Qualität. 6.1 Der Lieferant garantiert, dass seine Waren und Leistungen die im Auftrag bezeichneten Eigenschaften, Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale besitzen und den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Beschreibungen entsprechen, die von uns vorgegeben werden. 6.2 Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätskontrolle durchzuführen. 6.3 Der Lieferant hat die vereinbarten technischen Daten einzuhalten und dazu ein den anerkannten Regeln entsprechendes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 einzurichten und nachzuweisen. 6.4 Falls Erst- bzw. Auswahlmuster verlangt werden, darf der Lieferant erst bei Vorliegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung mit der Serienfertigung beginnen. 6.5 Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen allerdings in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 6.6 Der Lieferant garantiert und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Qualität. 6.1 6.1. Der Lieferant garantiert, dass seine Waren und Leistungen die im Auftrag bezeichneten Eigenschaften, Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale Beschaffenheitsmerk- male besitzen und den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Beschreibungen entsprechen, die von uns vorgegeben werden.
6.2 6.2. Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätskontrolle durchzuführen.
6.3 6.3. Der Lieferant hat die vereinbarten technischen Daten einzuhalten und dazu ein den anerkannten Regeln entsprechendes QualitätsmanagementQualitäts- management-System nach DIN EN ISO 9001 einzurichten und nachzuweisen.
6.4 6.4. Falls Erst- bzw. Auswahlmuster verlangt werden, darf der Lieferant erst bei Vorliegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung mit der Serienfertigung beginnen.
6.5 6.5. Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen allerdings in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.6 6.6. Der Lieferant garantiert und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen nationalen und internationalen Sicherheits- und Umweltvorschriften der Bundesrepublik DeutschlandUmwelt- vorschriften.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Qualität. 6.1 Der Lieferant garantiert, dass seine Waren und Leistungen die im Auftrag bezeichneten Eigenschaften, Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale besitzen und den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Beschreibungen entsprechen, die von uns vorgegeben werden.
6.2 Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätskontrolle durchzuführen.
6.3 Der Lieferant hat die vereinbarten technischen Daten einzuhalten und dazu ein den anerkannten Regeln entsprechendes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 einzurichten und nachzuweisen.
6.4 Falls Erst- bzw. Auswahlmuster verlangt werden, darf der Lieferant erst bei Vorliegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung mit der Serienfertigung beginnen.
6.5 6.4 Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen allerdings in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.6 6.5 Der Lieferant garantiert und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Qualität. 6.1 Der Lieferant garantiert, dass seine Waren und Leistungen die im Auftrag bezeichneten Eigenschaften, Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale besitzen und den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Beschreibungen entsprechen, die von uns vorgegeben werden.
6.2 Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätskontrolle durchzuführen.
6.3 Der Lieferant hat die vereinbarten technischen Daten einzuhalten und dazu ein den anerkannten Regeln entsprechendes Qualitätsmanagement-Qualitätsmanagement- System nach DIN EN ISO 9001 einzurichten und nachzuweisen.
6.4 Falls Erst- bzw. Auswahlmuster verlangt werden, darf der Lieferant erst bei Vorliegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung mit der Serienfertigung beginnen.
6.5 Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen allerdings in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.6 Der Lieferant garantiert und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Appears in 1 contract
Qualität. 6.1 6.1. Der Lieferant garantiert, dass seine Waren und Leistungen die im Auftrag bezeichneten Eigenschaften, Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale besitzen und den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Beschreibungen entsprechen, die von uns vorgegeben werden.
6.2 6.2. Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätskontrolle durchzuführen.
6.3 6.3. Der Lieferant hat die vereinbarten technischen Daten einzuhalten und dazu ein den anerkannten Regeln entsprechendes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 einzurichten und nachzuweisen.
6.4 6.4. Falls Erst- bzw. Auswahlmuster verlangt werden, darf der Lieferant erst bei Vorliegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung mit der Serienfertigung beginnen.
6.5 6.5. Wir erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen allerdings in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.6 6.6. Der Lieferant garantiert und gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Sicherheits- und Umweltvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen