Rückführung. Bei Unfall oder Krankheit während einer Auslandsreise organisiert und übernimmt AXA Assistance die Rückführung des Versicherten sowie seines Ehe- oder mit ihm zusammenwohnenden Lebenspartners sowie seiner unterhaltsberechtigten Kinder, sofern diese Personen ebenfalls an der Reise teilnehmen. Diese Rückführung bedarf des Einverständnisses der medizinischen Abteilung von AXA Assistance, und ausschließlich die Gesundheit des Versicherten wird bei der Xxxx des Transportmittels und des Orts des Krankenhausaufenthalts berücksichtigt. Die Rückführung erfolgt – nötigenfalls unter ärztlicher Aufsicht – bis zum Wohnsitz des Versicherten im Großherzogtum Luxemburg oder bis zu einem Krankenhaus in dessen Nähe. Je nach der Schwere des Falls wird die Rückführung organisiert per: ◼ Bahn (1. Klasse); ◼ Sanitätsfahrzeug; ◼ Krankenwagen; ◼ Linienflug, Economy Class, bei Bedarf mit spezieller Einrichtung; ◼ Krankentransportflugzeug. Sofern das Ereignis außerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten eintritt, erfolgt die Beförderung ausschließlich mit einem Linienflugzeug (Economy Class). Kann der Versicherte sein Gepäck und sein Haustier (Hund oder Katze) bei seiner Rückführung nicht mit sich nehmen, so übernimmt AXA Assistance deren Transport. Nicht als Gepäck betrachtet werden jedoch: Segelflugzeug, Boot, Waren, wissenschaftliches Material, Baustoffe, Hausrat.
Rückführung. Bei einer medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rückführung aus dem Ausland werden 100 % der Kosten des Rücktransportes der versicherten Person erstattet. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus erfolgen. Wenn wir die Kosten für den Rücktransport überneh- men, organisieren wir alle für den Transport notwendigen Maßnahmen. Ist eine Begleitperson ebenfalls über ProReise plus versichert, werden auch für diese die Kosten des Rücktransportes übernommen. Bei Krankheit im Ausland steht Ihnen bei Fragen wie z. B. bei der Vermittlung von Ärzten und Spezialisten ein 24-Stunden-Notrufservice zur Verfügung. Hier wird Ihnen auch für die Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes geholfen. Sie erreichen den 24-Stunden-Notrufservice unter der Nummer +00 000 00000000. Im Todesfall während eines Auslandaufenthaltes werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung an den ständigen Wohnsitz über- nommen. Im Falle einer Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten maximal bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.
Rückführung. Rückführung des Versicherten und/oder der Versicherten an ihren gesetzlichen Wohnsitz.
Rückführung. Die Kosten für eine Rückführung des Fahrzeuges, z.B. nach einem Verkehrsunfall trägt der Mieter, sofern der Vermieter den zum Rücktransport führenden Umstand nicht zu vertreten hat.
8. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters:
8.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint. Der Vermieter hat das Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert und auch gegen Veruntreuung versichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 2500€ und wird stets vom Mieter getragen.
8.2. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
8.3. Der Vermieter kann die Leistung auch verweigern, wenn er keinen Versicherungsschutz durch eine Fahrzeugvollversicherung zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erreichen kann.
8.4. Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
8.5. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.
8.6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden.
9. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren:
9.1. Sofern der Mieter den Verlust von Fah...
Rückführung. Ein Fonds, der am indischen Markt für Schuldtitel investiert, wird eine ständige Anweisung mit der Verwahrstelle/Unterverwahrstelle vereinbaren, um alle auf Rupien lautenden Kapitalbeträge und Gewinne in die Basiswährung des betreffenden Fonds umzurechnen und aus Indien zurückzuführen. Diese Beträge sind vorbehaltlich der Zahlung anwendbarer Steuern (Quellensteuern auf Zinserträge und Kapitalertragssteuern) und der Einreichung einer Bescheinigung durch den Steuerberater vollständig rückführbar. Der betreffende Fonds bestellt zwar eine lokale Unterverwahrstelle in Indien, die Verwahrstelle übernimmt jedoch die Verantwortung für die Unterverwahrstelle in Indien oder jede sonstige Unterverwahrstelle, die (aufgrund einer Annullierung der Verwahrstellelizenz der früheren Unterverwahrstelle oder aus sonstigen Gründen gemäß Vereinbarung mit der früheren Unterverwahrstelle) anstelle einer früheren Unterverwahrstelle bestellt wird. Der für die Umrechnung von auf Rupien lautenden Kapitalbeträgen und/oder Gewinnen in die Basiswährung des betreffenden Fonds und die Rückführung aus Indien verwendete Wechselkurs wird auf der Grundlage von Marktkursen am Tag der Währungsumrechnung ermittelt. An jedem Werktag wird von der Reserve Bank of India ein offizieller Wechselkurs veröffentlicht. Derzeit werden FPI gemäß indischen Gesetzen keine Vorschriften/Einschränkungen auferlegt, die die Rückführung von Mitteln durch die FPI beschränken. Von FPI vorgenommene Anlagen in indischen Wertpapieren erfolgen auf vollständig rückführbarer Basis.
Rückführung. Bei einer medizinisch notwendigen und ärztlich ange- ordneten Rückführung aus dem Ausland erstatten wir die Mehrkosten des Rücktransportes der versicherten Person – das sind die Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätz- lich entstehen – wenn die verursachten Mehrkosten sowie die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden (siehe auch Nr. 15). Ebenfalls erstatten wir die Mehrkosten für den Rücktransport einer im Rahmen des Tarifs ARK-F versicherten Begleitperson. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder in ein Krankenhaus in Deutschland erfolgen. Bei Rückführung in ein Kran- kenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreich- bare geeignete Krankenhaus entstanden wären. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen. Die Aufwendungen ersetzen wir zu 100%, wenn vor Durchführung des Rücktransportes bei uns bzw. bei unserem Notrufservice eine Leistungszusage (siehe Nr. 12.4 e) und Nr. 14) eingeholt wird. Sofern vor Durchführung des Rücktransportes keine Leistungs- zusage eingeholt wird, ersetzen wir die nachgewie- senen Mehrkosten des Rücktransportes zu 80%. Ohne Nachweis ihrer medizinischen Notwendigkeit erstatten wir die Mehrkosten einer Rückführung der versicherten Person, wenn nach ärztlichem Befund eine nach Tarif ARK-F unter Versicherungsschutz ste- hende stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.
Rückführung. Schadensfall
Rückführung. Rückkehr der Versicherten an ihren angemeldeten Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg (oder im Gebiet des Wohnsitzes) und Rücktransport des versicherten Fahrzeugs bis zur Autowerkstatt gemäß den Angaben in der jeweiligen Garantie.
Rückführung. Sollte sich im Laufe der Zusammenarbeit für die Kinder die Perspektive der Rückführung in ihre Herkunftsfamilie ergeben, wird der Prozess der Reintegration entsprechend der im HPG getroffenen Absprachen eng durch die Bezugsbetreuer begleitet. Stand: April 2019 LWL -Jugendheim Tecklenburg Diagnosegruppe Emsdetten Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx Tel.: 00000 0000000 Fax.: 00000 0000000
Rückführung. Wir organisieren und bezahlen die Rückführung: ■ des Versicherten, nötigenfalls unter ärztlicher Aufsicht, zu einem Krankenhaus in der Nähe seiner Wohnung oder zu seiner Wohnung in Belgien. Diese Rückführung unterliegt der Zustimmung unserer ärztlichen Abteilung und bei der Xxxx des Transportmittels und des Krankenhausaufenthaltsorts wird nur der Gesundheitszustand des Versicherten berücksichtigt ■ der anderen Versicherten, wenn sie nicht mit den ursprünglich vorgesehenen Mitteln nach Belgien zurückkehren können ■ des Gesellschaftstieres (Hund oder Katze), das den Versicherten begleitet, wenn kein anderer Versicherter sich darum kümmern kann. Wir übernehmen den Transport Ihres nicht begleiteten Xxxxxxx, dass heißt Ihrer gesamten persönlichen Sachen, die im versicherten Fahrzeug mitgenommen oder befördert werden. Werden nicht als Gepäck betrachtet: Segelflugzeug, Boot, Waren, wissenschaftliches Material, Baumaterialien, Mobiliar, Pferde, Vieh. Je nach der Schwere des Falls, wird die Rückführung organisiert durch: ■ Zug (1. Klasse) ■ leichtes Sanitätsfahrzeug ■ Krankenwagen ■ Linienflugzeug, Economy Class mit nötigenfalls Sondereinrichtung ■ Sanitätsflugzeug. Wenn das Ereignis außerhalb Europas und außerhalb der Anliegerländern des Mittelmeers eintritt, erfolgt der Transport ausschließlich mit einem Linienflugzeug (Economy Class).