Common use of Preise, Zahlung Clause in Contracts

Preise, Zahlung. 3.1 Ohne besondere Vereinbarung gelten die Preise für innerdeutsche Lieferungen "frei Werk" verzollt, d.h. DDP gemäß Incoterms 2010) einschließlich Verpackung. Im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung gilt für die Preise DAP gemäß Incoterms 2010. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen, trägt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung alle erforderlichen Nebenkosten. 3.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, zahlt der Besteller innerhalb von 90 Tagen ab Fälligkeit der Entgeltforderung und nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie Erbringung des Leistungsgegenstandes. Jedwede ZAHLUNG STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER RECHNUNGSPRÜFUNG. 3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend "Lieferung") wird die Entgeltforderung frühestens nach dem vereinbarten Zahlungstermin, im Zweifel frühestens nach dem vereinbarten Liefertermin fällig. Die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere Lagerkosten betreffend, bleibt vorbehalten.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Preise, Zahlung. 3.1 Ohne besondere Vereinbarung gelten 7.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis gilt als Höchstpreis. Er kann unterschritten, nicht aber überschritten werden. Die Preise verstehen sich „frei Haus“ inklusive Verpackung (s.o.). Ist ausnahms- weise etwas anderes in Textform vereinbart, so ist die Preise Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berech- nen. Bei Rücksendung sind mindestens zwei Drittel des berechneten Wertes gutzuschreiben. 7.2 Rechnungen sind für innerdeutsche Lieferungen "frei Werk" verzolltjede Bestellung gesondert zu erstellen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rech- nung. Bei zulässigen Teillieferungen gilt dies ent- sprechend. Zeitverzögerungen, d.hdie durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beein- trächtigen keine Skontofristen. DDP gemäß Incoterms 2010) einschließlich VerpackungBei Skontogewäh- rung erfolgt die Bezahlung nach Maßgabe der Skon- tovereinbarung aus der zugrunde liegenden Bestel- lung bei unbeanstandet übernommenen Waren oder Leistungen. IMaßgeblich für diese Frist ist der Tag der Lieferung oder der Rechnungseingang, je nachdem welcher Vorgang zuletzt erfolgt. Ein Zahlungsverzug durch uns ist im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung gilt für einfacher Fahrlässigkeit aus- geschlossen. Ersatzansprüche werden im Übrigen auf die Preise DAP gemäß Incoterms 2010. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen, trägt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung alle erforderlichen Nebenkostendadurch typischerweise eintretenden Schä- den begrenzt. 3.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, zahlt der Besteller innerhalb von 90 Tagen ab Fälligkeit der Entgeltforderung und nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie Erbringung 7.3 Forderungen des LeistungsgegenstandesLieferanten an uns dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Jedwede ZAHLUNG STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER RECHNUNGSPRÜFUNGFür die Zustimmung ist die Textform ausreichend. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. 3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend "Lieferung") wird die Entgeltforderung frühestens nach dem vereinbarten Zahlungstermin, im Zweifel frühestens nach dem vereinbarten Liefertermin fällig. Die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere Lagerkosten betreffend, bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise, Zahlung. 3.1 Ohne besondere Vereinbarung gelten 8.1 Alle von der gp-automation GmbH in Angeboten, Auftragsbestätigungen und anderen Vertragsformblätter genannten Preise sind freibleibend und sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt als Nettopreise angegeben. Allfällige Änderungen der Leistungserstellung und dadurch notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte etc. berechtigen die gp-automation GmbH die Preise für innerdeutsche Lieferungen "frei Werk" verzollt, d.hentsprechend zu erhöhen. DDP gemäß Incoterms 2010) einschließlich Verpackung. IDer Kunden wird von der gp-automation GmbH im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung gilt für die von wesentlichen Preiserhöhungen verständigt. In diesen Fall wird der Auftrag von der gp-automation GmbH erst wieder bearbeitet, wenn vom Kunden eine schriftliche Bestätigung der neu vereinbarten Preise DAP gemäß Incoterms 2010. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen, trägt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung alle erforderlichen Nebenkostenvorliegt. 3.2 Soweit nicht anderweitig 8.2 Die Zahlungsfristen werden in den einzelnen Aufträgen individuell vereinbart, zahlt der Besteller innerhalb von 90 Tagen ab Fälligkeit der Entgeltforderung und nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie Erbringung des Leistungsgegenstandes. Jedwede ZAHLUNG STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER RECHNUNGSPRÜFUNG. 3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend "Lieferung") wird die Entgeltforderung frühestens nach dem vereinbarten Zahlungstermin, Eingehende Zahlungen werden im Zweifel frühestens auf die jeweils älteste offene Schuld und hierbei zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und dann erst auf das Kapital abgerechnet. 8.3 Bei Zahlungsverzug ist die gp-automation GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens Zinsen in der Höhe von 10 % pa in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. Es wird daraufhin hingewiesen, dass sich die Kosten im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach dem vereinbarten Liefertermin fällig. Die Geltendmachung der jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen USt, jene von Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere Lagerkosten betreffend, bleibt vorbehaltenInkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlung. 3.1 Ohne besondere Vereinbarung gelten die 4.1. Sämtliche Preise für innerdeutsche Lieferungen "frei Werk" verzolltder AVANTAG verstehen sich, d.h. DDP gemäß Incoterms 2010) einschließlich Verpackung. Im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung gilt für die Preise DAP gemäß Incoterms 2010. Hat soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, netto zuzüglich der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen, trägt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung alle erforderlichen Nebenkostenjeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2 Soweit 4.2. Für etwaige Berechnungen sind die von AVANTAG ermittelten Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Kunde nicht anderweitig vereinbartunverzüglich, zahlt der Besteller innerhalb von 90 spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Fälligkeit der Entgeltforderung und nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie Erbringung des Leistungsgegenstandes. Jedwede ZAHLUNG STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER RECHNUNGSPRÜFUNGEmpfang widerspricht. 3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend "Lieferung") wird die Entgeltforderung frühestens nach dem vereinbarten Zahlungstermin, 4.3. Etwaige im Zweifel frühestens Zusammenhang mit dem Vertrag im Lande des Kunden entstehende Kosten einschließlich Gebühren und Steuern, auch wenn sie bei Abschluss des Vertrages nicht bekannt waren, gehen zu Lasten des Kunden. 4.4. Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne jeden Abzug frei den Bankverbindungen von AVANTAG wie folgt fällig: 30% des kalkulierten Gesamtpreises bei Beauftragung und weitere 50% des kalkulierten Gesamtpreises drei Kalendertage vor Anlieferung der Solarmodule am Ort der Installation. Die letzten 5% des kalkulierten Gesamtpreises sind nach Installation und Übergabe der Anlagen zu zahlen. AVANTAG ist berechtigt, die übrigen 15% des kalkulierten Gesamtpreises entsprechend dem vereinbarten Liefertermin Fortschritt der Installation nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise zu fordern. 4.5. Zahlungen, auch aufgrund von Xxxxxxx, gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift des jeweiligen Betrages auf dem Konto von AVANTAG als geleistet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei AVANTAG an. Die Zahlungen sind für AVANTAG kosten- und spesenfrei zu leisten. 4.6. Kommt der Kunde in Verzug, so werden sämtliche Ansprüche von AVANTAG aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden sofort fällig. Für noch ausstehende Lieferungen kann AVANTAG dann nach eigener Xxxx Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist AVANTAG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere Lagerkosten betreffend, weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. 4.7. Gegenüber Forderungen von AVANTAG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen des Kunden die Aufrechnung erklären.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise, Zahlung. 3.1 Ohne besondere Vereinbarung gelten 1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis gilt als Höchstpreis. Er kann unterschritten, nicht aber überschritten werden. Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart, so ist die Verpa- ckung zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Bei Rücksendung sind minde s- tens zwei Drittel des berechneten Wertes gutzuschreiben. 2. Der Lieferant wird uns keine ungünstigeren Preise und Bedingungen einräumen als anderen Abnehmern, wenn und soweit diese ihm gegenüber im konkreten Fall gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten. 3. Rechnungen sind für innerdeutsche Lieferungen "frei Werk" verzolltjede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung er- folgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollstän- diger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei zulässigen Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, d.hdie durch unrich- tige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. DDP gemäß Incoterms 2010) einschließlich VerpackungBei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung nach Maßgabe der Skontovereinbarung, i.d.R. bei Rechnungen vom 1.-15. Iam 31. mit 3 % Skonto, am 15. des Folgemonats netto, Rechnungen vom 16.-31. am 15. des Folgemonats mit 3 % Skonto, am 30. des Folgemonats netto. Maßgeblich für diese Frist ist der Tag der Lieferung oder die spätere Inrech- nungstellung. Ein Zahlungsverzug durch uns ist im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung gilt für einfacher Fahrläs- sigkeit ausgeschlossen. Ersatzansprüche werden im Übrigen auf die Preise DAP gemäß Incoterms 2010. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen, trägt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung alle erforderlichen Nebenkostendadurch typischerweise eintretenden Schäden begrenzt. 3.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, zahlt der Besteller innerhalb von 90 Tagen ab Fälligkeit der Entgeltforderung und nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie Erbringung 4. Forderungen des LeistungsgegenstandesLieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Jedwede ZAHLUNG STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER RECHNUNGSPRÜFUNGZahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. 3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend "Lieferung") wird die Entgeltforderung frühestens nach dem vereinbarten Zahlungstermin, 5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im Zweifel frühestens nach dem vereinbarten Liefertermin fällig. Die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere Lagerkosten betreffend, bleibt vorbehaltengesetzlichen Umfang zu.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Preise, Zahlung. 3.1 Ohne besondere Vereinbarung 2.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für die Durchführung von Aufträgen die jeweils gültigen Honorare der Xxx-Xxxxxxx.xx GmbH gemäß der Honorarliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuelle Honorarliste lautet wie folgt: ▪ Premium-Eintrag je Bundesland 237,60 € p.a. ▪ Professional-Eintrag je Bundesland 93,60 € p.a. Die Gebühren werden bei Abschluss des Vertrags zur Zahlung fällig. 2.2 Der Kunde bestätigt mit seiner Eingabe das Zustandekommen des Vertrags und akzeptiert die in der Eingabemaske angegebenen Gebühren und die Honorarliste. 2.3 Ein vom Auftraggeber geschuldetes Entgelt wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. 2.4 Für jede Mahnung kann Xxx-Xxxxxxx.xx GmbH einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 3,00 Euro erheben. Auftragsvermittler, sonstige Unternehmen oder Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für innerdeutsche Lieferungen "frei Werk" verzollt, d.hdie Für- Xxxxxxx.xx GmbH entgegenzunehmen. 2.5 Auftragsstornierungen und Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. DDP Bereits geleistete Arbeiten berechnet Für- Xxxxxxx.xx GmbH gemäß Incoterms 2010) einschließlich Verpackung. Iden zuvor vereinbarten Honoraren oder nach der jeweiligen Honorarliste. 2.6 Preisänderungen bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten; im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung gilt für von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preise DAP gemäß Incoterms 2010. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen, trägt er vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung alle erforderlichen NebenkostenPreiserhöhung ausgeübt werden. 3.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart2.7 Der Auftraggeber kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, zahlt der Besteller innerhalb von 90 Tagen ab Fälligkeit der Entgeltforderung und nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie Erbringung des Leistungsgegenstandes. Jedwede ZAHLUNG STEHT UNTER DEM VORBEHALT DER RECHNUNGSPRÜFUNGdie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.3 Bei Annahme verfrühter Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend "Lieferung") wird die Entgeltforderung frühestens nach dem vereinbarten Zahlungstermin, im Zweifel frühestens nach dem vereinbarten Liefertermin fällig. Die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere Lagerkosten betreffend, bleibt vorbehalten.

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Samples: Dienstleisterdatenbank Eintrag Vertrag