PROTOKOLLE. Zu § 4 Die Gespräche über die Arbeitszeitverkürzung werden nach Abschluss der diesbezüglichen Verhandlungen bei der Industrie fortgeführt. Der VEÖ und die GPA kommen überein, in einer Ar- beitsgruppe die branchenspezifischen Arbeitszeitfra- gen betreffend Revision, Fernmontagen bzw Schicht- dienst insbesondere in kalorischen Kraftwerken im Sinne einer Blockung der Arbeits- und Freizeiten, wel- che auch Vorteile für die Arbeitnehmer mit sich brin- gen müssen, bis Ende Februar 1998 Ergebnissen zuzu- führen.
PROTOKOLLE. Wiederholung oder Verlängerung von Prüfungen, Inbetriebnahme oder Probebetrieb
PROTOKOLLE. Über die Bau-, Montage- und Funktionsprüfungen, Inbetrieb- nahme und Probebetrieb werden gemeinsame Protokolle an- gefertigt. Eine Bestätigung des erfolgreichen Verlaufes von Bau-, Montage- und Funktionsprüfungen, der Inbetriebnahme oder des Probebetriebs stellt keine Abnahme der Lieferungen durch den Auftraggeber im rechtlichen Sinne dar. Diese erfolgt ausschließlich gemäß § 12.
PROTOKOLLE. 1. Der Sekretär erstellt ein Protokoll und ein Kurzprotokoll der Aussprache in den Sitzungen des Gouverneursrats und des Direktoriums. Die Entwürfe des Protokolls und des Kurzprotokolls der Aussprache werden auf der nächstfolgenden Sitzung des Gouverneursrats bzw. des Direktoriums oder gegebenenfalls durch schriftliches Verfahren gemäß Artikel 4 oder 7 zur Genehmigung vorgelegt Sie sind vom Vorsitzenden bzw. vom Geschäftsführenden Direktor, vom Sekretär und vom Rechtsbeauftragten des ESM zu unterzeichnen.
2. Die Protokolle der Sitzungen des Gouverneursrats und des Direktoriums enthalten:
(a) die Namen der anwesenden und vertretenen Personen;
(b) die Tagesordnungspunkte;
(c) die angenommenen Beschlüsse und
(d) andere Informationen nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Gouverneursrats bzw. des Direktoriums.
PROTOKOLLE. Dem Kunden wird eine protokolltransparente Übertragung der folgenden Control Protocol Frames in Abhängigkeit des Produkts ermöglicht: - STP (Spanning Tree Protocol) - LLDP (Link Layer Discovery Protocol) - CDP (Cisco Discovery Protocol) - VTP (VLAN Trunking Protocol) Weitere Protokolle können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
PROTOKOLLE. (ohne Wiedergabe des Wortlauts) Protokoll zum Vertrag über die Europäische Union — Protokoll (Nr. 1) zu Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union (1997) Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag zur Gründung der Europäi- schen Gemeinschaft — Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäi- schen Union (1997) — Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland (1997) — Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997) — Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997) Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäi- schen Atomgemeinschaft — Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Grün- dung der Europäischen Gemeinschaften (1992) — Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997) — Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997) — Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union (1997) SEINE MAJESTÄT DER XXXXX DER BELGIER, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSI- DENT DER GRIECHISCHEN REPUBLIK, SEINE MAJESTÄT DER XXXXX VON SPANIEN, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT IRLANDS, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDER- LANDE, DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, ENTSCHLOSSEN, den mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben, EINGEDENK der historischen Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents und der Notwendigkeit, feste Grundlagen für die Gestalt des zukünftigen Europas zu schaffen, IN BESTÄTIGUNG ihres Bekenntnisses zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, IN BESTÄTIGUNG der Bedeutung, die sie de...
PROTOKOLLE. Ein Protokoll wird angefertigt. Die Kosten für die Protokollierung und Übersetzung der Debatten müssen von der zentralen Geschäftsleitung der Gruppe getragen werden. Das Protokoll nennt alle anwesenden Teilnehmer. Es wird von der zentralen Geschäftsleitung der Gruppe und dem Vorstand genehmigt und von der zentralen Geschäftsleitung der Gruppe und dem Sekretär unterzeichnet. Das Protokoll, übersetzt in die jeweiligen Sprachen, wird an alle Arbeitnehmervertreter im EBR geschickt. Es wird in dem Monat nach Abschluss der Sitzung verteilt. Die Arbeitnehmervertreter im EBR können die Arbeitnehmer in allen Ländern, die in den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens fallen, unterrichten und anhören. Zu diesem Zweck haben die Mitglieder des EBR – auch solche, die keinen Vertreter haben - Zugang zu den betroffenen Standorten. In Abwesenheit von Vertretern wird das gesamte Personal über den Inhalt und die Ergebnisse der Arbeit des EBR informiert.
PROTOKOLLE. Übergibt die Agentur nach einer Besprechung mit dem Auftraggeber Protokolle, so sind diese als rechtsverbind- liche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.
PROTOKOLLE. Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in schwerwiegenden Fällen (z. B. bei Regelverstößen, Betrugs- und Täuschungsversuchen oder Rechtsverstößen) ausgewertet werden können.
PROTOKOLLE. Die Protokolle sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.