernahme des im Werk von E- BRO befindlichen Servicegegenstandes ist EBRO berechtigt, nach Beendigung eigenem Ermes- sen den Servicegegenstand im eigenen Werk oder bei Dritten aufzubewahren bzw. Abnahme der Leistungen berechnetaufbewahren zu lassen. Die durch die Lagerung entstandenen Kosten, soweit nicht bei Lagerung im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart Werk von EBRO mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden an- gefangenen Monat, und Gefahr der Lagerung gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. EBRO ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verstreichen ei- ner angemessenen Frist anderweitig über den Servicegegenstand zu verfügen und/oder den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Dem Auf- traggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass EBRO kein oder ein wesentlich gerin- gerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet6. Sonstige LeistungenDas Recht, ein- schließlich Aufenthalts- und FahrtkostenZahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, werden zusätzlich berechnetsteht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Rechte / Gegenansprüche unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Service Agreement
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Es handelt sich, auch bei Sukzessivlieferverträgen sowie bei Werkverträgen, um einen pauschalen Festpreis, der sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Aufwen- dungen umfasst. Sind bei der Bestellung durch Reutib die Lieferpreise hingegen noch nicht festgelegt, so sind sie vom LIEFERANTEN in der zurückzusendenden Kopie des Auftrages einzutragen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Reutib diese Lieferpreise schriftlich akzeptiert hat. Alle Bezugsnebenkosten (Zölle, Verpackung, Transport, Versicherung) sind vom LIEFERANTEN im Ange- bot aufgeführten Festpreis Rahmen seines Angebots gesondert auszuweisen und sind, mit Ausnahme der gesetz- lichen Umsatzsteuer, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung von dem LIEFERANTEN zu tragen. Preiserhöhungen des Liefergegenstandes, inklu- sive der Erhöhung der Bezugsnebenkosten, bedürfen der vorherigen schriftli- chen Zustimmung von Reutib.
3.2 Reutib bezahlt, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, den Lieferpreis nach Erhalt der Rechnung nach 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto, oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit nach 90 Tagen netto. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen eine ggfls. vereinbarte Skontofrist nicht. Ab- schlagszahlungen sind nur gegen Stellung einer unbefristeten, selbstschuld- nerischen Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Gesamtnetto- auftragswertes zulässig und Materi- albasis nach Beendigung fällig. Wenn Reutib noch kein Eigentum an den der Abschlagsforderung zugrundeliegenden Lieferteilen erhält, ist außerdem eine Anzahlungsbürgschaft in Höhe der geforderten Anzahlung Vorausset- zung für die Anzahlung.
3.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Reutib in gesetzlichem Umfang zu. Reutib ist berechtigt mit einer fälligen Forderung, (i) die Reutib gegen ein mit dem LIEFERANTEN i.S.v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen hat, bzw. Abnahme der Leistungen berechnet(ii) die ein mit Reutib i.S.v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen gegen den LIEFERANTEN oder (iii) gegen ein mit diesem i.S.v. § 15 AktG ver- bundenes Unternehmen hat, soweit nicht im Angebot gegen eine andere Rechnungsstellung vereinbart istForderung des LIEFERANTEN aufzu- rechnen.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1. Sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise von MCE EXW (Incoterms in der jeweils gültigen Fassung) und dienstvertragliche Leistungen werden zu beinhalten keine Lieferkosten, Mehrwertsteuer, andere Steuern und Gebühren (sofern einschlägig) entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
3.2. Sofern die Preise in der Bestellbestätigung von MCE nicht als Festpreise ausgewiesen sind, kann MCE die Preise entsprechend den nach dem Datum der Bestellbestätigung von MCE eintretenden Kostensteigerungen oder allgemeinen Preislistenerhöhungen erhöhen. Der Kunde hat im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwFalle einer Preiserhöhung 5 Werktage Zeit, die Bestellbestätigung abzulehnen.
3.3. Abnahme der Leistungen berechnetDer Kaufpreis ist, soweit sofern nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Bei werk- , mit Rechnungsdatum sofort fällig, netto und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit ohne Abzug, Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Ein Skontoabzug ist stets ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen dem Kunden und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt MCE vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig3.4. Ist 30 Tage bzwWechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MCE.
3.5. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Gelangt der Kunde in Zahlungsverzug oder ändert sich seine Bonitätslage, so ist MCE berechtigt, unbeschadet der Zustimmung zu Wechseln oder Schecks oder der Gewährung einer anderweitigen Stundung der Zahlung, die sofortige Bezahlung aller Lieferungen zu verlangen. MCE ist ferner berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und Lieferungen von bestätigten Bestellungen ganz oder teilweise zu stornieren und zurückzuhalten.
3.6. Kommt der Kunde mit der Zahlung über das Fälligkeitsdatum gemäß vorstehender Ziffer 3.3 hinaus in Verzug, so hat der Kunde ab dem Datum der Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangenZinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. MCE ist berechtigt, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangeneinen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung Bestellschein bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht Auftragsbestätigung. Ist im Angebot eine andere Rechnungsstellung Bestellschein bzw. der Auftragsbestäti‐ gung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsab‐ schlusses gültigen Preise gemäß Preisliste des Lieferanten. Sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Bei werk- , gelten die Preise ab Sitz des Lieferant‐en. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen ge‐ setzlichen Höhe und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung und Materi- albasis Auslandsleistungen sowie Verpackungs‐ und Transportkosten und Kosten der Transportversicherung hinzu. In Geräte‐ und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Rei‐ sekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gesondert berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich2. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Rechnungen des Leistungs- umfangsLieferanten sind innerhalb von 10 Tagen ab Aus‐ stellung ohne Abzug zu zahlen. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird Teilleistungen werden mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt. Wird innerhalb Bei Mitnahmekäufen ist der Rechnungsbetrag sofort bar fällig. Bei Bestellungen durch Neukunden hat der Kunde binnen 7 Tagen nach Auftragsbestätigung eine Vorauszahlung in Höhe von 10 % des Vertrags- zeitraums Preises der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartLiefergegenstände zu zahlen. Die Vergütung für Schul‐ ungsleistungen ist zu 50 % bei Anmeldung und zu 50 % bei Beginn der Schulungsleistung fällig.
4.6 Rechnungen 3. Stimmt der Lieferant nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunter‐ nehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ab‐ lieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Ein‐ trittsvereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Leasingun‐ ternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von Nr. VI. 6. zu leisten.
4. Der Lieferant behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kosten‐
5. steigerungen aufgrund von Personalkosten‐, Arbeitsmittel‐ oder Mat‐ erialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde, wenn er nicht Kauf‐ mann ist, ein Rücktrittsrecht, das binnen einer Woche nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich auszuüben ist.
6. Alle Forderungen des Lieferanten werden sofort fällig, wenn die Zahl‐ ungstermine und –fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder dem Lieferanten eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens‐ verhältnisse des Kunden bekannt wird. Die Bestimmung gem. Nr. 3. bleibt unberührt.
7. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Verzugszinsen sind bei Erhalt ohne Abzug fällighöher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
8. Der Kunde darf gegen Preis‐ bzw. Vergütungsforderungen des Liefer‐ anten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ford‐ erungen oder mit Forderungen aufrechnen, die rechtshängig und ent‐ scheidungsreif sind. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangender Kunde Kaufmann, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen er ein Zurückbe‐ haltungsrecht nur in gesetz- licher Höhe verlangenden Fällen unbestrittener oder rechtskräftig fest‐ gestellter oder rechtshängiger und entscheidungsreifer Ansprüche geltend machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen Dienstleistungen werden zu dem im Ange- bot individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Been- digung oder gemäß Ziffer 4.2 bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit Zeit- und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Angebot Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums Falls der Umsatzsteuersatz geändertAuftraggeber keine Vorauszahlung leistet, gelten sind die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei sofort, spätestens je- doch sieben Tage nach Erhalt und ohne Abzug fälligzahlbar, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit die Zahlung nicht dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Herausgeber berechtigt Verzugs- zinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen FORMTEXT 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Auftragnehmer Verzugszinsen Zahlungsfähigkeit, bspw. auf Grund eines eröffneten Insolvenzverfahrens oder Vollstreckungsmaßnahmen in gesetz- licher Höhe verlangendas Vermögen des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erschei- nen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel abzuleh- nen oder aber von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und von dem Ausgleich noch offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Herausgeber liefert mit der Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Sonderveröf- fentlichungen Sonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt dann in Schriftform. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrs- störungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Be- trieb des Herausgebers als auch in fremden Betrieben, derer sich der Herausgeber zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Herausgeber Anspruch auf volle Bezahlung der ver- öffentlichten Anzeigen, wenn das Objekt mit 80% vom Herausgeber ausgeliefert worden ist. Bei schwierigen oder sehr aufwändigen Satzbearbeitungen behält sich der Herausgeber vor, diese dem tatsächlichen Aufwand entsprechend in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 10.1. Sämtliche angegebene Preise verstehen sich, so nicht als Bruttopreise gekennzeichnet, zuzüglich der zum Liefertermin gültigen Mehrwertsteuer. Bei Versandartikeln zuzüglich Versandkosten, Verpackung und dienstvertragliche Frachtversicherung.
10.2. Zusätzliche Leistungen und Nebenleistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis den vereinbarten Sätzen oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile mangels Vereinbarung zu den zum Zeitpunkt Sätzen der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
10.3. Berechnungsgrundlage für die Rechnungserstellung sind die im Vertrag vereinbarten Preise oder mangels Vereinbarung die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Bei Dauerschuldverhältnissen ist XXXXXXXXX nach Ablauf von 4 Monaten nach Auftragserteilung berechtigt, über eine Erhöhung der Preise entsprechend den gestiegenen Betriebskosten bzw. in Folge der allgemeinen Preisentwicklung zu verhandeln. Wird den neuen Preisen nicht innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertvon 4 Wochen nach Zugang widersprochen, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen neuen Preise als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind 10.4. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung ohne Abzug.
10.5. Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt (zum Beispiel Lastschrift), ist der Kaufpreis sofort entweder in bar, als Vorauszahlung oder mit Verrechnungsscheck zu bezahlen. Verrechnungsschecks werden dabei nur bis zum geltenden Garantiehöchstbetrag entgegengenommen. Für Xxxxxx mit eigener Kundennummer (Voraussetzung getätigter und bezahlter Auftrag) bei Erhalt XXXXXXXXX beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage nach Rechnungslegungsdatum, ohne Abzug fälligAbzug.
10.6. Ist 30 Tage Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, die entstandenen Kosten mindestens aber 3,50 EUR zu erstatten;
10.7. Nach einer schriftlichen Zahlungserinnerung (per Email/FAX) berechnen wir für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 4,50 EUR.
10.8. Zahlungen werden auch bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers nach Fälligkeit der Xxxx von XXXXXXXXX auf bestehende Forderungen angerechnet.
10.9. Das Recht der Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10.10. Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommener anderer unbarer Zahlungsmittel hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto von XXXXXXXXX schuldbefreiende Wirkung.
10.11. Bei Zahlungsrückstand des Kunden steht XXXXXXXXX ein Leistungsverweigerungsrecht zu bzw. das Recht die Abarbeitung der Aufträge bis zum Ausgleich der Zahlungsrückstände auszusetzen.
10.12. Das Nutzungsrecht des Käufers einer Software ruht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist. Im Falle des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung nicht eingegangeneiner Vertragsstrafe von 30% des Netto- Listenpreises der erworbenen Software.
10.13. Im Falle des Zahlungsverzuges kann XXXXXXXXX entsprechend BGB §288 von Endkunden Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von bis zu 5% über dem jeweilig von der EZB/ Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz verlangen. Gewerbliche Kunden zahlen 9% über dem jeweilig letzten festgelegten Basiszinssatz als Verzugszinsen. Gegen die Forderungen von XXXXXXXXX darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, kann wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.14. XXXXXXXXX ist berechtigt, die Bonität von Auftraggebern mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenBonität des Auftraggebers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein, ist XXXXXXXXX berechtigt weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Kasse gegen Dokumente auszuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Die Preise verstehen sich in Euro. Etwaig anwendbare Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetz- lichen Höhe ist hinzuzurechnen, sie ist in den Preisen nur enthalten, wenn sie gesondert ausgewie- sen ist. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk (ex works gemäß jeweils aktuellen INCOTERMS) ausschließlich Verpackung.
2.2 Teilleistungen sind zulässig. Sie gelten als selbständiges Rechtsgeschäfte, die gesondert be- rechnet werden können.
2.3 Bei Überschreitung eines etwaig vereinbarten Zahlungsziels hat der Kunde auch ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Des Weiteren kann der Lieferant bei nicht rechtzeitiger Zahlung weitere Lieferungen und dienstvertragliche Leistungen verweigern und die Stellung von angemessenen Sicherheiten für seine Forderungen verlangen. Weitere Ver- zugsschäden des Lieferanten bleiben vorbehalten.
2.4 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermi- nen mehr als vier Monate liegen. Der Lieferant ist insofern zu einer Preisanpassung in der Weise be- rechtigt, dass sich der neue Preis zum ursprünglichen vereinbarten Preis gleich verhält, wie der Preis der Lieferung zu der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Hinsichtlich sonstiger, nicht in einer Preisliste geführten Lieferungen und Leistungen ist der Lieferant zu einer den Umständen nach angemessenen Preisanpassung berechtigt. Sind in den Preisen Kosten und Gebühren enthalten und erhöhen sich diese nach Vertragsabschluss, oder fallen diese zusätzlich nach Vertragsschluss an, ist der Lieferant berechtigt, die Mehrbelastung an den Kunden weiterzugeben, sofern die in Satz 1 genannte Frist überschritten wird.
2.5 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Kun- den nur dann zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.6 Diskontfähige Wechsel nimmt der Lieferant, wenn eine ausdrückliche entsprechende Verein- barung vorliegt, nur zahlungshalber herein. Wechselsteuer, Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Kunde. Wechsel und Schecks werden zu stets unter dem Vorbehalt pünktlicher Einlösung gutge- schrieben.
2.7 Vorauszahlungen oder vertraglich vereinbarte Anzahlungen werden, und zwar auch im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetFalle ei- nes Rücktritts, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istverzinst.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen 2.8 Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten Schuldpostens verwandt. Der Kunde verzichtet insoweit auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt Einrede der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVerjährung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- 2.9 Falls nachträglich Feststellungen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden zulassen, wofür die vertrauliche Auskunft einer deutschen Bank oder Auskunftei ausreichend ist, ist der Lieferant berechtigt, unter Fortfall des Zahlungszieles und dienstvertragliche Leistungen ohne Rücksicht auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit die Laufzeit etwa hereinge- nommener Wechsel Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach Setzung einer angemessenen Frist von drei Monatenvom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertragesunbeschadet des Rechts auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden. Das Erfordernis einer Fristsetzung entfällt, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenwenn der Kunde seine Leistung verweigert.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung Bestellschein bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht Auftragsbestätigung. Ist im Angebot eine andere Rechnungsstellung Bestellschein bzw. der Auftragsbestäti- gung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gültigen Preise gemäß Preisliste des Lieferanten. Sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Bei werk- , gelten die Preise ab Sitz des Lieferant- en. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen ge- setzlichen Höhe und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung und Materi- albasis Auslandsleistungen sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherung hinzu. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Rei- sekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gesondert berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich2. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Rechnungen des Leistungs- umfangsLieferanten sind innerhalb von 10 Tagen ab Aus- stellung ohne Abzug zu zahlen. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird Teilleistungen werden mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt. Wird innerhalb Bei Mitnahmekäufen ist der Rechnungsbetrag sofort bar fällig. Bei Bestellungen durch Neukunden hat der Kunde binnen 7 Tagen nach Auftragsbestätigung eine Vorauszahlung in Höhe von 10 % des Vertrags- zeitraums Preises der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartLiefergegenstände zu zahlen. Die Vergütung für Schul- ungsleistungen ist zu 50 % bei Anmeldung und zu 50 % bei Beginn der Schulungsleistung fällig.
4.6 Rechnungen 3. Stimmt der Lieferant nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunter- nehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ab- lieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Ein- trittsvereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Leasingun- ternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von Nr. VI. 6. zu leisten.
4. Der Lieferant behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kosten- steigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Mat- erialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde, wenn er nicht Kauf- mann ist, ein Rücktrittsrecht, das binnen einer Woche nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich auszuüben ist.
5. Alle Forderungen des Lieferanten werden sofort fällig, wenn die Zahl- ungstermine und –fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder dem Lieferanten eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse des Kunden bekannt wird. Die Bestimmung gem. Nr. 3. bleibt unberührt.
6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Verzugszinsen sind bei Erhalt ohne Abzug fällighöher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
7. Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen des Liefer- anten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ford- erungen oder mit Forderungen aufrechnen, die rechtshängig und ent- scheidungsreif sind. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangender Kunde Kaufmann, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen er ein Zurückbe- haltungsrecht nur in gesetz- licher Höhe verlangenden Fällen unbestrittener oder rechtskräftig fest- gestellter oder rechtshängiger und entscheidungsreifer Ansprüche geltend machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden 3.1 Die vereinbarten Preise sind verbindlich; dies gilt auch für Rahmenaufträge über die gesamte Dauer der Vereinbarung. Ist ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart worden, so gilt der günstigste Preis als vereinbart, zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis der Lieferant Waren gleicher Art und Güte einem Dritten veräußert oder anbietet, höchstens jedoch der Preis, zu dem er uns derartige Produkte zuletzt geliefert hat.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich DDP unser Geschäftssitz in Oberkirch-Zusenhofen (Incoterms 2010), einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackung. Geben wir in der Bestellung eine abweichende Lieferadresse („Lieferadresse“) an, verstehen sich die Preise DDP Lieferadresse (Incoterms 2010). Wir haben das Recht, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportwegs sowie die Transportversicherung gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung 5.5 zu bestimmen.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen nach unserer Xxxx entweder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang netto. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefertermin und auch nicht, bevor der Lieferant seine Leistung in vollem Umfang erfüllt hat.
4.2 Bei werk- 3.4 Rechnungen sind uns in einfacher Ausfertigung bei Versand der Produkte zuzusenden, jedoch von den Produkten getrennt. Auftragsnummer und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden Auftragsdatum sind in jeder Rechnung anzugeben. Rechnungen, die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungennicht ordnungsgemäß erstellt sind, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetgelten als nicht erteilt.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- 3.5 Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant seine USt-Identnummer mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an buch- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenbelegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis 3.6 Bei fehlerhafter Lieferung sind unverbindlichwir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls Geleistete Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenLieferung als vertragsgemäß.
4.5 Die Umsatzsteuer wird 3.7 Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen, es sei denn, wir hätten unser Einverständnis vorab schriftlich erklärt. Dies gilt nicht jedoch nicht für Geldforderungen. Wir können jedoch mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartLieferanten leisten.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw3.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Abnahme der Leistungen berechnetAlle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
3.2 Sofern nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage und Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung und Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen zurückzunehmen.
4.2 Bei werk- 3.3 Soweit vereinbart ist, dass Verpackungskosten gesondert vergütet werden, sind sie uns bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung gutzuschreiben, sofern sie nicht bereits durch uns in Rechnung gestellt wurden.
3.4 Die Rechnung ist nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit unter Angabe unserer Bestellnummer, Artikelbezeichnung und Materi- albasis Artikel- nummer zu erteilen. Sollten eine oder mehrere dieser Vorgaben nicht eingehalten werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils sich dadurch im Angebot Rahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Ziffer 3 Abs. 5 genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetZahlungsfristen entsprechend.
4.3 3.5 Zahlungen erfolgen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer Fristen beginnen mit Eingang einer Frist von drei Monatenordnungsgemäßen Rechnung oder, erstmals 4 Monate falls die Ware nach dem Zustandekommen eines Vertragesder Rechnung eintrifft, geändert werdenmit Wareneingang. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenFür die Rechtzeitigkeit unserer Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich3.6 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er Für den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, Zahlungsverzug gelten die Zeiträume mit gesetzlichen Vorschriften. Für den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartEintritt des Zahlungsverzugs ist in jedem Fall eine Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Anbote und dienstvertragliche Leistungen werden Preislisten sind immer freibleibend.
3.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
3.3 Grundsätzlich sind Zahlungen mit der Angabe des Rechnungsdatums ohne jeden Abzug frei in Barem oder auf das von HRG angegebene Bankkonto zu leisten. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem HRG über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
3.4 Die Zahlung hat längstens 30 Tage nach Rechnungsdatum bei HRG einzulangen, anderenfalls befindet sich der Kunde in Verzug.
3.5 HRG ist auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses berechtigt, Anzahlungen oder eine abstrakte Bankgarantie eines in Österreich konzessionierten Bankunternehmens zu verlangen, zu deren Erlag der Kunde binnen 14 Tagen ab Datum der Aufforderung verpflichtet ist. Für den Fall, dass eine Anzahlung und/oder eine Bankgarantie verlangt wird, erfolgen (weitere Leistungen) erst nach deren Erhalt.
3.6 Bei Eintritt von Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen, jedenfalls jedoch Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a., fällig. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, HRG entstandene Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, zu ersetzen. Betreibt HRG das Mahnwesen selbst, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag in der Höhe von EUR 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag in der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istHöhe von EUR 5,00 zu bezahlen.
4.2 Bei werk- 3.7 Solange der Kunde auch nur mit einer Verpflichtung in Verzug ist, ist HRG berechtigt, jegliche Leistung an den Kunden einzustellen. Im Verzugsfall ist HRG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie sämtliche für den Kunden erbrachten Leistungen abzurechnen und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile fällig zu den zum Zeitpunkt stellen.
3.8 Ist der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und FahrtkostenKunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, werden zusätzlich berechnetZahlungen zuerst zur Abdeckung angelaufener Spesen, hierauf zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld verrechnet; allfällige Zahlungswidmungen sind unbeachtlich.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer, auch bei Angeboten mit „Festpreis". Sie sind für Nachbestellungen unverbindlich. Alle Nebenkosten, die auf Sonderwünschen des Bestellers beruhen, gehen zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis dessen Lasten. Wir verlangen bei Warenlieferung: Zahlung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Rechnungserhalt bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetLieferung oder innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Zusätzlich können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert beidseitig individuelle Vereinbarungen Vertraglich getroffen werden. Auf Zahlungsanweisungen/ Wechsel, Schecks und andere Wertdokumente werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an erfüllungsstatt unter Berechnung aller Einziehung und Diskontspesen angenommen. Weiterbegebung und Prolongation gelten ebenfalls nicht als Erfüllung. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den aus dem Eigentumsvorbehalt sich ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder der Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Recht Gebrauchsrecht des Auftraggebers zur Kündigung Bestellers an dem Kaufgegenstand und wir sind berechtigt, sofort seine Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu fordern. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten tragen der Besteller/Unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtungen sind wir berechtigt, den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestens zu verwerten. Der Erlös nach Ziffer 11 Abzug der Kosten wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen dem Besteller auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichseine Gesamtschuld gutgeschrieben. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangsEin etwaiger Überschuss wird ihm ausgezahlt. Falls Gegenüber den Ansprüchen aus dem Eigentumsvorbehalt kann sich der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltBesteller nicht darauf berufen, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis Kaufgegenstand aus irgendwelchen Gründen, insbesondere zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenAufrechterhaltung seines Gewerbes, benötige.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw1. Abnahme Angebote sind, ohne andere Angabe in der Leistungen berechnetOfferte, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istdrei Monate lang gültig.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den 2. Alle genannten oder vereinbarten Preise entsprechenden Kalkulationsgrundlagen zum Zeitpunkt der Leistung jeweils Anbotslegung durch die XXXXXXX XXXXXX und sind jedenfalls drei Monate ab Abschluss des Vertrages gültig. Sofern sich die Kalkulationsgrundlagen, wie insbesondere Rohstoffpreise, Energie- oder Transportkosten, der Wechselkurs oder Personalkosten etc. nach Ablauf von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages ändern, erhöht oder ermäßigt sich das vereinbarte Entgelt oder der vereinbarte Kaufpreis dementsprechend. In diesem Falle wird die XXXXXXX XXXXXX den Xxxxxx umgehend schriftlich davon in Kenntnis setzen.
3. Wird ein Auftrag vom Kunden ohne vorheriges Angebot der XXXXXXX XXXXXX erteilt oder sind von der XXXXXXX XXXXXX Leistungen durchzuführen, welche nicht ausdrücklich im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungenschriftlichen Auftrag enthalten waren, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostenso ist die XXXXXXX XXXXXX berechtigt, werden zusätzlich berechnetjenes Entgelt zu verrechnen, das ihrer Preisliste oder dem Aufwand entspricht.
4.3 Die 4. Regiearbeiten sind von den Rabatt-, Skonto-, und Pauschalpreisvereinbarungen auf Akkordarbeiten ausgenommen.
5. Sofern nichts anderes mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist, ist die XXXXXXX XXXXXX berechtigt, nach Maßgabe des Leistungsfortschrittes Teilzahlungen zu begehren und/oder Material im Angebot genannten Preise Voraus sowie eine Anzahlung von einem Drittel des vereinbarten Entgeltes nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.
6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen gegenüber der XXXXXXX XXXXXX unter welchem Titel auch immer (insbesondere als Haftrücklass) zurückzubehalten.
7. Alle Zahlungen sind mangels anderer schriftlicher Abrede ohne jeden Abzug frei an die XXXXXXX XXXXXX innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
8. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich XXXXXXX XXXXXX , unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, die Geltendmachung von Verzugszinsen vor. Diese betragen, wenn der Kunde Verbraucher ist, 5% p.a. Wenn der Kunde Unternehmer ist, beträgt der Verzugszinssatz 9,2% über dem jeweils zuletzt verlautbarten Basiszinssatz.
9. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen und Anwaltskosten oder sonstige für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
10. Ist der Kunde mit einer Frist aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber der XXXXXXX XXXXXX in Verzug, ist diese unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Kunden einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, sämtliche offene Forderungen aus allen Vertragsbedingungen fällig zu stellen und allenfalls ausgelieferte Vertragsware wieder abzuholen, ohne dass dies den Kunden von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werdenseiner Leistungspflicht entbindet. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenNoch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge stellen keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise 11. Ein Recht zur Aufrechnung besteht für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichden Unternehmer nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch XXXXXXX XXXXXX schriftlich anerkannt wurden. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall der Auftragnehmer Zahlungsunfähigkeit der XXXXXXX XXXXXX oder für Gegenforderungen, die im Verlaufe rechtlichen Zusammenhang mit der Leistungserbrin- gung feststelltVerbindlichkeit des Verbrauchers stehen, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer gerichtlich festgestellt oder durch die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenXXXXXXX XXXXXX schriftlich anerkannt wurden.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt12. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen Preisangaben sind grundsätzlich nicht als getrennt vereinbartPauschalpreis zu verstehen.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich frei Haus und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis grundsätzlich in Euro netto einschließlich See- oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetLufttransportverpackung, Fracht, Porto und, soweit nicht im Angebot eine Transportversi- cherung vereinbart wurde, Versicherungskosten sowie Umsatzsteuer (soweit gesetzlich anfallend) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, einschließlich etwaiger länderspezifischer Abgaben bei Lieferung in andere Rechnungsstellung vereinbart istLänder als die Bundesrepublik Deutschland, sowie einschließlich Zoll und anderer Gebühren und öffentlicher Abgaben für die Lieferung/Leistung.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen vereinbarter Überweisung gilt als der Tag der Zahlung das Datum des Geldeinganges beim Lieferanten oder der Gutschrift auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt dessen Konto bzw. auf dem Konto der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetvon ihm spezifizierten Zahlstelle. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetBei vereinbarter Scheckübergabe/ -absendung gilt als der Tag der Zahlung das Datum der Übergabe oder Absendung.
4.3 Die im Angebot genannten Preise Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monatenalle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertragessoweit er nicht nachweist, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesendass er diese nicht zu vertreten hat.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenrechnungserhalt netto.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit Der Lieferant ist berechtigt, die Vergütung einseitig im Falle der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktionsbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Ener- giekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsschwankungen und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Warenherstel- lungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mit- telbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. Eine Erhö- hung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vor- genannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Rechnung gestelltBezug auf dessen Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der Umsatzsteuersatz geändertvorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, gelten ist die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartKostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an uns weiterzugeben.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenvon 5 Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Lieferanten vorbehalten.
4.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 4.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise „exw“ bzw. „ab Werk“ (gemäß INCOTERMS in der jeweils geltenden Fassung) ohne Mehrwertsteuer, Transport, Versicherung, Zölle und dienstvertragliche Leistungen werden sonstige Abgaben. Bei Serienprodukten(bis zu dem € 50 netto), die in Standardverpackung versandt werden, sind die Kosten der Verpackung im Ange- bot aufgeführten Festpreis Preis inbegriffen. Im Übrigen wird die Verpackung gesondert berechnet. Die vorstehende Regelung gilt auch, falls für eine Lieferung „FCA Sitz IZT“ vereinbart wird.
4.2. Bei Entwicklungsverträgen ist die Vergütung grundsätzlich ein Festpreis, es sei denn, dass im Einzelfall die Anwendbarkeit von Ziffer 4.3. und 4.4. vereinbart ist oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit die Abrechnung ausdrücklich nach Aufwand mit Kostenobergrenze erfolgt. IZT wird den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn abzusehen ist, dass mit der vereinbarten Vergütung das Entwicklungsergebnis nicht erzielt werden kann. Die Parteien werden dann einvernehmlich eine Regelung herbeiführen.
4.3. IZT ist berechtigt, die Vergütung einseitig im Falle der Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Materi- albasis nach Beendigung bzwLohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung und/oder öffentliche Abgaben entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten der vertraglich vereinbarten Leistungen von IZT unmittelbar oder mittelbar beeinflussen. Abnahme der Leistungen berechnetEine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit nicht die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istRahmen einer Preissenkung an den Auftraggeber weiterzugeben.
4.2 Bei werk- 4.4. Zeigt sich nach Beauftragung von IZT im Rahmen der Ausführung eines Vertrags, dass einzelne oder mehrere Bauteile mit unmittelbarer oder mittelbarer Relevanz für die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ware nicht innerhalb von 90 Tagen von einem Zulieferer bezogen werden können, so teilt IZT dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des oder der nicht lieferbaren Bauteile sowie der damit verbundenen zusätzlichen Kosten (nachfolgend: „Mehrkosten“) verglichen mit dem ursprünglichen Netto-Auftragsvolumen des Vertrags zumindest in Textform mit und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit ist einseitig berechtigt, eine Umkonstruktion der Ware vorzunehmen. Liegt der neue Preis– bestehend aus dem ursprünglichen Netto- Auftragsvolumen und Materi- albasis den Mehrkosten (nachfolgend: „Gesamtpreis“) – um zwanzig (20) Prozent oder mehr über dem ursprünglichen Netto-Auftragsvolumen, so werden die angefallenen Arbeits- Parteien einvernehmlich eine Regelung herbeiführen, die insbesondere den bisherigen Aufwand der IZT und Reisezeiten sowie den bisherigen Grad der Fertigstellung der jeweiligen Ware zu berücksichtigen hat.
4.5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Lieferungen und Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Auftraggeber IZT zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung eine Umsatzsteueridentifikationsnummer rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin mitzuteilen; andernfalls ist IZT berechtigt, die verbrauchten Teile gesetzliche Umsatzsteuer zu den zum berechnen.
4.6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetBezahlung des Preises ist wesentlich für den Vertrag. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetDer Abzug von Skonto bedarf gesonderter Vereinbarung zumindest in Textform.
4.3 4.7. IZT ist berechtigt, vom Auftraggeber als Sicherheit für die Bezahlung des vereinbarten Preises ein unwiderrufliches und der aktuellen ERA entsprechendes Dokumenten-Akkreditiv (Letter of Credit) einer Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit Sitz innerhalb der Europäischen Union zu fordern. Das Dokumenten-Akkreditiv muss auch Zahlungen für Teillieferungen gestatten. Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht Kosten des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenAkkreditivs hat der Auftraggeber zutragen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs4.8. Falls der Auftragnehmer Auftraggeber nicht bis zum Fälligkeitstermin zahlt, ist IZT – ungeachtet sonstiger ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel – berechtigt,
a) den Vertrag aufzulösen oder weitere Bereitstellungen für den Auftraggeber auszusetzen;
b) nach eigenem Ermessen jegliche vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen den gegenständlichen Waren (oder den Waren, die auf Grundlage eines anderen Vertrages zwischen dem Auftraggeber und IZT bereitgestellt wurden) zuzuordnen und dem Auftraggeber (vor und nach einem etwaigen Urteil) Xxxxxx auf den nicht bezahlten Betrag in Höhe von zwei (2) Prozent pro Monat (24 % pro Jahr) zu berechnen, bis die Zahlung in voller Höhe geleistet wurde (ein angebrochener Monat wird im Verlaufe Sinne der Leistungserbrin- gung feststelltZinsberechnung als ganzer Monat behandelt).
4.9. IZT ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, es sei denn, der Auftraggeber trägt verständliche Gründe für eine andere Tilgungsbestimmung vor.
4.10. IZT ist berechtigt, bei einer nach Vertragsschluss erkennbar werdenden Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, die ihren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, unter den Voraussetzungen des § 321 BGB vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Dies gilt insbesondere, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
4.11. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von IZT nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.12. Zahlungen des Auftraggebers müssen auf das von IZT angegebene Bankkonto erfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass die Mengenansätze überschritten werdenjeweilige Zahlung auf das richtige Bankkonto der IZT erfolgen sowie die Kontoangaben von IZT und die Identität von Personen oder Organisationen zu überprüfen, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenbehaupten, im Auftrag von IZT zu handeln.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 3.1 Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise. Die Preise beinhalten die Lieferung FCA sowie Verpackung, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beziehen sich sämtliche Incoterms auf die von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten Incoterms in ihrer jeweils zuletzt aktualisierten Fassung. Sind ausnahmsweise keine Preise angegeben, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Listenpreise des Lieferanten mit den in diesem Abschnitt genannten Abzügen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen, ansonsten gilt sie als im Ange- bot aufgeführten Festpreis Preis inbegriffen.
3.2 Hat der Lieferant die Aufstellung, Montage und/oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Inbetriebnahme übernommen und Materi- albasis ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, so trägt der Lieferant alle erforderlichen Nebenkosten wie z.B. Reisekosten und Bereitstellung der Werkzeuge. Auch Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt.
3.3 Jede Bestellung ist gesondert zu fakturieren. In der Rechnung sind die in unserer Bestellung ausgewiesene Bestellnummer, die Bestellposition, das Bestelldatum, die Lieferantennummer sowie unsere Artikelnummer, die Zolltarifnummer, das Ursprungsland und das Präferenzkennzeichen deutlich hervorgehoben anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar.
3.4 Bei Rechnungen, die nicht hinreichend identifizierbar sind, insbesondere bei Fehlen der vollständigen Zeichen und Nummern der Bestellung, beginnt die Frist für das Erreichen des Zahlungszieles erst nach Beendigung bzwvollständiger Klarstellung durch den Lieferanten. Abnahme Liegen Zeugnisse, Dokumentationen, Materialteste, Prüfprotokolle, o. ä., die ausdrücklich Gegenstand der Leistungen berechnetBestellung sind, soweit der Rechnung oder Lieferung nicht im Angebot bei, beginnt die Frist für das Erreichen des Zahlungsziels mit dem vollständigen Erhalt dieser Unterlagen. Die Rechnung muss uns mit Abgang der Sendung – auch bei Teillieferung – gesondert zugeschickt werden.
3.5 Rechnungen sind in der in der Bestellung genannten Währung, ansonsten in EURO auszustellen, Zahlungen werden ausschließlich in EURO geleistet, sofern nicht in der Bestellung eine andere Rechnungsstellung vereinbart Währung festgelegt ist.
4.2 Bei werk- 3.6 Zahlung leisten wir nach unserer Xxxx durch Überweisung und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Abnahme der Lieferung und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten ab Erhalt der prüffähigen Rechnung des Lieferanten (maßgebend ist der Posteingangsstempel beim Besteller) sowie die verbrauchten Teile zu den Übergabe aller zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetLieferumfang gehörigen Unterlagen innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug.
4.3 Die im Angebot genannten Preise 3.7 Ist die Rechnung vor Eingang der zu liefernden Ware zugegangen oder hat die gelieferte Ware Mängel, beginnt die Frist für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von das Erreichen des Zahlungsziels erst mit dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenEintreffen der (mangelfreien) Ware.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- 3.8 Solange Mängel der Lieferung und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Leistung nicht restlos beseitigt sind, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltwir berechtigt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenRechnungsbetrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit 3.9 Wir kommen nur in Verzug, wenn wir auf eine Mahnung des Lieferanten, die nach Eintritt der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums Fälligkeit der Umsatzsteuersatz geändertVergütung erfolgt, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartnicht zahlen.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann 3.10 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenLieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Maßgeblich sind die jeweils am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung die Preise, wie sie in der Auftragsbestätigung genannt sind. Zu Preiserhöhungen sind wir nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn bis zur Lieferung die Preiserhöhung auf eine unvorhersehbare Veränderung der Preis bildenden Faktoren zurückzuführen ist und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem diese Veränderung nach Vertrags-Abschluss eintritt. Dies gilt auch für Lieferungen an einen anderen als Kaufmann im Ange- bot aufgeführten Festpreis Sinne des HGB, wenn diese später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen. Eine solche Preiserhöhung werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
2.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Preise ab Werk. Bei einer Lieferung frei Baustelle erhöhen sich die Preise durch Frachtkosten und Fuhrlöhne. Hierbei wird von einer Lieferung in vollständig ausgelasteten Fahrzeugen ausgegangen. Mindermengen werden mit Zuschlägen berechnet. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stellen hat einen Aufpreis zur Folge. Die Preise beinhalten lediglich eine Warte-/Abladezeit von max. 30 Minuten.
2.3 Zahlungen sind grundsätzlich sofort ohne jeden Abzug mit Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit sich Abweichendes aus dem Rechnungsformular ergibt. Wechsel und Materi- albasis Schecks werden nur nach Beendigung bzwMaßgabe besonderer Vereinbarung entgegen genommen. Abnahme In diesem Fall gilt eine Zahlung erst als erfolgt, wenn der Leistungen berechnet, soweit Scheck oder der Wechsel eingelöst und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart mehr möglich ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden 2.4 Sofern uns Umstände bekannt werden, die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen oder falls ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen einzustellen, von unseren Leistungsverpflichtungen nach Setzung einer Nachfrist zurückzutreten oder Vorauszahlungen bzw. sonstige Sicherheiten zu den zum Zeitpunkt verlangen. Außerdem wird die gesamte Restschuld sofort fällig, ungeachtet der Leistung jeweils Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel.
2.5 Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Angebot genannten Preisen berechnetGeschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen, ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Sonstige LeistungenDies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostensoweit sich der Gegenanspruch aus demselben Vertrag ergibt. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte durch den Kunden sind zulässig, werden zusätzlich berechnetfalls seine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.3 Die 2.6 Skonti sind gesondert zu vereinbaren und werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenRückstand befindet.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw1. Abnahme Der in der Leistungen berechnetBestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit wenn diese nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart gesondert ausgewiesen ist.
4.2 2. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Verkäufer auf unser Verlangen zurückzunehmen.
3. Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 45 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei werk- Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
4. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins beträgt jährlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon gegebenenfalls abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforderlich ist.
5. Aufrechnungs- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Zurückbehaltungsrechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVerkäufer zustehen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden6. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenDer Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht 5.1 Die bei Vertragsschluss gültigen Preise für die Dienste ergeben sich aus den im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart von QualityHosting bzw. den in der Bestellung des Kunden aufgeführten Positionen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 QualityHosting stellt dem Kunden die Vergütung für die Dienste monatlich in Rechnung. Im Falle einer monatlich wiederkehrenden Vergütung kann QualityHosting von dem Kunden (i) die Erteilung einer Einzugsermächtigung und/oder (ii) monatliche Vorauszahlungen verlangen.
5.3 Jede Rechnung ist vierzehn Tage nach ihrem Zugang bei dem Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem von QualityHosting angegebenen Konto eingegangen ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen 5.4 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang der Rechnung, in Textform zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. QualityHosting wird in den Rechnungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetFolgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung nochmals besonders hinweisen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise 5.5 Bestehen für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können QualityHosting vernünftige Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so ist QualityHosting berechtigt, die Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung binnen einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen nicht nach, so kann QualityHosting von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenVertragverhältnis unbeschadet weiterer Rechte ganz oder teilweise zurücktreten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise 5.6 Der Kunde räumt QualityHosting hiermit ein Pfandrecht zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an den für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangsden Kunden gegebenenfalls registrierten Domainnamen ein. Falls der Auftragnehmer Kunde nach Ablauf oder Kündigung des Vertragsverhältnisses nicht alle offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis erfüllt hat, ist QualityHosting zur Verwertung ihres Pfandrechts an den registrierten Domainnamen berechtigt. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt einer Verkaufsandrohung sämtliche Forderungen von QualityHosting befriedigt oder die Verwertung des Pfandrechts abwendet und das Pfand ablöst, kann QualityHosting die Domainnamen in dem zur Befriedigung ihrer Forderungen erforderlichen Umfang verkaufen. Der Erlös wird mit sämtlichen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie mit den im Verlaufe Zusammenhang mit der Leistungserbrin- gung feststelltAbschaltung, dem Entfernen, der Verwahrung und dem Verkauf der Domainnamen entstandenen Kosten und Auslagen verrechnet. Verbleibende Überschüsse werden an den Kunden ausgezahlt.
5.7 QualityHosting hat das Recht, jedes Jahr die Höhe von Gebühren und Kosten neu zu bestimmen, und zwar in Übereinstimmung mit der prozentualen Preiserhöhung für vergleichbare Dienstleistungen in dem entsprechenden Markt, bezogen auf die vergangenen 12 Monate. Jede weitere Preiserhöhung wird nur dann wirksam, wenn der Kunde dieser Erhöhung nicht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Gebührenerhöhung in Textform widerspricht. In diesem Fall wird die betreffende Vereinbarung zum Ablauftag der Erstlaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung beendet, und zwar ohne dass dem Kunden dafür weitere Kosten oder Gebühren entstehen. In der Periode zwischen Mitteilung und Beendigung der entsprechenden Vereinbarung werden die Dienstleistungen weiterhin unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen geliefert. Falls der Kunde die Dienstleistungen nach Ablauf der Erstlaufzeit oder einer vereinbarten Verlängerung weiterhin nutzt, wird diese weitere Nutzung als Annahme der Preiserhöhung gewertet. Dies gilt ab Inkrafttreten, gemäß Mitteilung über den Zeitpunkt der Preiserhöhung, und insofern es die gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes zulassen.
5.8 Für den Fall, dass der Marktpreis für Strom (Verbrauch in kWh) um 5% oder mehr zu- oder abnimmt, werden die Mengenansätze überschritten Gebühren für Stromverbrauch entsprechend angepasst werden. Dies trifft auch für die Dienstleistungen, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer bei denen die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenStromnutzung inklusive ist, zu – allerdings nur für die Komponente Strom.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Die Preise des AN verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, bei Exportleistungen Zoll sowie Gebühren und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istanderer öffentlicher Abgaben.
4.2 Bei werk- 3.2 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und dienstvertraglichen Leistungen auf Gehälter, etc.) in der Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Leistung jeweils wesentlich, ist der AN zum Ausgleich solcher Kostensteigerungen befugt, vom AG in Abänderung der angebotenen bzw. bestätigten Preise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Reduzierung der in Satz 2 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der AG einen Anspruch auf Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduzierung und mangels Einigung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Hat der AN die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der AG neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
3.4 Die Zahlungen des AG sind ohne jeden Abzug zu leisten.
3.5 Bei einem AG mit Wohn- oder Geschäftssitz im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenAusland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko ist der AN jedoch, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die auch im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der AN spätestens mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichder Auftragsbestätigung. Die Leistung erfolgt nur nach vorheriger vollständiger Bezahlung oder Bereitstellung einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer geeigneten Zahlungssicherheit. Gleiches gilt, wenn dem AN nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Abschluss des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten Vertrages Umstände bekannt werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.welche AGB Anlagentechnik Seite 2 Ausgabe 12.02.2018
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Die in unserer Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Alle Preise verstehen sich netto, also ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei an den von uns bestimmten Empfangs-/Leistungsort. Sie schließen alle Leistungen und dienstvertragliche Leistungen Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherungen) ein.
3.3 Rechnungen sind entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung auszufertigen. Wenn die von uns ausgewiesenen Bestellangaben fehlen, werden Rechnungen von uns nicht bearbeitet und nicht bezahlt; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen haftet der Lieferant, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu dem vertreten hat.
3.4 Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Sinne der vorstehenden Ziffer 4.2 3.3 zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3 % Skonto auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwden Nettobetrag der Rechnung. Abnahme Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Leistungen berechnet, soweit Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istverantwortlich.
4.2 Bei werk- 3.5 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3.6 Aufrechnungs- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Zurückbehaltungsrechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetVerkäufer zustehen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen3.7 Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich MwSt in gesetzlicher Höhe, Verpackungs-, Transport- und dienstvertragliche Leistungen Wertsicherungskosten; diese Positionen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gesondert berechnet.
4.3 2. Eine nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge bedingt eine Erhöhung des Stückpreises und der vereinbarten Werkzeugkostenanteile unter besonderer Berücksichtigung etwa zusätzlicher Rüst- und Anlaufkosten. Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren (Löhne, Vormaterial, Energie usw.) ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß dieser Faktoren angemessen angepasst werden.
3. Für Nachbestellungen sind die Preise von früheren oder laufenden Aufträgen nicht bindend.
4. Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten und haben in den gesetzlichen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Die im Angebot genannten Preise Annahme von Wechseln und Schecks bedarf besonderer Vereinbarungen, sie werden nur erfüllungshalber und nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit an berechnet. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht.
5. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, sofort zur Zahlung fällig. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber überfällige Verbindlichkeiten sofort begleicht und für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis neue Lieferungen Vorauszahlung leistet.
6. Bei Zahlungsverzug können von dem Auftragneh- mer wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
7. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Frist Laufzeit von drei Monatenmehr als 24 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines VertragesMaterial-, geändert werden. Auf das Recht oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenPreises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise 8. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Partner für werk- einen bestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge) zu Grunde. Nimmt der Partner weniger als die Zielmenge ab, sind wir berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen. Nimmt er mehr als die Zielmenge ab, senken wir den Stückpreis angemessen soweit der Partner den Mehrbedarf mindestens drei Monate vor der Lieferung angekündigt hat.
9. Bei Lieferverträgen mit Termin-„Abruf“ sind wir berechtigt, die beauftragte Menge zu fertigen. Der Kunde verpflichtet sich binnen Jahresfrist die bestellten Waren abzunehmen und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichden in Rechnung gestellten Kaufpreis zu zahlen. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Rechnung ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Kunde die Waren nicht abnimmt. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltAbrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Partner verursacht sind, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitengehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Die Preise gelten ab Betrieb oder Niederlassung des Lieferers ausschließlich Verpackung und dienstvertragliche Leistungen Fracht. Diese werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen extra berechnet, soweit nicht falls im Angebot eine andere Rechnungsstellung oder in der Auftragsbestätigung es nicht ausdrücklich anders vereinbart istwurde.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen 2. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um Anlieferung auf Zeit und Materi- albasis werden Palette, falls die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetEigentum des Lieferers sind.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist 3. Treten nach Ablauf von drei MonatenMonaten nach Vertragsabschluss Materialpreis- oder Lohn- und Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern und Abgaben erhöht, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertragesso ist der Lieferer berechtigt, geändert werdenseine Preise entsprechend anzugleichen. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenAnzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Preis verrechnet.
4.4 4. Erstlieferungen und Aufträge unter 350,00 € Warenwert können ohne Abzug per Nachnahme berechnet werden, sonst gilt Zahlung netto Kasse sofort nach Rechnungsdatum, sofern nicht mit der Auftragsbestätigung andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Der Lieferer behält sich vor, bei Aufträgen von 3.000,00 € und höher ein Drittel der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel nach Anzeige der Versandbereitschaft und den Rest nach erfolgter Lieferung in bar anzufordern. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so kann der Lieferer auch bei Aufträgen bis zu 3.000,00 € zwei Drittel der Vertragssumme als Anzahlung verlangen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für Protest. Die Kosten für Diskontierung und Einziehen gehen zu Lasten des Bestellers. Im Angebot angegebene Schätzpreise Falle des Verzuges ist der Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe der für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenKreditanspruchnahme banküblichen Sätze zu berechnen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt5. Wird innerhalb Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertBestellers zu mindern, gelten so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage Derartige Umstände berechtigten den Lieferer ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- (1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Es werden die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste vereinbart. Soweit wir die Versendung übernehmen, trägt der Käufer außerdem die Transportkosten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Im Einzelfall gilt folgendes: ▪ bei der Lieferung ins Ausland hat der Käufer sämtliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle etc., die dafür anfallen, zu übernehmen. ▪ Der Käufer einschließlich dessen Vertragspartner hat den Ort, an den wir die Versendung vornehmen und dienstvertragliche Leistungen werden den Empfänger anzugeben und uns auf Verlangen nachzuweisen. Änderungen des vereinbarten Ortes bedürfen stets unserer vorherigen Zustimmung. ▪ Soweit wir die Versendung übernommen haben, liegen den Preisen die jeweils frachtgünstigsten Mengen zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis Grunde. Bei geringen Mengen sowie bei nicht vollständiger Ausnutzung des Fahrzeugs erfolgt ein entsprechender Aufschlag. ▪ Das vom Lieferwerk oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istdurch die Deutsche Bahn AG festgestellte Gewicht ist für die Berechnung maßgebend.
4.2 Bei werk- (2) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit der Ausführung des Auftrags unsere Selbstkosten, insbesondere für Material, Fracht, Energie, und Materi- albasis Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher, die innerhalb von vier Monaten noch Vertragsabschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden die angefallenen Arbeits- sollen.
(3) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Reisezeiten Entladestellen, nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt für Lieferungen außerhalb der Leistung normalen Geschäftszeit werden nach unserer jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gültigen Preisliste berechnet.
4.3 Die (4) Unsere Forderungen aus der Lieferung unserer Produkte sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei Übergabe ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen im Angebot genannten Preise für werk- Sinne der Ziffer 3. 1). Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Dies gilt auch bei Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten gegenüber den anderen im Internet (xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx) aufgeführten Unternehmen der thomas-Gruppe. Mit der Angabe von Zahlungszielen in unserer Rechnung ist eine Stundung oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine befristete Mahnung mit der Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsziele auf die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen verzichten und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- erst nach Überschreitung dieser Zahlungsziele Verzugszinsen bzw. einen weiteren Verzugsschaden geltend machen.
(5) Auf Verlangen wird uns der Käufer ermächtigen, fällige Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto einzuziehen (SEPA Firmenlastschrift).
(6) Wechsel und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen. Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und alle mit einer Frist von drei Monatender Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
(7) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, erstmals 4 Monate beanspruchen wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen.
(8) Wenn nach dem Zustandekommen Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder eine bereits eingetretene wesentliche Verschlechterung erst nachträglich bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet, die Eröffnung eines Vertragessolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, geändert werdendurch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir - auch wenn wir uns zur Vorausleistung verpflichtet haben - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenDies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Kunden aus dem Deckungsschutz ausschließt oder die Deckungssumme herabsetzt.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- (9) Unsere Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von Stundungsabreden sofort fällig: ▪ wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät, ▪ wenn ausgestellte Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst werden, ▪ wenn bei vereinbarter Teilnahme am SEPA Firmenlastschriftverfahren das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist, ▪ wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn unser Warenkreditversicherer ihn aus dem Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt oder die Deckungssumme herabsetzt, ▪ wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird, ▪ wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche Sicherheit und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind unverbindlich. wir berechtigt, dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
(10) Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch wird von uns nicht bestritten, ist rechtskräftig festgestellt oder beruht auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangsVerletzung von wesentlichen Pflichten aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze Kaufleute können sich auf Zurückbehaltungsrechte nicht überschreitenberufen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem (11) Ist der Käufer Xxxxxxxx und reicht seine Erfüllungsleistung zur Zeit der Tilgung unserer sämtlichen Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf welche Schuld die Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartangerechnet wird.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 3.1 Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Es sind in keinem Fall einseitige Preisänderungen des Lieferanten zulässig.
3.2 Sofern im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der bei Bestellung angegebene Preis alle Leistungen und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetNebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich Transport- und Haftpflichtversicherungen) ein.
3.3 Unsere Zahlungen erfolgen, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Kalendertagen und bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen mit 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen und vollständigen Erbringung der Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, unter Angabe der Bestellnummer, der Lieferantennummer, Teilenummer, Stückzahl und Einzelpreis. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
4.2 3.4 Der Lieferant erklärt sich bereit, auf Aufforderung von uns an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen. Bei werk- fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.5 Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
3.6 Aufrechnungs- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten Zurückbehaltungsrechte sowie die verbrauchten Teile zu Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetLieferanten zustehen. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetDer Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und dienstvertragliche Leistungen werden Versicherungen sind gesondert zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwzahlen. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- 3.2. Skonto- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei MonatenRabattzusagen gelten nur, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert sofern sie schriftlich vereinbart werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise 3.3. Ändern sich die für werk- die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und dienstvertrag- liche Leistungen Gehälter, etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, ist der AN zum Ausgleich solcher Kostensteigerungen befugt, vom AG in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Reduzierung der in Satz 1 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der AG einen Anspruch auf Zeit- Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduzierung und Materialbasis mangels Einigung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind unverbindlichZahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu leisten.
3.5. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen Kommt der AG mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des AN- ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 8%- Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit der AN nicht einen höheren Schaden nachweist.
3.6. Stellt der AG seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine andere Maßnahme nach der Insolvenzordnung angeordnet, so wird die Gesamtforderung des AN sofort fällig, auch falls Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen sollten oder eine anderweitige Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden sein sollte.
3.7. Gegen Ansprüche des AN kann der AG nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten AG von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, wird er die in einem angemessenen Verhältnis zu den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenaufgetretenen Mängeln stehen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise „ex works“ gemäß INCOTERMS 2010 und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwbeinhalten die Standardverpackung. Abnahme Zusätzlich ist die Umsatzsteuer in der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istjeweils aktuellen gesetzlichen Höhe geschuldet.
4.2 Bei werk- Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Vertragspreis ohne Abzüge oder Gebühren auf das Bankkonto von HVS oder an die von HVS benannte Zahlstelle zu leisten und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit zwar: 50% Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- der Rechnung; 30% bei Abschluss der Planung und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt Erhalt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetRechnung; 20% bei Abnahme und Erhalt der Rechnung. Sonstige LeistungenAlle Summen sind zahlbar 14 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetsofern nicht anders vereinbart.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können Wenn sich durch das Fehlen von dem Auftragneh- mer mit einer Frist Anweisungen, Zuarbeiten des Vertragspartners oder Genehmigungen oder Dokumenten die Vertragserfüllung verzögert, obwohl HVS leistungsbereit ist, oder wenn die Leistungserbringung durch andere nicht von HVS zu vertretenden Umstände um mehr als drei MonatenMonate verzögert wird, erstmals 4 Monate wird der volle Rechnungsbetrag 14 Tage nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenRechnungsstellung fällig.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenDer Vertragspartner kann gegen Zahlungsverpflichtungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit Gegen Zahlungen besteht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann, wenn dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und auf dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartidentischen Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug Befindet sich der Vertragspartner mit einer Teilzahlung in Verzug, wird der noch ausstehende Gesamtbetrag sofort fällig. Ist 30 Tage bzwHVS behält sich für diesen Fall das Recht vor, Arbeiten an den Vertragsgegenständen zu unterbrechen bis der Forderungsbetrag vollständig beglichen worden ist. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage HVS ist dann auch berechtigt, eine Verlängerung der Leistungszeiten zu verlangen und kann für weitere Leistungen Vorauszahlung oder die Stellung angemessener Sicherheiten vor der Leistung verlangen und kann zusätzlich, nach Fälligkeit Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Insolvenzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren über die Zahlung Vermögensgegenstände des Vertragspartners eröffnet wurde.
4.7 Für den Fall, dass nachträgliche Änderungen an Zeichnungen und Dokumenten oder Sachen notwendig werden oder im Fall von zusätzlichen oder geänderten Anforderungen, behält sich HVS das Recht vor, den vereinbarten Vertragspreis anzupassen, unter Berücksichtigung der geänderten Bedingungen und des zusätzlichen Arbeitsaufwandes. Die Preisanpassung darf jedoch in keinem Fall den Vertragspreis von 30% übersteigen. Sofern eine Preisanpassung über diesen Wert hinaus im Laufe der Projektabwicklung als notwendig erkannt wird, wird HVS den Vertragspartner darüber unverzüglich schriftlich informieren.
4.8 Zusätzlich zum Vertragspreis erstattet der Vertragspartner HVS sämtliche Nebenkosten (Softwarelizenzen, Reisekosten, Auslöse, Verpackung, Entsorgung, Kräne, Aufzüge, Hebevorrichtungen, Strom, Wasser, Vervielfältigungen, Plotten etc.), soweit diese nicht eingegangen, kann in der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenProduktion von HVS anfallen. Reisezeit ist Arbeitszeit und wird zusätzlich erstattet.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme 3.1 Maßgebend sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise ab Werk, zuzüglich der Leistungen berechnetjeweiligen gesetzlichen Umsatz- steuer, soweit nicht anders lautend angegeben. Bei den vereinbarten Stundensätzen gilt eine regelmäßige Arbeitszeit jeweils montags bis frei- tags von 7–18 Uhr. Bei davor oder danach anfallender Arbeitszeit werden Zuschläge gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.
3.2 Bei Fehlern in der Anfrage (z. B. im Anfrageanschreiben, im Layout, in der Zeichnung, in der Skizze oder in der kundenseitig freigegebenen Planungszeichnung) sind wir berechtigt, etwaigen Mehraufwand nachzube- rechnen. Kommt es in der Auftragsabwicklung bzw. technischen Pla- nungsphase eines Auftrags zu Änderungen und/oder Anpassungen (z. B. Produkte, Sicherheitsschalter, Zaunverläufe, kundenseitige Änderungs- wünsche, Mehrfachänderungen des Layouts durch den Kunden, zusätzlich benötigte Stücklisten, Markierungen von Bauteilen, Ersatz- und Verschleiß- teile oder andere Dienstleistungen, die nicht Bestandteil vom Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istsind), die von dem Kunden veranlasst sind und zu höheren Planungsauf- wendungen führen, werden wir den Kunden über die dadurch entstehende Kostenabweichung unverzüglich informieren und diese in der Endrechnung fakturieren.
4.2 Bei werk- 3.3 Mangels besonderer Vereinbarung ist der vereinbarte Preis fällig mit Lieferung und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Soweit die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie Lieferung später als 30 Tage nach Vertragsabschluss aus Gründen er- folgt, die verbrauchten Teile der Kunde zu den zum Zeitpunkt vertreten hat, ist der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetvereinbarte Preis nach 30 Tagen ab Vertragsschluss fällig.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen 3.4 Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht den Zeitpunkt des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind Geldeingangs bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage uns bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangender vorbehaltlosen Gutschrift auf den von uns
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenwenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Die Preise verstehen sich "EXW ab Werk Linsengericht" (EXW INCOTERMS 2020), ohne Montage oder Aufstellung sowie ausschließlich Verpackung jedoch zzgl. ges. Mehrwertsteuer. Die Kosten der Erstellung von Exportpapieren, sowie anfallende Anmeldegebühren sind vom Besteller zu tragen. Bei abweichenden Lieferbedingungen trägt der Besteller sämtliche Kosten für die Verbringung an den Lieferort einschließlich Transport, Einfuhrversteuerung und dienstvertragliche –verzollung, etc. Die Zahlung erfolgt frei Zahlungsstelle innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Nur bei innerdeutschen Verträgen gewähren wir bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Dienst-, Service- sowie Kalibrierleistungen sind binnen 15 Tagen zu bezahlen.
2. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von ATLAS schriftlich anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Steht einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, ist abweichend auch eine Aufrechnung mit Rückzahlungsansprüchen zulässig.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4. Tritt der Besteller vor Versandbereitschaft der Lieferung oder vor Erbringung der Dienst-, Service- oder Kalibrierleistung unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann XXXXX unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises oder der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn einfordern. Erfolgt der Rücktritt nach Versandbereitschaft oder nach Beginn der Leistung, sind 35 % des Verkaufspreises oder der Vergütung zu zahlen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen (einschließlich etwaiger Einfuhrzölle und einschließlich solcher Zölle, die sich als Konsequenz aus dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ergeben) ist ATLAS berechtigt, den Preis für solche Leistungen anzupassen, die nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen.
6. Darüber hinaus unterliegen die von dem Besteller zu dem zahlenden Preise einer sofortigen Erhöhung, wenn ATLAS infolge staatlicher Maßnahmen oder Vorschriften, einschließlich u.a. solcher, die im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder Rahmen einer Untersuchung gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung Abschnitt 232 des US-amerikanischen Außenhandelsgesetzes (Trade Expansion Act) von 1962 (19 U.S.C. § 1862) vorgesehen sind, zusätzliche Zölle bzw. Abnahme der Leistungen berechnetZollgebühren oder Beschränkungen in Bezug auf die gemäß diesem Vertrag verkauften Produkte oder die Rohstoffe, soweit nicht die zur Herstellung solcher Produkte verwendet werden, auferlegt werden. In keinem Fall beinhalten die Preise Beträge, die ATLAS im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer Zusammenhang mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten dessen Abnahme beim Besteller auferlegt werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigenwie z.B. Steuern, einschließlich u.a. Bis zur Vorlage Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Verbrauchssteuern, Zöllen, Zollgebühren oder sonstiger Kosten, die ATLAS von einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird Regierungsbehörde auferlegt wurden – insoweit ist der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenvorstehende Abs. 4 anzuwenden.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Die angegebenen Preise sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem verstehen sich im Ange- bot aufgeführten Festpreis Zweifelsfalle, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderweitiger länderspezifischer Abgaben bei Auslandslieferungen, sowie exkl. der Kosten, für die bei uns üblichen Verpackung, sonstigen Versandspesen, Auslieferungskosten, Montagen, usw.. Etwaige Nebengebühren, öffentliche Abgaben oder ähnliches sind vom Besteller zu tragen, sofern nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir sind berechtigt, sofort Erstattung verauslagter Frachten und sonstiger Aufwendungen zu verlangen. Wir behalten uns das Recht, unsere Preise entsprechend zu erhöhen vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Währungsschwankungen eintreten und zwischen Vertragsabschluss und vorgesehener Lieferung mindestens vier Monate liegen. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Wir sind weiter berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages der Besteller Änderungen am Vertragsgegenstand wünscht und diese einen zusätzlichen Aufwand bewirken. Wir werden den zusätzlichen Aufwand dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Unsere Lieferungen sind laut Bestellvereinbarung oder gemäß Ziffer 4.2 Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Für Teillieferungen werden Teilrechnungen gestellt. Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug werden von uns Fälligkeits- und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften, sowie anwaltliche Mahnspesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Rechte werden hierdurch nicht berührt. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, werden alle sonstigen Forderungen sofort fällig, wenn nicht der Vertragspartner nachweist, dass er den Verzug nicht zu vertreten hat. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Werden Ratenzahlungen vereinbart, so wird bei Nichteinhaltung der Zahlung auch nur einer Rate, der gesamte noch offene Betrag fällig. Bei Ratenvereinbarungen sind Zinsen in Höhe unserer Bankzinsen vom fallenden Kapital zu bezahlen. Einzugskosten, Diskont- und Wechselspesen sowie Zinsen gehen stets zu Lasten des Käufers und sind sofort zur Zahlung fällig. Unsere Forderung ist erst an dem Tag erfüllt, an dem wir über den Gegenwert verfügen können, ohne mit Rückbelastungsansprüchen rechnen zu müssen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Stellung eines Antrags auf Zeit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekannt wird, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir können außerdem in diesem Fall Vorauszahlungen und Materi- albasis nach Beendigung Sicherheitsleistung verlangen. Das Gleiche gilt bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer vorausgegangen Lieferung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Vereinbarte Nachlässe werden nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Bei Materialeinlagerungen können Einlagerungsgebühren und Zinsen abgerechnet werden bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istes können Teilabrechnungen erfolgen.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Preise verstehen sich grundsätzlich ohne MwSt. Ist nichts anderes vereinbart, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Vertragshändlers von BLL, sofern sich diese nicht drei Monate vor Xxxxxxxxxxxx ändert. Diese Änderung der Preisliste ist zulässig, sofern nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der Kostenfaktoren eintritt, die Grundlage der Preiskalkulationen sind. BLL ist berechtigt, die Preisliste entsprechend dem Einfluss der angegebe- nen Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anzupassen. Das Recht, Preisanpassungen vorzunehmen gilt auch für den Fall, dass verbindliche Rahmenverträge mit vereinbarten Preisen abgeschlossen sind, nach einer Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages von 2 Jahren. Hat BLL Mietverträge oder sonstige Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Verträge über die Nutzung des Rechenzentrums abgeschlossen, gilt das Recht zur Preisanpassung entsprechend. BLL wird auf Verlangen des Kunden in diesem Fall die Kalkulation der preiserhöhenden Faktoren offenle- gen. Alle Preise gelten grundsätzlich und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ohne jegliche Nebenleis- tungen, insbesondere Installation, Customizing, Inbetriebsetzung, Schulung, Einweisungen, Support- leistungen, Transport und Verpackung sowie sonstige Aufwendungen im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Rahmen der Anwendung beim Kunden. Unsere Dienstleistungen bei Installationen und Materi- albasis Customizing sowie sonstige Anwendungsunterstützun- gen werden grundsätzlich nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetRegie abgerechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden wobei sich die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung Regiestundensätze nach unserer jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume gültigen Preisliste mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 aufgeführten Mengenrabatten ergeben. Rechnungen sind bei Erhalt sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzwDer Kunde hat im Falle eines Mangels ein Zurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangenvon 1,5 % pro Monat zu bezahlen. Im Verzugsfall sind alle gewährten Rabatte und sonstigen Nachlässe hinfällig. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder anerkannt oder tituliert sind. Vom Aufrechnungsverbot nicht erfasst werden Ersatzansprüche, die in einem vertraglichen Ge- genseitigkeitsverhältnis stehen. Stellt sich heraus, dass eine Spezifikation oder sonstige Leistungsbeschreibung nur mit unverhältnis- mäßigem Aufwand umsetzbar ist, so ist BLL im Falle einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigt, ein Zusatzangebot auf Grundlage der vertraglichen Preiskalkulation zu unterbreiten. Die entsprechende vertragliche Zusatzvereinbarung kommt auch zustande, sofern der Kunde dem Angebot nicht inner- halb angemessener Frist, spätestens innerhalb von 2 Wochen widerspricht und BLL die betreffende Spezifikation umgesetzt hat.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Der vom Kunden für die Serviceleistungen nach diesem Vertrag zu zahlende Preis wird als „Vertragspreis“ bezeichnet. Der Vertragspreis ist netto und dienstvertragliche Leistungen gilt exklusive ggf. anfallender indirekter Steuern (wie Vermögens-, Lizenz-, Umsatz-, Ge- brauchs-, Mehrwert- oder ähnliche Steu- ern) und/oder Zölle oder öffentliche oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit dem Vertrag. Der Kunde verpflichtet sich, Steuern, Zölle, öffentliche oder sonstige Abgaben bezüglich der Serviceleistungen, welche tatsächlich erbracht werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis be- zahlen oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit diese Siemens Energy zu er- statten. Die Preise verstehen sich exklu- sive Fracht, Verpackung, Versicherung und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetaller anderen zusätzlichen Gebühren (wie z.B. Lagerung, Inspektionen durch Dritte), soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart anderweitig schriftlich vereinbart.
3.2 Übernimmt Siemens Energy die Aufstel- lung, Montage, Installation, Inbetrieb- nahme oder einen Test der Lieferungen und Leistungen oder eines Teils der Liefe- rungen und Leistungen außerhalb von Sie- mens Energy-eigenen Räumlichkeiten („Leistungen vor Ort“), so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle mit den Vor-Ort-Leistungen verbundenen Ne- benkosten, wie Reisekosten oder Tagess- ätze, soweit nicht etwas anderes verein- bart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen 3.3 Sämtliche Zahlungen erfolgen ohne Abzug (z.B. Abzug von Quellensteuer) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ausstellung der Rechnung auf Zeit und Materi- albasis werden das von Siemens Energy genannte Bankkonto. Ist der Kunde aufgrund gesetzlicher Bestimmun- gen verpflichtet, einen Abzug vorzuneh- men, so erhöht sich die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie zu zahlende Summe derart, dass Siemens Energy ei- nen Nettobetrag in Höhe des Betrags ohne den Abzug erhält. Der Kunde legt Siemens Energy innerhalb eines angemessenen Zeitraumes entsprechende Nachweise der zuständigen Behörden vor, die verbrauchten Teile zu in Verbin- dung mit den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils Zahlungen stehen.
3.4 Unbeschadet sonstiger Rechte kann Sie- mens Energy die gesetzlichen Verzugszin- sen für Unternehmergeschäfte verlangen.
3.5 Jede Partei ist verpflichtet, alle im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenZusam- menhang mit diesem Vertrag stehenden Forderungen der jeweils anderen Partei ohne Aufrechnung, ein- schließlich Aufenthalts- und FahrtkostenGegenforderungen, werden zusätzlich berechnetAbzüge oder Einbehalte jeglicher Art zu zahlen, soweit nichts anderes schriftlich oder gesetzlich verlangt ist.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Service Agreement
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu 5.1 Haben sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von X. XXXXX, die X. XXXXX dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 Besteller auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetdessen Wunsch übersendet, soweit sofern sie dem Besteller nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart bereits bekannt ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis 5.2 Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise EXW Werk von X. XXXXX (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Zusätzliche Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll sowie Montage werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gesondert berechnet.
4.3 5.3 Alle sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.
5.4 Zahlungen sind mangels besonderer Vereinbarung 10 Tage nach Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug zu leisten. Bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn X. XXXXX den entsprechenden Zahlungseingang verzeichnen kann.
5.5 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist X. XXXXX berechtigt, Verzugszinsen in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die im Angebot genannten Preise Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.6 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für werk- X. XXXXX kosten- und dienstvertragliche Leistungen spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.
5.7 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf Zeit- dem gleichen Vertrag beruht und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monatenunbestritten, erstmals 4 Monate entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.8 Wird X. XXXXX nach dem Zustandekommen eines VertragesVertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung ist X. XXXXX berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichAblauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann X. XXXXX unbeschadet weiterer Rechte von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenGeltendmachung weiterer Rechte bleibt X. XXXXX unbenommen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwDie Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis ausgewiesenen Endbeträge sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung ermittelt und sind, falls nicht anderes ausdrücklich an- gegeben ist, als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auf- tragnehmer berechtigt, in Verhandlungen über neue Preisver- einbarung einzutreten. Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Sofern außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge. Alle Leistungen, auch Teilleistungen, sind – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist – innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erbringung bzw. Rechnungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Ver- tragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Leistungs- umfangsAuftrags- wertes zu leisten. Die Annahme von Wechseln und Schecks bedarf der vorherigen besonderen Vereinbarung. Verzugszinsen werden mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 per annum berechnet. Kann der Auftragnehmer aus einem anderen Rechts- grunde höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegen- forderungen berechtigt. Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Voraus- zahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltAuftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann ist der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu Das Honorar für Leistungen, die nicht nach einem Pauschalpreis abgerechnet werden, richtet sich nach dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Vertrag Vertrag vereinbarten und Materi- albasis nach Beendigung vom AN tatsächlich vereinbarungskonform geleisteten Zeitaufwand, der zu den jeweils vereinbarten Stunden- und Tagsätzen verrechnet wird. Es gilt ein Cap als vereinbart. Bei einem Cap ver- rechnet der AN für diese Leistungen den bei ihm tatsächlich entstandenen Aufwand entsprechend den vereinbarten Stunden- bzw. Abnahme Tagessätzen bis maximal zur Erreichung des Cap, auch wenn der Leistungen berechnet, soweit nicht tatsächliche Aufwand für die vollständige und vertragskonforme Erbringung höher ist. Der AN setzt im Angebot Zuge der Durchführung seiner Arbeiten sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Instrumente und Tools ein, um eine andere Rechnungsstellung kosteneffiziente Abwicklung seiner Arbeiten sicherzustellen. Die Abrechnung von Leistungen, für die ein Pauschalpreis vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung wurde, erfolgt nach dem jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetVertrag oder dessen Anhängen vereinbarten Zahlungsplan. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die Nicht nach einem im Angebot genannten Preise für werk- Vertrag vereinbarten Zahlungsplan abzurechnenden Leistungen wird der AN monatlich jeweils bis zum 10. jedes Folgemonats abrechnen. Für jede Honorarnote Leistungen betreffend, die später als ein Kalen- derjahr ab dem vereinbarten Rechnungslegungstermin in Rechnung gestellt werden, darf der AG ein Bearbeitungs- entgelt von 25 % des Preises, max. EUR 5.000 (netto) verrechnen. Die Rechnung ist mit entsprechender Projektreferenz, Bestellnummer oder Vertragsnummer auszuweisen und dienstvertragliche nach sämtlichen erbrachten Lieferungen und Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei MonatenEinzelpreisen aufzuschlüsseln. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro unter gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung muss den österreichischen Rechtsvorschriften entsprechen, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert das heißt es muss eine ord- nungsgemäße Rechnung im Sinne des § 11 UStG (§ 12 Abs. 1 UStG) vom AN an den AG gelegt werden. Auf Sämtliche Rechnungen sind vom AN ausschließlich über das Procure-to-Pay System (SAP Business Network) des AG elekt- ronisch zur Verfügung zu stellen. Für Rechnungen und deren Fälligkeit gilt, dass Leistungen nur nach Vorliegen eines geschriebenen Vertrages sowie einer Bestellung (SAP Purchase Order) und vereinbarungskonformer Erfüllung bzw. nach erfolgreicher Ab- nahme mit einem Zahlungsziel von dreißig (30) Tagen in Rechnung gestellt werden. Wird die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ausgeführt, ist der AG berechtigt, einen Skonto von 3 % in Abzug zu bringen. Der AG behält sich das Recht vor, Rechnungen, die den in der Vereinbarung genannten Anforderungen nicht ent- sprechen, zur Ergänzung bzw. Korrektur zu retournieren und für solche Rechnungen bis zur korrekten Wiedervor- lage den Ablauf der Zahlungsfrist zu stoppen und keine Zahlungen zu leisten. Verzugszinsen werden nur dann verrechnet, wenn der Zahlungsverzug auf grobem Verschulden des Auftraggebers zur Kündigung AG beruht. Der Verzugszinssatz beträgt 3% p.a. Sofern Leistungen nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise Aufwand abgerechnet werden, hat jeder Mitarbeiter des AN nach Anweisung vom AG Aufzeichnungen zu führen, aus denen hervorgeht, wann er wo und wie lange an welchem Teil eines Leistungsge- genstands gearbeitet hat. Diese Aufzeichnungen sind vom AN dem AG monatlich zu übermitteln und werden vom AG kontrolliert. Durch Bezahlung des vereinbarten Preises sind sämtliche Ansprüche des AN für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen die auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichGrund der Vereinbarung geschuldeten Leistung abgegolten. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls Spesen oder andere Auslagen welcher Art auch immer, mit Ausnahme der Auftragnehmer ausdrücklich im Verlaufe jeweiligen Vertrag vereinbarten Reisekosten, sind Teil des Pauschalpreises bzw. der Leistungserbrin- gung feststelltvereinbarten Stunden- oder Tagessätze und werden nicht gesondert abgegolten. Alle sich aus einer Vereinbarung ergebenden Abgaben- und Steuerschuldigkeiten werden – mit Ausnahme der Umsatzsteuer – vom AN getragen. Wird der AG für solche Abgaben- und Steuerschuldigkeiten in Anspruch ge- nommen, wird der AN den AG schad- und klaglos halten. Insbesondere ist der AG berechtigt, solche Beträge von zu zahlenden Entgelten auch für andere Vereinbarungen einzubehalten VERTRAGINFORMATIONSPFLICHTEN Die Vertragspartner werden den Vertragsgegenstand betreffende wichtige Informationen laufend austauschen. Der AN gestattet ausdrücklich während der Laufzeit einer Vereinbarung eine begleitende Qualitätskontrolle durch den AG. Für den Fall, dass im Zuge der Leistungserfüllung Umstände auftreten, die Mengenansätze überschritten eine ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages gefährden, ist der AN verpflichtet, den AG rechtzeitig darüber zu informieren. Sobald dem AN während der Leistungserfüllung für ein bestimmtes Detailproblem eine für die Zwecke des AG wesentlich bessere Lösung oder ein wesentlich besseres Produkt bekannt wird, hat er dies unaufgefordert dem AG bekanntzugeben. Sobald dem AN irgendwelche Umstände erkennbar werden, wird die eine vereinbarungsgemäße Erfüllung in Frage stellen könnten, hat er den Auftraggeber davon AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über diese Umstände zu informieren. Der AN hat dem AG unverzüglich nach bekannt werden von Gründen, welche zu einer Mehrleistung durch den AN führen werden bzw. könnten, mitzuteilen, welche Mehrleistungen notwendig sind, und welche zusätzlichen Kosten durch diese Mehrleistungen verursacht werden. Mehrleistungen werden nur dann vom AG abgegolten, wenn sie vom AN dem AG vorher nachweislich schriftlich bekannt gegeben und von diesem ausdrücklich genehmigt und schriftlich beauftragt wurden. Der AN verpflichtet sich bei drohendem Change of Control den AG möglichst frühzeitig darüber zu benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird Ein Change of Control stellt für den AG einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenbetroffenen Vereinbarung dar.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise. Die Preise beinhalten die Lieferung DAP sowie Verpackung, eine vom Lieferanten abzuschließende angemessene Transportversicherung und dienstvertragliche Leistungen alle sonstigen Kosten der Anlieferung, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beziehen sich sämtliche von uns verwendeten Incoterms auf die von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten INCOTERMS 2020.
3.2 Hat der Lieferant die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen und ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, so trägt der Lieferant alle erforderlichen Nebenkosten wie z.B. Reisekosten und Kosten für die Bereitstellung der Werkzeuge.
3.3 Rechnungen werden nur bearbeitet, wenn sie uns mit getrennter Post übersandt werden. Jede Bestellung ist gesondert zu dem fakturieren. Nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung sind auch Sammelrechnungen zulässig. In der Rechnung ist die in unserer Bestellung ausgewiesene Bestell- nummer, das Bestelldatum, die Lieferantennummer sowie unsere Artikelnummer deutlich hervorgehoben anzugeben.
3.4 Rechnungen sind in EUR auszustellen, Zahlungen werden ausschließlich in EUR geleistet. Zu der jeweiligen Bankverbindung hat uns der Lieferant die korrekte IBAN und den entsprechenden BIC sowie seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer mitzuteilen.
3.5 Zahlungen erfolgen durch Überweisung nach Abnahme der Lie- ferung und Zugang einer prüffähigen Rechnung sowie Über- gabe aller zum Lieferumfang gehörigen Unterlagen. Sofern dies vorher vereinbart wurde, ist auch eine Abrechnung im Ange- bot aufgeführten Festpreis Gutschriftenanzeigeverfahren durch uns gemäß den anwendbaren Steuergesetzen möglich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zahlen wir innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug.
3.6 Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns ganz oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit teilweise abzutreten oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen.
3.7 Aufrechnungs- und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht Zurückbehaltungsrechte stehen uns im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istgesetzlichen Umfang zu.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche 3.1. Für den Fall, dass SEC ein Auftrag ohne vorheriges schriftliches Angebot des Kunden erteilt wird, oder von SEC Leistungen werden zu dem durchgeführt werden, welche nicht ausdrücklich im Ange- bot aufgeführten Festpreis Auftrag des Kunden enthalten waren, kann SEC jenes Entgelt geltend machen, das ihrer gültigen Preisliste oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit ihrem üblichen Entgelt entspricht.
3.2. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager und Materi- albasis exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge (Bruttopreis).
3.3. Soweit keine Standardverpackung vorgesehen ist, verstehen sich die Preise für die unverpackte Ware. Gegebenenfalls erforderliche Verpackung wird nach Beendigung tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
3.4. Insoweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ist, ist SEC berechtigt, einen höheren als den vereinbarten Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten, nach Abschluss des Vertrages ändern.
3.5. Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart ist, werden bei Verkauf, Lieferung und Montage der vertragsgegenständlichen Xxxxxxx 00 % des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung bzw. Abnahme Montage sowie nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzüge, welcher Art auch immer, zur Zahlung fällig.
3.6. Insoweit die Überlassung von Alarm- und Videoüberwachungsanlagen vertragsgegenständlich ist, erfolgt die Abrechnung monatlich im Vorhinein. Sämtliche dem Kunden von SEC in Rechnung gestellten Forderungen sind laut entsprechenden Zahlungs- bedingungen fällig. Sofern der Leistungen berechnetKunde gegenüber seiner kontoführenden Bank keine Einzugsermächtigung zugunsten von SEC erteilt hat, ist SEC berechtigt, dem Kunden die anfallenden Überweisungsspesen anzulasten. Der Kunde ist mit der Wertsicherung des Mietzinses einverstanden. Die Wertsicherung richtet sich nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2000 oder dem an seine Stelle tretenden Folgeindex. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsabschlusses. Die Wertsicherung kann auch nachträglich geltend gemacht werden. Aus der Nichtgeltendmachung der Wertsicherung für einzelne Monate ist keinesfalls ein Verzicht von SEC auf die Geltendmachung der Wertsicherung an sich abzuleiten.
3.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird vereinbart, dass SEC auf den fälligen Rechnungsbetrag, berechnet ab Verzug, bei Verbrauchern Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über den Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank oder dem an seine Stelle tretenden Zinssatz und bei Unternehmern 8,5 % p.a. über den Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank oder einem an seine Stelle tretenden Zinssatz verrechnen kann. SEC behält sich die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens vor. Jedenfalls ist in diesem Fall der Kunde zum Ersatz der Mahnspesen, sowie sämtlicher Kosten, insbesondere vorprozessualer Kosten eines Gläubigerschutzverbandes, Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istsie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, verpflichtet.
4.2 Bei werk- 3.8. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden zuerst auf Einbringungskosten (gerichtliche und dienstvertraglichen Leistungen außergerichtliche), dann auf Zeit Verzugszinsen und Materi- albasis schließlich auf sonstige unberichtigt aushaftende Forderungen angerechnet. Eingehende Zahlungen werden darüber hinaus zuerst auf die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetälteste offene Forderung angerechnet. Sonstige LeistungenDie Rechte von Verbrauchern gemäß § 6 Abs 1 Z 6 bis Z 8 KSchG bleiben, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkostensoweit anwendbar, werden zusätzlich berechnetdavon unberührt.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer 3.9. Ist der Kunde mit einer Frist aus dem Vertragsverhältnis oder einer aus sonstigen Gründen bestehenden Zahlungspflicht gegenüber SEC in Verzug, ist SEC unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Kunden einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren ist SEC in diesem Fall berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Kunden von drei Monatenseiner Leistungspflicht entbindet. XXX ist darüber hinaus in diesem Fall bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenvom Vertrag zurück zu treten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, rein netto, zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer, welche in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
3.2 Soweit die Lieferung an einen anderen Ort als unserem Sitz vereinbart ist, trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Transportkosten, einschließlich der Kosten der von uns üblicherweise verwendeten Verpackung oder der vom Besteller gewünschten Verpackung. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung ungehinderten Bahn-, Straßen- und dienstvertragliche Leistungen Schiffverkehrs auf den in Betracht kommenden Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers. Sonderverpackungen werden gesondert berechnet.
3.3 Sollten gesetzliche Entsorgungskosten erhoben werden, sind diese gesondert zuzüglich der vereinbarten Preise an uns zu zahlen.
3.4 Die Preise gelten jeweils nur für die vertraglich vereinbarte Menge und Ausführung. Werden vom Besteller Änderungen gewünscht, die einen höheren Aufwand erfordern, als nach dem Vertrag zugrunde gelegt, so bleibt eine angemessene Änderung der Preise vorbehalten.
3.5 Wir behalten uns das Recht vor, wenn sich nach Abschluss des Vertrages unvorhersehbar unsere Kosten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen, insbesondere Rohstoffpreissteigerungen oder Energiekostensteigerungen, erhöhen, unsere Preise um das Maß der dadurch eingetretenen Kostensteigerung anzupassen. Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Ange- bot aufgeführten Festpreis Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Ändern sich unsere Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises, steht Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Das gleiche Recht steht Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
3.6 Unsere Preise für die Bearbeitung, insbesondere Beschichtung von Teilen, die uns durch den Besteller oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit dessen Veranlassung von Dritten beigestellt werden, verstehen sich für angelieferte Materialien, die ohne weiteren Aufwand von uns bearbeitet, insbesondere beschichtet werden können. Sollte vor dem Beschichten eine Behandlung der Materialien erforderlich werden, wie z. B. das Entfernen von Verunreinigungen oder altem Beschichtungsmaterial, sind wir berechtigt, für diese Arbeiten angemessene Zuschläge zu berechnen.
3.7 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind bei einer Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss verbindlich. Bei einem späteren Liefertermin sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse ändern, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoffpreise und Materi- albasis nach Beendigung der Lohn- oder Transportkosten oder unserer Bezugspreise eintritt. Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Ändern sich unsere Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises, steht Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Das gleiche Recht steht Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
3.8 Besondere Verpackungswünsche des Bestellers sind uns spätestens vier Wochen vor dem Ablieferungs- bzw. Abnahme Verladetermin schriftlich mitzuteilen.
3.9 Die in der Leistungen berechnetRechnung ausdrücklich als Leihverpackung kenntlich gemachten Paletten, soweit Behälter oder dergleichen sind in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand frachtfrei zurückzugeben.
3.10 Auf besonderen schriftlich geäußerten Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten veranlassen wir die Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken.
3.11 Sofern durch unser Angebot oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung keine anderweitige Regelung bestimmt worden ist, sind die Zahlungen mit Rechnungserhalt fällig und zahlbar rein netto Kasse. Soweit eine Skontovereinbarung besteht gilt: Teilzahlungen sind nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart skontierfähig. Gesondert berechnete Fracht- und Verpackungskosten sind nicht skontierfähig. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlungsmittel und schließen einen Skontoabzug aus.
3.12 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren.
3.13 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) frei Zahlstelle zu leisten und sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.2 3.14 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, oder sie in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehen. Dem Besteller steht nur wegen festgestellter, unbestrittener von uns anerkannter, oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehender Gegenansprüche ein Zurückbehaltungsrecht zu. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gutschriften werden ausdrücklich zum Zwecke der Verrechnung erteilt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
3.15 Bei werk- Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wird beim Besteller fruchtlos gepfändet oder gerät der Besteller in den Vermögensverfall, so sind wir berechtigt, unter Anrechnung der gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir nach Belieferung des Bestellers berechtigt, dessen Lager zu besichtigen und dienstvertraglichen Leistungen unter Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum stehende Waren ohne Rücksicht auf Zeit entgegenstehende frühere Vereinbarungen bis zur Barzahlung oder Sicherheitsleistung vorläufig sicherzustellen. Transport- und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt Unterstellungskosten trägt der Leistung jeweils Besteller.
3.16 Unabhängig von im Angebot genannten Preisen berechnetEinzelfall gesondert getroffener Zahlungsvereinbarungen werden unsere Forderungen sofort fällig, wenn in der Person des Bestellers Umstände eintreten, die ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht mehr zumutbar machen. Sonstige LeistungenDieses ist der Fall bei begründeten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, ein- schließlich Aufenthalts- insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck- und FahrtkostenWechselprotesten oder Zahlungsverzug, werden zusätzlich berechnetwenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch des Lieferanten auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, Erfüllung Zug um Zug oder die Bestellung weiterer Sicherheiten zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistung nach unserer Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.
4.3 Die 3.17 Soweit wir berechtigt Teillieferungen und Teilleistungen vornehmen, sind diese mit Erbringung der jeweiligen Teilleistungen zu vergüten.
3.18 Kommt der Besteller mit einer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf anders lautende Vereinbarungen sofort fällig. Der Besteller darf die in unserem Allein-und Miteigentum stehenden Sachen dann nicht mehr veräußern und hat sie auf Verlangen an uns herauszugeben. Desweiteren darf der Besteller dann auch die an uns im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts abgetretenen Forderungen nicht mehr einziehen, sondern hat dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung an uns unverzüglich anzuzeigen.
3.19 Wenn wir im Falle des Verzuges des Bestellers mit der Bezahlung einer Forderung berechtigt sind, von dem Auftragneh- mer Vertrag zurückzutreten, sind wir auch berechtigt, von sämtlichen noch nicht ausgeführten weiteren Verträgen zurückzutreten. Darüber hinaus sind wir im Fall des Verzuges des Bestellers mit der Bezahlung einer Frist Forderung berechtigt, bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen die Erfüllung sämtlicher weiterer Verträge zurück zu halten. Der Besteller kann dieses Zurückbehaltungsrecht durch Gestellung einer selbstschuldnerischen und unbefristeten Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstitutes in Höhe sämtlicher ausstehender Forderungen abwenden. Die Geltendmachung von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenSchadensersatzansprüchen durch uns bleibt uns vorbehalten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt3.20 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass wir gegenüber Forderungen des Bestellers die Mengenansätze überschritten werdenAufrechnung erklären können, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird auch wenn die Fälligkeitstermine der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitengegenseitigen Forderungen verschieden sind.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Die Kosten für Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden (zB Verpackung, Transportkosten, Transportversi- cherung, Abwicklungspauschale) sowie alle Steuern, Gebühren und dienstvertragliche Leistungen werden Abgaben (Umsatz- steuer, ARA, Urheberrechtsabgaben etc) wer- den gesondert in Rechnung gestellt. Falls die Abgabenbehörden nachträglich weitere Steu- ern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istLasten des Auftraggebers.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 3.2 Die im Angebot genannten Preise für werk- Vertrag angegebenen Personentage sowie Material- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei MonatenZeitangaben sind, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrageswenn nichts anderes vereinbart wurde, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichunverbindli- che Richtwerte. Die einer Schätzung einem solchen Richtwert zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangsLeistungsum- fanges. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe Laufe der Leistungserbrin- gung Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze Men- genansätze um mindestens 5 % überschritten werden, wird er der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftrag- geber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer in Kenntnis setzen und die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenMate- rial- und Zeitangaben sowie die Personentage und den damit einhergehenden Preis anpas- sen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird 3.3 Falls nicht anders vereinbart, sind Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Leistungen beauftragten Per- sonen vom Auftraggeber zu tragen, sofern die Arbeiten nicht am Standort des Auftragneh- mers ausgeführt werden.
3.4 Im Falle von Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer nach mindestens einjähriger Vertragsdauer berechtigt, bei einer nach Ver- tragsabschluss eintretenden Steigerung von Lohn- und/oder Materialkosten, sowie sonsti- ger Kosten und Abgaben, die Preise - um bis zu 5% jährlich - entsprechend zu erhöhen und dem zur Zeit Auftraggeber ab dem, auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten.
3.5 Sofern die Vertragspartnern von der Leistung Anwen- dung der Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ausgehen, bestätigen die Ver- tragspartner zu wissen, dass die Anwendung der Steuerbefreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG von bestimmten sowohl vom Auf- tragnehmer als auch vom Auftraggeber zu er- füllenden Voraussetzungen abhängt und ver- einbaren wie folgt:
a) Der Auftraggeber erklärt hiermit, dass er nach der bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums Rechtslage (und ihrer Aus- legung) hinsichtlich der Umsatzsteuersatz geändertvom Auftrag- nehmer an ihn erbrachten sonstigen Leistungen die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefrei- ungsbestimmung erfüllt.
b) Erweist sich die vom Auftraggeber abgegebene Erklärung als unrichtig, dann ist der Auftragnehmer berechtigt zusätzlich zu den vereinbarten Ent- gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartgesetzliche Umsatzsteuer zu verrechnen.
4.6 c) Wird die vom Auftraggeber abgege- bene Erklärung während der Laufzeit der Verträge aus einem anderen Grund als einer Änderung des Steu- errechts (nicht nur gesetzliche Ände- rungen, sondern auch Änderungen in der Anwendung und Auslegung) un- richtig, dann ist der Auftragnehmer berechtigt zusätzlich zu den verein- barten Entgelten die gesetzliche Um- satzsteuer zu verrechnen.
d) Kommt es während der Laufzeit der Verträge zu einer Änderung des Steuerrechts (nicht nur gesetzliche Änderungen, sondern auch allenfalls rückwirkende Änderungen in der An- wendung und Auslegung), dann ist der Auftragnehmer berechtigt zusätz- lich zu den vereinbarten Entgelten die gesetzliche Umsatzsteuer zu ver- rechnen. Der Auftraggeber ist aller- dings in einem solchen Fall berech- tigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen (a Kündigung).
e) Die Vertragsparteien sichern aber gegenseitig zu, dass sie sich bemü- hen werden im Rahmen der gesetzli- chen Möglichkeiten einen Zustand herzustellen, der weiterhin eine An- wendung der Steuerbefreiungsbe- stimmung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG (oder einer allfälligen Nachfolgebe- stimmung) ermöglicht.
3.6 Die Rechnungslegung erfolgt mit Leistungser- bringung. Die Rechnungen sind bei nach Erhalt ohne Abzug und spesenfrei fällig. Ist 30 Tage bzwÜberschrei- tet der Auftraggeber die Zahlungsfristen, so werden ab Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung verrechnet.
3.7 Der Auftragnehmer stellt Rechnungen nach eigener Xxxx in Papierform oder elektronisch aus. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen aus- drücklich einverstanden.
3.8 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungster- mine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zah- lungstermine berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und/oder nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangenSetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit ver- bundenen Kosten, zum Beispiel Mahn- und Rechtsanwaltskosten, sowie ein allfälliger Ge- winnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.9 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftrag- geber nur wegen Gegenforderungen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder Auftrag als gesondertes Vertragsver- hältnis.
3.10 Der Auftragnehmer Verzugszinsen ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Si- cherheit auszuführen, wenn Gründe vorliegen, die die Erfüllung eines Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber als gefährdet erscheinen lassen.
3.11 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbar- ten Preises (samt Zinsen und Kosten) bleiben Lieferungen im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt in gesetz- licher Höhe verlangendieser Zeit die Ge- fahr und hat für die ordnungsgemäße Instand- haltung auf eigene Kosten zu sorgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem 3.1 Soweit im Ange- bot aufgeführten Festpreis Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Euro. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar Ab Werk (EXW INCOTERMS 2020 beziehungsweise in der jeweils aktuellen Fassung), ausschließlich Verpackung, zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf der Vereinbarung in Schrift- oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzwTextform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Ta- gen (bei Lohnfertigungsaufträgen (Ziff. Abnahme 10) innerhalb von 14 Tagen) ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Leistungen berechnetvorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges, soweit gegenüber Kaufleuten darüber hinaus seit Fälligkeit (§ 353 HGB), zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch MSG ist nicht ausgeschlossen.
3.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union ist MSG berechtigt, vom Kunden die Stellung eines durch ein Kreditinstitut mit Sitz innerhalb der Europäischen Union bestätigten unwiderruflichen Akkreditivs zu Gunsten von MSG zu verlangen. MSG ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtung zu verweigern, bis der Kunde seiner Verpflichtung zur Gestellung des Akkreditivs im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart Sinne des vorstehenden Satzes 1 nachgekommen ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden 3.5 In Falle gesetzlich zulässiger oder vertraglich vereinbarter Abschlags- oder Ratenzahlungen kann MSG vom Vertrag zurücktreten oder vom Kunden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie Zahlung des gesamten, offenen Kaufpreises einschließlich sämtlicher etwaig aufgelaufener Verzugszinsen verlangen, wenn der Kunde • für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des Abschlags oder der Rate in Verzug ist oder • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung eines Abschlags oder einer Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der den Abschlag oder die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetRate für zwei fällige Termine er- reicht.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten3.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber MSG nur insoweit zu, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertragesals sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt der Kunde berechtigt, geändert werden. Auf das Recht einen unter Berücksichtigung des Auftraggebers Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bis zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenBeseitigung des Mangels zurückzubehalten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 7.1. Der in der Bestellung ausge- wiesene oder der zwischen den Vertrags- parteien vereinbarte Preis ist ein Fest- preis und dienstvertragliche ist als solcher verbindlich, so- fern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Preisan- passungsklauseln; diese gelten nur bei einer ausdrücklich schriftlichen Ver- einbarung. In dem Preis sind gemäß der Ziffer 6.5. auch die Kosten für den Transport und die damit einhergehenden Nebenkosten, insbesondere Kosten der Verpackung und der Transportversicherung sowie die Kosten für das Material- prüfungsverfahren und die Erstellung von Werkszeugnissen enthalten. Bei in- ländischen Lieferanten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in dem Festpreis nicht ent- halten, sie ist gesondert auszuweisen.
7.2. Bei Preisstellung der Lieferung ab Werk des Lieferanten hat der Lieferant die Lieferung zu den günstigsten Kosten zu versenden, soweit Kritzner keine be- sondere Beförderungsart vorgeschrieben hat. Die durch eine Abweichung von den einzuhalten den Versandvorschriften even- tuell bedingten Mehrkosten hat der Lieferant zu tragen.
7.3. Ansprüche aufgrund zusätzlicher Lieferungen oder Leistungen entstehen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung über die Erbringung zusätzlicher Liefe- rungen oder Leistungen und deren Vergü- tung; anderenfalls sind über den Festpreis hinausgehende Nachforderungen des Lieferanten ausgeschlossen.
7.4. Mangels einer anderweitigen ver- traglichen Vereinbarung werden durch Kritzner keine Vergütungen für Vorstel- lungen, Präsentationen, Verhandlungen, Ausarbeitung von Angeboten und Projekten gewährt.
7.5. Der Lieferant ist verpflichtet, für jede Bestellung eine gesonderte Rechnung nach Maßgabe der Ziffer 7.6. zu dem erstellen.
7.6. Rechnungen des Lieferanten werden durch Kritzner erst dann bearbeitet, wenn die Rechnungen – entsprechend der Vorgaben der Bestellung – die ausge- wiesene Bestellnummer und das aus- gewiesene Bestellkennzeichen, sowie die mit der Bestellung vereinbarten Angaben oder Unterlagen (z.B. Erfüllungsprotokolle, Materialtestate, Materialprüfungs- und Messprotokolle, Werkszeugnisse und Qualitätszertifikate) enthalten und auf den richtigen Rechnungsempfänger ausgestellt sind. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen erfolgt ein Ausgleich der Rechnung zudem erst dann, wenn der Lieferant die Herkunft des Liefergegenstandes im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Sinne einer in- nergemeinschaftlichen Lieferung durch hierfür geeignete und Materi- albasis nach Beendigung bzwanerkannte Testate sowie durch Übergabe dieser Testate an Kritzner nachgewiesen hat. Abnahme Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Leistungen berechnetLieferant verantwortlich, soweit er nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart istnachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
4.2 7.7. Die Zahlung des Kaufpreises wird, sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, 30 Tage nach vollständiger Übergabe des Liefergegenstandes, dem Erhalt einer prüffähigen Rechnung und aller vertraglich geforderten Unterlagen gemäß der Ziffer 7.6. fällig. Bei werk- Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung, gerechnet ab der Übergabe des Liefergegenstandes und dienstvertraglichen Leistungen aller ver- traglich geforderten Unterlagen, gewährt der Lieferant Kritzner ein Skonto in Höhe von 3 % des vereinbarten Entgeltes. Kritzner kommt mit der Zahlung des ver- einbarten Entgeltes nur in Verzug, wenn Kritzner auf Zeit eine Mahnung des Lieferan- ten nicht zahlt, die nach Fälligkeit des ver- einbarten Entgeltes erfolgt.
7.8. Bei Teillieferungen oder Teil- leistungen wird die Zahlung in Ermange- lung eineranderweitigen vertraglichen Vereinbarung erst mit der letzten Lieferung fällig. Dies gilt nicht bei Sukzes- sivlieferverträgen. Die Ziffer 7.6. gilt entsprechend.
7.9. Die Zahlung erfolgt per Überwei- sung. Hierzu hat der Lieferant eine ent- sprechende Bankverbindung an Kritzner zu übermitteln.
7.10. Die Begleichung der Rechnung durch Kritzner bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Mängelan- sprüchen und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten schließt eine spätere Mängelrüge nicht aus.
7.11. Zahlungen von Kritzner erfolgen unter dem Vorbehalt einer ordnungs- gemäßen Vertragserfüllung sowie die verbrauchten Teile einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung durch den Lieferanten. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht Kritzner ein Zurückbehaltungsrecht in einem angemessenen Verhältnis zu den zum Zeitpunkt Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnetNacherfüllung zu. Sonstige LeistungenKritzner steht auch dann ein Zurückbehaltungs- recht für das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten zu, ein- schließlich Aufenthalts- wenn Mängel bei einer früheren und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetdurch Kritzner bereits beglichenen Lieferung des Lieferanten festgestellt werden.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- 7.12. Kritzner stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei MonatenZurückbehaltungs- rechte in vollem Umfang zu. Kritzner ist berechtigt, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht sämtliche Ansprüche aus der vertraglichen Vereinbarung ohne Einwil- ligung des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenLieferanten abzutreten.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 1. Die Preise verstehen sich "CPT" (CPT INCOTERMS 2020), ohne Montage oder Aufstellung sowie ausschließlich Verpackung jedoch zzgl. ges. Mehrwertsteuer. Die Kosten der Erstellung von Exportpapieren, sowie anfallende Anmeldegebühren sind vom Besteller zu tragen. Bei abweichenden Lieferbedingungen trägt der Besteller sämtliche Kosten für die Verbringung an den Lieferort einschließlich Transport, Einfuhrversteuerung und dienstvertragliche Leistungen werden –verzollung, etc. Die Zahlung erfolgt frei Zahlungsstelle innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Dienst-, Service- sowie Kalibrierleistungen sind binnen 15 Tagen zu bezahlen.
2. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von AMETEK schriftlich anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
3. Tritt der Besteller vor Versandbereitschaft der Lieferung oder vor Erbringung der Dienst-, Service- oder Kalibrierleistung unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann AMETEK unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises oder der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn einfordern. Erfolgt der Rücktritt nach Versandbereitschaft oder nach Beginn der Leistung, sind 35 % des Verkaufspreises oder der Vergütung zu zahlen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. AMETEK behält sich zu jedem Zeitpunkt vor der Lieferung der Produkte das Recht vor, den Preis der Produkte durch Mitteilung an den Besteller nach billigem Ermessen zu erhöhen, um eine Erhöhung der für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten für die Produkte widerzuspiegeln, die (i) auf eine Änderung der Liefertermine oder (ii) externe Faktoren außerhalb der Kontrolle von AMETEK zurückzuführen sind (wie z.B. Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Einfuhrzöllen (ausschließlich etwaiger Strafzölle), erheblicher Anstieg der Materialkosten oder anderer Herstellungskosten). Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. AMETEK wird den Preis gleichermaßen reduzieren, wenn externe Kosten (wie z.B. Zölle) sich reduzieren oder wegfallen.
5. Darüber hinaus behält sich AMETEK bei Vorliegen der Voraussetzungen nach vorstehendem Abs. 4 das Recht vor, den Preis der Produkte nach billigem Ermessen zu erhöhen, wenn AMETEK infolge staatlicher Maßnahmen oder Vorschriften, einschließlich u.a. solcher, die im Ange- bot aufgeführten Festpreis Rahmen einer Untersuchung gemäß Abschnitt 232 des US- amerikanischen Außenhandelsgesetzes (Trade Expansion Act) von 1962 (19 U.S.C. § 1862) oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung Abschnitt 301 des US-amerikanischen Handelsgesetzes (Trade Act) von 1974 (19 U.S.C. §2411) vorgesehen sind, zusätzliche Zölle bzw. Abnahme der Leistungen berechnetZollgebühren oder Beschränkungen in Bezug auf die gemäß diesem Vertrag verkauften Produkte oder die Rohstoffe, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten Herstellung solcher Produkte verwendet werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenauferlegt werden.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- Preise bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem behalten auch im Ange- bot aufgeführten Festpreis Falle von während der Vertragsabwicklung eintretenden Erhöhungen der Kalkulationselemente, z.B. bei Materialkosten- und Lohnsteigerungen, ihre Gültigkeit. Die vereinbarten Preise schließen als Endpreise sämtliche vom Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Lieferung oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit Leistung gegebenenfalls zu erbringenden Nebenleistungen sowie evtl. Nebenkosten und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetdie Kosten aller für eine fachgerechte Ausführung und einwandfreie Funktion eines Liefergegenstandes erforderlichen Teile, die, auch soweit nicht sie im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und/oder der Bestellung nicht gesondert aufgeführt sind, in jedem Falle zum Lieferumfang gehören, ein. Die Preise gelten frei Betriebsstätte des Auftraggebers bzw. dem vom Auftraggeber angegebenen Bestimmungsort einschließlich aller Prüf- und dienstvertraglichen Abnahmekosten, etwaiger Verpackung, etwaiger Transportversicherung sowie der Kosten für Abladen und Transport auf der Baustelle. Werden Leistungen auf Zeit des Auftragnehmers vom Auftraggeber zum Stundensatz vergeben, so bedürfen Leistungsnachweise (Stundenzettel) der Gegenzeichnung durch das damit beauftragte Personal des Auftraggebers. Die Leistungsnach- weise sind den Rechnungen beizufügen. Versandanzeigen sind unverzüglich bei Abfertigung einer Sendung in zweifacher Ausfertigung zuzustellen. In den Ver- sandpapieren sowie in der Auftragsbestätigung und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten der Rechnung sind Bestelldatum, Bestellnummer mit zugehöriger Positionsnummer, Kommissionsnummer sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt Material- nummer des Auftraggebers anzugeben. Den Rechnungen sind Lieferscheine beizufügen, aus denen bei Speditionsaufträgen die durch das beauftragte Personal des Auftraggebers quittierten Ankunfts- und Abfahrtszeiten ersichtlich sind. Der Auftraggeber erfüllt gegen schriftliche Rechnung, die ihm nach erfolgter Lieferung oder Leistung, aber nicht zugleich mit dieser, für jede Bestellung gesondert unter Angabe des Bestelldatums und der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige LeistungenBestellnummer einzureichen ist, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
4.3 Die im Angebot genannten Preise für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate innerhalb eines Monats nach dem Zustandekommen eines Vertragesauf die Lieferung folgenden Monatsersten, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichRechnungseingang vorausgesetzt, mit 3 % Skonto, oder innerhalb von 60 Tagen netto in Zahlungsmitteln seiner Xxxx. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er Abtretung von gegen den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird bestehenden Forderungen sowie der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenEinzug durch Dritte sind ausgeschlossen.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- 2.1 Alle Preisangaben in Veröffentlichungen der MST Electronics sind freibleibend. Die Preise verstehen sich netto und dienstvertragliche Leistungen werden zu dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme gelten zuzüglich der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Zölle sowie Transport- und Verpackungskosten, wobei diese je nach Versandart und Aufwand berechnet und dem Kunden in Rech- nung gestellt werden. In den Rechnungen werden neben dem Nettopreis die ergänzenden Leistungen ausgewiesen: Versandkosten, Verpackungskosten, ggf. anfallende Versicherungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstel- lung gültige Mehrwertsteuer und die entsprechend vereinbarte Liefer- sowie Zahlungsbedingung.
2.2 MST Electronics behält sich das Recht zur Preiserhöhung bei Rechnungsstellung im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnetFalle der Erhöhung der Be- schaffungskosten (erhöhte Transportkosten) oder Wechselkursschwankungen ausdrücklich vor.
4.3 2.3 Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse sofern nicht anders verhandelt und von MST Electronics schriftlich bestätigt. Bei Lieferung gegen offene Rechnung sind diese fällig ohne Abzug, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- datum, sofern nicht anders vereinbart. Skontoabzüge bei verkürzten Zahlungsfristen bedürfen der vorherigen Vereinba- rung sowie schriftlicher Bestätigung durch MST Electronics. Die im Angebot genannten Preise Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der volle Betrag unbelastet von irgendwelchen Ansprüchen des Kunden oder Dritter für werk- und dienstvertragliche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers MST Electronics zur Kündigung nach Ziffer 11 wird hingewiesenfreien Verfügung steht.
4.4 2.4 Der Kunde gerät, sofern nicht anders angegeben, nach Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles in sofortigen Verzug. MST Electronics berechnet während des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8% jeweils über dem von der Europä- ischen Zentralbank bekannt gegebenen Basis-Zinssatz. Die Geltendmachung weitergehender Rechte wird ausdrücklich vorbehalten. Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichFalle des Verzuges ist MST Electronics dazu berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern bzw. Zurückbehaltungsrechte auszuüben. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet MST Electronics nicht.
2.5 Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung Aufrechnung von Zahlungsansprüchen des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststelltKäufers mit Forderungen von MST Electronics ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung es sich bei der Forderung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreitenKunden um von MST Electronics unbestrittene oder rechtskräftig fest- gestellte Forderungen handelt.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit 2.6 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändertKäufer nur zu, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbartsoweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.
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Preise und Zahlungsbedingungen. 4.1 Werk- und dienstvertragliche Leistungen werden zu 5.1 Haben sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von X. XXXXX, die X. XXXXX dem im Ange- bot aufgeführten Festpreis oder gemäß Ziffer 4.2 Besteller auf Zeit und Materi- albasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnetdessen Wunsch übersendet, soweit sofern sie dem Besteller nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung vereinbart bereits bekannt ist.
4.2 Bei werk- und dienstvertraglichen Leistungen auf Zeit und Materi- albasis 5.2 Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise EXW Werk von X. XXXXX (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Zusätzliche Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll sowie Montage werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils im Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, ein- schließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich gesondert berechnet.
4.3 5.3 Alle sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.
5.4 Zahlungen sind mangels besonderer Vereinbarung 10 Tage nach Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug zu leisten. Bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn X. XXXXX den entsprechenden Zahlungseingang verzeichnen kann.
5.5 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist X. XXXXX berechtigt, Verzugszinsen in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die im Angebot genannten Preise Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.6 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für werk- X. XXXXX kosten- und dienstvertragliche Leistungen spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.
5.7 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf Zeit- dem gleichen Vertrag beruht und Materialbasis können von dem Auftragneh- mer mit einer Frist von drei Monatenunbestritten, erstmals 4 Monate entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.8 Wird X. XXXXX nach dem Zustandekommen eines VertragesVertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, geändert werden. Auf das Recht des Auftraggebers zur Kündigung ist X. XXXXX berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ziffer 11 wird hingewiesen.
4.4 Im Angebot angegebene Schätzpreise für werk- und dienstvertrag- liche Leistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlichAblauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann X. XXXXX unbeschadet weiterer Rechte von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungs- umfangs. Falls der Auftragnehmer im Verlaufe der Leistungserbrin- gung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird er den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
4.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertrags- zeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetz- licher Höhe verlangen.Geltendmachung weiterer Rechte bleibt
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