Angebote, Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer- seits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zu- grunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu de- ren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, so- weit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsin- halt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
Angebote, Vertragsabschluss. 2.1 Sämtliche von Seiten der Auftragnehmerin als „Angebote“, „Kostenvoranschläge“ oder Ähnliches bezeichnete Schriftstücke sowie der darin enthaltenen Preise sind zunächst unverbindlich und freibleibend. Aufträge sowie Bestellungen sind erst bindend, wenn deren Annahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt (Annahme des kundenseitigen Angebots) wird. Insbesondere sind Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin kein Angebot, sondern als Aufforderung zur Angebotslegung seitens des Auftraggebers zu verstehen.
2.2 Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann für die Auftragnehmerin verbindlich, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet sind.
2.3 Telefonische Aufträge sind für die Auftragnehmerin nur im Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.
2.4 Übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen. Die Leistungen erfolgen sodann im Umfang der Bestellung.
2.5 Alle Angebote seitens der Auftragnehmerin erfolgen grundsätzlich ohne technische Ausarbeitungen, insbesondere Detailzeichnungen, Dokumentationen, Massenauszüge, Planunterlagen, Prüfberichte etc.
2.6 Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der Auftragnehmerin oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Auftraggeber nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich.
2.7 Ausführungen erfolgen nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie Plänen.
2.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, notwendige Arbeiten auch dann durchzuführen, wenn diese nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind (ihr gebührt dafür sodann angemessenes Entgelt). Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nur im Falle schriftlich angenommener Nachträge und/oder Zusätze verpflichtet.
2.9 Die Mitarbeiter und Außenstellen der Auftragnehmerin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Angebote, Vertragsabschluss. 2.1.Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. 2.2.Angebote oder Bestellungen der Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an. 2.3.Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterial, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte des Auftragnehmers sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. 2.4.Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.
Angebote, Vertragsabschluss. 3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.2. Bestellvorgang über den AutoLogg-Webshop
3.3. Bei der Bestellung auf elektronischem Wege (etwa im AutoLogg Webshop oder über Amazon Marketplace) wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. Zusätzlich werden bei einer Bestellung über Amazon Marketplace die Vertragsgrundlagen bei Amazon archiviert und können vom Kunden über seinen passwortgeschützten Kunden-Account bei Amazon kostenlos abgerufen werden.
3.4. Ein Vertrag mit dem Kunden kann auch schriftlich oder telefonisch außerhalb der oben angeführten elektronischen Möglichkeiten (zB AutoLogg-Webshop) durch entsprechendes Angebot oder Bestellung zustande kommen. Sämtliche Angebote oder Bestellungen des Kunden nimmt der Auftragnehmer mit Erfüllung (Lieferung und/oder Freischaltung des Services), der Absendung der bestellten Ware oder mit schriftlicher Auftragsbestätigung an.
Angebote, Vertragsabschluss. 2.1 Nur schriftlich abgegebene Angebote sind verbindlich. Die Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf der Schriftform. Der Kunde erhält nach Eingang seiner schriftlichen Bestellung bzw. seines Auftrags eine schriftliche Auftragsbestätigung von k+k.
2.2 Bei Annahme des Angebots nach Ablauf der im Angebot genannten Bindefrist behält k+k sich das Recht vor, eine Preisanpassung gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen k+k Preislisten sowie eine Anpassung der im Angebot genannten Termine vorzunehmen. Grundlage für die Neuterminierung ist die aktuelle und geplante Auftragsauslastung bei k+k. Die Annahme des Angebots nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gilt als neuer Antrag und muss von k+k schriftlich bestätigt werden.
2.3 Soweit k+k aufgrund besonderer Rahmenbedingungen die Leistungserbringung bereits aufgrund einer mündlichen Beauftragung aufgenommen hat, behält sich k+k das Recht vor, die Leistungserbringung zu beenden, falls 8 Wochen nach Eingang des Angebots kein schriftlicher Auftrag bzw. keine schriftliche Bestellung durch den Kunden vorliegt.
2.4 Inhalt und Umfang des Auftrags sowie Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und dem zugrunde liegenden Angebot.
2.5 Änderungen und Ergänzungen der Vertragsleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. k+k behält sich vor, dem Kunden den Aufwand zur Prüfung von Änderungswünschen sowie zur Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen in Rechnung zu stellen.
2.6 Haben sich die Vertragsparteien auf eine Änderung oder Ergänzung der Vertragsleistungen von k+k geeinigt, ohne die Vergütung zu fixieren, und führt die Änderung oder Ergänzung zu einer Erhöhung des Aufwandes oder zu einer Gefährdung der vertraglichen Termine, kann k+k eine angemessene Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.
2.7 An Angeboten (einschließlich beigefügter Angebotsunterlagen), Kostenvoranschlägen und Prototypen behält sich k+k die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Dokumente dürfen Dritten, auch Konzerngesellschaften, nur nach vorheriger Zustimmung durch k+k zugänglich gemacht werden.
Angebote, Vertragsabschluss. 3.1 Angebote an MAN-ES müssen schriftlich im Sinne der §§ 126, 126a BGB und kostenlos gestellt wer- den. Sie sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. In der Ausschreibung kann hiervon ab- weichend ein Datenaustauschverfahren vorgege- ben werden.
3.2 Für die Angebotsabgabe sind - soweit nichts Abwei- chendes vereinbart - die von MAN-ES übersandten Vordrucke zu verwenden, die alle von MAN-ES ge- forderten Angaben enthalten müssen.
3.3 Erfolgt das Angebot auf der Grundlage einer An- frage/Ausschreibung von MAN-ES, ist der Bieter gehalten, von den Vorgaben von MAN-ES nicht ab- zuweichen. Auf dennoch erfolgende Abweichungen ist ausdrücklich schriftlich im Angebot hinzuweisen. Die Abgabe von Alternativangeboten und Sonder- vorschlägen steht dem Bieter frei.
3.4 Angebote sind vollständig abzugeben, sie müssen alle geforderten Leistungen umfassen.
3.5 Alle Preise sind in der Landeswährung des Bieters (soweit diese nicht auf den Euro lautet, zusätzlich auch in Euro und dann gegebenenfalls einschließ- lich gesondert ausgewiesener Währungsabsiche- rung) anzugeben. Soweit nichts Anderes angege- ben ist, handelt es sich um Festpreise. Lässt sich den Preisangaben nicht entnehmen, ob die Preise die Umsatzsteuer berücksichtigen, handelt es sich um Bruttopreise.
3.6 Angebote sind grundsätzlich an die in der An- frage/Ausschreibungsunterlagen benannte Stelle des Einkaufs zu richten.
3.7 Der Bieter ist im Falle einer Anfrage/Ausschreibung durch MAN-ES während der dort genannten Frist, sonst während der von ihm bestimmten Frist an sein Angebot gebunden. Wird von beiden Parteien keine Bindefrist ausdrücklich benannt, beträgt sie 12 Wo- chen ab Zugang des Angebots bei MAN-ES.
3.8 Weicht der Bieter von den vorstehenden Vorgaben ab, behält sich MAN-ES vor, sein Angebot nicht zu berücksichtigen.
3.9 Eine wirksame Beauftragung kommt nur schriftlich und auf Grundlage dieser Bedingungen zustande. Die Beauftragung sowie ggf. unsere Unterlagen der Ausschreibung sowie ggf. unsere Aufforderung zur Angebotsabgabe und/oder unser Lastenheft sind für den Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen allein maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Kommt ein Vertrag ausnahmsweise mündlich zustande, ist er von bei- den Vertragsparteien unverzüglich schriftlich zu be- stätigen.
Angebote, Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind unverbind- lich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Ga- rantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusam- menhang mit dem Vertragsabschluss wer- den erst durch unsere schriftliche Bestäti- gung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospek- ten, Anzeigen auf Messeständen, Rund- schreiben, Werbeaussendungen oder ande- ren Medien (Informationsmaterial) angeführ- te Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese sei- ner Entscheidung zur Beauftragung zugrun- de legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit die- se nicht ausdrücklich schriftlich zum Ver- tragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
Angebote, Vertragsabschluss. 1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die leistungsbeschreibenden Angaben sowie technischen Daten in Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Präsentationen, sonstigen Informations- und Werbematerialien sowie in anderen Unterlagen, die dem Käufer vor oder mit dem Angebot überlassen werden, werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstige Zusicherung dar.
2) Alle Nebenabreden zu, Ergänzungen von und Änderungen eines von uns erstellten Angebots oder eines Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch uns; dies gilt insbesondere für die Vereinbarung von Preisen, Leistungsdaten oder -zeiträumen. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses nach Satz 1 bedarf ebenfalls der Schriftform gemäß Satz 1.
Angebote, Vertragsabschluss. Alle Angebote sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Vertragsabschlüsse und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Mit Schutzrechten versehene Lieferungen und Leistungen dürfen nur mit unserer Zustimmung weiterveräußert werden.
Angebote, Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien un- sererseits oder von diesen AGB abweichende Ver- einbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrags- abschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzei- gen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbe- aussendungen oder anderen Medien (Informations- material) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtig- keit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Ob- liegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmeri- schen Kunden gegenüber schriftlich - zum Vertrags- inhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr er- stellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kosten- pflicht hingewiesen.