Common use of Preise und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb), General Terms and Conditions, General Terms and Conditions (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen Die Preise gelten freibleibend in Euro. Sie schließen Kosten für FCA-Lieferungen Versendungsort (siehe Angaben im Angebot/der Auftragsbestätigung), gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Porto nicht ein. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags für uns nicht vorhersehbare Lohn- oder Materialkostenerhöhungen eintreten, so behalten wir uns vor, unsere Preise ohne Berechnung zusätzlichen Gewinns entsprechend anzupassen. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet den Aufpreis zu den banküblichen Zinsen zu zahlen, mindestens jedoch mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB Absatz 2 BGB. Dasselbe gilt im Falle der verspäteten Akzepthergabe. Sämtliche durch verspätete Zahlungen verursachte Kosten wie Mahnspesen, Anwaltskosten und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel müssen diskont- und rediskontfähig sein und werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind in voller Höhe zu bezahlenwir nach unserer Xxxx zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. Skontoabzüge sind Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur möglichberechtigt, wenn diese vereinbart wurden die Gegenansprüche rechtskräftig festgelegt oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen unstreitig sind. Zu den Preisen kommt Sofern sich die Mehrwertsteuer in Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oderKalkulation ändert, falls behalten wir die Versendung im eigenen Namen vornehmenuns Preisanpassungen vor. Beauftragt uns der Besteller, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel Ware zu einem festen Termin anzuliefern und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und ist dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protestnicht bereit, können diese Ware abzunehmen, setzen wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenihm eine angemessene Nachfrist. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, Danach sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen die Ware auf Kosten des Bestellers in einem Lagerhaus zu lagern und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach den Warenwert in vollem Umfang zu berechnen. Die auf unseren Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer berechnen wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden, gesetzlich festgelegten Höhe gemäß § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen12 Abs. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.1 UStG.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen 3.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind in voller Höhe zu bezahlenbindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdennicht gesondert ausgewiesen ist. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 3.2 Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, schließt der Gesamtbetrag sofort fälligPreis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage und Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung und Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen zurück zu nehmen. 3.3 Soweit vereinbart ist, dass Verpackungskosten gesondert vergütet werden, sind sie uns bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung gutzuschreiben, sofern sie nicht bereits durch uns in Rechnung gestellt wurden. 3.4 Die Rechnung ist nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert und unter Angabe unserer Bestellnummer, Artikelbezeichnung und Artikelnummer zu erteilen. Sollten eine oder mehrere dieser Vorgaben nicht eingehalten werden und sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage dadurch im Verzug befindetRahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Ziffer 3 Abs. 5 genannten Zahlungsfristen entsprechend. 5.3 Soweit nicht anderweitig 3.5 Zahlungen erfolgen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer Die Fristen beginnen mit Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmenWare nach der Rechnung eintrifft, von uns in Rechnung gestelltmit Wareneingang. Für die Rechtzeitigkeit unserer Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur 3.6 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs ist in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenjedem Fall eine Mahnung durch den Lieferanten erforderlich. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind (1) Der in voller Höhe zu bezahlender Bestellung angegebene Preis ist bindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Gesamtpreis der Bestellung alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkos- ten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) mit ein. (3) Der vereinbarte Preis ist grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollstän- diger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung in- nerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Lieferant 2% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn diese vereinbart wurden oder in unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Rechnung angeboten werdenZahlungsfrist bei unserer Bank ein- geht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet(4) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzli- chen Vorschriften. 5.3 Soweit (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von erfüllten Vertrages stehen uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangengesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere noch Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenaus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken (6) Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenZurückbehaltungsrecht nur wegen rechts- kräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), General Purchasing Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen 3.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind in voller Höhe zu bezahlenbindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdennicht gesondert ausgewiesen ist. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 3.2 Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, schließt der Gesamtbetrag sofort fälligPreis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage und Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung und Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen zurück zu nehmen. 3.3 Soweit vereinbart ist, dass Verpackungskosten gesondert vergütet werden, sind sie uns bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung gutzuschreiben, sofern sie nicht bereits durch uns in Rechnung gestellt wurden. 3.4 Die Rechnung ist nach Versand der Waren für jede Bestellung gesondert und unter Angabe unserer Bestellnummer, Artikelbezeichnung und Artikelnummer zu erteilen. Sollten eine oder mehrere dieser Vorgaben nicht eingehalten werden und sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage dadurch im Verzug befindetRahmen unseres normalen Geschäftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verzögern, verlängern sich die in Ziffer 3 Abs. 5 genannten Zahlungsfristen entsprechend. 5.3 Soweit nicht anderweitig 3.5 Zahlungen erfolgen innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer Die Fristen beginnen mit Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmenWare nach der Rechnung eintrifft, von uns in Rechnung gestelltmit Wareneingang. Für die Rechtzeitigkeit unserer Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur 3.6 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs ist in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenjedem Fall eine Mahnung durch den Lieferanten erforderlich. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Netto- Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb), General Terms and Conditions (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind (1) Der in voller Höhe zu bezahlender Bestellung angegebene Preis ist bindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise ver- stehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdennicht gesondert ausgewiesen ist. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird (2) Sofern nichts anderes vereinbart, schließt der Gesamtbetrag sofort fälligPreis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, sofern sich Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. Verpackung, Transport, Versicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetVerkäufer auf unser Verlangen zurück- zunehmen. 5.3 Soweit (3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Tagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Ab- nahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zah- lung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Tagen leisten, ge- währt uns der Verkäufer 2% Skonto auf den Nettobetrag der Rech- nung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuverantwortlich. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder(4) Die Rechnung ist uns getrennt von der Ware zuzusenden und muss die Angaben aus unserer Bestellung, falls insbesondere Datum und Be- stellnummer, enthalten. Andernfalls haben wir Zahlungsverzögerun- gen nicht zu vertreten. Elektronische Rechnungsstellung akzeptie- ren wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. (5) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gel- ten die Versendung im eigenen Namen vornehmengesetzlichen Vorschriften, von wobei hiervon ggf. abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforder- lich ist. (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangengesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von fällige Zahlungen zurückzuhalten, so- lange uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere noch Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenaus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken (7) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenZurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenfor- derungen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen1) Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung durch CallOne. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angeboten werdenangegebene Konto zu zahlen und mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Der Kunde hat nach Erhalt einer Rechnung bis zu 30 Tage Zeit Einwendungen gegen die Rechnung schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. CallOne verpflichtet sich, in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen fristgemäßen Einwendung hinzuweisen. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 2) Verbindungsentgelte werden allein auf Grundlage der Gesamtbetrag sofort fälligvon CallOne aufgezeichneten Daten erhoben. Daten, die CallOne dem Kunden zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt hat oder Daten, die der Kunde selbst erhoben hat, stellen keinesfalls eine Grundlage zur Berechnung von Verbindungsentgelten dar. Die einzelnen Verbindungsdaten werden nur aufgeschlüsselt, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindeteinen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat und sofern dies datenschutzrechtlich möglich ist. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die 3) Die Entgelte werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuberechnet. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der 4) Der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde kommt mit der Zahlung fälliger der Entgelte oder sonstigen Forderungen der CallOne ohne gesonderte Mahnung in Verzug, sind wir wenn er die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang und Fälligkeit an CallOne leistet. 5) CallOne ist berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR für Bankgebühren, die durch Verschulden des Kunden mit angefallen sind, in Rechnung zu stellen. Beiden Parteien steht der Zahlung sind wir berechtigtNachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens offen. CallOne behält sich vor, unbeschadet weiterer gesetzlicher weitere Ansprüche Verzugszinsen oder andere Rechte nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB dem TKG geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar6) CallOne ist berechtigt, dass unser Anspruch alle einem Kunden in Rechnung gestellten fälligen Forderungen und Gutschriften miteinander zu verrechnen, auch wenn diese auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir verschiedenen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden eine angemessene Frist setzenberuhen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufrechnungserklärung bedarf. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangenunbestrittenen Forderungen gegenüber CallOne aufrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehaltensteht ein Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen, dass uns kein Schaden rechtskräftig festgestellten oder nur ein geringerer Schaden entstanden istvon CallOne anerkannten Forderungen zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen3.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindMwSt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzusowie ggf. anfallende Verpackungs- und Versandkosten. 5.4 Frachtkosten 3.2 Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten sowie unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten sind wir - soweit keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde - zu einer angemessenen Erhöhung der Preise berechtigt. 3.3 Berücksichtigt die Xxxxxx Xxx GmbH Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns Käufer in Rechnung gestellt. 5.5 3.4 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Unsere Skontozusage gilt nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht in Rückstand befindet. 3.5 Die Annahme von Wechseln und Schecks bedarf stets einer besonderen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Wechselspesen werden nur dem Käufer gesondert in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenRechnung gestellt. 5.6 Geht 3.6 Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein Wechsel oder ein Scheck müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu ProtestKäufers unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, können dann dürfen wir sofort unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen. Zu Wir sind weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Käufers von einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung einer zusätzlichen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Kommt der Käufer unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung Aufforderung, Sicherheiten zu leisten, nicht bereit bzw. nicht in der Lageinnerhalb von 14 Tagen nach, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu machenverlangen. 5.10 Hat 3.7 Zahlt der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretenKäufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer anderen Zahlungsaufforderung, ist befindet er zum Schadensersatz verpflichtetsich in Zahlungsverzug (§ 284 Abs. 3 BGB). Wir sind in diesem Fall berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz Zinsen in Höhe von 20 8% der Netto-Auftragssumme über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen, soweit Verbraucher nicht betroffen sind. Dem Kunden bleibt Ansonsten beträgt der Nachweis vorbehaltenZinssatz 5% über dem Basiszins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 3.8 Wird bei Zahlungsverzug des Bestellers, dass uns kein Schaden Käufers etc. ein Inkassobüro oder nur ein geringerer Schaden entstanden istRechtsanwalt mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Besteller, Käufer etc. die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 6.1 Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Die am Bestimmungsort entstehenden Rollgelder gehen immer zu Lasten des Kunden. 6.2 Unsere Preise für die Messing-Kabeleinführungen und das Messing-Zubehör basieren auf einer Metallnotierung von 150,- Euro für MS 58, 1. Verarbeitungsstufe. Bei einem Anstieg dieser Notierung um jeweils 15,- Euro erhöht sich der Verkaufspreis um jeweils 5 %. Für die übrigen Messingartikel gilt die Notierung von MS 63 mit einer Basis von 195,- Euro, bei einem Anstieg dieser Notierung um jeweils 20,- Euro erhöht sich der Verkaufspreis um jeweils 1 %. Für die Berechnung der Zuschläge wird jeweils die Notiz des Datums zu Grunde gelegt, an dem der Auftrag bei uns eingegangen ist. 6.3 Bei Aufträgen unter 100,- Euro netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto. 6.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde zumindest die gesetzlichen Verzugszinsen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt. 6.5 Wir sind in voller Höhe zu bezahlenberechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Skontoabzüge Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so sind nur möglichwir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 6.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindwir über den Betrag verfügen können. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen zahlungshalber entgegengenommen; die Bank-, Diskont- und dann nur zahlungshalber angenommenEinziehungsspesen sind vom Kunden zu tragen. Zahlungen aufgrund von Wechseln und Schecks gelten erst nach endgültiger Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Konto als erfüllt. 5.6 Geht ein Wechsel oder 6.7 Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden Veränderungen ein, die geeignet sind, die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Frage zu stellen, insbesondere wenn ein Scheck des Kunden bei uns nicht eingelöst werden kann oder bei einem Dritten zu Protestder Kunde seine Zahlungen einstellt, können wir sofort unsere Gesamtforderung die gesamte Restschuld fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden Wir sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir außerdem berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Vorauszahlung oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf verlangen. 6.8 Kommt der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist unserem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu machenfordern. 5.10 Hat 6.9 Unsere Vertreter sind nicht befugt, Zahlungen oder Zahlungsmittel entgegenzunehmen, es sei denn, sie besitzen Inkasso-Vollmacht. 6.10 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe Preise gelten ab Werk oder dem jeweiligen Auslieferungslager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichändern, wenn diese vereinbart wurden nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindKostener- höhungen eintreten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten Diese werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oderauf Verlangen nachgewiesen. Verkaufs- und Reparaturpreise werden individuell vereinbart. Falls dies nicht erfolgen sollte, falls wir gelten die Versendung im eigenen Namen vornehmenVerkaufspreise der jeweils gültigen Preislisten. Diese liegen in den Geschäftsräumen der Antriebstechnik Halle GmbH aus. Bei Reparaturen in Betracht kommende Stundenlöhne sind ebenfalls den aktuellen Preislisten zu entnehmen. Diese werden auf Verlangen dem Kunden ausgehändigt. Rechnungsbeträge sind, wenn kein Zahlungsziel gesondert vereinbart wird, sofort nach Rechnungserteilung fällig. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest8 Werktagen nach Fälligkeit erfolgen, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 15 % zu fordern. Sollten wir in der Lage sein, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB diesen geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir Der Besteller ist jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehaltennachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Vereinbarung eines Zahlungsziels erfolgt immer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbedin- gung. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht uns das Recht zu, alle ausstehenden und nicht mit einer Einrede behafteten Forderungen sofort fällig zu stellen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfülllungshalber. Die Aufrechnung mit einer Gegenforde- rung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechts- kräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen Preise sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichNettopreise, wenn diese vereinbart wurden oder die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns zuzüglich in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel . Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden wir unsere Vergütung zum Zeitpunkt und Schecks in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht. Zusätzliche Leistungen werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangengesondert berechnet. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer vor Leistungsdurchführung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Wir haben bei Dauerschuldverhältnissen ab dem ersten Vertragsjahr das Recht, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn seit dem Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarTarifabschlüssen, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zueintreten. In diesem Fall können Die Änderung werden wir dem Kunden eine angemessene mit einer Frist setzenvon vier (4) Wochen mitteilen und auf Verlangen entsprechend nachweisen. Der Kunde hat bei einer Preisveränderung von insgesamt mehr 5% je Kalenderjahr das Recht, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wird aber nur dann wirksam, sofern wir auf die bei uns eingegangene Kündigung die Preisveränderung nicht innerhalb von zehn Tagen zurückgenommen haben. Die Höhe der Vergütung wird einzelvertraglich vereinbart. Die Vergütung wird von uns monatlich in welcher er Zug um Zug Rechnung gestellt. Zahlungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich widerspricht. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten unserer Mitarbeiter werden mit dem vereinbarten Stundensatz wie Arbeitszeiten vergütet. Die vereinbarten Verrechnungssätze gelten nur am Projekteinsatzort. Reisekosten sind vom Auftraggeber zu erstatten, wenn Dienstreisen vom Auftraggeber jeweils verlangt oder genehmigt wurden. Zu den Reisekosten gehören insbesondere Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Verpflegungspauschalen. Reisezeiten werden mit dem vereinbarten Stundensatz wie Arbeitszeit vergütet. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenForderungen aufrechnen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Agb Für Dienstleistungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 a) Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlenam Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. b) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Skontoabzüge sind nur möglichDie Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn diese vereinbart wurden oder begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kun- den und sind sofort in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forde- rungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, sofern sich wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartgerät. Das Gleiche gilt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackungwenn er seine Zahlungen einstellt, jedoch ausschließlich Verladung und Transportüberschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in begründete Zweifel an der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Kreditwürdigkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen– un- beschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis- zinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Zu einer weiteren Belieferung Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung – nach unserer Xxxx – berechtigt, weitere Lieferun- gen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetSicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Bezahlung fordern. c) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenwegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar exklusive Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe sofort fällig. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Zahlungsfristen, Skonti und etwaige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, haben alle Zahlungen netto Kasse ohne Abzug zu bezahlenerfolgen. Skontoabzüge sind nur möglichMaßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn diese vereinbart wurden oder begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, sofern sich wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug befindet. 5.3 Soweit gerät und die Verbindlichkeit trotz angemessener Nachfristsetzung nicht anderweitig vereinbartausgleicht. Das gleiche gilt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackungwenn er seine Zahlungen einstellt, jedoch ausschließlich Verladung und Transportüberschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in begründete Zweifel an der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Kreditwürdigkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen– unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mindestens Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gegenüber Verbrauchern berechnen. Zu einer weiteren Belieferung Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung – nach unserer Xxxx – berechtigt, unsere Leistung ganz oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung teilweise einstweilen einzubehalten (Einrede des nicht bereit erfüllten Vertrages, § 320 BGB) bzw. nicht in weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Außerdem sind wir berechtigt, Schadensersatz statt der LageLeistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, so wenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gesetzt haben. Außerdem können wir bei Zahlungsverzug und nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten von uns entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machensofortige Barzahlung fordern. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Lieferung zu Recht beanstandet hat. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. d) Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist für ausgeführte vertragliche Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu stellen. Für die vom Kunden geschuldeten Abschlagszahlungen gelten die Bedingungen gem. lit. a) bis d) entsprechend. Ist der Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir mit dem Kunden eine angemessene Frist setzenein Verbraucherbauvertrag, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf darf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat Gesamtbetrag der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen einen pauschalen Schadensersatz Betrag von 20 90% der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istvereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreiten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen1. Skontoabzüge sind nur möglichSoweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, wenn diese vereinbart wurden oder verstehen sich die Preise ab Werk, ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung und ausschließlich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindin gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten Die Verpackungskosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns gesondert in Rechnung gestellt. 5.5 2. Der Kaufpreis ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Kosten für Werkzeuge und Formen sind bei Auftragserteilung ohne Skontoabzug zahlbar. 3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Kündigungsrecht, welches er uns gegenüber schriftlich auszuüben hat. 4. Schecks und Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen erfüllungshalber entgegengenommen. Die Kosten der Diskontierung trägt der Käufer. Erweist sich ein Wechsel als nicht diskontierfähig und dann nur zahlungshalber angenommenwird er nicht eingelöst, so ist der Kaufpreis innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch uns zu begleichen. 5.6 Geht ein Wechsel 5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder ein Scheck tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. Der Kaufpreis ist während des Kunden bei Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. 6. Mit Ansprüchen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, die nicht unbestritten oder bei einem Dritten zu Protestrechtskräftig festgestellt sind, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenkann der Käufer nicht aufrechnen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetgeltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 7. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer Mit Ausnahme von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche Entgeltforderungen nach § 323 BGB geltend machen354 a HGB ist der Käufer nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Ansprüchen berechtigt. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen5.1. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise werden nach unserer bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet, wenn diese sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart wurden ist oder in sich unmittelbar aus der Rechnung angeboten werdenAuftragsbestätigung ergibt. Sie verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Scheck- und Wechselspesen gehen zulasten des Kunden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind5.2. Zu In den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in und Honoraren sind Fahrtkosten sowie Reisekosten für den Fall der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten Leistungserbringung an einem anderen Ort als unserem Sitz nicht enthalten. Diese Kosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns gesondert in Rechnung gestellt. Die Xxxx des geeigneten Verkehrsmittels obliegt uns, wobei ein dem Zweck angemessenes Verkehrsmittel im Verhältnis zwischen Reisekosten und Reisedauer gewählt wird. Reisezeiten sind wie Arbeitszeiten zu vergüten. 5.5 Wechsel 5.3. Rechnungen sind nach Zugang beim Rechnungsempfänger sofort und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.6 Geht 5.4. Soweit gesonderte Zahlungsfristen vertraglich vereinbart wurden, sind diese nur eingehalten, wenn der zu zahlende Betrag uns zum Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos eingelöst ist. 5.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein Wechsel oder ein Scheck werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden bei uns in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder bei einem Dritten Sicherheitsleistungen zu Protest, verlangen. In diesen Fällen können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenauch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. 5.6. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so Eingehende Zahlungen können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger zunächst auf noch offenstehende ältere Forderungen in Verzuggegen den Kunden verrechnen. Soweit für diese bereits Zinsbelastungen entstanden sind, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen die Zahlungen zunächst auf die Zinsen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach Kosten und sodann erst auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 273 BGB auszuüben367 BGB). 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt5.7. Der Kunde hat ein Recht auf Aufrechnung nur, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5.8. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem erbrachten Leistungsfortschritt entsprechende, angemessene Beträge im Voraus und/oder in Zwischenabschlägen in Rechnung zu stellen. 5.9. Bei nachträglichen Änderungen der Ausführung gegenüber unserem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben sei es aufgrund des Wunsches des Kunden, technischer Zwangsläufigkeiten, unvorhergesehener Erschwernisse oder sonstiger, von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend nicht zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarbeeinflussender Umstände, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenzusätzlichen Aufwand dem Kunden nachzuberechnen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 4.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 4.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 länger als 7 Tage im Verzug befindet. 5.3 4.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich VerpackungWerk, jedoch ausschließlich Verpackung, Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 4.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und 4.5 Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber nicht angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 4.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 4.7 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 4.8 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 4.9 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlenam Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstiges Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Skontoabzüge sind nur möglichDie Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn diese vereinbart wurden oder begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag bar zu zahlen. Eine Verpflich- tung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, sofern sich wenn der Kunde mit der Erfül- lung einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartgerät. Das gleiche gilt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackungwenn er seine Zahlungen einstellt, jedoch ausschließlich Verladung und Transportüberschuldet ist, über sein Vermögen das Insol- venzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in begründete Zweifel an der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Kreditwürdigkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen- unbeschadet weiterer Ansprüche - die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Zu einer weiteren Belieferung Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung - nach un- serer Xxxx - berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetSicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzöge- rung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir ent- gegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern. d) Bei Forderungen aufgrund mehrere Lieferungen bzw. nicht in der LageLeistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät es sei denn, der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir hat eine eindeutige Tilgungsbestimmung getroffen.. Der Kunde ist nicht berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenwegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbe- stritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe Die an uns zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in entrichtenden Vergütungen unterliegen der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage Vereinbarung im Verzug befindet. 5.3 Soweit Ein­ zelfall. Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht anderweitig vereinbartgetroffen wurde, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindSätze aus unserer aktuellen Preisliste. Zu den Preisen kommt Gegenüber Verbrauchern ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetgesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht bereit bzw. nicht unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der LageRechnung gesondert ausgewiesen. Soweit mit dem Kunden vereinbarte Etatpläne Vergütungsregelungen enthalten, so können handelt es sich hinsichtlich der hierin enthaltenen Fremdkosten lediglich um Richtpreise. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbrin­ gung sind in jedem Falle gesondert zu erstatten. Auf die vereinbarten Vergütungs­ sätze ist die jeweils geltende Umsatzsteuer zu entrichten. Soweit wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät Aufträge an Werbeträger (Media­Aufträge) oder Zulieferer vergeben, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteile. Ist der Kunde mit Unternehmer, gilt der Zahlung fälliger Forderungen vereinbarte Preis. Ist der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der in Verzugdie Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, sind wir berechtigtgilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung hat der Kunde das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigtRecht, vom Vertrag zurückzutreten zurück­ zutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend ohne Skontoabzug zu machen. 5.10 Hat zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind. Ist der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretenUnternehmer, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigtzur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istwenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind 7.1 Alle Preise verstehen sich in voller Höhe zu bezahlenEuro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Skontoabzüge sind Preise verstehen sich zudem zuzüglich etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben sowie im Fall von Lieferungen auch zuzüglich Verpackung, Versand und ggf. Transportversicherungen. 7.2 Der Abzug von Xxxxxx ist nur möglichzulässig, wenn diese dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenwurde. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 7.3 Die Rechnungsstellung erfolgt zum Anfang eines jeden Monats mit der Gesamtbetrag sofort fälligAbrechnung des Leistungszeitraums für den vorangegangenen Monat. Monatliche Preise sind, sofern sich beginnend mit dem Tage der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartbetriebsfähigen Bereitstellung, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetzahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet. 7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist in allen Fällen der Zahlungseingang auf dem 7.5 Kommt der Kunde zur Vorauszahlung für die Dauer von zwei Monaten in Zahlungsverzug, so kann ITmedia das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindest- laufzeit einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von der Hälfte aller bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragszeit noch zu zahlenden Entgelte ver- langen. Der Schadenersatz ist höher oder Sicherstellung niedriger anzusetzen, wenn ITmedia einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt ITmedia vorbehalten. 7.6 Der Kunde hat (z. B. bei Cloud-Leistungen) auch die Preise zu bezahlen, die durch die von ihm eingerichteten und befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbe- fugten Nutzung durch Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. 7.7 Für Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen gilt Ziffer 14. 7.8 Soweit ITmedia auf Wunsch des Kunden Zusatzleistungen erbringt, die nicht bereit Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen sind, oder diese AGB eine gesonderte Vergütung vorsehen oder eine solche mit dem Kunden vereinbart ist, so gilt mangels abweichender Vereinbarung: Der Kunde hat diese Leistungen gesondert nach Zeit und Aufwand zu ver- güten. Soweit nicht anders vorgesehen, beträgt der Stundensatz € 120 (netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, derzeit 19 % d.h. € 142,80), und die Abrechnung erfolgt in 30 Minuten Schritten. 7.9 Für jede nicht eingelöste bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen ITmedia die ihr entstandenen Kosten in Verzugdem Umfang zu erstatten, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung wie er das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenKosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, 3.1 Nur von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel bestätigte Preise sind verbindlich. Werden Lieferungen und Schecks werden nur in Ausnahmefällen Teillieferungen vereinbarungsgemäß später als zwei Monate ab dem Datum der Auftragsbestätigung ausge- führt und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können erhöhen wir sofort während dessen unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lageverlautbarten gültigen Listenpreise allgemein, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen auch den vereinbarten Preis in gleicher Weise zu erhöhen. Vorausge- setzt wir haben dem Besteller in angemessenem Umfang die Marktpreisentwicklung darge- legt, sind wir ferner berechtigt unsere Preise in Abhängigkeit von der Entwicklung der Markt- preise für im Zusammenhang mit Herstellung und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenLieferung notwendigen Materialien zu er- höhen. 5.8 3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise 3.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind unsere Forderungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Skonti gewähren wir nur nach Vereinbarung. Wir können Vo- rauskasse oder Sicherheit vor Lieferung verlangen. Bei Verzug des Kunden Bestellers stehen uns mindestens 8 % p.a. über dem im Fälligkeitszeitpunkt gültigen gesetzlichen Basiszinssatz oder, falls es einen solchen nicht gibt, Zinssatz der Zentralbank zu. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt vorbehalten. 3.4 Zahlungen dürfen nur in der in der Rechnung festgelegten Währung erfolgen. Wechsel oder Schecks werden nur auf Grundlage separater Vereinbarungen und nur erfüllungshalber an- genommen. Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers. 3.5 Die Aufrechnung des Bestellers mit der Zahlung sind wir berechtigtGegenforderungen ist ausgeschlossen, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigtsofern nicht die Gegenforderung unbestritten, nach erfolglosem Ablauf einer rechtskräftig festgestellt ist oder von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen steht dem Besteller nicht zu. Die Abtretung oder Verpfändung gegen uns be- stehender Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenbedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 5.9 Wird nach Abschluss 3.6 Die Pflichten des Vertrages erkennbarBestellers aus einem mit uns geschlossenen Vertrag bestehen auch dann fort, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzenwenn das vom Besteller hergestellte Produkt, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit das von uns gelieferte Produkt einbezo- gen wird, und aus von uns nicht zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenvertretenden Gründen nicht in den Verkehr gebracht wer- den kann. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: General Terms and Conditions for Deliveries and Services

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in (1) Die Preise ergeben sich aus der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, Auftragsbestätigung und gelten unsere Preise ab Werk Werk“ einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Sie verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuHöhe. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder(2) Bei umfangreichen Arbeiten können eine Anzahlung und Abschlagszahlungen vereinbart werden, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestelltzahlbar innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss. § 632a BGB bleibt unberührt. 5.5 (3) Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. (4) Wechselzahlungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung zulässig, Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. 5.6 Geht (5) Zahlungen sind an dem auf der Rechnung angegebenen Tag fällig. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis/Werklohn ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die Möbelmanufaktur Busch berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten (bei Verbrauchern von 5 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern. Sofern ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei höherer Verzugsschaden durch uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzugnachweisbar ist, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB diesen geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehaltenuns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (6) Sofern der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät, werden sämtliche Forderungen der Möbelmanufaktur Xxxxx gegen ihn, auch aus anderen Geschäften und Rechtsgründen, sofort fällig. Wir behalten uns eine Unterbrechung bereits laufender Arbeiten auch aus anderen Verträgen vor, bis der vereinbarte Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld ebenfalls fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. (7) Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Vertragspartner gemäß den Vorgaben der Möbelmanufaktur Busch gewählten Zahlungsart. Erfolgt bei unbarer Zahlung keine Freigabe durch die Bank bzw. das Zahlungs‐ oder Kreditkarteninstitut des Vertragspartners, können wir den Abschluss des Vertrages ablehnen, oder ‐ sofern der Vertrag bereits zustande gekommen ist ‐ ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. (8) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Vertragspartners nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. (9) Ein Zurückbehaltungsrecht bei Unvollständigkeit oder Mangelhaftigkeit der Vertragsausführung kann der Vertragspartner nur in Höhe des Wertes der fehlenden oder mangelhaften Leistung oder in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 4.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung Rech- nung angeboten werden. 5.2 4.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 4.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung Ver- ladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen bezah- len sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 4.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmenvorneh- men, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 4.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber nicht angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 4.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 4.7 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen Verzugszin- sen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche Ansprü- che nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 4.8 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede Unsicherheitseinre- de nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden Kun- den eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung Gegen- leistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem er- folglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 4.9 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Netto- Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind (1) Der in voller Höhe zu bezahlender Bestellung angegebene Preis ist bindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatz- steuer, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdennicht gesondert ausgewiesen ist. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage (2) Sofern im Verzug befindetEinzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten ein- schließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversiche- rung) ein. Verpackungsmaterial hat der Verkäufer auf unser Verlangen zurückzunehmen. 5.3 Soweit (3) Der vereinbarte Preis ist, wenn nicht anderweitig vereinbartanders vereinbart ist, gelten innerhalb von 60 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Ab- nahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Bei einer Zahlung innerhalb von 30 Ta- gen sind wir zu einem Abzug von 3% Skonto berechtigt. Die Rechnung hat für jede Bestellung gesondert zu erfolgen und muss insbesondere auch unsere Preise ab Werk einschließlich VerpackungBestellkennung (Datum und Bestellnummer) ausweisen. Als Start der Zahlungsfrist gilt der Tag, jedoch ausschließlich Verladung und Transportan dem die Ware ordnungsgemäß bei uns ein- ge- gangen ist. Bei Banküberweisung ist die Zahlung recht- zeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerun- gen durch die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuam Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich. 5.4 Frachtkosten werden (4) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins be- trägt jährlich fünf Prozentpunkte über dem Kunden direkt vom Transporteuer oderBasiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzugs gelten die gesetzlichen Vor- schriften, falls wir wobei hiervon ggf. abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforderlich ist. (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von Ein- rede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangengesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von fällige Zah- lungen zurückzuhalten, solange uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere noch Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenaus un- vollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Ver- käufer zustehen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken (6) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenZurückbehal- tungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbe- strittener Gegenforderungen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 3.1 Unsere Rechnungen sind Preise verstehen sich in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichEURO und ausschließlich der jeweiligen Umsatzsteuer sowie der Kosten für Verpackung, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten Versicherung und Beförderung, die gesondert berechnet werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 3.2 Als zwischen den Parteien vereinbarter Preis gilt der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer Auftragsbestätigung angegebene oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmendas Produkt ohne Auftragsbestätigung geliefert worden ist, der aus dem Lieferschein hervorgehende Preis. 3.3 Falls das vereinbarte Lieferdatum mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss liegt und falls nach dem Vertragsschluss unvorhergesehene Kostensteigerungen betreffend der von uns in Rechnung gestelltgelieferten Produkte entstanden sind, für welche wir nicht verantwortlich sind, sind wir nach unserem billigen Ermessen dazu berechtigt, diese höheren Kosten durch Erhöhung des vereinbarten Preises anteilig weiterzugeben. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur 3.4 Die Preisanpassungsbestimmung in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenArtikel 3.3 ist nicht anwendbar, wenn der Preis ausdrücklich als fixer nicht der Nachprüfung unterliegender Preis bestätigt worden ist. 5.6 Geht ein Wechsel 3.5 Sofern nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Preisnachlass wird bei neuen Rechnungen nicht gewährt, solange frühere Rechnungen noch nicht oder ein Scheck nicht vollständig beglichen worden sind. 3.6 Falls uns nach Vertragsschluss das Risiko mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzugbekannt wird, sind wir berechtigt, an allen weiteren ausstehende Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nur gegen Vorkasse oder bei Bereitstellung einer Sicherheit auszuführen. Falls solche Vorauszahlungen oder eine solche Sicherheit selbst nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet worden sind, sind wir berechtigt, unbeschadet von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge teilweise oder vollständig zurückzutreten. Zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche Rechte bleiben wir berechtigt. 3.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind auf ausstehende Summen im Umfang des anwendbaren gesetzlichen Zinssatzes berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machendie wir auf Tagesbasis bis zum Zahlungseingang in Rechnung stellen können. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug 3.8 Der Kunde kann gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Forderungen nur mit unbestrittenen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenrechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere 3.1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche unserer Preise in EURO inkl. USt. und sind sämtliche Zahlungen an uns ausschließlich in EURO zu leisten. 3.2. Die Preise verstehen sich ohne Frachtkosten, Aus- und Einfuhrabgaben, Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren, Nebenabgaben und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. 3.3. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert auf Ihre Rechnung und Ihr Risiko. 3.4. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Xxxx zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise. 3.5. Wird in Teilen geliefert, so sind wir zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. 3.6. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen sind in voller Höhe ab Rechnungsdatum, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung fällig und mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen brutto ohne Abzug zahlbar. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob Sie Gelegenheit hatten, die Lieferung zu bezahlenkontrollieren oder ob Sie Mängel und Schäden an der Lieferung geltend machen. Skontoabzüge sind Zahlung mit Wechsel oder Scheck gilt erst mit der gedeckten Einlösung als erfüllt. 3.7. Die Aufrechnung von Ihren Forderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, Ihre Forderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer gegenständlichen Verbindlichkeit, es handelt sich um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen. Wir oder mit uns verbundene Unternehmen können hingegen Forderungen im Wege der Aufrechnung geltend machen. 3.8. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder an die in der Rechnung angeboten werdenbezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Eingangs der Zahlung auf unserem Konto. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 3.9. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen Ihrerseits, Zahlungen zunächst auf Ihre älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine abweichende Widmung der Gesamtbetrag Zahlung durch Sie ist unwirksam. 3.10. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen - auch noch vor Durchführung der Lieferung - Akonto- bzw Vorauszahlungen sowie Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder werden uns solche bei Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst später bekannt, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und von Ihnen Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und alle kreditierten Forderungen sofort fälligfällig zu stellen. 3.11. Kommen Sie in Zahlungsverzug, sofern sich so sind wir berechtigt, ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu verlangen, sowie sofort alle anderen, noch nicht fälligen Rechnungen fällig und vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen und andere Ihnen bestätigte Aufträge umgehend zu stornieren; daneben sind wir berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren. 3.12. Etwaige Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Zahlungsverzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage Gesamtrechnung hinfällig. Vereinbarte Liefertermine werden durch Ihren Zahlungsverzug gegenstandslos. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die Übergabe von Waren, gleich aus welchem Auftrag, an Sie bzw die weitere Fertigstellung der Waren von der Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig zu machen oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Kommen Sie hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, uns in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht). 3.13. Für den Umfang der projektierten Anlagen sind sowohl die vorgelegten Pläne, der Text des Kostenvoranschlages als auch die Angaben des Auftraggebers maßgebend. Abweichungen von den Entwurfsunterlagen sind unverzüglich mitzuteilen. 3.14. Die Preise des Angebotes gelten nur bei Auftrag der ganzen angebotenen Anlage. 3.15. Sie tragen gegen Nachweis sämtliche unserer Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Verzug befindetRahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reise- und Wegezeiten sind zu vergüten. Fahrtkosten werden zu 0,50 Euro je gefahrenem km abgerechnet. 5.3 Soweit 3.16. Unsere Leistungen sind im Übrigen auch ohne Vereinbarung einer Vergütung stets zu vergüten, soweit nicht anderweitig vereinbartausnahmsweise ausdrücklich die unentgeltliche Leistungserbringung vereinbart wurde. Im Zweifel gelten die vom Auftragnehmer in diesem Vertrag, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transporthilfsweise die in seinen allgemeinen Preislisten ausgewiesenen Vergütungssätze als üblich. 3.17. Wir sind befugt, die vom Kunden zusätzlich Entgelte nach billigem Ermessen zu bezahlen sindändern und werden Sie über solche Änderungen jeweils innerhalb angemessener Frist vor deren Wirksamwerden unterrichten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in Eine Erhöhung ist nur bis zu einem Vomhundertsatz von 3 % je Kalenderjahr ab der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuletzten Preiserhöhung möglich, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf des ersten vollständigen Kalenderjahres der Vertragslaufzeit. 5.4 Frachtkosten 3.18. Durch nicht vorhersehbare, erforderliche Unterbrechungen bedingte Mehrkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns nach vorheriger Benachrichtigung gesondert in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel 3.19. Wird die Projektarbeit nicht bezahlt, bleiben Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Schecks werden nur in Ausnahmefällen Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters und dann nur zahlungshalber angenommendürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden; sie sind bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben. 5.6 Geht 3.20. Kostenvoranschläge, Pläne und Skizzen sind entgeltlich. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages, Planes etc ein Wechsel oder Auftrag erteilt wird. Je nach aufgewendeter Zeit wird ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenMindestbetrag wie im Angebot ersichtlich pauschal verrechnet. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich(1) Alle Preise verstehen sich, wenn diese vereinbart wurden oder nicht ausdrücklich anders von uns bestätigt, „Geliefert Benannter Ort“ (DAP Incoterms 2020) zuzüglich Umsatzsteuer in der Rechnung angeboten werdenbei Lieferung geltenden gesetzlichen Höhe, sofern solche anfällt.. (2) Unsere Preislisten sind unverbindlich. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ein abweichender Preis festgelegt ist, gelten grundsätzlich unsere zum Zeit- punkt der Auftragsbestätigung gültigen Preislisten. Im Preis mit inbegriffen ist die Produktverpackung, nicht aber die für die Lieferung gegebenenfalls not- wendigen Lieferpaletten. 5.2 (3) Sofern nicht Vorschusszahlung für unsere Lieferungen vereinbart sind, und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Ab- zug zahlbar. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird Zahlungen durch Überweisung, Scheck, Wechsel o.ä. gilt der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindWertstellungstag als Stichtag des Zahlungseingangs. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber erfüllungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel (4) Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen unbestrittenen oder ein Scheck rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch des Kunden bei uns Bestellers handelt. Insoweit ist der Besteller auch zur Aus- übung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (5) Gerät der Besteller mit der Zahlung wesentlicher Beträge in Verzug, werden auch unsere sämtlichen aus anderen unter dem gleichen Vertragsverhältnis er- brachten Lieferungen oder bei einem Dritten zu Protest, können wir Leistungen herrührenden Forderungen in Abwei- chung von den dabei vereinbarten Zahlungsterminen sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenfällig. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden Daneben sind wir berechtigt, auf die fälligen Beträge Zinsen in diesem Fall Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. (6) Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und wird für uns nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung des Bestellers erkennbar, aufgrund derer die uns zustehenden Forderungen gefährdet sind, so sind wir zur Erfüllung noch ausstehender Lieferungen oder Leistungen nur bei gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung Si- cherheitsleistung verpflichtet. Ist Erfüllt der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der LageBesteller diese Verpflichtung nicht, so können wir für die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung eine angemessene Nachfrist setzen und nach erfolglosem fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere zu- rücktreten. Weitere gesetzliche Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenbleiben vorbehalten. 5.7 Gerät (7) Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers berechtigt, jegliche noch ausstehende Lieferung aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Kunde Geschäftsverbindung mit der dem Besteller bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen des Kaufpreises zurückzuhalten. (8) Teilleistungen, wie insbesondere Teillieferungen, können gesondert in VerzugRech- nung gestellt werden. Falls Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers erfolgen, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübendie dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich zu be- rechnen. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 3.01 Unsere Rechnungen sind Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in voller Höhe zu bezahlenEuro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer. Skontoabzüge sind nur möglichEine Gewährung von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigte Teile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wenn diese vereinbart wurden oder wie das entfernen von Farbe, Öl, Fett, Teer, alten Metallüberzügen und das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern sowie die Erstellung von Prüfberichten berechnen wir die in der Rechnung angeboten werdenAuftragsbestätigung genannten bzw. nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbarten Zuschläge. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, Mindermengenzuschläge zu erheben. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig3.02 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren ( Fertigungsmaterial, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartEnergie, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich VerpackungBetriebsstoffe, jedoch ausschließlich Verladung Löhne und TransportGehälter, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer etc) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt Zeit vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Abschluss des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in VerzugLieferung wesentlich, sind wir berechtigtbefugt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit vom Auftraggeber in Abänderung der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Wir sind berechtigtKommt eine Einigung nicht zustande, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenzurückzutreten. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxxxxxxx, so gilt unser Rücktrittsvorbehalt nur bei einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist von über 4 Monaten. 5.10 Hat 3.03 Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge und Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretenuns berechneten Bankkreditzinsen mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne § 13 BGB handelt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir so verringert sich die Höhe auf 5 Prozentpunkte. 3.04 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seine Forderungen unbestritten sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istrechtskräftiger Titel vorliegt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen4.1. Skontoabzüge Die Installation bzw. Aufstellung des Auftragsgegenstandes werden grundsätzlich nach unseren Bedingungen ausgeführt und berechnet und sind nur möglichbei ausdrücklicher Nennung der Bedingungen in dem Preis eines Gegenstandes enthalten. Die Ausführung dieser Arbeiten wird nur auf schriftliche Bestellung des Bestellers oder schriftlichen Bestätigung durch uns ausgeführt. 4.2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ab Werk, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten ausschließlich Verpackung, Rollgeld, Porto, Fracht- und Wertversicherung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Kostenvoranschläge für Sonderanfertigungen, Reparaturen und Instandsetzungen können lediglich unverbindlich angeben werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 4.3. Übersteigt der Gesamtbetrag sofort fälligreelle Aufwand den Kostenvoranschlag deutlich, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetwerden wir dem Auftraggeber unverzüglich Anzeige erstatten und dessen weitere Entschließung einholen. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart4.4. Preisänderungen sind bei Festpreisen zulässig, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung wenn zwischen Vertragsabschluss und Transport, vereinbarten Liefertermin die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen Beschaffungspreise wichtiger Rohstoffe (wie z. B. Edelstahl) um mehr als 10% gestiegen sind. Zu den Preisen kommt Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oderLöhne, falls wir Materialkosten oder die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lagemarktmäßigen Einstandspreise, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen den Preis angemessen anzupassen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preisanpassung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenAuslieferung erheblich übersteigt. 5.8 Bei Verzug 4.5. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto des Kunden mit Lieferers zu leisten, und zwar: 4.5.1. 30% des Auftragswertes nach Eingang der Zahlung sind wir berechtigtBestellung 4.5.2. 30% des Auftragswertes bei halber vereinbarter Lieferfrist 4.5.3. 30% des Auftragswertes sobald die Lieferbereitschaft oder die Abnahme der Maschine beim Lieferer erfolgt ist, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigtes sei denn, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenes wurde anders vereinbart. 5.9 Wird 4.5.4. 10% des Auftragswertes nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zuentweder Fertigung einer Nullserie oder Mängelbeseitigung aus Abnahme und – oder Lieferung. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, Es sei denn es wurde in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenAuftragsbestätigung etwas anderes bestätigt. 5.10 Hat 4.6. Alle Zahlungsbedingungen die anders in der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretenBestellung definiert wurden, ist er zum Schadensersatz verpflichtetakzeptieren wir nur, wenn wir diese auch schriftlich bestätigt haben. 4.7. Wir Unsere Rechnungen sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz innerhalb von 20 % 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 4.8. Bei verspäteter Zahlung werden wir ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf – unter Vorbehalt der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istGeltendmachung eines weiteren Schadens - Zinsen in Höhe von 5%-Punkte über den jeweiligen Basiszinssatz berechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 3.1 Unsere Rechnungen sind Preise verstehen sich in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichSchweizer Franken und ausschließlich der jeweiligen Mehrwertsteuer sowie der Kosten für Verpackung, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten Versicherung und Beförderung, die gesondert berechnet werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 3.2 Als zwischen den Parteien vereinbarter Preis gilt der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer Auftragsbestätigung angegebene oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmendas Produkt ohne Auftragsbestätigung geliefert worden ist, der aus dem Lieferschein hervorgehende Preis. 3.3 Falls das vereinbarte Lieferdatum mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss liegt und falls nach dem Vertragsschluss unvorhergesehene Kostensteigerungen betreffend der von uns in Rechnung gestelltgelieferten Produkte entstanden sind, für welche wir nicht verantwortlich sind, sind wir nach unserem billigen Ermessen dazu berechtigt, diese höheren Kosten durch Erhöhung des vereinbarten Preises anteilig weiterzugeben. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur 3.4 Die Preisanpassungsbestimmung in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenArtikel 3.3 ist nicht anwendbar, wenn der Preis ausdrücklich als fixer nicht der Nachprüfung unterliegender Preis bestätigt worden ist. 5.6 Geht ein Wechsel 3.5 Sofern nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Preisnachlass wird bei neuen Rechnungen nicht gewährt, solange frühere Rechnungen noch nicht oder ein Scheck nicht vollständig beglichen worden sind. 3.6 Falls uns nach Vertragsschluss das Risiko mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzugbekannt wird, sind wir berechtigt, an allen weiteren ausstehende Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nur gegen Vorkasse oder bei Bereitstellung einer Sicherheit auszuführen. Falls solche Vorauszahlungen oder eine solche Sicherheit selbst nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet worden sind, sind wir berechtigt, unbeschadet von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge teilweise oder vollständig zurückzutreten. Zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche Rechte bleiben wir berechtigt. 3.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind auf ausstehende Summen im Umfang des anwendbaren gesetzlichen Zinssatzes berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machendie wir auf Tagesbasis bis zum Zahlungseingang in Rechnung stellen können. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug 3.8 Der Kunde kann gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Forderungen nur mit unbestrittenen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenrechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 1. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe Preise gelten ab Werk, ohne Aufstellung oder Montage, ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und Umsatzsteuer (MwSt), basierend auf einem Kupferpreis von EUR 153,00 je 100 kg. Etwaige Differenzen zum Kupfereindeckungspreis werden bei Rechnungsstellung zusätzlich berechnet oder vergütet. Diese Posten werden besonders aufgeführt. 2. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu bezahlenberechnen, insbesondere wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eine Erhöhung der Materialpreise, Löhne, Steuern und sonstiger Kosten erfolgt ist. Skontoabzüge sind nur möglichDies gilt – vom Fall der Material- preiserhöhungen abgesehen – nicht, wenn diese vereinbart wurden innerhalb von vier Monaten nach Auftragsbestätigung geliefert wird oder in der Rechnung angeboten werdengeliefert werden sollte. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen 3. Wir verpacken die Ware nach unserem Ermessen. Verpackungsmaterial wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetbilligst berechnet und nicht zurückgenommen. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise 4. Zahlungen sind zu leisten binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindRechnungsdatum ohne jeden Abzug. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden von 8 Prozentpunkten über dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenBasiszinssatz. Wir sind berechtigtbehalten uns vor, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar5. Ist der Kunde in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsschwierigkeiten, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten alle Forderungen fällig zu stellen und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme für noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Dem Kommt der Kunde mit den daraus folgenden Verpflichtungen in Verzug, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 6. Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Nehmen wir trotzdem Wechsel an, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen sowie alle anderen aus der Hereinnahme und der Durchsetzung des Wechsels per Fälligkeit entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden bleibt und sind sofort in bar zu zahlen. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Barzahlung. 7. Akzepte, Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber hereingenommen. Bei Verschlechterung der Nachweis vorbehaltenZahlungsfähigkeit eines Wechselverpflichteten behalten wir uns vor, dass uns kein Schaden gegen Rückgabe der Akzepte oder Wechsel Barzahlung zu verlangen. Eine Verbind- lichkeit für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung von Akzepten oder Schecks wird nicht übernommen. 8. Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Kunde kann ein geringerer Schaden entstanden istZurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Die Preise verstehen sich mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Gießereierzeugnissen sind für die Berechnung die von uns festgestellten Liefergewichte und Stückzahlen maßge- bend. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt der Tagespreis zum Zeitpunkt der Liefe- rung. Bei Aufträgen mit Preisvereinbarungen, die später als 8 Wochen nach Vertragsabschluss ausgeführt werden, sind wir berechtigt, den Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Steigerungen der Material- und Lohnkosten angemessen anzuheben. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten ist eine Preisänderung ausgeschlossen, sofern die Ausführung des Vertrages innerhalb von 4 Monaten seit Vertragsabschluss erfolgt. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fälligsind, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens keine anderen Bedingungen vereinbart werden, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug auszugleichen. Erfolgt derZahlungseingang innerhalb von 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartTagen nach Rechnungsdatum, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindso können 2% Skonto einbehalten werden. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber erfüllungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck . Alle damit verbun- denen Kosten gehen zu Lasten des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenKunden. Zu einer weiteren Belieferung Die Gewähr für rechtzeitige Vorlegung wird nicht übernommen. Im Falle des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, an allen Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden mit der Zahlung gefährdet erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder erste Sicherheiten zu verlangenleisten. Wir sind berechtigtMit Ausspruch dieses Verlangens werden sämtliche Forderungen fällig. Wird unserem Verlangen nicht in angemessener Frist entsprochen, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen und im Übrigen vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenVertrage zurücktreten. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Sales Contracts

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen2.1 B+L berechnet die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern Alle Preise verstehen sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung netto zuzüg- lich Porto und Transport, die Verpackung und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderwünsche (z. B. Expressgut) sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindvergüten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer Soweit nicht anders angegeben, erfolgen Preisangaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuEUR und pro Stück. Lieferungen ins Ausland erfolgen EXW ab Werk gemäß Incoterms 2000. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmengilt folgendes: Rechnungen von B+L sind 30 Tage nach Zugang fällig. B+L gewährt bei Bankeinzug insgesamt 2 % Skonto. Dies gilt nicht, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenVerzug ist. 5.8 2.3 Bei Verzug Zahlungsverzug des Kunden mit der Zahlung sind wir ist B+L berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen eines weitergehenden Schadens, Verzugs- zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB, mindestens aber 12 % zu ver- langen, sowie die gesamten Forderungen gegen den Kunden, soweit sie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Zahlungen des Kunden werden zunächst mit den Kosten, dann den Zinsen und dann zur Tilgung der ältesten Rechnung ver- rechnet. 2.4 Werden B+L nach § 288 BGB zu Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Risikoeinschätzung bzgl. eines Forderungs- ausfalles nicht unerheblich erhöhen oder auf eine nicht unerhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden hindeuten, kann B+L bereits erbrachte und fakturierte Leistungen sofort fällig stellen und für noch nicht erfolgte Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer von uns gesetzten B+L gesetzten, angemessenen Nachfrist Frist, ist B+L berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenzurückzutreten. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar2.5 Zur Aufrechnung, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Zurückbehaltung oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat Leistungsverweigerung ist der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretennur bei unbestrittenen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind rechts- kräftig festgestellten oder von B+L ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 1. Unsere Rechnungen sind Preise verstehen sich in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise Euro (€) stets ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die bei Inlandsgeschäften zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten Höhe. Die Kosten für Versicherung, Verpackung und Zollgebühren werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Hierbei ist es uns freigestellt, entweder eine Pauschale oder die effektiven Kosten zu berechnen. Es gelten auch bei Sukzessivlieferungsverträgen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Eine Erhöhung des Entgeltes ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller nicht Kaufmann ist und die Lieferung oder Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen2. Wir sind berechtigt, 30 % des vereinbarten Entgeltes bei Vertragsabschluss, weitere 60 % bei Meldung der Versandbereitschaft und den Restbetrag bei Lieferung zu verlangen. 3. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach erfolglosem Ablauf einer Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto bei Rechnungswerten bis € 5000,- netto; bei Rechnungswerten über € 5000,- netto sowie bei Reparatur-und Montagerechnungen ist ein Skontoabzug nicht zulässig. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und auch nach besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Haftung für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung wird nicht übernommen. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an dem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verfügen kann. 4. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, können wir abweichend von den vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Xxxx Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 5. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller unbeschadet unserer gesetzlichen Ansprüche auf Fälligkeitszinsen, Verzugszinsen in Höhe der von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend selbst zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarbezahlenden Bankzinsen zu entrichten. Der Besteller hat ohne Nachweis der von uns zu bezahlenden Bankzinsen an uns Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet istes sei denn, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehaltenBesteller weist nach, dass uns kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im letzteren Fall hat der Besteller uns den tatsächlichen Schaden zu ersetzen. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Wir werden hier, für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall eines Zahlungsziels, Barvorauszahlung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln- oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkursvergleich sowie Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens seitens des Käufers. 6. Bei Auslandsaufträgen brauchen wir erst nach Stellung eines unwiderruflichen, spesenfreien Akkreditivs bei einer von uns benannten Bank tätig zu werden. Die Stellung des Akkreditivs hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass Zahlung bei Lieferung oder Vorlage der Versandpapiere geleistet wird. 5. Vertreter und Reisende sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt. Die Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Besteller ein Kaufmann, steht ihm wegen Gegenansprüchen auch kein Zurückbehaltungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch zu. 6. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten jeweils die obigen Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind 3.1 Der Serviceplus Kunde verpflichtet sich, für die im Leistungsdaten- blatt Serviceplus für ALLPLAN Produkte Einzelnen aufgezählten Serviceplus Leistungen eine pauschale monatliche Serviceplus Gebühr in voller Höhe des im Auftrag genannten Betrages zu bezahlenzahlen. Skontoabzüge sind nur möglichSoweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn diese vereinbart wurden oder wird die Gebühr im vorherigen Monat vor Beginn des Vertrages in der Rechnung angeboten werdengestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der 3.2 Der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, erhält Rechnungen von ALLPLAN bevorzugt auf elektronischem Wege an die vom Kunden zusätzlich bestätigte E-Mail-Adresse. 3.3 Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu bezahlen sindtragen, dass die elektronische Zusendung der Rechnungen per E-Mail durch ALLPLAN ordnungsgemäß an die vom Kunden bestätigte E-Mail-Adresse erfolgen kann und hat technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme oder Firewalls, entsprechend zu adaptieren. Zu Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an ALLPLAN können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. 3.4 Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich an ALLPLAN mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen von ALLPLAN, an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse an ALLPLAN nicht bekanntgegeben hat. 3.5 ALLPLAN haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. 3.6 Die Preise von ALLPLAN verstehen sich zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.7 Für den Preisen kommt die Mehrwertsteuer Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 9 % über dem jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EURIBOR) zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zuentrichten. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzenist der Kunde weiters verpflichtet, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit sämtliche von der ALLPLAN aufgewendete vorprozessuale Kosten, wie etwa Mahnspesen, Anwaltshonorare und Kosten vom Inkassobüro, zu leisten hatrefundieren. Nach erfolglosem Ablauf Das Recht der Frist sind wir Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich ALLPLAN ausdrücklich vor. ALLPLAN ist ferner berechtigt, vom bei Verzug des Serviceplus Kunden mit Serviceplus Gebühren für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten die Leistungen nach diesem Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenbis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen einstweilig einzustellen. 5.10 Hat der 3.8 Der Serviceplus Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz kann gegen fällige Forderungen von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden ALLPLAN ausschließlich mit unbestrittenen oder nur ein geringerer Schaden entstanden istrechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

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Samples: Serviceplus Agreement

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind Der unsererseits angegebene Preis in voller der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ist bindend. Alle Preisangaben erfolgen in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. 5.2 Der Rechnungsbetrag (ggf. abzüglich bereits geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme oder Lieferung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.3 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unsererseits eine Abschlagszahlung in Höhe zu bezahlendes erbrachten Leistungswertes verlangt werden. 5.4 Im Falle von Mehr-oder Minderlieferungen wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder Der sodann unsererseits angegebene Preis in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestelltist bindend. 5.5 Wechsel Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind unsere am Tage der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung gültigen Stundensätze und Schecks Materialpreise maßgebend. Für Über- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommendie tariflichen Zuschläge nach dem Tarifvertrag der Elektrotechnik Branche NRW auf den Effektivlohn aufgeschlagen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu ProtestFestpreise müssen schriftlich zwischen den Parteien im Vertrag festgelegt werden, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenandernfalls haben sie keine Gültigkeit. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, Angestellte und Vertreter von uns sind wir zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenwenn sie eine schriftliche Vollmacht zum Inkasso besitzen. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenEine Verzinsung von Voraus-bzw. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenAkontozahlungen findet nicht statt. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch Zahlungen sind durch den Kunden grundsätzlich auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht dessen Gefahr und Kosten auf das von uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit bekannt gegebene Konto zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenübersenden. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis ist dann ebenfalls vom Vertrag zu vertretenAufrechnungsverbot ausgenommen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehaltenwas bedeutet, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istbei gegenseitig voneinander abhängigen Ansprüchen und Aufrechnung zulässig bleibt. Es bedarf ausdrücklich immer der schriftlichen Niederlegung. 5.11 Wechsel anstatt von Zahlung werden nicht angenommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 3.1 Unsere Rechnungen Preise für Lieferungen verstehen sich ab Werk zuzüglich Transportversicherung, Verpa- ckung, Versand, gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und ande- rer öffentlicher Abgaben. 3.2 Treten nach Angebotsabgabe oder nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen in den Roh- stoff-, Lohn-, Energie- oder sonstigen Produktbeschaffungs- und/oder Produktherstellungskosten ein, sind in voller Höhe wir und unser Kunde berechtigt, eine angemessene Preisanpassung unter Beachtung der Ände- rung der Preisfaktoren zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichverlangen, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenLieferungen länger als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort 3.3 Die Vergütung ist ohne jeden Abzug bei Lieferung fällig. Ist kein ausdrückliches Zahlungsziel ver- einbart, sofern sich kommt der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung 14 Kalendertage nach Lieferung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen Rechnungsstellung in Verzug, sind wir berechtigtohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Die Zahlung per Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübensofern sie nicht im Einzelfall gesondert verein- bart wird. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. 3.4 Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarUm- stände bekannt werden, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug wird. 3.5 Der Kunde darf gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Forderungen nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist Zahlun- gen nur wegen solcher Gegenansprüche zurück behalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenoder mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis ste- hen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen Die Preise sowie die Vergütung der Leistungen des Verwenders und eventuell anfallende Nebenkosten verstehen sich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, als Nettopreise ab Werk ohne Fracht und Verpackung. Zusätzlich hat der Kunde stets die gesetzliche Mehrwertsteuer zu tragen. Bestellte Muster sind in voller Höhe zu bezahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Skontoabzüge sind nur möglichEs gelten die Preise am Tag des Vertragsschlusses. • 5.2 Rechnungen des Verwenders sind, wenn diese soweit nichts anderes vereinbart wurden oder in ist, sofort nach Ausstellung der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird rein netto, ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu bezahlen. Bleibt der Gesamtbetrag sofort Kunde bei vereinbarten Raten mit einer Rate länger als 1 Woche im Rückstand, ist der gesamte dann noch offene Restbetrag auf einmal zur Zahlung fällig, sofern die Nichtzahlung vom Kunden zu vertreten ist. Bei Sonderanfertigungen behält sich der Verwender vor, die Zahlung der Hälfte des Kaufpreises innerhalb von 8 Tagen nach Auftragsbestätigung zu verlangen. • 5.3 Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Der Verwender ist berechtigt, alle anfallenden Einzugsspesen in Rechnung zu stellen. Eine diesbezügliche Rechnung ist sofort fällig. Es besteht keine Verpflichtung des Verwenders, Schecks oder Wechsel anzunehmen. • 5.4 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet. Der Verwender ist berechtigt, Vorauszahlungen, insbesondere bei Sonderanfertigungen in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung, oder Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, wenn eine wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Kunden eintritt oder dieser sich in Zahlungsverzug befindet. Dies gilt nicht bei Zahlungsverzug hinsichtlich einer, im Verhältnis zum Auftragsvolumen mit dem jeweiligen Kunden, geringfügigen Forderung. • 5.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Verwender Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. • 5.6 Der Kunde kann mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetGegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport• 5.7 Der Verwender ist berechtigt, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in Ansprüche aus der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuGeschäftsbeziehung abzutreten. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlenam Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Skontoabzüge sind nur möglichDie Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn diese vereinbart wurden oder begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, sofern sich wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartgerät. Das gleiche gilt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackungwenn er seine Zahlungen einstellt, jedoch ausschließlich Verladung und Transportüberschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in begründete Zweifel an der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Kreditwürdigkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen– unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Zu einer weiteren Belieferung Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung – nach unserer Xxxx – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetSicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern. d) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenwegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind 4.1 Falls Preise nicht verbindlich in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichschriftlicher Form vereinbart wurden, wenn diese vereinbart wurden oder gelten die in der Rechnung angeboten werdenunserer Auftragsbestätigung genannten Preise, ansonsten unsere Preisliste. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag 4.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gewähren wir für den sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens fälligen Vergütungsanspruch 10 Tage im Verzug befindetZahlungsziel ab Rechnungsdatum bei Zahlungen rein netto, ohne Abzug. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer 4.3 Wird ein Auftrag in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzugmehreren Teilabschnitten ausgeführt, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei Zahlungsverzug kann von uns die Lieferung bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenZahlung ausgesetzt werden. 5.8 Bei Verzug 4.4 Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten. Unsere Außendienstmitarbeiter, Lagerverwalter und ähnliche Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie von uns schriftlich hierzu ermächtigt sind. Trotzdem an sie geleistete Zahlungen gelten als Erfüllung erst nach Zahlungseingang bei uns. 4.5 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden mit der Zahlung Auftraggebers wesentlich oder wird uns bekannt, dass unsere Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluß gefährdet waren, sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Zahlung des Rechnungsgesamtbetrages zu verlangen. Wir Dies gilt entsprechend, wenn beim Auftraggeber die Zahlung einer Einzelrechnung dreimalig erfolglos angemahnt wurde. 4.6 Bei Zahlungsverzug sind wir, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Ansprüche, berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, ist der Nachweis eines geringeren Schadens zulässig. 4.7 Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein oder beantragt er ein Insolvenzverfahren, so gelten alle von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten auf die noch offen stehenden Forderungen eingeräumten Rabatte, Bonifikationen und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machensonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt. 5.9 Wird nach Abschluss 4.8 Der Auftraggeber kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder wenn ein anhängiger Rechtsstreit nicht durch die Aufrechnung verzögert wird. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenAuftraggebers. 5.10 Hat 4.9 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager oder Werk zzgl. der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretenim Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, ist er zum Schadensersatz verpflichtetFracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Wir sind berechtigtSie gelten auch nur für die aufgeführten Leistungen, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istSonderleistungen werden gesondert berechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen Für unsere Leistungen gelten die in den Aufträgen vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart exklusive Versand; Kosten für Eilaufträge sowie für Sonderverpackungen sind in voller Höhe gesondert zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenUnsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang und Lieferung der Gesamtbetrag Arbeitsergebnisse ohne Abzüge zu erfolgen. 5.3 Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort fällig, sofern sich wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. AZ-BIOPHARM ist berechtigt, Leistungen auch aus anderen Aufträgen - in angemessenem Maß und Umfang - zurückzuhalten. Wir sind in ferner auch berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen und, wenn der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit die Vertragserfüllung bzw. die Sicherheitsleistung endgültig verweigert oder nach Fristsetzung nicht anderweitig vereinbartdie Gegenleistung bewirkt bzw. Sicherheit geleistet hat, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuGeltendmachung von Schadensersatz bleiben unberührt. 5.4 Frachtkosten werden dem Dem Kunden direkt vom Transporteuer oderstehen Aufrechnungsrechte nur dann zu, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmenwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns in Rechnung gestelltAZ- BIOPHARM anerkannt sind. Eventuelle Zurückbelastungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Leistung bleiben zwingend gesetzlich vorgeschriebene Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt. 5.5 Wechsel Ungeachtet der in diesen AGB aufgeführten Rechte bleiben AZ-BIOPHARM die gesetzlichen Rechte aufgrund des Zahlungsverzuges und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck der Zahlungsfälligkeit des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenerhalten. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen 3.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird, sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Listenpreise maßgeblich. Diese verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten, Zoll, Einfuhrnebenabgaben sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Vorgang umsatzsteuerpflichtig ist. 3.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungs- bzw. Liefertermin mehr als 4 Monate vergangen sind und die Preisänderung auf eine aktuelle Kostensteigerung zurückzuführen ist, welche wir nicht zu vertreten haben. Eine Kostensteigerung liegt vor, wenn sich bis zur Leistung bzw. Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die Vertriebskosten erhöhen. Dasselbe gilt, wenn sich Zölle oder Einfuhrnebenabgaben erhöhen bzw. eingeführt werden oder sich Kostenänderungen aufgrund von Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder wegen Wechselkursschwankungen ergeben. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Liegt der erhöhte Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, bezüglich des von der entsprechenden Preissteigerung betroffenen Teils der Bestellung vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Kunde berechtigt, wenn ihm die Annahme einer Teillieferung unzumutbar ist. Das Rücktrittsrecht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. 3.3 Der Kaufpreis ist, sofern nicht im Einzelfall individualvertraglich eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, ohne jeden Abzug in voller Höhe wie folgt zur Zahlung fällig: 3.3.1 Bei Lieferungen auf Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. 3.3.2 Bei Lieferungen per Vorkasse sofort mit Vertragsabschluss (Ziff. 2.3) netto Xxxxx. 3.4 Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns vor, dem Kunden für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden zur Verfügung zu bezahlen. Skontoabzüge sind stellen, etwa nur möglichVorkasse zur Absicherung unseres Kaufpreisausfallrisikos. 3.5 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenBetrag für uns verfügbar ist. 5.2 3.6 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung Zahlungsverzug des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere vorbehaltlich weiterer Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz sowie einer Pauschale gemäß § 288 Abs. 4 BGB in Höhe von EUR 40 zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenberechnen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe 1. Preise gelten ab Werk Deutschland (Incoterms 2000) ausschließlich Verpackung und zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichändern, wenn diese vereinbart wurden nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder in der Rechnung angeboten werdenMaterialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 5.2 2. Sämtliche Zahlungen sind bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Die Zahlung mit Wechseln erfolgt erfüllungshalber. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fälligEntgegennahme von Wechseln, sofern sich deren Zahlung im Ausland oder auf Nebenplätzen zu erfolgen hat, übernehmen wir keine Haftung für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Kommt der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht anderweitig vereinbartnach, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 löst er insbesondere Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht nicht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzugstellt seine Zahlungen ein, sind wir berechtigtberechtigt die Wechsel fristlos fällig zu stellen, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung auch wenn wir Wechsel angenommen haben. Außerdem steht uns dann das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenRecht zu, Vorauszahlungen zu verlangen. 5.8 Bei Verzug 3. Die Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Kunden mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Zahlung sind wir berechtigtKunde nur ausüben, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5.9 4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Zahlung durch mangelhafte mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet istwird, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall so können wir die uns obliegende Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er zur Zahlung Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Lieferung oder Sicherheit zu leisten hatSicherheitsleistung bestimmen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist Im Falle des erfolglosen Xxxxxxxxxxxx sind wir berechtigt, vom von dem Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Nachweis vorbehaltenKunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istdie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unseren sofortigen Rücktritt rechtfertigen. 5. Abweichend zur gesetzlichen Regelung wird die Frist zur SEPA Pre-Notification auf 2 Tage verkürzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlenSofern nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung wie folgt zur Zahlung fällig: 50% bei Auftragserteilung und Rechnungseingang 50% bei Abnahme mit Zahlungseingang 14 Tage abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage netto. Skontoabzüge sind nur möglichRechnungsbeträge sind, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungszugang sofort fällig. Anzahlungen werden nicht verzinst. Vereinbarte Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an für vier Monate, sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Bei einer längeren Lieferfrist sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen in gleicher Relation an den Auftraggeber weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des Nettoauftragswertes, ist der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er muss diesen Rücktritt innerhalb von 10 Tage iTagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich mitteilen. Im Verzug befindet. 5.3 Soweit Falle des Rücktritts hat der Auftraggeber die uns bereits entstandenen Aufwendungen gegen Nachweis zu ersetzen. Im Vertrag nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transportberücksichtigte Leistungen, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sowie Mehraufwendungen, die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oderinfolge unrichtiger Angaben des Auftraggebers oder Veranstalters, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, einer vorher nicht bekannten Bausituation oder aufgrund einer nicht von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit vertretenden Verzögerung entstehen bzw. nicht erforderlich werden, werden zusätzlich berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalverträgen. Werden derartige Arbeiten in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in VerzugNacht- oder Samstagsarbeit erbracht, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen einen Aufschlag von 50% auf die normalen Arbeitskosten zu erheben. Bei Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit beträgt dieser Aufschlag 100%. Dies gilt nur im Verkehr mit Unternehmen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht dann nicht, wenn die Preiserhöhung unzumutbar ist. Verlangt der Auftraggeber nach § 273 BGB auszuübenAuftragserteilung gesonderte Besprechungen, hat er den daraus entstandenen Kostenaufwand (Zeit, Fahrtkosten, Verspätungen, Übernachtungen) zu tragen. Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückhaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller 4.1 Die Höhe der geschuldeten Vergütung für die Leistungen und Softwareprodukte ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit im Einzelfall kein Preis vereinbart wurde, wird die Vergütung für die Leistungen und Software zu bezahlenden bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen der 123erfasst berechnet. Skontoabzüge sind nur möglichDie Preise von 123erfasst verstehen sich grundsätzlich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer und anderer Steuern, wenn diese vereinbart wurden Abgaben und Zuschlägen jeglicher Art, die von der Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde gegenwärtig oder in der Rechnung angeboten Zukunft erhoben werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Steuern an die zuständigen Behörden gezahlt werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort 4.2 Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung durch 123erfasst fällig. 4.3 Der Kunde schuldet 123erfasst mit Vertragsabschluss eine Vergütung für die beauftragten Leistungen und Softwareprodukte, sofern sich unabhängig davon, ob der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetdiese tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden 4.4 123erfasst kann dem Kunden direkt vom Transporteuer oder(nach eigenem Ermessen) verschiedene Zahlungsmethoden anbieten (Banküberweisung, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenSEPA-Lastschrift). Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir Soweit 123erfasst dem Kunden eine angemessene Frist setzenbestimmte Zahlungsmethode anbietet und der Kunde diese akzeptiert, in welcher stimmt der Kunde zu, dass zusätzliche Bedingungen von 123erfasst oder von Dritten auf diese Zahlungsmethode anzuwenden sind. 4.5 Wird bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu leisten tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Nach erfolglosem Ablauf Außerdem erfolgt bei der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Zahlungsoption Lastschrift eine Bonitäts- und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenDatenprüfung. 5.10 Hat 4.6 123erfasst kann vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine ausreichende Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber 123erfasst verlangen, wenn zum Kunden noch keine Geschäftsverbindung besteht, wenn die Lieferung oder Leistung ins/im Ausland erfolgen soll oder der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Kunden zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % zweifeln oder wenn der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder 123erfasst wesentliche Verschlechterungen der Vermögens- oder Zahlungsverhältnisse des Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istbekannt werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 1. Unsere Rechnungen Preise basieren auf dem von unserem Kunden akzeptierten Angebot und sind in voller Höhe zu bezahlenNettopreise ab Werk. Skontoabzüge Nebenkosten, insbesondere Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten etc., sind nur möglichnicht ent- halten. 2. Wir behalten uns das Recht vor, wenn diese vereinbart wurden oder im Falle von Kostenerhöhungen (z.B. bei Preiserhöhungen in der Rechnung angeboten werdenLiefer- kette oder Kostensteigerungen im Allgemeinen einschließlich Rohstoff- und Lohnkosten) die genannten Preise in angemessener Art und Weise anzupassen. Wir werden den Kunden hierüber informieren. Die angepassten Preise werden nach einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten gültig. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort 3. Unsere Forderungen sind „netto“ (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zah- lung fällig, sofern sich wir mit dem Kunden keine abweichenden individuellen Vereinbarungen über Zahlungs- ziele und Preisnachlässe treffen. 4. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5. Für die Ausübung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten des Kunden gelten die ge- setzlichen Vorschriften der §§ 273, 320 BGB mit der Maßgabe, dass der dem Leistungsverweigerungsrecht zugrunde liegende Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig oder entscheidungsreif ist. 6. Ist der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Zahlung aus einem mit uns bestehenden Vertrag länger als 15 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der hat er seine Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird eingestellt oder ist nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte unsere Forderung we- gen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zuwerden unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall können Stundung und sonstiger Zahlungsaufschub – auch solcher durch An- nahme von Akzepten – enden dann mit sofortiger Wirkung. Steht unsere Vertragserfüllung noch aus, kön- nen wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken Voraus- oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenSicherheitsleistung verlangen. 5.10 Hat 7. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit nicht nur unwe- sentlich im Rückstand ist er zum Schadensersatz verpflichtetbzw. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden Nachverhandlungen oder nur ein geringerer Schaden entstanden istÄnderungen wünscht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, 4.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten unsere Preise zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk einschließlich VerpackungErlangen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei vereinbarter Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt der am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis. Wir sind zu Preisänderungen berechtigt und verpflichtet, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die für die Preissenkung oder -erhöhung maßgeblichen Kostenfaktoren und Kostenerhöhungen werden wir auf Verlangen des Kunden nachweisen. Preiserhöhungen sind darüber hinaus nur im angemessenen und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berücksichtigenden Rahmen und nur insoweit zulässig, als hierdurch eine Gewinnschmälerung vermieden, jedoch ausschließlich Verladung und Transportkein zusätzlicher Gewinn erzielt wird. Übersteigt die Preiserhöhung 5,0 % des Lieferwertes, die so kann der Kunde binnen zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung, durch schriftliche Erklärung vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindVertrag mit Wirkung zum Beginn der Preiserhöhung zurücktreten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung iIm eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Falle des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist Rücktritts bleibt der Kunde zur Vorauszahlung Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet. 4.2 Unsere Lieferungen und Leistungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung rein netto (ohne Abzug) fällig. Die Annahme von Scheck und Wechsel erfolgt lediglich erfüllungshalber. Werden Scheck oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der LageWechsel angenommen, so gilt die Kaufpreisstundung nur unter der Bedingung sich nicht verschlechternder wirtschaftlicher Verhältnisse des Kunden. Bei Werkleistungen können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenentsprechend dem Leistungsfortschritt für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangen. 5.7 Gerät 4.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Verzugszinsen sind höher oder geringer als die gesetzlichen Zinsen anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit höheren Zinsen oder der Kunde mit eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungseinstellung, Zahlungsverzug, Verschlechterung der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, Wirtschaftslage des Kunden oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, die Geltendmachung dieser Rechte durch Sicherheitsleistung in Form selbstschuldnerischer Bankbürgschaft in Höhe unseres Zahlungsanspruches nebst Zinsen und Kosten abzuwenden. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir 4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden eine angemessene Frist setzennur zu, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx wenn seine Gegenleistung bewirken Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder Sicherheit zu leisten hatvon uns anerkannt sind. Nach erfolglosem Ablauf Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Frist sind wir Kunde nur insoweit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenals sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage 4.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Servicegeräte-/Wartungsschein. Alle Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzujeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung 4.2 Die Preise sind jeweils für ein Jahr im eigenen Namen vornehmenvoraus, immer zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, zu zahlen. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung bis zum Ende des ersten Kalenderjahres. Wird auf Wunsch des Kunden von uns in Rechnung gestelltder jährlichen Zahlungsweise abgewichen, so erhöhen sich die Preise bei halbjährlicher Zahlungsweise um 3 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise um 4% und bei monatlicher Zahlungsweise um 5 %. 5.5 Wechsel 4.3 NIC behält sich vor, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen, wenn sich die Preise beeinflussende Kostenfaktoren (Personal-, Material- und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenArbeitsmittelkosten) ändern. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung innerhalb eines Jahres seit der letzten Erhöhung um mehr als 5 %, hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Ankündigung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten Monat der Gebührenerhöhung. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck 4.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. NIC wird ermächtigt, die fälligen Beträge nach Rechnungsstellung per Lastschriftverfahren von einem vom Kunden zu bestimmenden Konto einzuziehen. Nach Ablauf von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug ein, soweit keine Zahlung erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug ist NIC berechtigt die vertraglichen Leistungen einzustellen, die Zahlungsverpflichtung des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenbleibt hiervon unberührt. 5.7 Gerät der 4.5 Der Kunde kann nur mit der Zahlung fälliger unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübengegen Forderungen von NIC aufrechnen. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt4.6 Steht NIC ein Schadensersatzanspruch zu, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von kann NIC 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt Jahresgesamtvergütung als Schadensersatzleistung fordern, es sei denn, der Nachweis vorbehaltenKunde weist nach, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch NIC ist möglich. 4.7 Werden während der Laufzeit dieses Vertrages weitere Geräte oder Produkte erworben auf die sich die von NIC zu erbringenden Serviceleistungen erstrecken, so ist NIC berechtigt, den bestehenden Servicegeräte-/Wartungsschein zu ergänzen und die hierdurch anfallende zusätzliche Gebühren entsprechend in Rechnung zu stellen. 4.8 Die nicht durch die vereinbarte Servicegebühr abgegoltenen Leistungen, insbesondere die Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der jeweiligen Bedingungen, werden zu den zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen von NIC berechnet.

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Samples: Dienstleistungsvertrag

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen Preise sind in voller Höhe zu bezahlenNettopreise, denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage Sofern nicht anders im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartVertrag geregelt, gelten unsere Preise ab Werk wird die Leistung für den Abtransport einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindder Verwer- tung oder Beseitigung der Abfälle am Bestimmungsort mit der Zahlung des vereinbarten Preises nach den Vorgaben des jeweils gültigen Vertrags abgegolten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung Notwendige Nebenkosten im eigenen Namen vornehmenZusammenhang mit der Annahme des Abfalls, von uns wie z.B. Kosten für besondere Sicherungsmaßnahmen, Gebühren, Verkehrsabga- ben und Verwaltungsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit Die Preise gelten frei verladen Abholort bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenvereinbartem Anlieferort. Wir sind berechtigt, in Absprache mit dem Kunden einen anderen Anlieferort zu benennen. Abrechnungsgrundlage für unsere Transport- und Entsorgungsleistung ist das Wiegeprotokoll unser eigenen oder einer anderen amtlich geeichten Waage vor und nach erfolglosem Entladung. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können wir Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen, sowie wir uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Soweit der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, können wir, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend angemes- senen Nachfrist, die Leistung verweigern, insbesondere den Zugang zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss den Entsorgungsanlagen der EEW- Gruppe verweigern. Dadurch entstehende Verzögerungen sowie etwaige Kosten gehen zu Lasten des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtetKunden. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischen Wegen zu übermitteln. Bei berechtigten Zweifeln an der NettoZahlungsfähigkeit des Kunden können wir für zukünftige Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele wider- rufen und sämtliche Forderungen sofort fällig stellen. Leistet der Kunde den angeforderten Vorschuss nicht fristgerecht, können wir vom Vertrag zurücktreten bzw. den Zugang zu unseren Entsorgungsanlagen verweigern. Dadurch entstehende Verzögerungen und etwaige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber fälligen Forderun- gen der EEW-Auftragssumme zu verlangen. Dem Gruppe ist nur zulässig, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ge- genforderungen des Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden isthandelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere 3.1 Für die Lieferung gelten, sofern nicht anders vereinbart, die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Bei Fremdgeräten gelten die Lieferkonditionen des jeweiligen Herstellers. 3.2 Die Preise verstehen sich netto Kasse ab Lübbecke, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung, Verpackungs‐ und Versandkosten sowie zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Vereinbarte Skontoabzüge beziehen sich ausschließlich auf den netto Warenwert. 3.3 Alle Rechnungen sind sofort fällig. Der Vertragspartner kommt auch ohne Mahnung spätestens in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichVerzug, wenn diese vereinbart wurden oder in er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fälligoder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindwenn wir über den Betrag verfügen können. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und oder Schecks werden nur in Ausnahmefällen nach Vereinbarung und dann nur zahlungshalber angenommenerfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont‐ und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. 5.6 Geht ein Wechsel 3.4 Nimmt der Vertragspartner die verkaufte Ware oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung Leistung nicht bereit bzw. nicht in der Lageab, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens‐ und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenAufwendungsersatz, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen, zu verlangen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten. 5.8 Bei Verzug 3.5 Für die Dauer des Kunden mit der Zahlung Annahmeverzugs des Vertragspartners sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB die Liefergegenstände auf Gefahr des Vertragspartners bei uns oder einem Dritten einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat uns der Vertragspartner als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten pro Monat pauschal EUR 25,00, Schadensersatz, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen zu verlangen. Wir zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten. 3.6 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Vertragspartners sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer rechtskräftig festgestellt oder von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenanerkannt. 5.9 Wird nach Abschluss 3.7 Soweit nicht anders in unserer Auftragsbestätigung geregelt, erfolgt die Lieferung unter Nachnahme des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug Rechnungsbetrages oder gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenVorauskasse. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind 5.1. Der in voller Höhe zu bezahlender Bestellung angegebene Preis ist bindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise verstehen sich in Euro sowie einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdennicht gesondert ausgewiesen ist. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage 5.2. Sofern im Verzug befindetEinzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten sowie alle Nebenkosten (wozu unter anderem ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- sowie Haftpflichtversicherungen, Zölle usw.) ein. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, schulden wir den vereinbarten Preis innerhalb von 14 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Lieferant 4 % Skonto, bei einer Bezahlung innerhalb von 30 Tagen 2 % Skonto, jeweils bezogen auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei einer Zahlung innerhalb von 60 Tagen erfolgt die Zahlung netto. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, 5.3. Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuVorschriften. 5.4 Frachtkosten 5.4. Zahlungen bedeuten kein Anerkennen der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Unser Rügerecht und unsere Sachmängelansprüche werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir durch eine eventuell bereits erfolgte Zahlung nicht beeinträchtigt. 5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Versendung Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangengesetzlichen Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von fällige Zahlung zurückzuhalten, solange uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten noch Ansprüche aus unvollständigen und/oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen. Der Lieferant hat ein Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsrecht ausschließlich wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenauch nur in deren Höhe. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Bestellbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen3.1. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in Sofern sich aus der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartschriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich netto EXW (ex works gemäß ICC Incoterms 2010) ausschließlich Verladung, Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung Fracht, Porto, Überführung, Versicherungen und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindder jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten Die Transportverpackungs- und Transportkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns gesondert in Rechnung gestellt; die am Tage der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 5.5 3.2. Zahlungen sind in € (EURO) zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie dürfen nur an die von uns angegebenen Zahlstellen ausgeführt werden. Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung und dann nur zahlungshalber erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei 3.3. Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach der Mitteilung, dass der Kaufgegenstand versandbereit ist, frei an uns oder bei einem Dritten zu Protestleisten. Zahlungen für Dienst-, können wir Reparatur- und Serviceleistungen sind sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenund ohne jeden Abzug fällig. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in VerzugSoweit werkvertragliche Regelungen anwendbar sind, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenZahlungen ab dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum fällig. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, Abschlagszahlung in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen zu verlangen. 3.4. Bei einem Bestellwert von über 25.000,00 EUR ist die Zahlung ohne jeden Abzug frei zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigtund zwar in Höhe von 1/3 des Kaufpreises nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, vom Vertrag zurückzutreten 0/0 nach Mitteilung, dass die Lieferung versandbereit ist, und unsere Rechte den Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtetRechnungsdatum. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz mit der Produktion erst nach Eingang der ersten Teilrate zu beginnen. 3.5. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir: 3.5.1 alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Kunden, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend machen; 3.5.2 Zinsen in Höhe von 20 9 % der Netto-Auftragssumme zu über dem Basiszinssatz p.a. verlangen; 3.5.3 unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Kunden zurückhalten; 3.5.4 eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Dem Weitergehende Rechte infolge des Zahlungsverzuges bleiben unberührt. 3.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden bleibt ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängeln kann der Nachweis vorbehaltenKunde höchstens den dreifachen Betrag in Höhe des Nacherfüllungsaufwandes zurückhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, dass uns kein Schaden wenn und soweit sein Gegenanspruch im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Vergütungsforderung steht. 3.7. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden – hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – so können wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder nur ein geringerer Schaden entstanden istdie Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde unserem berechtigten Verlangen nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. In dieser Situation können wir sämtliche Beträge – auch etwa gestundete Summen – sofort fällig stellen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Falls Preise nicht verbindlich in schriftlicher Form vereinbart wurden, gelten die in unserer Auftrags-bestätigung genannten Preise, ansonsten unsere Tagespreise. • Falls nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in EURO ausschließlich Verpackung, Mehr- wertsteuer, Versand- und Versicherungskosten ab Werk (EXW) und nur für den jeweiligen Einzel-auftrag. Sie gelten auch nur für die aufgeführten Leistungen, Sonderleistungen werden gesondert vergütet. Soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Festpreise), ist beiden Vertragspartnern eine Preisänderung vorbehalten, wenn zwischen Preisvereinbarung und Durchführung des Auftrages mehr als vier Monate liegen und sich Rohstoff- preise, Preise von Vorlieferanten, Löhne, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren um mehr als 5% ändern, und die konkrete Änderung bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. • Werkzeugkosten sind, falls nichts anderes vereinbart wurde zu 1/3 bei Bestellung, zu 1/3 bei Lieferung und zu 1/3 30 Tage nach Lieferung netto und ohne Abzug fällig. Im Übrigen gewähren wir für Lieferungen für den sofort fälligen Anspruch 30 Tage Zahlungsziel ab Rechnungsdatum bei Zahlungen rein netto, ohne Abzug. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Rechnungsbeträge unter Euro 100 sind nicht skontierfähig. Rechnungen neueren Datums können nicht skontiert werden, sofern ältere Rechnungs-beträge noch offen stehen. Eingehende Zahlungen werden dann zunächst auf etwaige Zinsforderungen und auf die ältesten Forderungsrückstände angerechnet. Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten. • Unsere Rechnungen Vertreter, Außendienstmitarbeiter, Lagerverwalter und ähnliche Personen sind in voller Höhe zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie von uns schriftlich hierzu ermächtigt sind. Trotzdem an sie geleistete Zahlungen gelten als Erfüllung erst nach Zahlungseingang bei uns. • Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Bei Wechsel- protest, ebenso bei Scheckprotest, hat sofortige Barzahlung zu bezahlenerfolgen. Skontoabzüge • Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers wesentlich oder wird uns bekannt, dass unsere Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, sind wir berechtigt unter Wider-ruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Zahlung des Rechnungsgesamtbetrages zu verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn beim Besteller die Zahlung einer Einzelrechnung zweimal erfolglos angemahnt wurde. • Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur möglichdann aufrechnen, wenn diese vereinbart wurden unbestritten oder in der Rechnung angeboten werdenrechtskräftig festgestellt sind, oder wenn ein anhängiger Rechtsstreit nicht durch die Aufrechnung verzögert wird. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Versand Und Lieferbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind Der in voller Höhe zu bezahlender Bestellung angegebene Preis ist bindend. Skontoabzüge sind nur möglichAlle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatz- steuer, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdennicht gesondert ausgewiesen ist. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage Sofern im Verzug befindetEinzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. 5.3 Soweit Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3 % Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht anderweitig vereinbart, verantwort- lich. Im Falle einer Bankeinzugsermächtigung gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackungvorrangig die zwischen den Parteien dazu vereinbarten Konditio- nen, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu mindestens ein Abzug von 3 % auf den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuRechnungsbetrag. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestelltgesetzlichen Vorschriften. 5.5 Wechsel Aufrechnungs- und Schecks werden nur Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommengesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus un- vollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen. 5.6 Geht Der Verkäufer hat ein Wechsel Aufrechnungs- oder ein Scheck des Kunden bei uns Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenunbe- strittener Gegenforderungen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 4.1. Es gelten die von uns bestätigten, hilfsweise die angebotenen Preise, mangels Angebots und Bestätigung die jeweils gültigen Listenpreise. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern Preise verstehen sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartVerkehr mit Unternehmern ausschließlich Verpackung und Transport ab Werk, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuMehrwertsteuer. 5.4 Frachtkosten 4.2. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, so sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu zahlen. Überweisung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Wertstellung durch unsere Bank längstens mit dem Fälligkeitstag erfolgen kann. 4.3. Kundendienst- und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse ohne Abzug zu zahlen. 4.4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4.5. Bei Zielüberschreitungen durch Kaufleute sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. als Mindestbetrag zu berechnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4.6. Unsere Kundendienstmitarbeiter und Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt; es sei denn, sie können entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. 4.7. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus einem Geschäft mit uns in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, insbesondere Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir betreffenden und anderen Geschäften mit dem Besteller sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Versendung im eigenen Namen vornehmen, Herausgabe der von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten gelieferten Waren zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenfordern. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden Wir sind wir in diesem Fall nur bei berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur des Rechnungsbetrages zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten, falls die Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenFrist erfolgt. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger 4.8. Bei Zahlungseinstellung des Bestellers oder Insolvenzantrag über das Vermögen des Bestellers werden jegliche Rabatte oder Boni, die bereits verbindlich gewährt sind, zuerst auf unsere ungesicherten Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenverrechnet. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Ein Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten solche Boni und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenRückvergütungen entsteht nur für bezahlte Rechnungen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 3.01 Unsere Rechnungen sind Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in voller Höhe zu bezahlenEuro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zzgl. Skontoabzüge sind nur möglichder jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigte Teile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wenn diese vereinbart wurden oder wie das Entfernen von Farbe, Öl, Fett, Teer, Altmetallüberzügen und das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern, sowie die Erstellung von Prüfberichten, berechnen wir die vorher mit dem Auftraggeber vereinbarten Zuschläge, mangels solcher die nach § 315 BGB der Billigkeit entsprechenden Preise. 3.02 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter, etc.) in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in VerzugLieferung wesentlich, sind wir berechtigtzum Ausgleich solcher Kostensteigerungen befugt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit vom Auftraggeber in Abänderung der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Wir sind berechtigtKommt eine Einigung nicht zustande, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten zurückzutreten. Bei Reduzierung der in Satz 1 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der Kunde einen Anspruch auf Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduzierung und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenmangels Einigung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag 3.03 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Zahlungen nach Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge von Skonti zu vertretenleisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 3.04 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber gegen unsere Ansprüche nur dann zu, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden wenn seine Forderung unbestritten oder nur ein geringerer Schaden entstanden rechtskräftig festgestellt ist.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 6.1 Unsere Kalkulation beruht auf Angaben des Kunden. Preisänderungen bleiben daher vorbehalten. 6.2 Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise, und zwar auch für Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Preise gelten nur bei Beauftragung des gesamten Angebots. 6.3 Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die Umsatzsteuer und sämtliche Abgaben, Gebühren und Beiträge wie etwa Landschaftsschutzabgabe und Altlastenbeitrag, die unmittelbar bei der Ausführung unserer Leistung anfallen. 6.4 Sämtliche Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlenbinnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind Skonto gewähren wir nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der jeweilige Rechnungsbetrag muss uns am letzten Tag der Rechnung angeboten werdenZahlungsfrist gutgeschrieben sein. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig6.5 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, sofern sich Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. 6.6 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Kunden für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung bis zur Höhe eines Fünftels des vereinbarten Entgelts zzgl. Umsatzsteuer und bei Verträgen, die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind, bis zur Höhe von zwei Fünfteln des vereinbarten Entgelts zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen. Die Sicherstellung ist in Form einer abstrakten Bankgarantie zu erbringen. Kommt der Kunde mit dem Verlangen auf Leistung einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit Sicherstellung nicht, nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel ausreichend oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzugrechtzeitig nach, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen die Leistung zu verweigern und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenunter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. 5.8 6.7 Bei Verzug des Kunden mit jeder Zahlungsverweigerung oder der Zahlung Nichtbezahlung von Teilrechnungen und Rechnungen sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB jede weitere Leistung zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf verweigern und unter Setzung einer Nachfrist von uns gesetzten angemessenen Nachfrist zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarzurückzutreten. Das gilt auch dann, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit wenn sich die Bonität des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenverschlechtert. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind Alle genannten Preise verstehen sich in voller Höhe zu bezahlenEuro, zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skontoabzüge sind nur möglichDruckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. EC- oder Kreditkarten- zahlungen sowie Zahlungen per Scheck können leider nicht akzeptiert werden. Bei Vertrags- abschluss, wenn diese nichts anderes vereinbart wurden oder ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird Auf- tragssumme fällig. Die Anzahlung hat sofort und ohne Abzug nach Zugang der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich Auftragsbestä- tigung per Überweisung zu erfolgen. Kommt der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, Ausgleich von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen Vorauszahlun- gen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug Zah- lung zurückzuhalten oder einzustellen, Xxxxxxx freizugeben und schließlich vom Vertrag zu- rückzutreten. Der Kunde kann hieraus keinen Anspruch auf Schadenersatz herleiten. Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden in einem solchen Fall gelten die Regeln des § 4.4 Die Restsumme des Auftragswertes ist sofort nach Auftragserfüllung mit Zustellung der Zahlung Rechnung ohne Abzüge fällig und ist zahlbar per Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Xxxxx Xxxxx. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfris- ten sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenerheben. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Die Geltend- machung eines weiteren Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch nicht berührt. Für alle von uns gesetzten angemessenen Nachfrist angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend Auftrag- geber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu machenüberprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen 3.1 Maßgebend sind die in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zuzüglich der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangenMehr- wertsteuer. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer den mit dem Besteller vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn seit Abschluß des Kaufvertrages vier Monate verstrichen sind und aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung höhere Kosten, beispielsweise durch Erhöhung der Mehrwertsteuer, Auferlegung von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten Untersuchungsabgaben und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenErhebung von Zöllen entstehen oder Material- und Lohnkosten steigen. Grund und Höhe der Kaufpreiserhö- hung werden wir dem Besteller darlegen und begründen. Der Besteller hat ein Kündigungsrecht, wenn die Erhöhung mehr als 5 % beträgt. 5.9 Wird nach Abschluss 3.2 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto vom Tage der Lieferung, die mit der Rechnungsstellung einhergeht, gerechnet, zu leisten. Rechnungen mit einem Betrag von weniger als 50 EUR sind sofort rein netto zahlbar. 3.3 Bei Zahlungsverzug des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach sofern er Unternehmer ist, ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Die Vorschrift des § 323 BGB geltend zu machen353 HGB bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 5 %-Punkte über dem Basis- zinssatz. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet3.4 Die Zahlung mit Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Wechsel werden nur nach vorheriger schrift- licher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz die Entgegennahme von 20 % Wechseln und Schecks abzulehnen. Kommt der Netto-Auftragssumme Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach, löst er insbe- sondere Schecks und Wechsel nicht ein und stellt seine Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks und/oder Wechsel angenommen haben. Außerdem steht uns dann das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen. 3.5 Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Dem Kunden bleibt Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Ver- tragsverhältnis beruht. 3.6 Bei Vertragsschluß setzen wir Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Werden uns nachträglich Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers als nicht ausreichend erscheinen lassen, so können wir unter Setzung einer angemessenen Frist die Zahlung des vereinbarten Preises Zug um Zug gegen Auslieferung der Nachweis vorbehaltenWare oder Sicherheitsleistung verlangen. Weigert sich der Käufer, dass uns kein Schaden innerhalb der ihm gesetzten Frist die Ware Zug um Zug gegen Zahlung anzunehmen oder nur ein geringerer Schaden entstanden istSicherheit zu leisten, so sind wir zum Vertragsrücktritt berech- tigt. Unabhängig davon können wir für etwa laufende Wechsel Sicherheitsleistung oder Barzahlung verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen1. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, Die Preise gelten unsere Preise mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich VerpackungVerladung im Werk, jedoch ausschließlich Verladung Verpa- ckung, Transport und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sindEntladung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer Um- satzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden 2. Preise in unserer Auftragsbestätigung sind für die Dauer von 6 Monaten ab dem Kunden direkt Datum der Auftragsbestätigung gültig. Gelangt der Vertrag – ganz oder teilweise – erst nach dieser Frist zur Ausführung, wird der am Liefertag gültige Preis berechnet. 3. Wir stellen unsere Rechnung mit der Lieferung. Ist eine Lieferung aus einem vom Transporteuer oderBesteller zu vertretenden Grund nicht möglich, falls wir wird die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung am Tage der Versandbereitschaft gestellt. 5.5 4. Rechnungen, außer Montagerechnungen, sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zu begleichen. 5. Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und dann nur zahlungshalber unter Voraussetzung ihrer Dis- kontierbarkeit angenommen. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. 5.6 Geht ein Wechsel 6. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder ein Scheck des Kunden bei uns mit Gegenansprü- chen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als sei- ne Gegenansprüche unbestritten oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetrechtskräftig festgestellt sind. 7. Ist der Kunde Besteller mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug geraten oder ist nach Vertragsschluss eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, die Zweifel an einer vertragsgemäßen Erfüllung unserer Forderungen begründen, werden unsere Forderungen aus sämtlichen bestehenden Ver- trägen mit dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Für die Auslie- ferung bestellter Ware können wir Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenSicher- heitsleistung verlangen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlenohne Abzug am Sitz unseres Unternehmens zahlbar: Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. b) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Skontoabzüge sind nur möglichDie Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn diese vereinbart wurden oder begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in der Rechnung angeboten werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag bar zu zahlen. Eine Verpflich- tung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen Erfüllung einer anderen Verbind- lichkeit gegenüber uns in VerzugVerzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. lm Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - die banküblichen Zinsen, mindes- tens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir wir, nach unserer Xxxx, berechtigt, an allen weiteren weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegen genommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübensofortige Barzahlung fordern. 5.8 c) Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zuzahlun- gen zu verlangenverweigern. Wir sind berechtigtMit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenwenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind 3.1 Die Preise gelten für den in voller Höhe zu bezahlenden Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden Mehr- oder Sonderleistungen werden ge- sondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung und der Rechnung angeboten werdengesetzlichen Mehrwertsteuer; bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 3.2 Soweit nicht anderweitig vereinbartden vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfol- gen soll, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzubei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzü- glich eines eventuell vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). 5.4 Frachtkosten werden 3.3 Mangels anderslautender Vereinbarungen sind die Zahlungen wie folgt zu leisten: • 30% des Gesamtpreises bei Eingang unserer Auftragsbestätigung • 60% bei Anzeige der Versandbereitschaft, spätestens bei Lieferung • 10% innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßge- bend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leistet der Be- steller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir Tag der Fälligkeit mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB zu verzinsen; die Versendung Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck Falle des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenVerzugs des Bestellers bleibt unberührt. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen Besteller in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübeneine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,00 zu erheben. 5.8 Bei Verzug 3.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigtBestellers oder die Zurück- behaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. so- weit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.5 Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu er- bringen, wenn uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarUmstände bekannt werden, dass unser Anspruch auf Zahlung die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden welche die Bezahlung unserer offenen Forde- rungen durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (ein- schließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenwird. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Liefer Und Verkaufsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe 3.1. Liegen zwischen Vertragsschluss und unserer Leistung bzw. Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass die Verzögerung durch uns zu bezahlenvertreten ist, können wir den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenIn einem solchen Fall werden regelmäßig die am Versandtage geltenden Preise berechnet. 5.2 3.2. Mangels besonderer Vereinbarung sind Zahlungen bargeldlos, sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Unsere Vertreter oder sonstiges Verkaufspersonal unsererseits sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht ermächtigt. 3.3. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fälligÜberschreitung eines festgesetzten Zahlungstermins tritt ohne Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 2 BGB). In diesem Fall sind wir berechtigt, im Rahmen von § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten p. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetwir nicht einen höheren Verzugszinsschaden nachweisen. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind3.4. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. Sofern sie auf Nebenplätze ausgestellt sind, haften wir nicht für die rechtzeitige Protesterhebung. Diskont-, Wechsel- und Einziehungskosten trägt der Kunde. 5.6 Geht ein 3.5. In folgenden Fällen wird der Kaufpreis ohne Mahnung sofort fällig: • die vereinbarten Wechsel oder ein Scheck Schecks werden nicht rechtzeitig gegeben oder können nicht rechtzeitig eingelöst werden, • der Kunde stellt die Zahlungen ein, • es wurde Xxxxxx auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bei uns gestellt oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung • in das Vermögen des Kunden wird die Zwangsvollstreckungen betrieben. Sofern unsere Forderungen gegen den Kunden im Rahmen eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden auf eine Quote herabgesetzt werden, entfällt ein Anspruch des Kunden auf vereinbarte Nachlässe und / oder Boni. 3.6. Wir sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung den vorstehend in Ziff. 3.5 bezeichneten Fällen auch berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts, zur Sicherstellung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtetbestmöglichen freihändigen Verfügung für Rechnung und Gefahr des Kunden, ohne dass dies bereits als Rücktritt unsererseits vom Vertrag gilt. Ist Wir können in den in Ziff. 3.5 bezeichneten Fällen und nach Rücknahme des Liefergegenstandes auch Schadensersatz statt der Leistung ohne besondere Fristsetzung verlangen. Der Schadenersatz beträgt 10 % des Kaufpreises soweit der Kunde zur Vorauszahlung nicht einen niedrigeren oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend macheneinen höheren Schaden nachweisen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen3.7. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit wenn wir über die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet isteine ungünstige Auskunft erhalten, steht uns die der Kunde nicht widerlegen kann, Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit oder Lieferung gegen Nachnahme zu verlangen oder die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zuerheben. 3.8. In diesem Fall können Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machenRechnung gestellt. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen 1. Die von uns genannten Preise sind in voller Höhe Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab unserem Lager bzw. ab Lager unserer Zulieferer. Wir behalten uns vor, die Verpackung je nach Aufwand gesondert zu bezahlenberechnen. Skontoabzüge sind nur möglichDie Berechnung von sonstigen Leistungen (Aufstellkosten, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenInstallationskosten, technischer Support etc.) erfolgt zu unseren jeweils gültigen Konditionen. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird 2. Verzögert sich die Lieferung der Gesamtbetrag sofort fälligbestellten Waren an uns, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbartohne dass wir dies zu vertreten haben, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir um mehr als vier Monate nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in VerzugVertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an allen weiteren Lieferungen den Kunden zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenLieferung die uns berechneten Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf die Ware entfallenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten und Abgaben jeglicher Art) steigen. 5.8 Bei Verzug 3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist jede von uns erbrachte Lieferung oder Leistung nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. 4. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Kunden eine anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung gegen uns zusteht. 5. Gerät der Kunde mit der einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist Frist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenzurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht besteht für uns auch dann, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder wenn bezüglich seines Vermögens ein Insolvenzeröffnungsantrag gestellt wurde. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu6. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist Bei einem Kauf mit einem Auftragsvolumen von über EUR 5.000,00 netto sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten nach Auftragsbestätigung die Zahlung eines Drittels des Kaufpreises und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend die Rest-Kaufpreiszahlung bei der Lieferung zu machenverlangen. 5.10 Hat 7. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Erteilt uns der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertretendanach keinen Reparaturauftrag, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme für den Kostenvoranschlag eine angemessene Vergütung zu verlangen. Dem Der von uns veranschlagte Reparaturpreis kann um 25% nach oben oder unten schwanken. Zeigen sich bei der in Auftrag gegebenen Reparatur weitere Mängel, sind wir berechtigt, die Arbeiten abzubrechen und die Reparatur erst nach Rücksprache mit dem Kunden bleibt und ggf. mit neuem schriftlichem Auftrag von diesem fortzusetzen. Reparaturaufträge für ältere oder z.B. nicht mehr produzierte Geräte werden nur vorbehaltlich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istMöglichkeit der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind 4.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung oder Preisliste nichts anderes ergibt, gelten ausschließlich unsere Preise, und zwar ab Werk. Sie verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2. Sollten die Preisangaben in voller Höhe zu bezahlenunserem Web-Shop-Katalog von denen in unserem Papierkatalog abweichen, genießen die Preisangaben im Web-Shop Vorrang. 4.3. Skontoabzüge sind nur möglichSofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wenn diese vereinbart wurden oder ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 4.4. Teillieferungen können von uns gesondert in der Rechnung angeboten gestellt werden. 5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich 4.5. Im Falle des Verzuges hat der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindetVerzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns bleibt unberührt. Ein eventuell zugesagter Bonus, Nachlass oder eine zugesagte Rabattvereinbarung entfällt rückwirkend. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind4.6. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuDer Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir 4.7. Eine Aufrechnung oder die Versendung im eigenen Namen vornehmen, Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen von uns in Rechnung gestelltanerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche und/oder Forderungen des Kunden statthaft. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5.5 Wechsel und Schecks werden nur 4.8. Sofern Umstände bekannt werden, aus denen sich objektiv ergibt, dass in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen. 5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck den Vermögensverhältnissen des Kunden bei uns eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder bei einem Dritten zu Protesteinzutreten droht, durch die die Erfüllung des Vertrages gefährdet wird, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung eingeräumte Zahlungsziele oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist Stundungen mit sofortiger Wirkung widerrufen und eigene Leistungen zurückbehalten, bis der Kunde zur Vorauszahlung die Bezahlung bewirkt oder Sicherstellung Sicherheit für sie geleistet oder nachgewiesen hat, dass die Erfüllung tatsächlich nicht bereit bzwgefährdet ist. Erfolgt Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht in der Lageinnerhalb von 12 Werktagen, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom dem Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machenSchadensersatz statt Erfüllung verlangen. 5.7 Gerät 4.9. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden trotz anderslautender Zahlungsanweisung zunächst auf die jüngsten Forderungen anzurechnen, wenn die Zahlungen sonst anfechtbar werden könnten. Den Zinsnachteil tragen wir. Der Kunde enthält eine entsprechende Verrechnungsnachricht. 4.10. Wenn wir einem Kunden nachlassen, unsere Forderungen in kalendermäßig bestimmten Raten zu bezahlen, wird unsere jeweilige Restforderung insgesamt und auf einmal zur Zahlung fällig, falls der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuübenRückstand geraten sollte. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist, werden für alle Lieferungen und Leistungen die am Tage der Auftragserteilung gültigen Listenpreise zugrunde gelegt. Unsere Rechnungen sind Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglichEuro, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werdenab Werkstatt, ohne Verpackung, Fracht, Porto und ohne Mehrwertsteuer. 5.2 3.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet. 5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und TransportWerk- oder Dienstleistungen, die vom Kunden zusätzlich auf Zeitbasis abgerechnet werden, werden die angefallenen Arbeitsstunden zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns gültigen Stundensätzen gemäß den Angebotspreisen oder Listenpreisen in Rechnung gestellt. 5.5 Wechsel 3.3 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Xxxxxx. Gleiches gilt für die Be- und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommenVerarbeitung von Material, das uns vom Kunden zwecks Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt wird. 5.6 Geht ein Wechsel 3.4 Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Produkte oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei Leistungen. Bei Verträgen mit einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellenLiefer- bzw. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden Leistungswert von mehr als € 10.000,00 sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen. 5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir jedoch berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben. 5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB eine Anzahlung in Höhe von 30% zu verlangen. Wir sind Die Anzahlung ist innerhalb von zwei Wochen ab entsprechender Teilrechnungsstellung fällig und zahlbar. 3.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Weiteres in Verzug. Der zu zahlende Preis ist während des Verzuges zu den geltenden gesetzlichen Verzugszinssätzen zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt, insbesondere ist er berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten ein im Verhältnis zum Mangel angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machenTeil der Rechnung zurückzuhalten. 5.9 3.7 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung der Leistung durch mangelhafte mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet istwird, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzeninsbesondere durch den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist so sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten die Leistung zu verweigern und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen. 5.10 Hat der Kunde unseren Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu vertretenerklären. Bei Verträgen über die Herstellung nicht vertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), ist er zum Schadensersatz verpflichtetWerk- oder Dienstleistungsverträgen können wir den Rücktritt sofort erklären. Wir sind berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 20 % Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Netto-Auftragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden istFristsetzung bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen