Prinzipien Musterklauseln

Prinzipien. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab dem Installationsdatum, soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Frist vorsieht. Trimble behält sich das Recht vor, Ausrüstung mit anderen, aber mindestens gleichwertigen technischen Leistungsspezifikationen bereitzustellen, und garantiert, dass die gelieferte Ausrüstung betriebsbereit und in einem perfekten Zustand ist. Soweit Trimble auch befindet, dass die Ausrüstung objektiv mangelhaft ist, ist es während der Garantiefrist verantwortlich für Material- und Produktionsmängel, die entdeckt werden und die der Kunde sofort anzeigen muss. Trimbles Garantie erstreckt sich nur auf die Bereitstellung neuer oder mit neuen gleichzusetzenden Ersatzteile(n) und die von Trimble für den Austausch eingesetzte Arbeitskraft; Ausgewechselte Teile werden Eigentum von Trimble. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden mangelhafte Teile in Trimbles Räumlichkeiten ersetzt; in diesem Prozess ist der Kunde für den Transport der Ausrüstung zu TRIMBLE hin und zurück verantwortlich; Trimble wird, wenn es dazu aufgefordert wird, den Transport jener Ausrüstung zu seinen Räumlichkeiten und zurück zum Kunden zu den Transportsätzen organisieren, die zum entsprechenden Zeitpunkt gelten; diese müssen vom Kunden getragen werden. Die Installation des Betriebssystems und der Back-up-Software nach einem Hardware-Mangel ist auch von der Garantie abgedeckt; die Installation aller anderen Programme und Daten infolge eines Hardware-Mangels ist jedoch nicht von der Garantie abgedeckt. Der Kunde verpflichtet sich, Trimble unverzüglich über einen Wechsel des Standortes der Ausrüstung während der Garantiefrist zu informieren.
Prinzipien. Die ständige Verbesserung der Ergebnisse in den Bereichen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Betriebssicherheit beruht auf der Einhaltung von 8 Grundprinzipien.
Prinzipien. Grundsatz der Formfreiheit
Prinzipien. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab dem Installationsdatum, soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Frist vorsieht. XXX behält sich das Recht vor, Ausrüstung mit anderen, aber mindestens gleichwertigen technischen Leistungsspezifikationen bereitzustellen und garantiert, dass die gelieferte Ausrüstung betriebsbereit und in einem perfekten Zustand ist. Soweit EKO auch befindet, dass die Ausrüstung objektiv mangelhaft ist, ist EKO während der Garantiefrist verantwortlich für Material- und Produktionsmängel, die entdeckt werden und die der Kunde sofort anzeigen muss. EKOs Garantie erstreckt sich nur auf die Bereitstellung neuer oder mit neuen gleichzusetzenden Ersatzteile(n) und die von EKO für den Austausch eingesetzte Arbeitskraft. Ausgewechselte Teile werden Eigentum von EKO. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden mangelhafte Teile in EKOs Räumlichkeiten ersetzt; in diesem Prozess ist der Kunde für den Transport der Ausrüstung zu EKO hin und zurück verantwortlich; EKO wird, wenn es dazu aufgefordert wird, den Transport jener Ausrüstung zu seinen Räumlichkeiten und zurück zum Kunden zu den Transportsätzen organisieren, die zum entsprechenden Zeitpunkt gelten; diese müssen vom Kunden getragen werden. Die Installation des Betriebssystems und der Back-up-Software nach einem Hardware-Mangel ist auch von der Garantie abgedeckt; die Installation aller anderen Programme und Daten infolge eines Hardware-Mangels ist jedoch nicht von der Garantie abgedeckt. Der Kunde verpflichtet sich, EKO unverzüglich über einen Wechsel des Standortes der Ausrüstung während der Garantiefrist zu informieren. AGB (IT-Solutions) 20190219 Seite 1 von 7 Eko Consulting GmbH Xxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Telefon +00 000 000000 E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Allgemeine Sparkasse OÖ IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 BIC: XXXXXX0XXXX FN 405893b Landesgericht Linz Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxx UID Nr.: ATU68413433
Prinzipien. 1 Die Mitarbeitenden werden im Rahmen eines anforderungs-, leistungs- und marktgerechten Lohnsystems entlöhnt. Das Ergebnis des Mitarbeitendengesprächs (MAG) wird berücksichtigt. 2 Der Richtlohn ist der Wert der Schlüsselfunktion nach dem OGS-System. Er stellt nicht einen automatisch zu erreichenden Sollwert dar. Der Richtlohn basiert auf der Lohnkurve der IST- Löhne vom 1.7.1997. 3 Die Entlöhnung erfolgt im Monatslohn oder in Tages-pauschalen. 4 Die Tagespauschale berechnet sich wie folgt: 70 bis 100% der Schlüsselfunktion x 9 x 1,1* = 1/1 TP 251 x 8 * Inkonvenienz- und Risikoanteil Im Inkonvenienz- und Risikoanteil ist der Ferienlohnanteil von 10.64% (für 25 Arbeitstage), 13.04% (für 30 Arbeitstage) oder 15. 56 % (für 35 Arbeitstage) enthalten. Der genaue Frankenbe- trag wird auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Prinzipien. Dieser Punkt ist nur anwendbar für die Schemen des Typs « BPC1 ».
Prinzipien. Im Generellen ist für jede Person, welche den Clubsitz des YCAs besucht, sowie für jedes beim Club gelagerte Boot eine Anmeldung und die Entrichtung des entsprechenden Tarifs nötig. Für die Lagerung der Yachten und des Materials wird prinzipiell der dafür beanspruchte Platz gerechnet. Im Falle von Überlagerungen von Fahrzeugen (z.B. Wasserungswagen über Strassenanhänger), kommt der höhere Tarif zur Anwendung.
Prinzipien. [1.] Wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren, stellt der ESM für ESM-Mitglieder eine Finanzhilfe bereit, die unter strikten Auflagen gemäß einem makroökonomischen Anpassungsprogramm gewährt wird, das dem Ausmaß der wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichgewichte des betreffenden ESM- Mitglieds angemessen ist. [2. Erhält ein ESM-Mitglied eine Finanzhilfe, wird je nach Einzelfall und entsprechend der Praxis des IWF eine Beteiligung des Privatsektors in angemessener und verhältnismäßiger Form erwartet. Art und Ausmaß dieser Beteiligung sind abhängig vom Ergebnis einer Schuldentragfähigkeitsanalyse und tragen dem Ansteckungsrisiko und potenziellen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten und Drittländer gebührend Rechnung. Ergibt diese Analyse, dass ein makroökonomisches Anpassungsprogramm die Staatsverschuldung realistischerweise auf ein langfristig tragbares Niveau zurückführen kann, so ergreift der begünstigte Mitgliedstaat Initiativen, um die wichtigsten privaten Anleger zu ermutigen, ihr Engagement beizubehalten. Kommt man zu dem Schluss, dass ein makroökonomisches Anpassungsprogramm die Staatsverschuldung realistischerweise nicht auf ein langfristig tragbares Niveau zurückführen kann, so muss der begünstigte Mitgliedstaat mit seinen Gläubigern bona fide aktive Verhandlungen aufnehmen, die darauf abzielen, sie unmittelbar in die Wiederherstellung einer tragbaren Verschuldung einzubeziehen. Im letzteren Fall wird die Gewährung der Finanzhilfe davon abhängig gemacht, dass der Mitgliedstaat über einen glaubwürdigen Plan verfügt und ausreichend Einsatz zeigt, um eine angemessene und verhältnismäßige Beteiligung des Privatsektors sicherzustellen. Die Fortschritte bei der Durchführung des Plans werden im Rahmen des Programms überwacht und beim Beschluss über die Auszahlungen berücksichtigt. ] [Alternative zu Präambel 9]

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und