Common use of Probezeit und Kündigungsfristen Clause in Contracts

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen für befristete Arbeitsverhältnisse.

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Samples: www.afa.de, www.goldrichtig-personal.de, www.gut-zeitarbeit.de

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhält- nisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis Beschäftigungsverhältnis mit einer ei- ner Frist von 2 Arbeitsta- gen Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat Mo- nat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhält- nisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen gesetz- lichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen gleichermaßen für befristete ArbeitsverhältnisseBeschäftigungsverhältnisse.

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Samples: Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung, Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung, Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen gleichermaßen für befristete ArbeitsverhältnisseBeschäftigungsverhältnisse.

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Samples: Manteltarifvertrag Zeitarbeit, www.boeckler.de

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsver- hältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis Beschäftigungs- verhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen gekündigt Arbeitstagen ge- kündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist Kün- digungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhält- nisses an gelten die gesetzlichen KündigungsfristenKündigungs- fristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten gel- ten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen für befristete ArbeitsverhältnisseBeschäftigungsverhältnisse.

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Samples: www.in-time-personal.de, zeitpunktnah.de

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen Arbeitstagen gekündigt werden. Von , von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten sechsten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen Kündigungs- fristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen für befristete Arbeitsverhältnisse.

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Samples: www.time-solutions-mm.de

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsver- hältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis Beschäftigungs- verhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen gekündigt Arbeitstagen ge- kündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist Kün- digungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhält- nisses an gelten die gesetzlichen KündigungsfristenKündigungs- fristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten gel- ten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen für befristete Arbeitsverhältnisse.Beschäftigungsverhältnisse. §3 Arbeitszeit

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Samples: Tarifvertrag Zur Beschäftigungssicherung

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen Arbeitstagen gekündigt werden. Von , von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten sechsten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen für befristete Arbeitsverhältnisse.

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Samples: Entgelttarifvertrag

Probezeit und Kündigungsfristen. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitsta- gen Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses an gelten die gesetzlichen KündigungsfristenKündigungs- fristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleicher- maßen gleichermaßen für befristete ArbeitsverhältnisseArbeitsverhält- nisse.

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Samples: www.dgb.de