PRODUCT KEYS Musterklauseln

PRODUCT KEYS. Für die Installation der Software oder den Zugriff auf die Software ist ein Product Key erforderlich. Sie tragen die Verantwortung für die Ihnen zugewiesenen Product Keys. Sie sind nicht berechtigt, die Product Keys mit Dritten gemeinsam zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt, Product Keys zu verwenden, die Dritten zugewiesen wurden.
PRODUCT KEYS. Für die Installation der Software bzw. für den Zugriff ist ein Product Key
PRODUCT KEYS. Für die Installation der oder den Zugriff auf gewisse Software ist möglicherweise ein Key erforderlich. Nicht in jeder Software ist dieselbe Anzahl an Keys enthalten. Sie tragen die Verantwortung für die Verwendung aller Ihnen zugewiesenen Product Keys. Sie sind nicht berechtigt, die Keys zu verkaufen, zu übertragen, Unterlizenzen zu gewähren, sie zuzuteilen oder zu verleihen. Die Schlüsselaktivität wird überprüft. Microsoft behält sich das Recht vor, Ihr Abonnement auszusetzen, es zu beenden oder auf die Software zuzugreifen, ohne Sie zu benachrichtigen oder Ihnen verpflichtet zu sein, falls wir mit Keys oder Aktivierungen verbundene verdächtige Aktivitäten entdecken. Microsoft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ob eine Aktivität verdächtig ist. Microsoft kann Ihre Keys deaktivieren oder anderweitig begrenzen, wenn Ihr Abonnement ausläuft. Mit deaktivierten Keys können Sie die Software nicht aktivieren. Sie sind nicht berechtigt, Microsoft-Produkte oder -dienstleistungen unerlaubt herzustellen oder dies erleichtern, zu duplizieren, zu liefern, zu verkaufen, zu übertragen oder gefälschte, unberechtigt bezogene, nicht lizensierte oder illegale Microsoft-Produkte oder -dienstleistungen zu nutzen oder anderweitig irgendein Recht auf geistiges Eigentum von Microsoft zu verletzen. Sie melden Microsoft rechtzeitig jeglichen Verdacht auf Fälschung, Piraterie oder einen anderen Verstoß gegen geistiges Eigentum und arbeiten bei der Untersuchung solcher Aktivitäten mit Microsoft und seinen verbundenen Tochterunternehmen in angemessener Wiese zusammen. Sie sind nicht berechtigt, zur Bereitstellung von Diensten für andere (wie Hosting, Webagentur, Integration oder ausgelagerte Entwicklung etc.) Abonnementvorteile zu nutzen.

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  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Updates Die Software kann regelmäßig nach Updates suchen, sie herunterladen und für Sie installieren. Sie sind nur berechtigt, Updates von Microsoft oder autorisierten Quellen zu beziehen. Microsoft muss möglicherweise Ihr Systems aktualisieren, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Updates enthalten oder unterstützen unter Umständen nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.