Produkthaftpflicht. 3.15.1 Personen- oder Sachschäden wegen Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Eingeschlossen sind – insoweit abweichend von Ziffer 1 und Ziffer 7.3 AHB – auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen-, Sach- und daraus entstan- dener weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigen- schaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschul- densunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrtragung vor- handen sind. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche aus Garan- tien oder aufgrund sonstiger vertraglicher Haftungserweiterungen, soweit es sich nicht um im Sinne von Abs. 1 versicherte Vereinba- rungen bestimmter Eigenschaften von Erzeugnissen, Arbeiten und Leistungen bei Gefahrübergang handelt, für die der Versicherungs- nehmer verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang einzuste- hen hat. 3.15.2 Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (im Falle besonderer Ver- einbarung) Die Versicherung des erweiterten Produkthaftpflichtrisikos erfolgt nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell). Sofern die erweiterte Produkthaftpflicht- versicherung vereinbart ist, entfällt der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.15.1
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Produkthaftpflicht. 3.15.1 3.19.1 Personen- oder Sachschäden wegen Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Eingeschlossen sind – - insoweit abweichend von Ziffer 1 und Ziffer 7.3 AHB – - auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Dritter im gesetzlichen Umfang wegen Personen-, Sach- und daraus entstan- dener entstandener weiterer Schäden, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigen- schaften Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschul- densunabhängig verschuldensunab- hängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrtragung vor- handen Gefahrübergang vorhanden sind. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche aus Garan- tien Garantien oder aufgrund auf- grund sonstiger vertraglicher Haftungserweiterungen, soweit es sich nicht um im Sinne von Abs. 1 versicherte Vereinba- rungen Vereinbarungen bestimmter Eigenschaften von Erzeugnissen, Arbeiten und Leistungen bei Gefahrübergang handelt, für die der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang einzuste- hen einzustehen hat.
3.15.2 3.19.2 Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (im Falle besonderer Ver- einbarungVereinbarung) Die Versicherung des erweiterten Produkthaftpflichtrisikos Erweiterten Produkthaftpflicht-Risikos erfolgt nach den Besonderen besonde- ren Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell). Sofern die erweiterte Produkthaftpflicht- versicherung Pro- dukthaftpflichtversicherung vereinbart ist, entfällt der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 3.15.13.19.1.
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