Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
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Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und oder Verkäufer je 4,765,00% inklzzgl. der gesetzl. MwSt. • bei einem Kaufpreis unter 100000,- €, beträgt die Provision 5000,- € zzgl. der gesetzl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks Grundstück und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,765,00% inklzzgl. MwSt. • Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1,00% zzgl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Mindestgebühr 3,00 Monatsmieten inklzzgl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,574,00% inklzzgl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,574,00% inklzzgl. MwSt. MwSt Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
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Samples: Maklervertrag
Provision. Unsere Maklerprovision ist verdientFolgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit wobei der Standort der Immobilie maßgeblich ist. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein Vertrag zustande kommtanderer Provisionssatz genannt ist. Bundesland Baden - Württemberg: • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von EigentumswohnungenVerkauf, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: Vom Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl(4% zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19%), jedoch mindestens 3.570,00 €. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks Erbbaugeber und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten Erbbaunehmer je 4,76% inkl(4% zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19%). • Bei Wohnräumen An- und Vermietung (außer Wohnräume), vom Mieter und Vermieter bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren, 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten. • An- und Vermietung von Wohnräumen: Vom Vermieter 2,38 Monatsmieten inklMonatsnettomieten (2 Monatsnettomieten zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19% MwSt.). • Bei GewerberäumenVereinbarung einer Mietoption erhöht sich die Provision um eine halbe Monatsnettomiete. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahrenso ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe angesetzt, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkldie im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von Werden hinsichtlich eines verkauften Grundstücks vertragliche Nebenleistungen vereinbart, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks betreffen, wie Bau- und Architektenleistungen, Generalübernehmer- oder Generalunternehmervertrag (Projektierung), so wird der Vertragssumme, höchstens jedoch aus wirtschaftliche Wert der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwStProjektierung zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet. Die gesamten vorgenannten Provisionssätze verstehen sich inklusive für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% MehrwertsteuerÜbertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. Die Provision ist wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Nachweis Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt alle Anteile einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtGesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzwGesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen. dem Gesamtwert Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die in Klammem genannten Provisionssätze enthalten die derzeit geltende MwSt. von 19%. Sollte eine Änderung des VertragesSteuersatzes eintreten, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöseso gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, Hypothekenübernahme etcder zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Provision. Unsere Maklerprovision 10.1. Der sipgate Affiliate Partner nach Nr. 5 erhält für gewonnene Kunden (vgl. Nr. 9) auf die vom Kunden verbrauchten Grundgebühren zzgl. sämtlicher Telefongebühren (d.h. alle Abladungen von einem positiven Kundenguthaben, nicht alle getätigten Aufladungen) eine wiederkehrende Vermittlungsprovision von 5 % (fünf Prozent) für den in Nr. 12 geregelten Zeitraum.
10.2. Der zertifizierte sipgate Partner nach Nr. 6 erhält für gewonnen Kunden (vgl. Nr. 9) und die Erfüllung der in Nr. 6 niedergelegten Pflichten eine wiederkehrende Vermittlungsprovision von 10% (zehn Prozent) auf die vom Kunden verbrauchten Grundgebühren zzgl. sämtlicher Telefongebühren (d.h. alle Abladungen von einem positiven Kundenguthaben, nicht alle getätigten Aufladungen) für den in Nr. 12 geregelten Zeitraum.
10.3. Bemessungsgrundlage für die Provision sind die laufenden monatlichen Netto- Telefonkosten (Abladungen vom Kundenguthaben), die im Rahmen des von dem sipgate Partner vermittelten Vertrages von dem positiven Kundenguthaben abgezogen werden. Von sipgate an den Kunden gewährte Gutschriften sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Voraussetzung für die Provision ist verdientdie Verrechnung von Kosten mit dem positiven Kunden- guthaben des vermittelten Xxxxxx. Vermindert sich das positive Kundenguthaben rück- wirkend (z.b. infolge einer Rücklastschrift) und verringert sich hierdurch die Möglichkeit der Verrechnung von Kosten mit einem positiven Kundenguthaben, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit so vermindert sich rück- wirkend auch die Bemessungsgrundlage für die Provision des sipgate Partners.
10.4. Ein vermittelter Vertrag liegt vor, wenn
a. die Anmeldung des vermittelten Kunden gemäß Ziffer 9.1 im Rahmen der gemäß Ziffer 4 autorisierten Vertriebswege erfolgt ist und
b. zwischen sipgate und dem vermittelten Xxxxxx nach der Vermittlung ein Vertrag iSd Nr.3.2 zustande kommtkommt und
c. der vermittelte Xxxxx kein ihm zustehendes gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht ausübt. • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision Eine Vermittlung ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehenausgeschlossen, wenn der abgeschlossene Vertrag vermittelte Xxxxx während der letzten sechs Monate vor (Neu-)Registrierung bereits Bestandskunde von sipgate war.
10.5. Ein Verstoß gegen diese AGB insbesondere gegen die Regelungen in Nr. 4 und 5 führt zum Wegfall des Provisionsanspruches. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hiervon nicht berührt.
10.6. Sofern eine Provisionszahlung durch Eintritt andere Provisionsprogramme der sipgate oder einem mit sipgate verbundenen Unternehmen für einen erfolgreich vermittelten Vertrags- schluss stattfindet, erfolgt keine zusätzliche Prämierung im Rahmen des sipgate Partner Programms.
10.7. Sollten Provisionen wirksam gutgeschrieben oder ausgezahlt worden sein, auf die aufgrund der Bestimmungen unter dieser Ziffer 10 kein Anspruch (mehr) besteht, so sind diese zurückzuzahlen. sipgate behält sich die Aufrechnung mit Rückzahlungsbeträgen gegen die Ansprüche aus Provisionen vor.
10.8. Ein Provisionsanspruch im Sinne der Nr. 10 entsteht nur für vermittelte sipgate Verträge, die von einem sipgate Partner während der Dauer eines sipgate Partnervertrages abgeschlossen werden.
10.9. sipgate behält sich das Recht vor, jederzeit die für eine Vermittlung eines Kunden zu gewährende Provision mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und neu nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bestehende Provisionsansprüche werden von einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder derartigen Änderung nicht erfüllt wirdberührt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etcsipgate Partner wird über Änderungen im Voraus per E-Mail informiert.
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Samples: Affiliate Agreement
Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient1. Für den Verkauf des Fahrzeugs entsprechend den vorstehenden Bedingungen erhält der Vermittler eine Provision in Höhe von 250 DM. …“ Das Formular trägt keine Unterschriften. An dem Fahrzeug des G, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommtdas mit einer Preisauszeichnung auf dem Betriebsgelände des Beklagten abgestellt war, fand der Kläger Gefallen, als er am 22.09.1970 in den Geschäftsräumen der Beklagten nach einem gebrauchten Wagen fragte. • Beim An- Er verhandelte mit dem Verkäufer V und Verkauf unterzeichnete einen formularmäßigen „Auftrag auf gebrauchtes Kraftfahrzeug“, den V ausgefüllt und unten links mit seinem Namenszeichen versehen hat. In dem Auftrag heißt es: „K [= der Kläger] bestellt nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Geschäftsbedingungen bei G, Düsseldorf …, das nachstehend beschriebene gebrauchte Fahrzeug: … gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleis- tung zum Preis von Haus- 3.300 DM … Zahlungs- und Grundbesitz Finanzierungsbedingungen: Anzahlung 500 DM vor Lieferung, Rest Fi- nanzierung NTB …“ Bald nach der Übernahme des Wagens stellten der Kläger und sein Bundeswehrkamerad X fest, dass die Lenkung sich nur schwer betätigen ließ und das Fahrzeug nicht spurgerecht lief. Daraufhin ließ der Kläger das Fahrzeug von Eigentumswohnungendem Sachverständigen S untersuchen. S kam zu dem Ergebnis, berechnet dass der Wa- gen wegen schwerer, nicht sachgerecht reparierter Unfallschäden nicht verkehrssicher sei. Der TÜV ordnete deshalb am 05.11.1970 an, dass das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen sei. Ein vom vertraglich vereinbarten GesamtkaufpreisKläger gegen V in Gang gesetztes Strafverfahren wegen Verdachts des Betruges endete mit rechtskräftigem Freispruch. Mit der Klage hat der Kläger ursprünglich außer der Beklagten auch den Verkäufer V auf Erstattung der- jenigen Kosten in Anspruch genommen, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig ihm im Zusammenhang mit dem Abschluss des VertragesKaufs und dessen Finanzierung sowie aus Anlass der Begutachtung und anschließenden Stilllegung des Fahrzeugs entstanden sind. Mitursächlichkeit genügtDas Landgericht hat nach Beweisaufnahme die Klage gegen den Verkäufer V abgewiesen. Die Beklagte hat es dagegen entsprechend dem Klageantrag verurteilt. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Er- folg. Aus den Gründen: Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagte müsse den Kläger im Wege des Schadensersatzes so stellen, als hätte er mit G den Kaufvertrag … nicht abgeschlossen. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegungsei deshalb schadensersatzpflichtig, weil sie bei den Verhandlungen über den unter ihrer Mitwirkung als Vertre- terin des G zwischen diesem und dem Kläger zustande gekommenen Kaufvertrag ein besonderes Ver- trauen des Klägers in Anspruch genommen und die ihr ihm gegenüber obliegende Aufklärungspflicht schuldhaft verletzt habe. Der Provisionsanspruch bleibt Die Revision wendet sich nicht dagegen, dass das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (vgl. Xxxxxxxxxxx, AcP 151 [1950/51], 501 ff.) und der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 05.04.1971 – VII ZR 163/69, WM 71, 592 m. w. Nachw.) davon ausgegangen ist, unter be- sonderen Umständen müsse auch bestehender Vertreter selbst für die Verletzung der Pflichten bei Vertragsver- handlungen einstehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch nämlich dann, wenn ihm persönlich vom Vertragspartner besonderes Ver- trauen entgegengebracht wurde oder wenn er am Abschluss des Geschäfts ein eigenes Interesse hatte (BGH Urt. v. 05.04.1971 – VII ZR 163/69, WM 71, 592). Sie meint vielmehr, das Berufungsgericht habe die Voraussetzungen einer die Beklagte selbst treffenden Xxxxxxx aus mehrfachen Gründen zu Unrecht bejaht. Das trifft indessen nicht zu.
1. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte als Verhandlungs- und Ab- schlussvertreterin des G aufgetreten ist, wobei sie sich des Verkäufers V als ihres Vertreters und Erfül- lungsgehilfen bedient hat. Ihre Befugnisse ergeben sich aus Ziffer I 1 des „Auftrags zur Vermittlung eines Kraftfahrzeug-Verkaufs“ vom 28.08.1970. Dass die Urkunde nicht unterschrieben worden ist, ist ohne rechtliche Bedeutung, da die Parteien das Rechtsgeschäft dem Inhalt der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtUrkunde entsprechend durchgeführt haben. Die Provision errechnet Beklagte hatte danach Auftrag und Vollmacht, den Opel Kadett „im Namen und für Rechnung des Auftraggebers G zu verkaufen und zu übereignen“. Die Revisionsrüge, für den Kläger sei dies und insbesondere nicht erkennbar gewesen, dass V „als Vertreter eines Vertreters fungiert habe“, greift nicht durch. Der Kläger wusste, dass er sich in den Geschäftsräumen einer AUDI-NSU-Vertretung befand. Mag er sich auch keine Gedanken gemacht haben, wer Besitzer des Ladens gewesen ist, so hat er doch jedenfalls V nicht als Geschäftsinhaber, son- dern als Verkäufer angesehen. Dass ein Kunde, der Geschäftsräume eines kaufmännischen Unterneh- mens betritt und von einem Verkäufer bedient wird, nicht auf den Gedanken kommt, der Verkäufer handele im eigenen Namen, es sei denn, er wird darauf besonders aufmerksam gemacht, entspricht all- gemeiner Erfahrung. Davon durfte das Berufungsgericht ohne Weiteres ausgehen. V hat auch für die Beklagte gehandelt. Zur Vertretung der Beklagten galt er als ermächtigt (§ 56 HGB). Auch darin hat das Berufungsgericht Recht, V war als Kraftfahrzeugverkäufer angestellt. Die gesetzliche Ermächtigung zur Vertretung des Geschäftsherrn gemäß § 56 HGB erstreckt sich auf Verkäufe, die in einem derartigen La- den oder Warenlager gewöhnlich geschehen. Der Opel Kadett war in den Bestand der zu verkaufenden Fahrzeuge eingegliedert. Er war zwar nicht in der Verkaufsliste enthalten, stand aber, wie unstreitig ist, mit Preisauszeichnung auf dem Hof des Betriebsgeländes der Beklagten. Die Ermächtigung zur Vertre- tung erstreckt sich auch auf die Vermittlung von Kraftfahrzeugkaufverträgen zwischen zwei Kunden. Das Berufungsgericht hat zutreffend Tatsache und Gründe der Zunahme solcher Geschäfte im Kraft- fahrzeughandel dargelegt. Dagegen hat die Revision nichts vorgebracht. Sie kann aber auch nicht mit Erfolg geltend machen, das Berufungericht habe nicht festgestellt, dass es zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Beklagten gehöre, Vermittlungsgeschäfte für gebrauchte Pkw fremder Marken abzuschließen. Das Berufungsgericht hat dargelegt, dass für den in Rede stehenden Auftrag ein Formu- lar verwendet wurde. Das Formular ist, wie der Aufdruck auf Seite 1 unten ausweist, vom Zentralver- band des Kraftfahrzeughandels e. V. (ZDK) herausgegeben und findet demnach allgemeine Verwen- dung. Die Beweisaufnahme im ersten Rechtszug, auf die auch das Berufungsgericht Bezug genommen hat, hat ergeben, dass das Formular zur Büroausstattung der Beklagten gehörte. Die Verwendung von Formularverträgen macht deutlich, dass es sich um häufig wiederkehrende Geschäftsvorgänge han- delt. Die Revision kann nicht damit durchdringen, dass sie die rechtsgeschäftlichen Erklärungen Vs deshalb nicht gegen sich gelten zu lassen brauche, weil sie den Verkäufern Vermittlungsgeschäfte untersagt habe. Sie hat ein solches Verbot, wenn es ausgesprochen worden sein sollte, jedenfalls, wie das Beru- fungsgericht festgestellt hat, nicht durchgesetzt. Der Kunde, der von einem angestellten Verkäufer bedi- ent wird und im Gewerbebetrieb über einen zum Verkauf auf- oder ausgestellten Gegenstand mit ihm Verhandlungen führt, darf darauf vertrauen, dass der Verkäufer zu rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den Geschäftsherrn befugt ist. Darin liegen Sinn und Zweck des § 56 HGB. Beschränkungen der Voll- macht, auch ihr Fehlen überhaupt, wirken gegen Dritte nur, wenn sie den Mangel kennen oder kennen müssen (Xxxxxxxx/Duden, HGB, 21. Aufl., § 56 Anm. A). Eines Eingehens auf die gesonderten Hilfser- wägungen des Berufungsgerichts über eine Anscheinsvollmacht bedarf es danach für die Entscheidung nicht. Entgegen der Ansicht der Revision war für den Kläger schließlich erkennbar, dass die Beklagte als Vertreterin eines Kunden handelte. Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass dem Kläger mitgeteilt worden ist, der Wagen sei „im Kundenauftrag da“. Der Name des Verkäufers (G) ergab sich überdies aus dem Kaufpreis bzwAuftragsformular, das der Kläger unterschrieben hat.
2. Das Berufungsgericht hat im Gegensatz zum Landgericht keine Feststellungen zu der Frage getrof- fen, ob die Beklagte ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Kaufvertrages hatte. Es hat lediglich darauf abgehoben, die Beklagte habe ein besonderes persönliches Vertrauen des Klägers in Anspruch genommen. Dazu hat es ausgeführt, wer von einem Kraftfahrzeughändler mit größerem Betrieb ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe, ohne selbst zu einer eingehenden Prüfung des Fahrzeugs in der Lage zu sein, schenke dem Gesamtwert Händler ein besonderes persönliches Vertrauen, wobei er von dem Händler insbesondere erwarte, dass dieser das Fahrzeug gründlich besichtigt, die für einen Fachmann erkennbaren Mängel bemerkt und die bemerkten Mängel offenbart. Der Interessent mache dabei kei- nen Unterschied zwischen Fahrzeugen, die der Händler im eigenen Namen und solchen, welche er im Namen eines Dritten verkaufe; den Dritten kenne der Interessent nicht und könne ihm deshalb kein Vertrauen schenken. Die Revision rügt, das Berufungsgericht habe übersehen, dass der Kläger überhaupt nur zufällig am La- den der Beklagten … vorbeigegangen und zufällig nach einem Opel Kadett gefragt habe. Über den La- deninhaber habe er sich keine Gedanken gemacht. Die Revision meint, es würde zu einer un- erträglichen Ausuferung des VertragesVertrauensbegriffs führen, einschließlich etwaiger Einrichtungsablösewollte man bei einmaligen zufälligen Gelegen- heitsgeschäften einem Verkaufsvertreter besondere Sorgfaltspflichten aufbürden. Das Berufungsurteil würde in der Tat zu einer Überdehnung der eigenen Haftung des Vertreters (Ver- mittlers) aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss führen, Hypothekenübernahme etcwenn darin allgemein hätte gesagt werden sollen, Kraftfahrzeugkauf ist Vertrauenssache, der Kauf eines gebrauchten Wa- gens aber stets eine Sache besonderen Vertrauens. Aber auch der Standpunkt, bei einem einmaligen Gelegenheitsgeschäft, dem Ergebnis einer zufälligen Vertragsanbahnung, scheide eine Eigenhaftung des Vertreters stets aus, wie ihn die Revision einnimmt, verdient keine Zustimmung, weil die Haftungs- tatbestände so in ungerechtfertigter Weise eingeschränkt würden. Auch bei einem einzigen Geschäft, das unter Einschaltung eines Vertreters abgeschlossen wird, ist denkbar, dass dieser dem Vertragspart- ner über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für den Bestand und die Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts geboten hat. Beruhen die Pflichten aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis auf einer Vertrauensbeziehung, so kommt es, wie Xxxxxxxxxxx (AcP 151 [1950/51], 501 [508]) zutreffend hervorgehoben hat, für die Frage, ob dem Vertragspartner der Vertretene oder der Vertreter für eine Verletzung dieser Pflichten haften, darauf an, wem der Vertragspartner sein Verhandlungsvertrauen in der Erwartung schenken darf, in diesem Vertrauen Rechtsschutz zu genießen. Wenn und soweit Vertrauensperson für den Dritten nicht der Vertretene, sondern der Vertreter ist, müssen die Pflichten jedenfalls solche des Vertreters sein (Ballerstedt, AcP 151 [1950/51], 501 [508]). Dieses Abgrenzungskriterium hat das Berufungsgericht sich mit Recht zu eigen gemacht, indem es ausgeführt hat, der Interessent (Käufer) kenne den Dritten (Verkäufer) nicht und könne diesem daher kein Vertrauen schenken. So aber lag der Fall hier. Mag der Kläger zufällig am Gewerbebetrieb der Beklagten vorbeigekommen sein und nach dem Vorhandensein eines ihn interessierenden Gebrauchtwagens gefragt haben, als er in Kaufverhandlungen eintrat, so stand ihm die Beklagte repräsentiert durch den angestellten Verkäufer V doch jedenfalls als ein Partn- er gegenüber, dessen weitreichende Befugnisse ihn zum Quasi-Verkäufer machten. Die Beklagte hatte nicht nur den Wagen, sondern auch alle Kraftfahrzeugpapiere in ihrem Besitz. Es bestand für den Kläger also keinerlei Notwendigkeit, mit dem Eigentümer des Wagens, dem Verkäufer im Rechtssinne, Kontakt aufzunehmen. Zu G konnte der Kläger unter den gegebenen Umständen kein Vertrauensver- hältnis herstellen. Es lag in der Natur der Sache, daß, wenn überhaupt Vertrauen den Kläger bes- timmte, es der Beklagten und ihrem Angestellten galt. Der Kläger hat Vertrauen gefasst. Das zeigt sich darin, daß er auf die Richtigkeit dessen baute, was er als Antwort auf seine Fragen, insbesondere auf die nach einer etwaigen Unfallbeteiligung des Wagens, erhielt. Das Vertrauen galt, das hat das Berufungsgericht richtig gesehen, dem fachkundigen Verkaufspersonal und dem ihm zur Verfügung stehenden technischen Apparat. Schon die Möglichkeit seines Einsatzes ist dabei ausschlaggebend, nicht erst die Versicherung, es würden Kontrollen und In- spektionen durchgeführt. Entgegen der Ansicht der Revision war auch erkennbar, dass der Kläger sich auf die ihm zuteil geworde- nen Auskünfte verließ. Nimmt mithin im Kraftfahrzeuggewerbe der Fachhändler (für eine Werksvertretung gilt nichts an- deres) beim Verkauf von Gebrauchtwagen als Vermittlungs- und Abschlußvertreter eine un- eingeschränkte Sachwalterstellung für den Verkäufer ein, so haftet er grundsätzlich für Pflichtverlet- zungen bei Vertragsschluss dem ihm vertrauenden Vertragspartner auf Ersatz des Vertrauensscha- dens.
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Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, Provision bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Kauf/Verkauf: Mit rechtswirksamem Abschluss eines Kaufvertrages entsteht die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehenMakler in Höhe von 5,95 %, wenn soweit nicht ein anderer Provisionssatz in der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtNachweisbestätigung ver- einbart ist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, Vertrages einschließlich etwaiger eventuel- ler Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Bei Erb- baurechten beträgt die Provision 3,57% des zehnfachen Jahreszinses. Provision bei Vermietung/Anmietung: Bei Mietverträgen gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Provision in Höhe von 1,5 monatlichen Nettokaltmieten für das Basispaket 2,00 monatlichen Nettokaltmieten für das Premiumpaket bei Wohnraumvermietung und 3,00 monatli- chen Nettokaltmieten gewerblichen Bereich. All diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen MwSt. Als Nettokaltmiete gilt die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmie- te der Vertragslaufzeit. Fälligkeit der Provision Der Provision ist mit Rechnungslegung vom Auftraggeber unmittelbar an den Makler zur Zahlung fällig. Provisionen sind auch zahlbar, wenn der Vertrag aus Gründen die der Makler nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt wird. Nachweis und Ver- mittlung sind gleichzusetzen. Maklerfremde Dienstleistungen Rücknahme und Übergabe der Mieträume 65,00€ , Regiekosten für die Koordination von Renovierungsarbeiten 8,5% der Bruttoreno-vierungskosten.
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Samples: Maklervertrag
Provision. Unsere Maklerprovision 9.1. Der Partner erhält eine Grundprovision sowie im Falle einer Werbeaktion für ein Produkt ggfs. eine auf die zeitliche Dauer der Aktion befristete Aktionsprovision für jeden vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrag (im Folgenden „Aktivierungsprovision“). Sofern ausdrücklich am jeweiligen Produkt im Partnerinterface erwähnt, erhält der Partner zusätzlich eine Provision ab Erreichen einer bestimmten Menge an vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Verträgen (im Folgenden „Mengenprovision“). Aktivierungsprovision und Mengenprovision werden im Folgenden gemeinsam „Provisionen“ genannt.
9.2. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision entsteht bei Mobilfunkverträgen mit Aktivierung der SIM-Karte bzw. bei Breitbandverträgen mit Aktivierung des Anschlusses des rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrages über ein Produkt oder eine Dienstleistung im Sinne von Ziffer 2 zwischen Drillisch oder einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen und einem eindeutig identifizierbaren Dritten (im Folgenden „Kunde“) unter Inanspruchnahme der in Ziffer 3 beschriebenen technischen Lösung. Die Aktivierungsprovision wird vier (4) Wochen nachdem der Anspruch auf die Aktivierungsprovisionen entstanden ist verdientfällig.
9.3. Der Anspruch auf Mengenprovision entsteht, sobald die Anzahl an Aktivierungen eines vermittelten rechtswirksam und endgültig zustande gekommenen Vertrages über ein an der Mengenstaffel teilnehmendes Produkt im Sinne der Ziffer 9.2. einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Xxxxxxxxx erstellt die Auswertung zur Ermittlung einer Mengenprovision am 13. Tag des Monats für den jeweiligen Vormonat. Drillisch behält sich vor, die Auswertung an einem abweichenden Datum durchzuführen, sofern die Auswertung am 13. eines Monats aus betrieblichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Bei der Auswertung der Mengenprovision werden nur die rechtswirksamen Verträge mit Leistungsdatum im betrachteten Vormonat berücksichtigt. Die Mengenprovision wird in der Regel innerhalb einer Woche nach Erstellung der Auswertung fällig, sofern nicht betriebliche Gründe eine Verschiebung bedingen. Die Tarife der Marke free:prepaid sind von der Mengenprovision ausgeschlossen.
9.4. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt auf die vom Partner angegebene Bankverbindung eines deutschen Bankinstituts. Xxxxxxxxx weist bei der Abrechnung über die Provisionen des Partners die gesetzliche Umsatzsteuer nur aus, wenn der Partner durch unsere Nachweis- entsprechende schriftliche Angaben alle Voraussetzungen nachweist, dass er zum Umsatzsteuerausweis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet ist. Den Nachweis muss der Partner per Fax an 089/00000000 oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommtper E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xx erbringen.
9.5. • Beim An- Der Anspruch auf die Aktivierungsprovision entfällt bei Nichtausführung des abgeschlossenen Vertrages, wenn und Verkauf soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die von Haus- und Grundbesitz und Drillisch nicht zu vertreten sind, insbesondere, jedoch nicht abschließend, bei fernabsatzrechtlichem Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung durch den Kunden oder negativer Bonitäts-Prüfung des Kunden, ferner wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen.
9.6. Xxxxxxxxx steht es frei, durch den Partner vermittelte Geschäfte anzunehmen oder abzulehnen. Dies können auch in der Person des Kunden liegende wichtige Gründe für die Nichtausführung, insbesondere eine negative Bonitäts-Prüfung des Kunden, sein.
9.7. Der Anspruch auf Mengenprovision entfällt oder mindert sich entsprechend, wenn die Anzahl der vermittelten rechtswirksamen Verträge aufgrund einer oder mehrerer Nichtausführungen des Geschäfts gemäß Ziffer 9.5. unter den Schwellenwert im Sinne der Ziffer 9.3 fällt. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen.
9.8. Die Tarife können, insbesondere aufgrund von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten GesamtkaufpreisBewegungen am schnelllebigen Telekommunikationsmarkt, von Käufer Marktforschungen oder von Produkt- und Verkäufer je 4,76% inklDienstleistungsentwicklungen, jederzeit einseitig von Drillisch angepasst werden. MwStInsbesondere ist Drillisch nicht verpflichtet, die angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren beizubehalten oder neue Dienstleistungen und/oder Waren einzuführen. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert Ein Anspruch des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von Partners auf Weitervermarktung der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSteingestellten Dienstleistungen und/oder Waren oder auf finanzielle Kompensation besteht nicht. Die gesamten jeweils aktuell geltenden Höhen der Provisionen sowie die Schwellenwerte der Mengenprovision sind im Partnerinterface einsehbar. Drillisch bestimmt durch das jeweils gültige Entgeltsystem die Höhe des Entgelts entsprechend den Marktverhältnissen nach billigem Ermessen. Über eine Änderung wird der Partner an die zuletzt bekannte E-Mail- Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Partner nicht binnen drei (3) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber Drillisch schriftlich widerspricht. Die von den Provisionen abweichenden, auf die Dauer der jeweiligen Aktion zeitlich befristeten, Aktionsprovisionen werden in der Provisionsübersicht im Partnerprogramm aufgelistet und gelten ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Aktion. Eine Auszahlung der Provisionen ist nur möglich, wenn die PartnerID korrekt übermittelt wurde und die Werbung vom Partner technisch korrekt über das Partnerprogramm erfolgt ist (siehe Ziffern 3.5. und 5.1.). Produkte und Angebote, die von Drillisch durch Werbeschaltungen angeboten werden (d.h. externe Angebote), sind nicht provisionsfähig.
9.9. Sämtliche Provisionssätze verstehen sich inklusive zzgl. der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehenUmsatzsteuer, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wirdPartner nachweist, dass er umsatzsteuerpflichtig ist (siehe Ziffer 9.4).
9.10. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn Bei ausgewählten Prepaid-Tarifen wird über die Provisionen hinaus ein Bonus für die Aufladung der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtPrepaid-Karte gezahlt. Für dieselbe Prepaid-Karte werden maximal drei Aufladungen des Kunden mit einem Aufladebonus vergütet. Die genauen Konditionen können dem Partnerprogramm unter dem Punkt „Provisionen“ entnommen werden. Die Auszahlung des Aufladebonus erfolgt einmal pro Monat. Sollte das zur Gewährung des Aufladebonus führende Guthaben innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Aufladung nicht für steuerpflichtige Umsätze verbraucht werden (bspw. durch Nutzung von Drittanbieter-Diensten oder Auszahlung des Guthabens bei Kündigung), behält sich Drillisch eine Rückbelastung der Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etcvor.
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Samples: Partnerprogramm Vertrag
Provision. Unsere Maklerprovision ist verdientFolgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit wobei der Stand- ort der Immobilie maßgeblich ist. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein Vertrag zustande kommtanderer Provisionssatz genannt ist. • Beim Bundesland Baden-Württemberg: - An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von EigentumswohnungenVerkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,763% inkl- An- und Vermietung, vom Mieter und Vermieter Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten. MwSt. • ErbbaurechtBundesländer Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen: - An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom Wert des Grundstücks Käufer und etwa bestehenden AufbautenVerkäufer je 3% - Anmietung, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Mieter Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei GewerberäumenVerträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jah- ren 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer Vertragsdauer bis zu 5 JahrenLaufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten. Bundesländer Berlin, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inklBrandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: - Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom Käufer 6% - Anmietung, vom Mieter Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten. MwSt. • Bei Vereinbarung einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwStMietoption erhöht sich die Provision um eine halbe Monatsnettomiete. Die gesamten vorgenannten Provisionssätze verstehen sich inklusive für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% MehrwertsteuerÜbertragung oder Bestel- lung eines Erbbaurechts. Die Provision ist wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entspre- chend für den Nachweis Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt alle Anteile einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtGesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzwGesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unter- nehmensschulden zählen. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etcDie Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Provision. Unsere Maklerprovision Der Anspruch auf Provision entsteht gem § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit (d.i. Willensübereinstimmung oder allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäfts (auch Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes bzw. mit rechtswirksamem Zustandekommen eines Vertrages, gegebenenfalls auch eines Vorvertrages) und ist verdient, – sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommtnicht im Einzelfall eine späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart worden ist – sofort fällig. • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, diesem Zeitpunkt unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% MehrwertsteuerRechnungslegung. Die Provision ist für wird prompt nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes fällig und zahlbar bzw. wird der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Nachweis oder Ersatz zusätzlicher Aufwendungen mit ihrer Entstehung sofort fällig. Für die Vermittlung zu zahlenreicht Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners aus. Sie ist fällig mit Die Provision gebührt dem Abschluss Makler auch dann, wenn diese in anderer Weise als durch bloße Namhaftmachung (z.Bsp. durch “vermittelnde” Tätigkeit, etc.) tätig geworden ist. Als Maklerprovision (im Weiteren auch als „Provision“, „Erfolgsprovision“ „Maklerprovision“ oder „Vermittlungsprovision“ bezeichnet) gilt der jeweils im Inserat, Objektkurzinformation, Teaser oder Exposee (oder sonstigen Publikationen) genannte Provisionssatz. Mangels anderweitiger Vereinbarung beträgt die Erfolgsprovision im Falle des VertragesZustandekommens eines Rechtsgeschäftes, eines Kaufvertrags oder gegebenenfalls auch eines Vorvertrages pro Vertragsteil (Verkäufer und Käufer) 3% (drei Prozent) bzw. Mitursächlichkeit genügt6% (sechs Prozent) des Bruttogesamtkaufpreises inklusive Lasten inklusive besonderer Abgeltungen (für Investitionen, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten, etc.) zuzüglich 20% bzw. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegunggesetzlicher MWSt. bzw. bei Miete oder Pacht von 3 (drei) Bruttomonatsmieten(-pachten) zuzüglich 20% bzw. gesetzlicher MWSt., bei Sonderobjekten wie Schlössern, Eigenjagden, usw. bei Zustandekommen von (gewerblichen) Miet- oder Pachtverträgen 4 Bruttomonatsmieten (bzw. Bruttomonatspachten oder analoges), jeweils zuzüglich gesetzlicher MWSt bzw. gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20% bzw. gesetzlicher MWSt., je nachdem welcher Wert der Höhere ist, als vereinbart. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtnachweist, dass das Rechtsgeschäft aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird, die Durchsetzung des Anspruches auf Zuhaltung des Rechtsgeschäfts aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen scheitert oder nicht zumutbar ist. Die Provision errechnet sich aus Vereinbarung eines Provisionsnachlasses erfolgt stets unter der Bedingung, dass die Zahlung des verminderten Betrages spätestens innerhalb einer Woche auf dem Kaufpreis bzwKonto des Maklers zur Anweisung gelangt. Ansonsten wird der volle Betrag fällig. Darüber hinaus ist der Makler im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, neben Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. (mindestens jedoch der gesetzliche Verzugszinssatz von 9,2% (4% bei Verbrauchern im Sinne des KSchG) über dem Gesamtwert des Vertragesjeweiligen Basiszinssatz gem § 456 ABGB) auch die Kosten der Betreibung nach RAT zu verrechnen. Der Makler ist berechtigt, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöseeine Provisionsüberwälzung (der Käuferprovision auf den Verkäufer und umgekehrt) zu vereinbaren. Dies gilt nicht für die Überwälzung der Verkäufer- oder Vermieterprovision auf den Käufer oder Mieter eines Einfamilienhauses, Hypothekenübernahme etceines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Immobilienvermittlung
Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. • Beim Die Provision beträgt: An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, : berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von vom Käufer und Verkäufer je 4,765,95% inkl. MwSt. • ., Erbbaurecht, : berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,763,57% inkl. MwSt., Vorkaufsrecht: berechnet vom Verkehrswert des Objekts (zahlbar vom Berechtigten) 1,19% inkl. • MwSt., Bei Wohnräumen Vermietung/ Verpachtung: zahlbar vom Vermieter/ Verpächter., Wohnräumen: 2,38 Monatsmieten inkl. 19% MwSt. • Bei ., Gewerberäumen, : bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme Mindestgebühr 3,57 Monatsmieten inkl. 19% MwSt. • ., Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. mindesten jedoch 3,57% Monatskaltmieten inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar spätestens 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen einem Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
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Samples: Maklervertrag
Provision. Unsere Maklerprovision 1 Für den Kooperationspartner ist verdientdie Bereitstellung des Dienstes, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommtsowie das Einpflegen und die Änderung von Datensätzen kostenlos.
2 SilverTours erhält für alle von ihr auf Grundlage dieser Vereinbarung vermittelten Verträge eine Provision in Höhe 12 Prozent des Brutto-Mietpreises. Soweit gesetzlich verpflichtend, ist die Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
3 Der Anspruch auf Provision entsteht • bei einer vermittelten Mietwagenbuchung (Freesale) zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Vertragspartner im automatisierten Verfahren eine Buchungsbestätigung übersendet wird und der Kunde nicht storniert (bei Stornierung gilt Ziffer VI. 4). • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwStbei Abschluss eines vermittelten Mietwagenreservierungsvertrages (RQ-Buchung) durch Bestätigung durch den Kooperationspartner (nicht bereits mit Übersendung der Anfrage). • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inklbei einer Nichtbestätigung durch den Kooperationspartner nach Ablauf der Reaktionszeit (max. MwSt48 Stunden nach Übersendung der Anfrage). • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inklbei Noshows, wenn sie nicht innerhalb von max. MwSt24 Stunden durch den Kooperationspartner über den Noshow-Link storniert worden sind.
4 Sofern der Kooperationspartner Storno- oder Noshow-Gebühren in der Verwaltung eingestellt hat, erhält SilverTours eine Provision auf Grundlage des berechenbaren Betrags.
5 Grundlage der Provisionsberechnung ist der Brutto-Mietpreis (estimated total amount/ voucher value). • Bei GewerberäumenDer Brutto-Mietpreis ist der auf den Seiten von SilverTours dargestellte Preis (ggf. zzgl. Umsatzsteuer). Nicht Bestandteil des Brutto-Mietpreises sind Extras, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkldie von den Nutzern unter Auslassung von SilverTours mit dem Kooperationspartner direkt vor Ort vereinbart werden. MwStNachträgliche Rechnungskorrekturen vermindern bzw. • erhöhen den Provisionsanspruch entsprechend. Rückerstattungen im Rahmen von Reklamationen vermindern den Provisionsanspruch nicht.
6 Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von Buchung oder Reservierung wird die Vergütung für die vor dem 16. Tag eines Monats vermittelten Verträge am 18. Tag des Monats fällig. Im Hinblick auf Buchungen oder Reservierungen, die zwischen dem 16. Tag und Monatsende geschlossen werden, ist die Provision zum 3. Tag des Folgemonats fällig. Aus Kulanz wird SilverTours (ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch des Kooperationspartners entsteht) die Forderungen grundsätzlich erst nach Abholung des Mietwagens durch den Kunden einziehen. Während der VertragssummeKulanzzeit werden keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Sofern die fälligen Forderungen nicht unmittelbar eingezogen werden, höchstens jedoch aus werden sie in der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwStAbrechnung mit einem Hinweis versehen. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% MehrwertsteuerEinziehung von Beträgen erfolgt jeweils zum 3. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlenund 18. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegungeines Monats. Der Kooperationspartner wird SilverTours zu diesem Zweck eine widerrufliche Einzugsermächtigung erteilen. Sofern die Einzugsermächtigung widerrufen wird, ist XxxxxxXxxxx berechtigt, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen, oder eine Banküberweisung der fälligen Beträge (inklusiv der aus Kulanz zurückgestellten) zu verlangen.
7 Die Beendigung des Vertrages hat keinen Einfluss auf den Provisionsanspruch bleibt auch bestehenvon XxxxxxXxxxx im Hinblick auf Geschäfte, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert die vor Beendigung des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etcVertrages vermittelt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76% inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt4.1. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive Tätigkeit der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. Die Provision IIM GmbH ist für auf den Nachweis und/oder die Vermittlung zu zahlenvon Immobilien zum Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet. Sie ist fällig mit dem Mit rechtswirksamem Abschluss des VertragesVertrages entsteht der Provisionsanspruch der IIM GmbH in Höhe von 3,57%, soweit nicht das Exposé bzw. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an konkrete Vermittlungsvorschlag (z.B. bei Gesuchen) einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließtanderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Zahlung für Geschäftsübernahme,Hypothekenübernahme etc. Dies gilt auch für alle Möglichkeiten eines Mietkaufes (spätere Übernahme) und auch bei Erbpacht. Falls es durch die Vermittlung der IIM GmbH zu einer Vermietung der angebotenen Immobilie bzw. zum Abschluss eines Mietvertrages kommt, so erhält die IIM GmbH vom Mieter 2 Nettomonatsmieten + MwSt. als Vermittlungsprovision.. Die Vermittlungsprovision ist sofort nach Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
4.2. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den enthaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt.
4.3. Der Provisionsanspruch entsteht ferner, wenn der Vertrag zu anderen als den von der IIM GmbH ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über eine andere Immobilie des von der IIM GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge der Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
4.4. Der Provisionsanspruch wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
4.5. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluß mindert.
4.6. Die Aufrechnung gegenüber der Provisionsforderung mit bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
4.7. Zurückbehaltungsrechte gegenüber den Provisionsforderungen können von Unternehmen i.S.d. § 14 BGB nicht geltend gemacht werden.
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Samples: Maklervertrag
Provision. Unsere Die Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. • Beim In der Regel ist bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,763,57 % inklincl. 19 % Mehrwertsteuer vom vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Es können ggf. gesonderte Provisionsvereinbarungen getroffen werden. Die Höhe der Käuferprovision ist im Exposé ausgewiesen. Für Verkäufer gilt die Vereinbarung lt. Verkaufsbeauftragung. Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Besteller: Bei Wohnraumvermietungen: 2,38 Monatsmieten incl. 19 % MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme Gewerberaumvermietungen: 3,57 Monatsmieten inklincl. 19 % MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer. .. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss der Tätigkeit des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem ., den Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc...
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Samples: Maklervertrag
Provision. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt3.1. • Beim An- und Verkauf Der Handelsvertreter erhält eine Provision für alle von Haus- und Grundbesitz und ihm vermit- telten GeschäIe von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 4,76. . . . . % inkl. MwSt. • Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 4,76% inkl. MwSt. • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestsumme 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. • Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von (in Worten: Prozent) zuzüglich der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57% inkl. MwSt. Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuerjeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegungberechnet sich vom NettoauIragswert abzüglich allfälliger vom Unternehmer gewährter Nachlässe (Skonti, Boni, Rabatte).
3.2. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehenAnspruch auf Provision entsteht, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt Kunde seinen Teil des GeschäIs ausgeführt hat oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wirdausgeführt haben müsste, hät- te der Unternehmer seinen Teil des GeschäIs ausgeführt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dannAn- spruch auf Provision entfällt, wenn und soweit feststeht, dass das GeschäI nicht ausgeführt wird, nicht auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden hat der Auftraggeber Unternehmer alle zumutbaren Schritte zu unter- nehmen, um die Zahlung einbringlich zu machen. Hierzu hat er den erhaltenen Nachweis an Kunden schriIlich zu mahnen und nach ungenutztem Ablauf der Mahnfrist einen Dritten weitergibt Rechtsanwalt mit der weiteren Betreibung der For- derung zu beauIragen. Sofern in der Folge der beauIragte Rechts- anwalt die Einbringlichkeitschancen als positiv beurteilt, weil das Zurechtbestehen der Forderung hinreichend dokumentiert ist und dieser keine Bedenken gegen die Bonität des Schuldners bestehen, hat der Unternehmer KlagsauIrag zu erteilen. Sofern sich der Schuldner je- doch im Ausland befindet oder ein Gerichtsverfahren aus sonstigen Gründen im Ausland anhängig gemacht werden müsste, kann der Unternehmer von der Forderungsbetreibung absehen, soferne die offene Forderung den Kaufvertrag abschließtBetrag von € 10.000 nicht übersteigt. Die Bei teilweiser Erfüllung durch den Kunden entsteht der Provisions- anspruch anteilig.
3.3. Der Unternehmer hat die Provisionen quartalsmäßig, sohin bis zum 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. abzurechnen und auszubezahlen. Der Handelsvertreter ist nicht berechtigt, einen Provisionsvorschuss welcher Art auch immer zu verlangen.
3.4. Für GeschäIe, die zwar während des aufrechten Vertragsverhältnis- ses vom Handelsvertreter vermittelt wurden, die jedoch erst nach Vertragsende zustande kommen, gebührt dem Handelsvertreter kei- ne Provision. Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Han- delsvertreters ist somit, dass das GeschäI während der Dauer dieses Vertrages vermittelt wird und auch zustande kommt.
3.5. Der Handelsvertreter hat keinerlei Anspruch auf Ersatz seiner Kos- ten und Auslagen, außer diese wurden infolge eines besonderen, schriIlichen AuIrages des Unternehmers zwingend aufgewendet. Mit der Provision errechnet sich aus sind sämtliche Aufwendungen und Kosten des Handelsvertreters mitabgegolten. Wird der Handelsvertreter da- durch am Verdienst gehindert, dass der Unternehmer während der Dauer dieses Vertrages sein Unternehmen veräußert oder seine Ver- triebsorganisation ändert, hat dies der Handelsvertreter ohne An- spruch auf Entschädigung hinzunehmen.
3.6. Für GeschäIe, welche ohne persönliche Mitwirkung des Handels- vertreters zustande gekommen sind, gebührt dem Kaufpreis bzwHandelsvertreter keine Provision. Dies gilt sowohl für DirektgeschäIe als auch für GeschäIe, die von anderen Handelsvertretern vermittelt wurden. Sofern mehrere Handelsvertreter am Zustandekommen eines Ge- schäIes mitgewirkt haben, obliegt es dem Gesamtwert Ermessen des VertragesUnterneh- mers, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etcin welchem Verhältnis die Provision zwischen den Handels- vertretern aufzuteilen ist oder ob ein Handelsvertreter die gesamte Provision erhält.
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Samples: Handelsvertretervertrag