PROTOKOLLE. 1. Zu § 4 Die Gespräche über die Arbeitszeitverkürzung werden nach Abschluss der diesbezüglichen Verhandlungen bei der Industrie fortgeführt. Der VEÖ und die GPA kommen überein, in einer Ar- beitsgruppe die branchenspezifischen Arbeitszeitfra- gen betreffend Revision, Fernmontagen bzw Schicht- dienst insbesondere in kalorischen Kraftwerken im Sinne einer Blockung der Arbeits- und Freizeiten, wel- che auch Vorteile für die Arbeitnehmer mit sich brin- gen müssen, bis Ende Februar 1998 Ergebnissen zuzu- führen.
PROTOKOLLE. 7.6 Wiederholung oder Verlängerung von Prüfungen, Inbetriebnahme oder Probebetrieb
PROTOKOLLE. Über die Bau-, Montage- und Funktionsprüfungen, Inbetrieb- nahme und Probebetrieb werden gemeinsame Protokolle an- gefertigt. Eine Bestätigung des erfolgreichen Verlaufes von Bau-, Montage- und Funktionsprüfungen, der Inbetriebnahme oder des Probebetriebs stellt keine Abnahme der Lieferungen durch den Auftraggeber im rechtlichen Sinne dar. Diese erfolgt ausschließlich gemäß § 12. Müssen Prüfungen, Inbetriebnahme oder Probebetrieb verlän- gert oder wiederholt werden, gehen die dafür anfallenden Kos- ten zu Lasten des Auftragnehmers, sofern die Wiederholung oder Verlängerung von diesem zu vertreten ist; zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Wiederholung oder Verlängerung vom Auftraggeber zu vertreten ist. Ist die Wiederholung oder Verlängerung von keinem der Ver- tragspartner zu vertreten, so trägt jeder seine eigenen persönli- chen und sachlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten werden von beiden je zur Hälfte übernommen.
PROTOKOLLE. Die Dokumentation erfolgt entsprechend der Abwicklungsvereinbarung (Beilage ./1 ASpB).
PROTOKOLLE. Die Protokolle sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.
PROTOKOLLE. Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in schwerwiegenden Fällen (z. B. bei Regelverstößen, Betrugs- und Täuschungsversuchen oder Rechtsverstößen) ausgewertet werden können.
PROTOKOLLE. Übergibt die Agentur nach einer Besprechung mit dem Auftraggeber Protokolle, so sind diese als rechtsverbind- liche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.
PROTOKOLLE. Ein Protokoll wird angefertigt. Die Kosten für die Protokollierung und Übersetzung der Debatten müssen von der zentralen Geschäftsleitung der Gruppe getragen werden. Das Protokoll nennt alle anwesenden Teilnehmer. Es wird von der zentralen Geschäftsleitung der Gruppe und dem Vorstand genehmigt und von der zentralen Geschäftsleitung der Gruppe und dem Sekretär unterzeichnet. Das Protokoll, übersetzt in die jeweiligen Sprachen, wird an alle Arbeitnehmervertreter im EBR geschickt. Es wird in dem Monat nach Abschluss der Sitzung verteilt. Die Arbeitnehmervertreter im EBR können die Arbeitnehmer in allen Ländern, die in den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens fallen, unterrichten und anhören. Zu diesem Zweck haben die Mitglieder des EBR – auch solche, die keinen Vertreter haben - Zugang zu den betroffenen Standorten. In Abwesenheit von Vertretern wird das gesamte Personal über den Inhalt und die Ergebnisse der Arbeit des EBR informiert.
PROTOKOLLE. Für die Client/Server-Kommunikation werden die Protokolle HTTP und HTTPS unterstützt. Das HTTPS Protokoll ermöglicht eine verschlüsselte Übertragung und wird empfohlen. Für eine Anbindung an ein Active Directory ist es Voraussetzung.
PROTOKOLLE. Dem Kunden wird eine protokolltransparente Übertragung der folgenden Control Protocol Frames in Abhängigkeit des Produkts ermöglicht: - STP (Spanning Tree Protocol) - LLDP (Link Layer Discovery Protocol) - CDP (Cisco Discovery Protocol) - VTP (VLAN Trunking Protocol) Weitere Protokolle können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.