Common use of Produkthaftpflichtrisiko Clause in Contracts

Produkthaftpflichtrisiko. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsneh- mer - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten verursacht wurden und der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht o- der die Arbeiten abgeschlossen hat.

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Samples: www.gdv.de

Produkthaftpflichtrisiko. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden und der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht o- der Ver- kehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat. Siehe hierzu Abschnitt A3 (Produkthaftpflichtrisiko) sowie die Regelung zum Umwelt-Regressrisiko in Abschnitt A2 (Umweltrisiko).

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de

Produkthaftpflichtrisiko. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsneh- mer - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden und der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht o- der gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat. Siehe hierzu Abschnitt A3 (Produkthaftpflichtrisiko) sowie die Regelung zum Umwelt- Regressrisiko in Abschnitt A2 (Umweltrisiko).

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Samples: www.gdv.de

Produkthaftpflichtrisiko. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsneh- mer - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden und der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht o- der gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat. Siehe hierzu Abschnitt A3 (Produkthaftpflichtrisiko) sowie die Regelung zum Umwelt- Produktrisiko in Abschnitt A2 (Umweltrisiko).

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Samples: www.gdv.de

Produkthaftpflichtrisiko. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsneh- mer - Versicherungsnehmer – hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden und der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht o- der gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat, wenn sie über den Umfang des Versicherungsschutzes gemäß A1-6.19 hinausgehen. Siehe hierzu aber Abschnitt 3 (Erweitertes Produkthaftpflichtrisiko).

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Produkthaftpflichtrisiko. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer - hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, - erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden und der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht o- der gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat. Siehe hierzu Abschnitt A3 (Produkthaftpflichtrisiko) sowie die Regelung zum Umwelt-Regressrisiko in Abschnitt A2 (Umweltrisiko).

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Samples: uelzener.de