Altersanpassungen Musterklauseln

Altersanpassungen. Die Entgelte richten sich nach dem Tarif für die jeweiligen Al- tersgruppen und werden bei Vollendung der Altersgruppe an die nächsthöhere angepasst. Der Krankenversicherer teilt dem Vertragspartner das neue Entgelt 25 Tage vor Ablauf des Kalenderjahres mit.
Altersanpassungen. Ansprüche und Obliegenheiten im Schadenfall
Altersanpassungen. Die Prämien richten sich nach dem Tarif für die jeweiligen Alters- gruppen und werden bei Vollendung der Altersgruppe an die nächst- höhere angepasst. Der Krankenversicherer teilt die neue Prämie dem Versicherungsnehmer 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres mit.
Altersanpassungen. Die Entgelte richten sich nach dem Tarif für die jeweilige Altersgruppe und werden bei Vollendung der Altersgruppe an die nächsthöhere angepasst. Die EGK teilt das neue Entgelt dem Vertragspartner 25 Tage vor Ablauf des Kalenderjahres mit. Ansprüche und Obliegenheiten im Schadenfall
Altersanpassungen. Begriffsbestimmungen Versicherungsleistungen
Altersanpassungen. Die Prämien basieren auf dem auf die entsprechende Altersklasse anzuwendenden Tarif und werden per 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person 19, 26, 31, 36, 41, 46, 51, 56 oder 61 Jahre alt wird, angepasst. Das für die Versicherung sowie die Berechnung der Prämie entscheidende Alter der versicherten Person entspricht der Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr. Die Prämienerhöhung aufgrund des Aufstiegs des Versicherten in die nächsthöhere, vertraglich vorgesehene Alterskategorie, stellt keinen rechtmässigen Kündigungsgrund im Sinne des Artikels 10.1 dar.
Altersanpassungen. Die Entgelte richten sich nach dem Tarif für die jewei- ligen Altersgruppen und werden bei Vollendung der Altersgruppe an die nächsthöhere angepasst. Der Krankenversicherer teilt dem Vertragspartner das neue Entgelt 25 Tage vor Ablauf des Kalenderjahres mit. Ansprüche und Obliegen­ heiten im Schadenfall 19 | Schadenanzeige Jeder Versicherungsfall, der voraussichtlich Anspruch auf Versicherungsleistungen gibt, ist der SOLIDA un- verzüglich nach Eintritt des Ereignisses zu melden. 20 | Pflichten des Vertragspartners des Kranken- versicherers bzw. des Anspruchsberechtigten Der Vertragspartner des Krankenversicherers, die veri- scherte Person, bzw. der Anspruchsberechtigte tut al- les, was der Abklärung des Unfalls und dessen Folgen dienen kann. Insbesondere hat die versichterte Person die Ärzte, die sie behandeln oder behandelt haben, von der beruflichen Schweigepflicht der SOLIDA gegenüber zu entbinden. Schuldhafte Verletzungen der Obliegenheiten haben Entschädigungskürzungen gemäss Art. 11.3 für den Vertragspartner des Krankenversicherers, den An- spruchberechtigten oder die versicherte Person zur Folge. Die versicherte Person, der Vertragspartner des Kran- kenversicherers oder der Anspruchsberechtigte ist bei Verlust jeden Anspruchs im Unterlassungsfall ver- pflichtet, der SOLIDA Versicherungen AG innert 30 Ta- gen ab entsprechender schriftlicher Aufforderung, jede verlangte Auskunft übern den früheren und gegenwär- tigen Gesundheitszustand sowie über den Unfall und den Verlauf der Heilung zu beschaffen. 21 | Fälligkeit und Bezahlung der Versicherungsleistungen Die Forderung aus dem Kollektivversicherungsvertrag gemäss Art. 95a VVG wird vier Wochen nachdem der Versicherer alle Angaben und ärztlichen Zeugnisse er- halten hat, mit denen er sich von der Richtigkeit und vom Umfang des Anspruchs überzeugen kann, fällig. Anspruchsberechtigt ist, mit Ausnahme der Todesfall- summe gemäss Art. 7.1, die versicherte Person.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.