Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies aus- drücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Küchen- einrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck und Kühlschrank. Wird das Mietobjekt in un- gereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
Rückgabe des Mietobjektes. Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen. Das Mietobjekt ist in gutem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben. Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes erfolgt mit allen Schlüsseln, und bei möblierten Mietobjekten mit allen Inventargegenständen bis spätestens am Tag nach dem letzten Tag des Monats, auf den gekündigt worden ist, um 12.00 Uhr. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 zu geschehen. Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten gemäss Ziff. 5B dieser allgemeinen Bestimmungen müssen fachgemäss ausgeführt und bis zum Schluss des Mietverhältnisses beendet sein. Der Mieter hat unmittelbar vor seinem Auszug auf seine Rechnung allfällige Geschirr- und Wohnwaschmaschinen zu entkalken und durch den Servicedienst auf einwandfreie Funktion zu kontrollieren und wenn nötig instandstellen zu lassen. Spannteppiche und textile Bodenbeläge, die zum Mietobjekt gehören, sind fachmännisch zu reinigen beziehungsweise zu extrahieren. Mit Ablauf der Mietzeit besitzt der Mieter weder ein Recht des Aufenthaltes in den Räumen noch der Verfügung über dieselben. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Verdeckte Mängel hat der Vermieter dem ausziehenden Mieter sofort nach ihrer Feststellung zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Übergabe der Mietsache vom Mieter die Mitwirkung an der Erstellung eines gemeinsamen Rückgabeprotokolles zu verlangen. Wenn der Mieter seine Mitwirkung verweigert, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen amtlichen Befund aufnehmen lassen. Erfolgt die Rückgabe des Mietobjektes vor Ablauf des Kündigungstermins, so ist der Vermieter berechtigt, Renovationsarbeiten ausführen zu lassen. Über eine allfällige Mietzinsreduktion einigen sich die Parteien vor Beginn der Renovationsarbeiten. Eine Mietzinsreduktion steht jedoch dem Mieter nicht zu, soweit solche Arbeiten innert 10 Tagen vor Ablauf des Kündigungstermins begonnen werden. Fehlende Schlüssel sind vom Mieter zu ersetzen. Bei geschütztem Schliessplan können Schloss und Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt werden.
Rückgabe des Mietobjektes. 10.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand vollständig geräumt an den Vermieter zurückzugeben. Alle Einrichtungen, insbesondere Dekorationen, zusätzliche Beleuchtung, Bühneneinbauten usw. sind vom Mieter bis zu dem in Abschnitt 5.2. vereinbartem Mietende restlos zu entfernen.
10.2. Erfüllt der Mieter seine Verpflichtung nach Abschnitt 10.1. nicht oder nicht vollständig und fristgemäß bis zum Mietende, so ist der Vermieter berechtigt, alle zur vollständigen Räumung des Mietobjektes erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters zu veranlassen. Insbesondere die Räumung, den Abbau der Dekorationen und die Einlagerung der Gegenstände in einem geeigneten Lagerhaus auf Kosten des Mieters. Eine nochmalige Mahnung mit Fristsetzung des Mieters ist nicht erforderlich.
10.3. Der Vermieter ist berechtigt, nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung und Ablauf einer Frist von zwei Wochen, die eingelagerten Gegenstände durch eine zur öffentlichen Versteigerung berufene Person verwerten zu lassen. Der Er- lös abzüglich der Kosten steht dem Mieter zu. Bescheinigt der Versteigerer schriftlich die Wertlosigkeit der Gegenstän- de, kann der Vermieter darüber wie ein Eigentümer verfügen.
Rückgabe des Mietobjektes. 13.1. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde kein Erwerbsrecht.
13.2. Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Kunde das Mietobjekt auf eigene Kosten und Gefahr an eine vom Vermieter zu benen- nende Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland oder an den Sitz des Vermieters zu liefern. Sofern durch die Lieferung an eine andere Adresse als die des Lieferanten oder des Vermieters zu- sätzliche Kosten entstehen, werden diese durch den Vermieter ge- tragen.
13.3. Hat der Kunde an dem Mietobjekt wesentliche technische Ände- rungen oder Einbauten vorgenommen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den ur- sprünglichen technischen Zustand des Mietobjektes auf eigene Kosten wiederherzustellen.
13.4. Stellt sich bei Beendigung des Mietvertrages heraus, dass das Mietobjekt Mängel aufweist, die über den durch die vertragsgemä- ße Nutzung entstandenen Verschleiß hinausgehen, ist der Vermie- ter berechtigt, diese auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen oder den Kunden aufzufordern, diese auf eigene Kosten zu besei- tigen.
13.5. Zusammen mit dem Mietobjekt sind alle dem Kunden überlasse- nen Unterlagen zurückzugeben. Erfolgt eine solche Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, die fehlen- den Gegenstände zu ersetzen und die Kosten der Ersatzbeschaf- fung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
13.6. Gibt der Kunde das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhält- nisses nicht zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Mietobjektes als Entschädigung die verein- barte Mietrate pro Monat/Tag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
13.7. Für Verträge mit in den Objekten enthaltenen Datenspeicherme- dien gilt Folgendes: Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rückgabe der Objekte - gleich aus welchem Grund - eine zertifizierte und den einschlägigen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der In- formationstechnik (xxx.xxx.xxxx.xx) entsprechende Datenlö- schung der auf den internen Datenspeichern gespeicherten Daten sicherzustellen. Schäden des Kunden, die durch eine nicht vorge- nommene Datenlöschung entstehen, können nicht gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
13.8. Soweit der Kunde nach einem Vertrag gemäß Ziffer 3.6. Dienste in Anspruch nimmt, ist dieser mit Rückgabe des Mietobjektes ver- pflichtet, dem Anbieter der Remote Services den Besitzwechsel anzuzeigen und die Vereinbarung über die Nutzung der Remote Se...
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Es wird eine Endreinigungsgebühr lt. Bestätigung eingehoben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt mit allen Schlüsseln nach Ortsgebrauch bzw. spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12 Uhr zurückzugeben. Fällt dieser Termin auf einen Sams- tag, Sonntag oder gesetzlichen Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am nächsten Werktag bis 12 Uhr zu erfolgen. Die Parteien vereinbaren rechtzei- tig einen Abnahmetermin. Der Garten muss in einem gepflegten Zustand abgegeben werden. Arbeiten von Dritten für nötige Garteninstandsetzungen werden ganz oder teilweise der ausziehenden Mieterin verrechnet. Bei Wohnungsabnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Weigert sich die Mieterin, das Protokoll zu unterzeichnen, muss die Vermieterin das Protokoll innerhalb von fünf Arbeits- tagen per Einschreiben zustellen. Wird ein amtlicher Befund aufgenommen, ist dieser ebenfalls der abwesenden Mieterin per Einschreiben zuzustellen. Die Kosten eines amtlichen Befunds trägt die Vermieterin. Die Vermieterin erstellt gemäss Statuten nach Beendigung des Mietvertrages die Schlussabrechnung. War die Mieterin Mitglied der Wohnbaugenossen- schaft, erfolgt die Schlussabrechnung innert drei Monaten nach Fälligkeit der Rückzahlung der Genossenschaftsanteile. Für die Nebenkostenabrech- nung bleiben Ziffer 2.3 und 2.4 vorbehalten.
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar bis 10:00 Uhr am Ab- reisetag zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei Auszug ist das Objekt besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Haus- müll zu entsorgen. Der Kühlschrank ist zu leeren. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Sollte ein Schlüssel durch den Mieter verloren gehen, werden alle zur Wohnung, Schliessanlage zugehörige Schlösser ausgetauscht. Die Kosten € 130,-- trägt der Mieter.
Rückgabe des Mietobjektes. 14.1. Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Kunde das Mietobjekt auf eigene Kosten und Gefahr an eine vom Vermieter zu benennende Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland oder an den Sitz des Vermieters zu liefern – das Wahlrecht liegt beim Vermieter. Sofern durch die Lieferung an eine andere Adresse als die des Lieferanten oder des Vermieters zusätzliche Kosten entstehen, werden diese durch den Vermieter getragen
14.2. Zusammen mit dem Mietobjekt sind alle dem Kunden überlassenen Unterlagen zurückzugeben. Erfolgt eine solche Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, die fehlen-den Gegenstände zu ersetzen und die Kosten der Ersatzbeschaffung dem Kunden in Rechnung zu stellen. 14.3.Hat der Kunde an dem Mietobjekt wesentliche technische Änderungen oder Einbauten vorgenommen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den ursprünglichen technischen Zustand des Mietobjektes auf eigene Kosten wiederherzustellen.
Rückgabe des Mietobjektes. ▪ Das Clublokal ist nach Mietvertrag oder spätestens bis 08:00 Uhr des nachfolgenden Tages geräumt und gereinigt dem Vertreter der Vermieterin zurück zu geben. ▪ Der Vertreter der Vermieterin bestimmt bei der Übergabe die Art und den Umfang einer allfälligen Schlussreinigung. Er kann bei nicht genügender Reinigung zusätzliche Reinigungsarbeiten anordnen, oder auf Kosten des Mieters reinigen lassen. ▪ Der Passivmitglieder und Nicht-Mitglieder bei der Rückgabe den erhaltenen Hausschlüssel unaufgefordert zurückzugeben. Bei Verlust wird das Zylinderschloss ausgetauscht und die anfallenden Aufwände zu Lasten des Mieters verrechnet.