Common use of Preisänderung Clause in Contracts

Preisänderung. (1) Im Falle der Veränderung/Neueinführung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von gesetzlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten oder sonstigen gesetzlichen Veränderungen, erhöht sich der vereinbarte Preis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.

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Samples: www.nwsgmbh.de, www.nwsgmbh.de

Preisänderung. (1) Im Falle der Veränderung/Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von gesetzlichen Steuern (mit Ausnahme die zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer)Kosten der vereinbarten Leistung führen, Abgabenist das Unternehmen berechtigt, Versicherungsprämien, Kfz- Betriebskosten oder sonstigen gesetzlichen Veränderungen, erhöht sich der vereinbarte Preis das Entgelt um den gleichen ProzentsatzBetrag in gleicher Weise zu verändern, wie um den sich durch die vorgenannten Kosten erhöht werdenVeränderung der Lohnkosten, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.Lohnnebenkosten und sonstigen

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Samples: www.ssf-sicherheit.de

Preisänderung. (1I) Im Falle der Veränderung/Neueinführung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von gesetzlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz- Kfz-Betriebskosten oder sonstigen gesetzlichen Veränderungen, erhöht sich der vereinbarte Preis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.

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Samples: oos.wire.de

Preisänderung. (1I) Im Falle der Veränderung/Neueinführung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-Lohn- , Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von gesetzlichen Steuern (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), Abgaben, VersicherungsprämienVersicherungsprä- mien, Kfz- Kfz-Betriebskosten oder sonstigen gesetzlichen VeränderungenVeränderun- gen, erhöht sich der vereinbarte Preis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen gesetz- lichen Umsatzsteuer. Das gilt nur bei Dauerschuldverhältnissen.

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Samples: www.arealcontrol.de