Produkthaftpflichtversicherung Musterklauseln

Produkthaftpflichtversicherung. 1. Gegenstand des Versicherungs- schutzes
Produkthaftpflichtversicherung. 11.2.1 Soweit im Versicherungsschein besonders vereinbart ist das erweiterte Produkthaftpflicht-Risikos nach den Besonderen Bedingungen und Risi- kobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung (Produkthaft- pflicht-Modell) mitversichert. Ziffer 3.18.1. der Allgemeine Betriebshaft- pflichtbedingungen der Ostangler Brandgilde gilt gestrichen.
Produkthaftpflichtversicherung. Zur Abdeckung von Schadensersatzansprüchen (inklusive Folgeschäden) durch Mängel hat der Lieferant abgeschlossen:
Produkthaftpflichtversicherung. Auf unser Verlangen hat der Lieferant den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsumfang nachzuweisen. Ist keine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen oder wird die abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherung von uns nicht als ausreichend angesehen, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Produkthaftpflichtversicherung. Der Lieferant verpflichtet sich, eine die Produkthaftungsrisiken ausreichend absichernde Versicherung abzuschließen und uns den Abschluss dieser Versicherung sowie deren Aufrechterhaltung auf Verlangen nachzuweisen. Für den Versicherungsfall tritt uns der Lieferant seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit im Vorwege ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Produkthaftpflichtversicherung. LIEFERANT stellt sicher, dass ein angemessener Schutz durch eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden vorhanden ist. Auf Verlangen hat LIEFERANT den Versicherungsschutz durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.
Produkthaftpflichtversicherung. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die Lindenfarb Textilveredelung GmbH von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Der Lieferant ist weiter verpflichtet, der Lindenfarb Textilveredelung GmbH etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer der Lindenfarb Textilveredelung GmbH durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahme wird die Lindenfarb Textilveredelung GmbH den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar, - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung bezogen auf alle Risiken mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5,0 Mio. Euro für Sachschäden sowie je Versicherungsjahr das Doppelte dieser Versicherungssummen – pauschal – zu unterhalten. Stehen der Lindenfarb Textilveredelung GmbH weitergehende Schadensersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt. Auf Verlangen der Lindenfarb Textilveredelung GmbH ist der Versicherungsschutz nachzuweisen.
Produkthaftpflichtversicherung. Alle Marken sind verpflichtet, auf eigene Kosten eine allgemeine gewerbliche Haftpflichtversicherung (einschließlich umfassender Produkthaftung) in Bezug auf ihre auf Faire gelisteten Produkte in einer Höhe zu unterhalten, die für Unternehmen vergleichbarer Größe und Tätigkeit angemessen und üblich ist. Faire behält sich das Recht vor, jederzeit einen Nachweis über diesen Versicherungsschutz und andere relevante Informationen zu verlangen.
Produkthaftpflichtversicherung a) Der Lieferant verpflichtet sich, für alle von ihm durchgeführten Lieferungen und Leistun- gen eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer den Risiken der Automobilindustrie an- gemessenen Deckungssumme (mindestens aber 5 Mio. EUR) für Sach- und Personen- schäden einschließlich Rückrufkostendeckung abzuschließen und mindestens 15 Jahre über Lieferung und Leistung hinaus zu unterhalten. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden.
Produkthaftpflichtversicherung. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit angemessenem Deckungsumfang abzuschließen. Diese ist während der Dauer dieser Qualitätssicherungsvereinbarung aufrecht zu erhalten. EVVA Sicherheitstechnologie ist berechtigt, diese Polizze jederzeit einzusehen. Änderungen der Polizze hat der Lieferant EVVA Sicherheitstechnologie unverzüglich mitzuteilen.