Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu ein Qualitätssicherungssystem mit den Elementen der ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art verwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem des Auftragnehmers nach Ankündigung zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen Für Software, Einkaufsbedingungen
Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung Auf- forderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu auf Verlangen des Auftraggebers ein Qualitätssicherungssystem mit den Elementen der Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art verwendenanwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem des Auftragnehmers nach Ankündigung zu überprüfen.
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Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu ein Qualitätssicherungssystem mit gemäß den Elementen Anforderungen der ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art verwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem des Auftragnehmers nach vorheriger rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftragnehmers werden hierbei gewahrt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu ein Qualitätssicherungssystem mit den Elementen der ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art verwenden. Der Auftraggeber ist berechtigtbe- rechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem des Auftragnehmers nach Ankündigung zu überprüfen.
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Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung Auf- forderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu hat dazu ein Qualitätssicherungssystem mit den Elementen der Quali- tätsmanagement-System gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger gleichwerti- ger Art verwendenanzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder o- der durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem Qualitätssi- cherungssystem des Auftragnehmers nach Ankündigung zu überprüfen.
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Samples: Bau Und Montagebedingungen
Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu ein Qualitätssicherungssystem mit den Elementen der ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art verwenden. Der Auftraggeber Auftragge- ber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte be- auftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem des Auftragnehmers Auftrag- nehmers nach Ankündigung zu überprüfen.
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Qualität. Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird hierzu ein Qualitätssicherungssystem mit den Elementen der ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art verwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte das Qualitätssicherungssystem Qualitätsicherungssystem des Auftragnehmers nach Ankündigung zu überprüfen.
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