Prämie. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zu- stande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläu- figen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zu- standekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Prämie. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen vorläufi- gen Deckung nicht zu- stande zustande kommt. Diese entspricht ent- spricht der Laufzeit der vorläu- figen vorläufigen Deckung in Höhe Hö- he des Teils der Prämie, die beim Zu- standekommen Zustandekom- men des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.
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Prämie. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zu- stande zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit Lauf- zeit der vorläu- figen vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zu- standekommen des Hauptvertrags Hauptvertrages für diesen zu zahlen wäre.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Prämie. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zu- stande zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläu- figen vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zu- standekommen Zustandekommen des Hauptvertrags Hauptvertrages für diesen zu zahlen wäre.
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Prämie. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige vorläufi- ge Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zu- stande zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläu- figen vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zu- standekommen Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.
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