Profil des typischen Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die: > freie Liquidität langfristig investieren wollen, > eine mittelbare Sachwertanlage in Photovoltaik in ver- schiedenen Ländern suchen, > bereit sind, eine unternehmerische Beteiligung einzugehen, > ihren Wohnsitz in Deutschland haben und > bereit sind, die in diesem Prospekt in Abschnitt 6 „Darstellung der Risiken“ zu tragen. > Nicht geeignet ist dieses Beteiligungsangebot für Anleger, die: > mündelsichere, festverzinsliche Anlagen mit feststehenden Rückzahlungszeitpunkten suchen, > auf liquide Anlagen, d. h. auf jederzeit wiederverkäufliche Anlagen angewiesen sind, > einen Großteil ihres Gesamtvermögens in die Beteiligung investieren wollen und > einen Totalverlust der Anlage nicht tragen können oder wollen. Die Beteiligung am Publikums-AIF eignet sich nicht als alleiniger Bestandteil eines Vermögens, sondern sollte nur einen entspre- chend der Risikobereitschaft des Anlegers angemessenen Anteil an seinem Vermögensportfolio darstellen. Jedem Anleger wird empfohlen, das Prinzip der Risikodiversifikation bei der Anlage seines Gesamtvermögens zu beachten. Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer solchen Investmentgesellschaft vertraut sind. Dem Anleger muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist des Publikums-AIF eine unternehmerische Beteiligung eingeht, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Anleger sollten vor der Anlageentscheidung unbedingt den gesamten Verkaufsprospekt im Zusammenhang, insbesondere den Abschnitt 6 „Risiken“, sorgfältig lesen und verstehen. Der Anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden Beteiligungsangebot unbedingt durch unab- hängige Experten beraten lassen, beispielsweise zu steuerlichen und rechtlichen Fragen durch Steuerberater und Rechtsanwälte.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Profil des typischen Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot Das Angebot des Erwerbs eines Anteils an der Investmentgesellschaft richtet sich an Anleger, die: > freie Liquidität langfristig investieren wollen, > die eine mittelbare Sachwertanlage in Photovoltaik in ver- schiedenen Ländern suchen, > eine gemischt genutzte Büroimmobilie suchen und dabei bereit sind, sich mit ihrer freien Liquidität an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des KAGB zu beteiligen, deren Laufzeit mindestens zehn Jahre beträgt. Die Laufzeit kann sich durch Gesellschafterbeschluss um bis zu 50 % der Grundlaufzeit verlängern. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ist ausgeschlossen. Dem Anleger muss daher die eingeschränkte Fungibilität des geschlossenen inländischen Publikums-AIF bewusst sein. Anteile an der Investmentgesellschaft sind während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ggf. nur eingeschränkt oder gar nicht handelbar. Der Anleger sollte ferner über Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse über Immobilienanlagen sowie über wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Grundzüge eines solchen Investmentvermögens verfügen. Ihm muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist der Investmentgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung einzugeheneingeht, > ihren Wohnsitz mit der erhebliche Risiken (siehe Kapitel 5 »Risikohinweise«, ab Seite 31) verbunden sind. Der Anleger muss bereit und in Deutschland haben und > bereit sindder Lage sein, die in diesem Prospekt in Abschnitt 6 „Darstellung im Verkaufsprospekt dargestellten Risiken zu verstehen, sowie Wertschwankungen seines Anteils an der Risiken“ Investmentgesellschaft und bei einem nicht planmäßigen Verlauf des geschlossenen inländischen Publikums-AIF auch einen Totalverlust seiner Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag hinzunehmen. Auch können Risiken auftreten, die zu trageneiner Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers führen. > Nicht Ferner sollte der Anleger nicht auf Einkünfte aus dem Investmentvermögen angewiesen sein und folglich keinen Bedarf haben, während der Laufzeit der Investmentgesellschaft über die angelegte Liquidität bzw. die prognostizierten Auszahlungen zu verfügen. Die Beteiligung ist insofern nicht geeignet ist dieses Beteiligungsangebot für Anleger, die: > mündelsichere, die eine festverzinsliche Anlagen Kapitalanlage mit einem heute schon feststehenden Rückzahlungszeitpunkten Rückzahlungszeitpunkt suchen, > auf liquide Anlagen, d. h. auf jederzeit wiederverkäufliche Anlagen angewiesen sind, > einen Großteil ihres Gesamtvermögens in die Beteiligung investieren wollen und > einen Totalverlust der Anlage nicht tragen können oder wollen. Die Aufnahme von Fremdkapital durch den Anleger zur Finanzierung seiner Einlage und des Ausgabeaufschlags wird ausdrücklich nicht empfohlen. Aufgrund der Vielzahl von Mietern in Verbindung mit der diversifizierten Mieterstruktur des Anlageobjekts ist das Ausfallrisiko gestreut, sodass die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KAGB investiert. Eine Beteiligung am Publikums-AIF an der Investmentgesellschaft eignet sich dennoch nicht als alleiniger Bestandteil eines Vermögens, sondern sollte nur einen entspre- chend entsprechend der Risikobereitschaft des Anlegers angemessenen Anteil an seinem Vermögensportfolio darstellendarstellen und nur einen Teil seiner frei verfügbaren Liquidität umfassen. Jedem Anleger wird empfohlen, das Prinzip der Risikodiversifikation bei der Anlage seines Gesamtvermögens zu beachten. Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit den wirtschaftlichen, rechtlichen 20 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT Stand 23.11.2021 Die konkreten ESG Kriterien für Ankauf und steuerlichen Aspekten einer solchen Investmentgesellschaft vertraut sindBestand sind unter Kapitel 11.5 »Informationen gemäß Art. Dem Anleger muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw6 bis 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 (»Offenlegungs-Verordnung«) sowie gemäß Art. Kommanditist des Publikums-AIF eine unternehmerische Beteiligung eingeht, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Anleger sollten vor 5 bis 7 der Anlageentscheidung unbedingt den gesamten Verkaufsprospekt im Zusammenhang, insbesondere den Abschnitt 6 „Risiken“, sorgfältig lesen und verstehen. Der Anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden Beteiligungsangebot unbedingt durch unab- hängige Experten beraten lassen, beispielsweise zu steuerlichen und rechtlichen Fragen durch Steuerberater und RechtsanwälteVerordnung (EU) 2020/852 (»Taxonomie- Verordnung«) ab der Seite 77 aufgeführt.
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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Profil des typischen Anlegers. Dieses Bei dem Beteiligungsangebot richtet an der Investment-KG handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung, die den Erwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Erneuerbare Energien-Anlagen in Vertrags- staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- raum („Europäischer Wirtschaftsraum“) zum Inhalt hat. Der AIF investiert unmittelbar oder mittelbar in solche Anlagen. Bei einer mittelbaren Investition investiert der AIF in Anteile an AnlegerGesellschaften, Beteiligungen an Unternehmen oder Pub- likums- oder Spezial-AIFs (zusammen: Zweckgesellschaften), welche wiederum unmittelbar oder mittelbar in Erneuerbare Energien-Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum inves- tieren. Als Hauptträger dieser Erneuerbare Energien-Anlagen sollen Onshore-Wind- sowie Solar-Photovoltaik-Anlagen er- worben werden. Eine Beteiligung ist insbesondere für Anleger geeignet, die: >
1. eine Sachwertanlage in Erneuerbare Energien-Anlagen su- chen,
2. freie Liquidität langfristig investieren wollen, > eine mittelbare Sachwertanlage in Photovoltaik in ver- schiedenen Ländern suchen, > ,
3. bereit sind, eine unternehmerische Beteiligung einzugehen, > ihren Wohnsitz in Deutschland haben und > einzu- gehen,
4. bereit sind, die in diesem Prospekt eine Investment-KG zu investieren, bei der zu Beginn noch keine oder noch nicht alle Investitions- objekte feststehen,
5. einen möglichen Totalverlust des investierten Eigenkapi- tals einschließlich Ausgabeaufschlag in Abschnitt 6 „Darstellung Kauf nehmen kön- nen und
6. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutsch- land haben und somit in Deutschland der Risiken“ zu tragenunbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. > Nicht geeignet ist dieses Dieses Beteiligungsangebot eignet sich nicht für Anleger, die: > mündelsichere
1. eine mündelsichere Kapitalanlage suchen,
2. eine Kapitalanlage wünschen, festverzinsliche Anlagen mit feststehenden Rückzahlungszeitpunkten suchenbei der die Höhe der laufen- den Auszahlungen sowie der Zeitpunkt der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals von Anfang an feststehen. Der Anleger sollte im Fall einer Beteiligung bereit und in der Lage sein, > auf liquide Anlagen, d. h. auf jederzeit wiederverkäufliche Anlagen angewiesen sind, > einen Großteil ihres Gesamtvermögens in sein eingesetztes Kapital im Rahmen der Beteiligung für die Beteiligung investieren wollen und > einen Totalverlust gesamte Laufzeit der Anlage nicht tragen können oder wollenInvestment-KG zu binden. Die Beteiligung am Publikumsan der EURAMCO Clean Power GmbH & Co. geschlossene Investment-AIF KG stellt eine unternehmerische In- vestition dar, deren Ergebnisse von einer Vielzahl von Fakto- ren abhängig sind. Deren künftige Entwicklung kann weder die Kapitalverwaltungsgesellschaft noch die Komplementärin vorhersehen. Ein Anleger sollte eine Beteiligung an der Invest- ment-KG nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwä- gen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des investierten Eigenkapitals einschließlich Ausgabeaufschlag in Kauf nehmen kann. Als Folge der mit der Anlage verbundenen Risiken, die im Abschnitt 11 beschrieben werden, gibt es keine Sicherheit, dass die Investment-KG ihre Anlageziele erreichen wird. Die Ergebnisse der Investment-KG sind nicht vorherseh- bar. Daher ist die Beteiligung an der Investment-KG für den Anleger nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageport- folio geeignet. Zur Beurteilung der Eignung dieses Beteiligungsangebotes für die persönliche Situation des Anlegers wird diesem empfohlen, sich mit dem jeweils aktuellen Basisinformationsblatt und dem gesamten Inhalt dieses Verkaufsprospekts vertraut zu machen und den Rat und Beurteilungen von eigenen Beratern einzu- holen. Die wesentlichen Risiken der Investment-KG wie Störungen im Verlauf von Investitionen, insbesondere wenn sie nachhaltig und umfangreich bei mehreren Investitionsobjekten eintreten, können zu einer Minderung des Anlageergebnisses für den An- leger führen, bis hin zum Totalverlust des investierten Eigenka- pitals einschließlich Ausgabeaufschlag. Zusätzlich sind bei der nachfolgenden Auflistung Risiken aufge- führt, die beim Anleger individuell auftreten können. Auch können sich mehrere Risiken gleichzeitig realisieren und sich so in ihrer Auswirkung für den Anleger verstärken. Eine Voraussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit der ein- zelnen Risiken kann nicht getroffen werden. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit der Invest- ment-KG (einschließlich etwaiger Verlängerungen) bzw. eine Rückgabe der Anteile ist ausgeschlossen (Details hierzu siehe Abschnitt 11.1 „Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung“). Für den Handel mit (Treuhand-)Anteilen an der Investment-KG gibt es keinen funktionsfähigen Markt und es ist derzeit nicht absehbar, ob sich ein solcher Markt entwickelt. Dem Anleger muss die eingeschränkte Fungibilität beim Erwerb eines Anteils an der Investment-KG bewusst sein. Aufgrund der angestrebten Investitionsstruktur soll das Aus- fallrisiko gestreut werden, so dass die Investment-KG bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 KAGB investiert. Die Investment-KG eignet sich dennoch nicht als alleiniger Bestandteil Be- standteil eines Vermögens, sondern sollte nur einen entspre- chend der Risikobereitschaft Risi- kobereitschaft des Anlegers angemessenen Anteil an seinem Vermögensportfolio Anlageportfolio darstellen. Jedem Anleger wird empfohlen, das Prinzip der Risikodiversifikation bei der Anlage seines Gesamtvermögens Gesamt- vermögens zu beachten. Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer solchen Investmentgesellschaft vertraut sind. Dem Anleger muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist des Publikumsder Investment-AIF KG eine unternehmerische Beteiligung Be- teiligung eingeht, die mit erheblichen Risiken verbunden istsein kann. Anleger sollten vor der Anlageentscheidung unbedingt den gesamten Verkaufsprospekt im Zusammenhang, insbesondere insbe- sondere den Abschnitt 6 11 „Risiken“, sorgfältig lesen und verstehengelesen haben. Der Anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden Beteiligungsangebot unbedingt Beteili- gungsangebot durch unab- hängige unabhängige Experten beraten lassen, beispielsweise zu steuerlichen und rechtlichen Fragen durch Steuerberater und Rechtsanwälte. Der Anleger muss bereit und wirtschaftlich in der Lage sein, bei einem nicht planmäßigen Verlauf der Beteiligung auch einen Totalverlust seiner Kapital- einlage nebst Ausgabeaufschlag hinzunehmen. Ferner sollte er nicht auf Einkünfte aus der Investment-KG angewiesen sein und folglich keinen Bedarf haben, während der Laufzeit der Invest- ment-KG über die angelegte Liquidität bzw. die angestrebten Auszahlungen (Ausschüttungen/Entnahmen) zu verfügen. Das Beteiligungsangebot ist auf Anleger zugeschnitten, die als natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren Anteil an der Investment-KG im Privatvermögen halten und diesen Anteil nicht fremdfinanzieren. An der Investment-KG dürfen sich auch semiprofessionelle und professionelle Anleger im Sinne des KAGB beteiligen. Es können sich natürliche oder juristische Personen, Personenge- sellschaften (soweit nicht aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen ausgeschlossen) und Stiftungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der Investment-KG direkt oder über die Treuhandkommanditistin als Treugeber beteiligen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat jedoch freies Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzuneh- men und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen. Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ge- meinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft, oder auch ähnlichen Personenmehrheiten nach ausländischem Recht, ist sowohl für Kommanditisten als auch für Treugeber ausgeschlossen. Personen, die (i) Staatsangehörige der USA sind, (ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung der USA („Green Card“) sind, (iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt/ Wohnsitz oder Sitz in den USA haben und/ oder (iv) die Betei- ligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA eingehen oder einer solchen anbieten, dürfen nicht Kommanditisten der Investment-KG oder Treugeber sein. Vorstehendes gilt gleicher- maßen für sämtliche juristischen Personen und Personenhan- delsgesellschaften, sonstige Personenmehrheiten, Stiftungen, Trusts oder sonstige verselbständigte Vermögensmassen, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates errichtet sind (je- weils unabhängig davon, ob sie nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaates selbst Xxxxxx von Rechten und Pflichten sein können) und/ oder in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anlässlich der Aufnahme und auf Verlangen der Kapital- verwaltungsgesellschaft haben Gesellschafter und Treugeber zu versichern und auf Verlangen nachzuweisen, dass keine der im vorstehenden Satz genannten Bedingungen vorliegt.
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Samples: Investment Agreement
Profil des typischen Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot Das Profil des typischen Anlegers, für den der AIF konzipiert ist, richtet sich an Anlegereinen unternehmerisch denkenden In- vestor mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, die: > freie Liquidität langfristig investieren wollender über ein Grundverständnis für die wirtschaftlichen, > eine mittelbare Sachwertanlage in Photovoltaik in ver- schiedenen Ländern suchen, > bereit sind, eine unternehmerische Beteiligung einzugehen, > ihren Wohnsitz in Deutschland haben rechtlichen und > bereit sind, die in diesem Prospekt in Abschnitt 6 „Darstellung steuerlichen Zusammenhänge der Risiken“ zu tragen. > Nicht geeignet ist dieses Beteiligungsangebot für Anleger, die: > mündelsichere, festverzinsliche Anlagen mit feststehenden Rückzahlungszeitpunkten suchen, > auf liquide Anlagen, d. h. auf jederzeit wiederverkäufliche Anlagen angewiesen sind, > einen Großteil ihres Gesamtvermögens in die Beteiligung investieren wollen und > einen Totalverlust angebotenen Anteile der Anlage nicht tragen können oder wollen. Die Beteiligung am Publikums-AIF eignet sich nicht als alleiniger Bestandteil eines Vermögens, sondern sollte nur einen entspre- chend der Risikobereitschaft des Anlegers angemessenen Anteil an seinem Vermögensportfolio darstellen. Jedem Anleger wird empfohlen, das Prinzip der Risikodiversifikation bei der Anlage seines Gesamtvermögens zu beachtenInvestmentgesellschaft verfügt. Das Beteiligungsangebot richtet sich auch an solche Anleger, die mit den wirtschaftlichender Kapitalanlage in Immobilienwerte nicht vertraut sind und die die Beteiligung an der Investmentgesellschaft als ein zugängliches unternehmerisches Anlageprodukt in Immobilienwerte nutzen wollen, rechtlichen insbesondere vor dem Hin- tergrund der von der Investmentgesellschaft verfolgten An- lagestrategie (siehe Abschnitt ›05 Beschreibung der Anla- geziele, Anlagepolitik und steuerlichen Aspekten einer solchen Investmentgesellschaft vertraut sindAnlagestrategie‹) und in Kenntnis ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse. Dem Im Rahmen die- ser kann eine angemessene Investition in das vorliegende Beteiligungsangebot eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Der Anleger muss bewusst seindie Bereitschaft mitbringen, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist des Publikums-AIF mittelbarer Gesellschafter der Investmentgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, eine unternehmerische langfristige unternehmeri- sche Beteiligung eingehteinzugehen, die mit erheblichen Risiken unterneh- merischen Risiken, bis hin zum Totalverlust der Anlage (ein- schließlich Ausgabeaufschlag) für den Anleger verbunden ist. Dabei hat der Anleger sollten vor zu berücksichtigen, dass aufgrund des unternehmerischen Charakters des Beteiligungsangebots die angestrebten Renditen nicht garantiert werden können. Ferner muss er in der Anlageentscheidung unbedingt Lage sein, die eingeschränkte Verfüg- barkeit/Fungibilität der Anteile hinzunehmen. Das Beteili- gungsangebot ist daher nicht für Anleger geeignet, die eine feste Verzinsung, einen bestimmten Rückzahlungsbetrag und/oder einen fest fixierten Rückzahlungszeitpunkt ihres Investitionskapitals anstreben. Vor der Entscheidung über eine Beteiligung an dem AIF, PROJECT Metropolen 21 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, sollte der interessierte Anleger die nachfolgenden Erläuterungen in dem Gliederungspunkt ›08 Risikohinwei- se‹ zusammen mit den gesamten anderen in diesem Verkaufsprospekt im Zusammenhang, insbesondere den Abschnitt 6 „Risiken“, enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und verstehendiese bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Anleger sollte Vor Eingehen der Investition wird geraten, alle Risiken eingehend, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, zu prüfen und sich, soweit erforderlich, durch einen fachkundigen Dritten, zum Beispiel einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, bera- ten zu lassen. Ob und inwieweit eine Beteiligung an der Investmentgesell- schaft für den einzelnen Anleger, soweit es sich bei Fragen zum vorliegenden Beteiligungsangebot unbedingt ihm um einen professionellen Anleger im Sinne § 1 Absatz 19 Num- mer 32 KAGB handelt, sicherungsvermögensfähig im Sinne der Anlageverordnung ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Den betrottenen Anlegern wird eine eigenständige Prüfung durch unab- hängige Experten beraten lassen, beispielsweise ihre Rechtsberater und/oder eine BaFin-An- frage zu steuerlichen und rechtlichen Fragen durch Steuerberater und Rechtsanwältediesem Thema empfohlen.
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Samples: Investment Agreement
Profil des typischen Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot Das Angebot des Erwerbs eines Anteils an der Investmentgesell- schaft richtet sich an Anleger, die: > freie Liquidität langfristig investieren wollen, > Anleger die eine mittelbare Sachwertanlage in Photovoltaik zwei Immobilien in ver- schiedenen Ländern suchen, > Freiburg im Breisgau suchen und dabei bereit sind, sich mit ihrer freien Liquidität an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des KAGB zu be- teiligen, deren Laufzeit voraussichtlich elf Jahre beträgt. Die Laufzeit kann sich durch Gesellschafterbeschluss um bis zu fünf Jahre verlängern. Eine ordentliche Kündigung während der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft (einschließlich etwaiger Ver- längerungen) ist ausgeschlossen. Dem Anleger muss daher die eingeschränkte Fungibilität des geschlossenen inländischen Pub- likums-AIF bewusst sein. Anteile an der Investmentgesellschaft sind während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ggf. nur eingeschränkt oder gar nicht handelbar. Der Anleger sollte ferner über Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse über Immobilienanlagen sowie über wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Grundzüge eines solchen Invest- mentvermögens verfügen. Ihm muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist der Investmentgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung einzugeheneingeht, > ihren Wohnsitz mit der erhebliche Risiken (siehe Kapitel 5 »Risikohinweise«, Seite 39) verbunden sind. Der Anleger muss bereit und in Deutschland haben und > bereit sindder Lage sein, die in diesem Prospekt in Abschnitt 6 „Darstellung im Verkaufsprospekt dargestellten Risiken zu verstehen, sowie Wertschwankungen seines Anteils an der Risiken“ Investmentgesellschaft und bei einem nicht planmäßigen Verlauf des geschlossenen inländischen Publi- kums-AIF auch einen Totalverlust seiner Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag hinzunehmen. Auch können Risiken auftreten, die zu trageneiner Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers führen. > Nicht Ferner sollte der Anleger nicht auf Einkünfte aus dem Investmentvermögen angewiesen sein und folglich keinen Bedarf haben, während der Laufzeit der Investmentgesellschaft über die angelegte Liquidität bzw. die prognostizierten Auszahlungen zu verfügen. Die Beteiligung ist insofern nicht geeignet ist dieses Beteiligungsangebot für Anleger, die: > mündelsicheredie eine festverzinsliche Kapitalanlage mit einem heute schon feststehenden Rückzahlungszeitpunkt suchen. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsarten der beiden Anlageobjekte (Büro- und Dienstleistungsnutzung bzw. Hotel- nutzung) in Verbindung mit der jeweiligen Mieterstruktur ist das Ausfallrisiko gestreut, festverzinsliche Anlagen mit feststehenden Rückzahlungszeitpunkten suchen, > auf liquide Anlagen, d. h. auf jederzeit wiederverkäufliche Anlagen angewiesen sind, > einen Großteil ihres Gesamtvermögens in sodass die Investmentgesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KAGB investiert. Eine Beteiligung investieren wollen und > einen Totalverlust an der Anlage nicht tragen können oder wollen. Die Beteiligung am Publikums-AIF Investmentgesellschaft eignet sich dennoch nicht als alleiniger Bestandteil eines Vermögens, sondern sollte nur einen entspre- chend entsprechend der Risikobereitschaft des Anlegers angemessenen Anteil an seinem Vermögensportfolio darstellendarstellen und nur einen Teil seiner frei verfügbaren Liquidität umfassen. Jedem Anleger wird empfohlen, das Prinzip der Risikodiversifikation Risikodiversifika- tion bei der Anlage seines Gesamtvermögens zu beachten. Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer solchen Investmentgesellschaft vertraut sind. Dem Anleger muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist des Publikums-AIF eine unternehmerische Beteiligung eingeht, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Anleger sollten vor der Anlageentscheidung unbedingt den gesamten Verkaufsprospekt im Zusammenhang, insbesondere den Abschnitt 6 „Risiken“, sorgfältig lesen und verstehen. Der Anleger sollte sich bei Fragen zum vorliegenden Beteiligungsangebot unbedingt durch unab- hängige Experten beraten lassen, beispielsweise zu steuerlichen und rechtlichen Fragen durch Steuerberater und Rechtsanwälte.
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Samples: Investment Agreement