Common use of Preise, Zahlung Clause in Contracts

Preise, Zahlung. 1. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab unserem Werk zuzüglich etwaiger Verpackungs- und Versandkosten, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 2. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändern. 3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Zahlungen für Lieferungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage ist. 4. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nicht. 5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa von uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtet. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise, Zahlung. (1) Wir stellen Ihnen als Dienstleistern unterschiedliche Pakete zur Verfügung. In der Basis-Version (Basic) ist diese für Sie kostenlos nutzbar. (2) Die Konditionen der anderen Pakete richten sich nach den Funktionen (Pro, Flow und Interactive). Diese haben wir Ihnen unter folgendem Link einzeln dargestellt (Datum der Verlinkung: 27.12.2021). Die Preise unserer Pakete unterscheiden sich nach der jährlichen oder monatlichen Laufzeit. Diese Preise werden auf der unter dem vorgenannten Link verfügbaren Seite angezeigt, und zwar können Sie mittels eines „Switchbuttons“ zwischen den monatlichen und jährlichen Preisen wählen. (3) In der Testphase stellen wir Ihnen das Premium-Paket „Interactive“ kostenlos zur Verfügung. Nach Ablauf der 30 Tage stellen wir automatisch wieder auf die Basis-Version „Basic“ um. Sie können dann selbstverständlich eines unserer Premium-Pakete hinzubuchen. (4) Zudem haben Sie die Möglichkeit, von einem Premium-Paket zu einem höheren Premium-Paket zu wechseln. Nach Buchung des höherwertigen Premium-Pakets können Sie sofort auf Ihr neues Premium-Paket zugreifen, das heißt, Sie müssen nicht bis zum Ablauf Ihres zunächst gebuchten Premium-Pakets warten, um es nutzen zu können. (Beispiel: Sie haben zunächst das Premium-Paket „Flow“ gebucht und dieses läuft vom 10. Xxxx bis zum 9. April. Sie beschlies-sen am 20. Xxxx das Premium-Paket „Interactive“ zu nutzen. Dann können Sie „Interactive“ sofort nutzen. Der (neue) Abrechnungszeitraum beginnt aber erst ab dem 10. April. Der Betrag für „ Interactive“ ist zwar sofort zahlbar, aber dessen Abrechnungszeitraum schließt sich an den Abrechnungszeitraum von „ Flow“ an. In unserem Beispiel läuft die-ser Zeitraum also vom 10. April bis zum 9. Mai.) (5) Unsere Preise sind in EURO angegeben und sind Bruttopreise, d.h. sie schließen die jeweils geltende gesetz-liche Umsatzsteuer ein. (6) Es gelten jeweils die am Bestelltag gültigen Preise. (7) Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbartausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen ist die Bezahlung nur möglich: per SEPA-Überweisung, per Paypal und per Kreditkarte (8) Die Rechnung senden wir Ihnen per E-Mail zu. Zudem hinterlegen wir die Rechnung in Ihrem Profil. Bei Be-zahlung per Rechnung ist die Rechnung sofort zahlbar. (9) Im Fall von Zahlungsverzug richten sich unsere Preise ab unserem Werk zuzüglich etwaiger Verpackungs- und VersandkostenAnsprüche nach § 288 BGB, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 2. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändern. 3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Zahlungen für Lieferungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage ist. 4. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nicht. 5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen in Höhe von 10 9 % über dem jeweiligen jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machenund eine Pauschale in Höhe von 40 EURO erheben. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch Diese Pauschale ist auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührteinen Schadensersatz anzurechnen, der im Rahmen der Rechtsverfolgung entstanden ist. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa von (10) Aus wirtschaftlichen Gründen müssen wir uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vorallerdings vorbehalten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Preise unserer Premium-Pakete zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern. Selbstverständlich werden wir Sie vorab über deren Bedingungen informieren und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtetUmstellung nur mit Ihrer Zustimmung vornehmen. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlung. 15.1 Vorbehaltlich anderer Preisvereinbarungen gelten die zum Zeitpunkt der Leistung gemäß Preislisten gültigen Preise. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, Die Preise verstehen sich unsere Preise ab unserem Werk ausschließlich Versand- und Versicherungskosten zuzüglich etwaiger Verpackungs- und Versandkosten, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 2gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändern. 3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, Die Rechnungsbeträge sind Zahlungen für Lieferungen innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zahlbar. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum fällighat der Auftaggeber Zinsen gem. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren §§ 352, 353 HGB zu zahlen. Ergeben sich bei der Abwicklung des Vertrages unvorhersehbare erschwerte Arbeitsbedingungen, die wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnungnicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Skonto wird nicht gewährtDies gilt insbesondere, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten sofern im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage istBetrieb des Auftraggebers zusätzliche Stillstandskosten des von uns eingesetzten Personals anfallen. 4. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers5.2 Die Zahlung mit Wechseln oder Schecks bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden lediglich nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Diskontspesen sowie bankübliche Nebenkosten sind vom Auftraggeber nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als ZahlungAufgabe in bar zu vergüten. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nicht§ 5.1. Satz 3 gilt entsprechend. 5. Bei Zahlungsverzug 5.3 Wenn sich nach Vertragsschluss die Vermögenslage oder die Zahlungsfähigkeit des Bestellers können Auftraggebers wesentlich verschlechtert oder uns eine früher eintretende Verschlechterung bekannt wird oder der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, behalten wir - unbeschadet unserer Berechtigunguns vor, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung Zahlungen vor Eintritt des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages Zahlungstermins zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa die Lieferung noch nicht gezahlter Ware von angemessener Sicherheitsleistung, ersatzweise Vorauszahlung, abhängig zu machen und bei hereingenommenen Wechseln die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen. Werden innerhalb einer von uns hereingenommene Wechselgesetzten angemessenen Nachfrist weder Vorauszahlungen noch Sicherheitsleistungen erbracht, so sind wir zum Rücktritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt. 5.4 Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder anerkannter Forderungen zu. Liegen Umstände vorEin etwaiges gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht, beispielsweise wegen Mängeln der Sache, steht dem Auftraggeber nur in Ansehung solcher unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder anerkannter Forderungen zu, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn aus demselben Vertragsverhältnis mit uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtetstammen. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind5.5 Bei neuen Aufträgen / Anschlussaufträgen tritt keine Bindung an vorhergehende Preise ein. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Verpackungs Und Zahlungsbedingungen

Preise, Zahlung. (1. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ) Preisangaben verstehen sich unsere Preise ab unserem Werk zuzüglich etwaiger Verpackungs- mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung DAP "Delivered at Place" (Incoterms 2010). Nicht enthalten sind Mehrwertsteuern und Versandkostenalle sonstigen Steuern und Abgaben. Übernehmen wir ausnahmsweise die Abladung und Einbringung des Liefergegen- standes, können wir, zusätzlich zu dem vereinbarten Preis, von dem Kunden die für die Abladung und Einbringung anfallenden, erforderlichen Kosten verlangen. Haben wir auch die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen, so trägt der jeweils gesetzlich gültigen UmsatzsteuerKunde – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – neben dem vereinbarten Preis für die Lieferung auch alle für die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme erforderli- chen Kosten nach der zur Zeit der Ausführung bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgabenuns geltenden Preisliste. (2) Die angebotenen Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändernDie Vereinbarung eines Festpreises bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit Ist nicht abweichend ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, sind wir berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe der Materialkosten des Liefergegenstandes sowie Zahlung nach Fortschritt der Arbeiten zu verlangen. Vor Auslieferung sind mindestens 90% des Vertragspreises an uns zu bezahlen. Zahlungen für Lieferungen innerhalb von 30 Tagen haben in der Währung zu erfolgen, die in unserem Ange- bot bzw. in unserer Auftragsbestätigung genannt ist. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum in voller Höhe zur Zahlung fällig. (4) Zahlungen sind kostenfrei und ohne Abzug auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu überweisen. Bei Zahlungen innerhalb Unabhängig von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährtArt des Zah- lungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden istvolle Rechnungsbetrag unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben wird, so dass wir über ihn verfügen können (Zahlungseingang). Zahlungen werden auf Sämtliche durch die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage ist. 4. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten Xxxx des Zahlungsmittels entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nichtKunden. (5) Soweit der Kunde es versäumt, den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Bei Zahlungsverzug des Bestellers einer abweichenden, ausdrücklich schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen, können wir - ohne Notwendigkeit einer Mahnung und unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - sonstiger Rechtsbehelfe Zinsen in Höhe von 10 9,2 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB der Österreichischen Nationalbank verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten Uns bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen. Unsere Rechte aus Abschnitt VI. (§ 353 HGB1) bleiben unberührt. (6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ) Eine Aufrechnung ist durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa Kunden nur bezüglich von uns hereingenommene Wechselanerkannter oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statt- haft. Liegen Umstände vor, Jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. (7) Bei Teilzahlungsvereinbarungen wird die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesengesamte Restschuld einschließlich aller noch nicht fälligen Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn uns eine entsprechende Auskunft der Kunde a) mit einer BankRate 14 Tage in Verzug kommt oder b) mit mindestens zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug geraten ist und der rückständige Betrag 10 % des Kaufpreises oder mehr beträgt oder c) seine Zahlungen eingestellt hat oder von einem Insolvenzantrag über sein Vermögen oder im Ausland von einem Verfahren, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegtwelches dem Zweck und der Wirkung des Insolvenzantrags gleichkommt, oder wenn gegen betroffen ist. Für die fällig gestellte Restschuld sind durch den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung Kunden Zinsen in Höhe von 9,2 % p. a. über dem Basiszinssatz der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtetÖsterreichischen National- bank zu bezahlen. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Sales Contracts

Preise, Zahlung. 1. Soweit Der in der Bestellung ausgewiesene Preis gilt als Höchstpreis. Er kann unter- schritten, nicht abweichend schriftlich aber überschritten werden. Die Verpackung ist im Preis inbegrif- fen. Ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab unserem Werk zuzüglich etwaiger Verpackungs- und Versandkosten, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgabenso ist die Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Bei Rücksendung sind mindestens zwei Drittel des berechneten Wertes gutzuschreiben. 2. Wir behalten Der Lieferant wird uns eine Preisanpassung vorkeine ungünstigeren Preise und Bedingungen einräu- men als anderen Abnehmern, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändernsoweit diese ihm gegenüber im konkreten Fall gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten. 3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, Rechnungen sind Zahlungen für Lieferungen innerhalb von 30 Tagen jede Bestellung gesondert zu erteilen. Wegen der Ord- nungsmäßigkeit der Rechnungsstellung wird auf unsere jeweils gültigen Liefer- vorschriften verwiesen. Zahlung erfolgt erst nach Rechnungsdatum fälligvollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen vollständiger mangelfreier Leistung und nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert Eingang der Rechnung. Bei zulässigen Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzö- gerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung nach Maßgabe der Skontovereinbarung mindestens aber bis zu 14 Tagen abzüg- lich 3% Skonto wird nicht gewährtund bis zu 30 Tagen netto. Sofern ausnahmsweise Anzahlungen vereinbart werden, wenn ein fälliger Saldo zu erfolgen sie nur per Bankbürgschaft nach unseren Gunsten Bedingun- gen. Maßgeblich für diese Frist ist der Tag der Lieferung oder die spätere Inrech- nungstellung. Ein Zahlungsverzug durch uns ist im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden istFalle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zahlungen Ersatzansprüche werden im Übrigen auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage istdadurch typischer- weise eintretenden Schäden begrenzt. 4. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist grundsätzlich ausgeschlossen. Forderungen des Lieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nichtZahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. 5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, Aufrechnungs- und der Berechtigung des Bestellers, Zurückbehaltungsrechte stehen uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den im gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührtUm- fang zu. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa von uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtet. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise, Zahlung. 1. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, 3.1 Unsere Preise verstehen sich unsere Preise ab unserem Werk zuzüglich etwaiger Verpackungs- der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und Versandkosten, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren zuzüglich Transport- und anderer öffentlicher Abgabensonstiger Nebenkosten. 2. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor3.2 Erhöhen sich nach dem Tag des Vertragsabschlusses unsere Selbstkosten, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - Materialpreise, Tariflöhne, gesetzliche und Energiekosten sowie Steuersätze - ändern. 3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Zahlungen für Lieferungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage ist. 4. Wechsel- tarifliche Sozialleistungen und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nicht. 5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa von uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisenFrachtkosten, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig unsere Preise entsprechend zu machenberichtigen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber Im übrigen sind wir nicht verpflichtet. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn seine Gegenansprüche die Lieferung erst 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll oder aus Gründen, die beim Besteller liegen, erfolgen kann. 3.3 Wir können bei Lieferungen mit nicht voller Ladung, bei Erschwernissen bei der Zufahrt zur Baustelle, bei nicht sofort möglicher Entladung nach Ankunft und bei Lieferungen außerhalb der nor- malen Geschäftszeit Zuschläge nach billigem Ermessen verlangen. 3.4 Unsere Forderungen sind mit Rechnungszugang beim Besteller fällig und zahlbar ohne Abzug in EURO. 3.5 Barzahlungen haben für den Besteller nur befreiende Wirkung, soweit sie an Personen geleistet werden, die von uns anerkanntmit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindsie erfolgt stets nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Spesen sowie ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. 83.6 Ist der Besteller mit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, hat er seine Zahlungen ein- gestellt oder wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Forderungen wegen man- gelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet sind, können wir unsere Forderungen aus sämt- lichen Verträgen sofort zur Zahlung fällig stellen. Sofern uns Für nicht ausgelieferte Ware können wir eine ange- messene Frist zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung setzen; nach erfolglosem Fristablauf kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Im übrigen gelten bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00Verzug die gesetzlichen Regelungen. 93.7 Wir sind auch ungeachtet anderslautender Bestimmungen des Bestellers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf seine älteren Schulden anzurechnen. 3.8 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräf- tig festgestellt oder unbestritten ist. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem RechtDieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlung. 1. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbartSofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen die Preise sich unsere Preise netto in EURO ab unserem Werk oder nach Vereinbarung frei Empfangsstation zuzüglich etwaiger Verpackungs- jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Wird bei Abschluß- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Menge zu liefern und Versandkostenzu berechnen. Die Annahme von Kleinaufträgen behalten wir uns vor, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgabenebenso die Festsetzung eines Mindermengenzuschlages. 2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändernkönnen jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen. 3. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbartBei Nachnahme und Zahlungen in bar durch Scheck, sind Zahlungen für Lieferungen Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 30 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % einen Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährtvon 2%, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im sofern zum Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, soweit diese älter als 30 Tage istkeine fällige Forderung besteht. 4. Wechsel- Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 5. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werdenSchecks von Fall zu Fall zu unterscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als ZahlungEinzugsspesen. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder scheckmäßiger Rechte für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht. 56. Bei Zahlungsverzug des Bestellers Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa von uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtetsofort fällig stellen. 7. Zur Zurückhaltung Hat der Käufer Vorleistungen in Form von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigtBarzahlungen etc. geleistet, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindso findet eine Verzinsung nicht statt. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehenEin Zurückbehaltungsrecht bzw. eine Aufrechnung kann nur dann geltend gemacht werden, berechnen wenn wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Liefer , Zahlungs Und Verarbeitungsbedingungen

Preise, Zahlung. (1) Die Preise gelten ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, ausschließlich Verpackung, Transportkosten und Aufstellung und zzgl. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab unserem Werk zuzüglich etwaiger Verpackungs- und Versandkosten, der jeweils gesetzlich gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgabensofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. (2. ) Wir behalten uns eine Preisanpassung das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn sich bis zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - zwischen Abschluss des Vertrages und Lieferung Kostenerhöhungen, insbesondere Material - aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Kostenänderung nachgewiesen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Energiekosten sowie Steuersätze - ändernLieferung nicht nur unerheblich übersteigen. (3) Ergeben sich während des Bearbeitungszeitraumes auf Wunsch des Bestellers Änderungen im Auftragsumfang oder Ergänzungen, so sind wir berechtigt, eine Anpassung des Preises vorzunehmen. (4) Bei Maschinen und Anlagen hat, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, die Zahlung ohne Abzug von Skonti zu 30 % spätestens zehn (10) Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, Weitere 60 % sind Zahlungen für Lieferungen spätestens zehn (10) Tage nach Meldung der Versandbereitschaft ohne Abzug von Skonti zu zahlen. Der Restbetrag ist netto ohne Abzug von Skonti innerhalb von 30 zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum der Abnahme der Anlage zur Zahlung fällig. . (5) Bei Zahlungen Ersatzteilen und anderen Verbrauchsmaterialien hat die Zahlung innerhalb von 7 zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum gewähren Lieferung ohne Abzug von Skonti zu erfolgen. (6) Davon abweichende angemessene Kostenvorschüsse können verlangt und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der damit den Auftrag vollständig abgerechnet haben. (7) Die in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung vorhanden ist. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnetfällig, soweit diese älter als 30 Tage ist. 4keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Wechsel- und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werdenMaßgeblich ist dabei der Geldeingang auf unserem Konto. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nicht. 5Zahlt der Besteller nicht innerhalb dieser Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen in Höhe von 10 % werden als Jahreszinsen neun (9) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können berechnet. Zahlt der Besteller den vereinbarten Preis nicht bei Fälligkeit und liegt kein Zahlungsverzug vor, haben wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (Fälligkeitszinsen gem. §§ 352, 353 HGB) unberührt. Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens bleibt vorbehalten. 6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den (8) Der Besteller berechtigt uns, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangen, ohne Rücksicht auf etwa von uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtet. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen ist zur Aufrechnung oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn seine die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt, unbestritten anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt sindunstreitig sind und wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlung. 13.1. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbartDer Kaufvertrag kommt zu jenem Gesamtpreis zustande, verstehen welcher sich unsere Preise ab unserem Werk aus der Summe der durch die bestellten Gutscheine jeweils repräsentierten Gutschein- beträge zuzüglich etwaiger Verpackungs- allfälliger mit dem Versand und Versandkosten, der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher AbgabenZahlungsart verbunde- nen Spesen ergibt. 23.2. Wir behalten Der Kunde kann die Gutscheine per Vorauskasse, im Fall der Abholung bei uns außerdem in bar, mittels Bankomat oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall der Ver- sendung der Gutscheine an den Kunden können diese per Vorauskasse oder bei einem Wert der Gutscheine bis zu maximal € 50,00 per Nachnahme bezahlt wer- den. 3.3. Werden gegen eine Preisanpassung vorvon uns gelegte Rechnung binnen vier Wochen keine be- gründeten Einwendungen schriftlich erhoben, so gilt diese jedenfalls als geneh- migt. Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, wenn sich bis er auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und ihm zur Auftragsdurchführung wesentliche Kostenfaktoren - insbesondere Material - und Energiekosten sowie Steuersätze - ändernAbgabe einer ausdrück- lichen Erklärung eine angemessene Frist eingeräumt wurde. 33.4. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbartDie von uns gelegten Rechnungen sind, sind Zahlungen für Lieferungen sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 30 8 Tagen nach Rechnungsdatum fälligohne jeden Abzug auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu überweisen. Die Zahlung des unternehmerischen Kunden ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag spätestens am Fälligkeitstag einlangt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird und wir auch unbeschränkt über die Bankgutschrift ver- fügen können. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Netto-Warenwert der Rechnung. Skonto wird nicht gewährtZahlung durch einen Verbraucher genügt es hingegen, wenn ein fälliger Saldo der Verbraucher am Tag der Fälligkeit der Rechnung den Überweisungs- auftrag erteilt. Zahlungen an Vertreter, Zusteller oder sonstige Dritte oder auf andere Bankverbindungen befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungs- pflicht, es sei denn, wir haben einer solchen Zahlung ausdrücklich und schrift- lich zugestimmt. 3.5. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 3.6. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschul- detem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz p.a. zu unseren Gunsten berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 5% p.a. 3.7. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ge- genüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Zeitpunkt Einzelnen ausge- handelt wird. 3.8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sind wir nicht ver- pflichtet, die gekauften Gutscheine zu versenden. Im Fall des Zahlungsverzu- ges sind wir außerdem berechtigt, von dem mit dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrag unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist von mindestens 8 Ta- gen ganz oder teilweise zurückzutreten sowie die Erfüllung unserer Verpflich- tungen aus anderen Verträgen, auch wenn der Zahlung vorhanden Kunde bei diesen noch nicht in Zahlungsverzug ist, bis zur vollständigen Erfüllung der den Kunden treffenden Zahlungspflichten auszusetzen. Darüber hinaus stehen uns auch die in Punkt 7. vorgesehenen Rechte zu. 3.9. Haben wir die Gutscheine bereits geliefert und sind wir gemäß Punkt 3.8 vom Kaufvertrag zurückgetreten, ist der Kunde verpflichtet, die erhaltenen Gut- scheine unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang unserer Rücktrittserklärung an uns zurückzustellen. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Gut- scheine innerhalb der Frist abgesendet werden. Xxxxxxxxxx, hinsichtlich wel- cher wir den Rücktritt erklärt haben, dürfen nicht mehr eingelöst werden. Der im Wege des Xxxxx@xxxx erstellte Ausdruck, welcher zum Bezug von Gutschei- nen berechtigt (siehe dazu in Punkt 5.4), wird nach unserer Rücktrittserklärung im System entwertet und kann/darf anschließend nicht mehr eingelöst werden. 3.10. Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen werden des Kunden jeweils auf die jeweils älteste Schuld Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen For- derungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. 3.11. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenan- sprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrau- chern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit diese älter als 30 Tage istGegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens. 43.12. Wechsel- Für zur Einbringlichmachung notwendige und Scheckzahlungen müssen vorher vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger und vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Eine Verpflichtung zweckentsprechenden Mah- nungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Wahrnehmung wechsel- oder scheckmäßiger Rechte übernehmen wir nicht. 5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir - unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Bestellers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen - Zinsen Be- zahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen; mindestens jedoch können wir den gesetzlichen Verzugszins geltend machen€ 5,00. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 6. Die Nichteinhaltung Darüber hinaus hat der vereinbarten Zahlungsbedingungen Kunde auch alle anderen durch den Besteller berechtigt unsVerzug entstehenden Schäden und Aufwendungen, vereinbarte Zahlungsziele insbesondere die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibungs- und/oder Einbringungsmaßnahmen (z.B. der Einschaltung von Rechtsanwälten, Inkassobüros, Kreditschutzverbänden etc.) zu widerrufen und sofortige Zahlung des offenen Gesamtbetrages zu verlangenbezahlen, ohne Rücksicht auf etwa von uns hereingenommene Wechsel. Liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Verschlechterung so- weit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und eine sich hieraus ergebende Gefährdung unserer Ansprüche hinweisen, sind wir zudem berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags von Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers und hieraus resultierende Gefährdung unserer Ansprüche gilt als nachgewiesen, wenn uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder ähnlicher Stelle vorliegt, oder wenn gegen den Besteller Pfändung- oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Zur Offenlegung der Informationsquelle dem Besteller gegenüber sind wir nicht verpflichtet. 7. Zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Forderung notwendig sind. 8. Sofern uns bei Zahlungen aus dem Ausland zusätzliche Bankkosten entstehen, berechnen wir bei Auslandsaufträgen unter EUR 150,00 Netto- Warenwert eine Kostenpauschale von EUR 15,00. 9. Alle Bürgschaften unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

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