Common use of Preise, Zahlung Clause in Contracts

Preise, Zahlung. Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Xxxx veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuern. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen. Im Falle von Kostenübernahmen durch Dritte, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien).

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Preise, Zahlung. Der Xxxx ist verpflichtetDie Preise gelten ab Lager Forster in Wiener Neudorf oder ab Lieferwerk, die für die Zimmerüberlassung jeweils ohne Verpackung. Wechsel und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Xxxx veranlassten Leistungen Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Auslagen an DritteProtesterhe- bung, und nur zahlungshalber angenommen. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben Annahme erfolgt mit Valuta des Tages, an dem Xxxxxxx über den Gegen- wert verfügen kann. Diskontspesen und Steuernalle mit der Einlösung des Wechsels oder Schecks zusammenhängenden Kosten trägt der AG. Das Entgelt für Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet; Xxxxxxx ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird in ältesten offenen Posten anzurechnen. Bei auch bloß objektivem Zah- lungsverzug hat der Regel am Tag AG Verzugszinsen, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen höhere Verzugszinsen zu bezahlen sind, gemäß § 352 UGB , mindestens jedoch 1,25% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den AG als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichennicht gewährt. Im Falle von Kostenübernahmen durch DritteFall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der AG, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestelltzur Einbringlichmachung der Forde- rung anlaufenden zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang Für jegliche Forderungen von Xxxxxxx haftet der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werdenAG auch dann solidarisch, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer über sein Ersuchen die Rechnung direkt an einen dritten Abnehmer ausgestellt wird bzw. an einen Dritten geliefert und/oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien)geleistet wird.

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Preise, Zahlung. Der Xxxx Die Preise beruhen auf den derzeitigen Gestehungskosten unter Berücksichtigung des vereinbarten Liefertermins und sind verbindlich für Lieferungen innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe der Bestellung, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Lieferzeiten von mehr als sechs Monaten ist verpflichtetder Auftragnehmer berechtigt, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB die zum Liefertag geltenden Preise anzupassen, sofern sich die Materialein- kaufskosten um mehr als 10% erhöht haben. Bei Verbrau- chern gilt dies nur dann, sofern die Verzögerung vom Besteller zu zahlenvertreten ist. Dies gilt auch Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass die Preiserhöhung nicht oder nicht in der vollen Höhe gerechtfertigt ist. Der Auftragnehmer muss gegenüber dem Besteller auf dessen Wunsch die Erhöhung nachweisen. Sämtliche Preise sind, sofern der Besteller kein Verbraucher ist, grundsätzlich Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern Festpreise für die vom Xxxx veranlassten Leistungen und Auslagen an Drittezu lieferndes Material vereinbart sind, gelten diese sechs Monate. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen Festpreisgarantie erstreckt sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuernnur auf reine Materialpreise. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird in der Regel Festpreise beziehen sich nicht auf mögliche Maßänderungen (siehe Aufmaß). Sämtliche Zahlungen sind am Tag der Abreise Montage (bzw. bei Lieferung ohne Montageverpflichtung bei Entgegennahme der Ware) per Überweisung (Nachweis) oder Scheck zu leisten. Die Außendienstmitarbeiter und Monteure des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangenAuftragneh- mers sind nicht Inkassobevollmächtigt. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Besteller kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbrau- cher ist. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt worden sind. Gleiches gilt für das Recht zur Zurückbehaltung, sofern der Besteller Unternehmer ist. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht ausschließlich in Höhe der zweifachen Mangelbeseitigungskosten zu. Entstehen beim Auftragnehmer nach Abschluss des Vertra- ges aufgrund objektiver Anhaltspunkte berechtigte Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers, ist der Auftrag- nehmer berechtigt, die Leistungen nur gegen Vorauskasse oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen. Der Auftragnehmer ist [bei Werkleistungen] berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 90 Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ein angemessener Abschlag zu erfolgen hat. Die (restliche) Vergütung ist im Fall von Teilabnahmen anteilig bei den Teilabnahmen, im Übrigen bei der Abnahme fällig [, soweit nicht das Gesetz eine frühere Fälligkeit vorsieht, insbesondere nach § 641 Abs. 2 (Auftraggeber gegenüber Dritten zu diesen Leistungen verpflichtet)]. Der Auftraggeber kommt ohne Abzug bei Abreise bar oder weitere Erklärungen des Auftragnehmers 7 Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlungsanforderung für die Abschlags- zahlungen und 10 Tage nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichener nicht vorher bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Kostenübernahmen durch DritteMängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbarNacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der IB Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werdenmachen, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass fällige Betrag (ein- schließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemes- senen Verhältnis zu dem Wert der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien)– mit Mängeln behafteten – Leistungen steht.

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Preise, Zahlung. Der Xxxx ist verpflichtetMit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Xxxx, die vereinbarte Vergütung für die Zimmerüberlassung und die Beherbergung, sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB genommen Leistungen, zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Xxxx veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritteentrichten. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen Vergütung muss vor Einzug entweder in Bar oder per Überweisung gezahlt werden. Erstreckt sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuern. Das Entgelt die Anmietung über einen längeren Zeitraum (über 14 Tage), so sind die Zahlungen für die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird jeweils für einen Monat im Voraus per Überweisung oder in bar zu bezahlen. Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, sind die vereinbarten Preise, Nettopreise zuzüglich der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte gesetzlichen Mehrwertsteuer zu begleichen. Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Rechnungen des Anbieters sind spätestens bei Einzug ohne Abzug fällig und zahlbar. Gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Xxxx auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle von Kostenübernahmen durch Dritte, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB Fall eines Zahlungsverzuges ist das BoardingHouse Notzing berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen BundesbankBasiszinssatz geltend zu machen. Das BoardingHouse Notzing behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist das BoardingHouse berechtigt eine Mahngebühr von € 5,00 zu erheben. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber dem BoardungHouse Notzing mitzuteilen. Der Kostenträger kann nur richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben. Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindernAnkündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d. h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Überschreitet Sollte der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich Xxxx mit der für derartige Leistungen berechnete PreisErhöhung nicht einverstanden sein, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werden, wenn hat der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien)Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen.

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