Rückabwicklung Musterklauseln

Rückabwicklung. Der Wert zwischenzeitlich gezogener Nutzungen ist bei Rückabwicklung vom Kaufpreis abzuziehen.
Rückabwicklung. Im Fall der Rückabwicklung einer Zahlung werden die jeweiligen Beträge nach Abzug etwaiger Gebühren gemäß nachfolgender Ziffer 6 von dem jeweiligen Vertragspartner, dessen Vertragsverhältnis rückabgewickelt wird, zurückerstattet. Buchungspauschalen oder Kartenzahlungsgebühren für die Buchung werden nicht rückerstattet. Rückzahlungen bei Flugbuchungen können bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Rückabwicklung. 10. Steuern bei Buchungen für New York und New York City
Rückabwicklung. Wird die Vereinbarung durch Kündigung gelöst, so erfolgt eine Vermögensauseinandersetzung durch Vereinbarung.
Rückabwicklung. Die Emittentin ist berechtigt, den Erwerb der Schuldverschreibungen nach § 346 ff. BGB rückabzuwickeln, wenn der Kaufvertrag über den Erwerb der Fi- nanzierten Immobilie (siehe Ziffer 1.8) nicht bis spätestens zum 31.05.2022 (der „Stich- tag“) zustande kommt, der Kaufvertrag über die Finanzierte Immobilie vor oder am Stichtag rückabgewickelt oder bis zum oder am Stichtag nicht vollzogen wird. Ein sol- cher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn die Schuldverschreibungen innerhalb des Angebotszeitraums (siehe Ziffer 1.7) nicht vollständig platziert werden konnten und/oder eine für den Erwerb der Finanzierten Immobilie erforderliche Fremdfinanzie- rung nicht gewährt wird. Zahlstelle. „Zahlstelle“ für die Schuldverschreibungen ist die Emittentin. Schuldverschreibungsinhaber oder Anleger. „Schuldverschreibungsinhaber“ oder „Anleger“ bezeichnet jeden Inhaber einer Schuldverschreibung. Bankarbeitstag. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag, an dem Geschäftsbanken in Bremen ge- öffnet haben. Finanzierte Immobilie. Die “Finanzierte Immobilie” ist ein Mehrfamilienhaus mit Ge- werbeeinheit (Kindergarten) in der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 000, 00000 Xxxxxx.
Rückabwicklung. Die Emittentin ist berechtigt, den Erwerb der Schuldverschreibungen nach § 346 ff. BGB rückabzuwickeln, wenn der Vertrag über das Nachrangdarlehen „Tranche Alpha“ (siehe Ziffer 1.8) nicht bis spätestens zum 01.06.2022 (der „Stichtag“) zustande kommt, der Vertrag über das Nachrang- darlehen „Tranche Alpha“ vor oder am Stichtag rückabgewickelt oder das Nachrangdarlehen bis zum oder am Stichtag nicht ausgezahlt wird. Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn die Schuldverschreibungen innerhalb des Angebotszeitraums (siehe Ziffer 1.7) nicht vollständig platziert werden konnten.
Rückabwicklung. 5.1 Die Fördernehmer:innen sind verpflichtet, eine gewährte und auch schon ausbezahlte Marktprämie über schriftliche Aufforderung der EAG-Förderabwicklungsstelle ganz oder teilweise binnen 14 (vierzehn) Tagen zurückzuzahlen, und es tritt das Erlöschen des Anspruches zugesicherter, aber noch nicht ausbezahlter Marktprämien ein, wenn  wesentliche Verpflichtungen, Auflagen und Bedingungen gemäß dem EAG und der darauf gründenden Rechtsakte, wie insbesondere der Verordnung der Bun- desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech- nologie zur Gewährung von Marktprämien nach dem Erneuerbaren-Ausbau- Gesetz (EAG-Marktprämienverordnung – EAG-MPV) und/oder dieser AFB-MP und der darauf basierenden Verträge von den Fördernehmer:innen nicht einge- halten werden;  Organe, Mitarbeiter:innen und/oder Beauftragte der EAG-Förderabwicklungs- stelle von den Fördernehmer:innen über wesentliche Umstände unrichtig und/oder unvollständig unterrichtet worden sind;  vorgesehene und/oder erforderliche Berichte von Fördernehmer:innnen nicht erstattet, Daten und Nachweise von Fördernehmer:innnen nicht erbracht oder erforderliche Auskünfte – trotz angemessener Nachfristsetzung – nicht erteilt worden sind;  die Berechtigung zur Führung des Betriebs der geförderten Anlage und/oder die tatsächlichen Voraussetzungen bei Fördernehmer:innnen dafür wegfallen;  von Organen, Behörden und/oder Gerichten der EU und/oder der Republik Ös- terreich die Rückforderung aufgrund internationaler Bestimmungen verlangt wird.
Rückabwicklung. (1) Wird eine Eintragung im Grundbuch nach Art. 4 Abs. 3 gelöscht und der ihr zugrundeliegende Rechtsvorgang rückabgewickelt, so kann der Veräußerer die Löschung solcher inzwischen eingetra- gener Rechte verlangen, die nicht im guten Glauben an die Wirksamkeit jener Eintragung, besonders nach einer Anmerkung gemäß Art. 4 Abs. 1, erworben worden sind.
Rückabwicklung. Die Emittentin ist berechtigt, den Erwerb der Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen nach § 346 ff. BGB rückabzuwickeln, wenn die Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen innerhalb des Angebotszeitraums (siehe Ziffer 1.7) nicht vollständig platziert werden konnten oder wenn die aufgrund des Erwerbs von Schuldverschreibungen von Anlegern zu zahlenden Zeichnungsbeträge nicht spätestens bis zum Ende des Angebotszeitraums zuzüglich einer zweiwöchigen Abrechnungsphase vollständig auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der Emittentin eingezahlt werden.
Rückabwicklung. Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen rückab- zuwickeln, wenn bis zum Ende des ggf. auch verlängerten Angebotszeitraums nicht Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt mindestens EUR 200.000 platziert werden konnten.