Rahmenverträge Musterklauseln

Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbietern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzulegen, insbe- sondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genom- menen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftrag- geber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschliessen.
Rahmenverträge. Anträge auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Rahmenvertrages können innerhalb des von den Betreibern der Schienenwege im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß § 7 Abs. 4 EIBV festzulegenden Zeitraums gestellt werden. Diese Anträge koordiniert der Betreiber der Schienenwege nach Maßgabe des § 13 Abs. 9 und 10 EIBV sowie der unter Punkt 3.6 getroffenen Regelungen. Im Übrigen können Anträge auf Abschluss eines Rahmenvertrages nach Maßgabe des § 13 Abs. 11 EIBV gestellt werden.
Rahmenverträge. 1 Der Auftraggeber kann Vereinbarungen mit einem oder mehreren Anbie- tern ausschreiben, die zum Ziel haben, die Bedingungen für die Leistungen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums bezogen werden sollen, festzule- gen, insbesondere in Bezug auf deren Preis und gegebenenfalls die in Aus- sicht genommenen Mengen. Gestützt auf einen solchen Rahmenvertrag kann der Auftraggeber während dessen Laufzeit Einzelverträge abschlies- sen.
Rahmenverträge. Der in Thüringen geschlossene Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI zur teilstationären Pflege (Tages- oder Nachtpflege) in der jeweils geltenden Fassung ist für die Pflegeeinrichtung verbindlich.
Rahmenverträge. Hat die HIG im Besonderen Teil ihrer Schienennetz-Nutzungsbedingungen den Abschluss von Rahmenverträgen nicht ausgeschlossen, richtet sich der Abschluss von Rahmenverträgen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2016/545 der Kommission vom 7. April 2016 über Verfahren und Kriterien in Bezug auf Rahmenverträge für die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten (ABl. L 94 vom 08.04.2016, S. 1).
Rahmenverträge. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bestellte Xxxx bis zum Ende der Laufzeit eines Rahmenvertrages vollständig abzunehmen und die hierfür vereinbarten Preise zu bezahlen. Anderenfalls gerät der Vertragspartner in Annahme- verzug. Ziff. VI Nr. 3 gilt entsprechend. Seitens des Vertragspartners besteht diesbezüglich eine uneingeschränkte Annahme- und Abnahmeverpflichtung.
Rahmenverträge. Vereinbarungen über die Nutzung von Zugtrassen für einen längeren Zeitraum als eine Netzfahrplanperiode im Sinne von § 8 EIBV werden nicht abgeschlossen.
Rahmenverträge. Der im Land Brandenburg geltendende Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI (nachfolgend Rahmenvertrag genannt) zur Sicherstellung der teilstationären Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ist für die Vertragsparteien bindend.
Rahmenverträge. 4.1 Lieferungen aus Rahmenvertägen und Verträgen auf Abruf sind innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzunehmen (wenn nicht anders vereinbart).