Rangrücktrittsklausel Musterklauseln

Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, so- lange die Darlehensnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensge- berInnen können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebe- rInnen mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der DarlehensnehmerIn nicht garan- tiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen kann nicht verlangt werden, solange der Verein Solidarische Landwirtschaft e.V. dieses Kapital zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Der/die DarlehensgeberIn kann seinen/ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Verein Solidarische Landwirtschaft e.V. führt. Auch im Insolvenz - oder Liquidationsfall treten die Darlehensgeber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. → xxx.xxxxx.xx, da es sich um ein Nachrangdarlehen handelt.)
Rangrücktrittsklausel. „Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darle- hensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehens- geber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um ein unbedingten Rückzahlungsanspruch.“ (Diese Klausel ist eine Anforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.)
Rangrücktrittsklausel. Für den Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts könnten Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Zuerst erhalten andere Gläubiger, etwa Banken, ihr Geld zurück. Juristisch präzise ausgedrückt lautet das folgendermaßen: Die Rückzahlung des Kredits und die Zahlung der Zinsen kann nicht verlangt werden, solange die Darlehensnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, das heißt es handelt sich um nachrangige Darlehen. Darlehensgeber*innen können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Kredite und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmerin führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgeber*innen mit ihren Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Kredits kann insofern von der Darlehensnehmerin nicht garantiert werden, das heißt es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. Ich erkenne die Vereinssatzung an und will die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins nach eigenen Möglichkeiten unterstützen. Diese Vereinbarung kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich 4 Wochen zum Monatsende. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben von der Speisekammer Mannheimer Mitgliederladen e.V. gespeichert werden, unter der Voraussetzung, dass sie nicht an Dritte weitergeben werden. Ich bin damit einverstanden, von der Speisekammer Mannheimer Mitgliederladen e.V. Informationen bezüglich des Ladens und des Vereins per Email zu bekommen. Datum, Unterschrift
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung des Darlehens kann nicht verlangt werden, solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um ein nachrangiges Darlehen. Die Darlehensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgeber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. (Diese Klausel ist eine Anforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, da es sich um ein Nachrangdarlehen handelt.) Ort, Datum Unterschrift des Darlehensgebers / der Darlehensgeberin Ort, Datum Unterschrift des Darlehensnehmers Mit der Datenschutz-Richtlinie soll ein Überblick über die in der Solawi Michels Kleinsthof verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechte der betroffenen Ernteteiler gegeben werden.: 1. Michels Kleinsthof verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Ernteteilerschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Ernteteilerschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei der/dem Ernteteiler*in selbst. 2. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung der/des betroffenen Ernteteiler*in. 3. Innerhalb von Michels Kleinsthof erhalten diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben benötigen. Eine Absicht von Michels Kleinsthof, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht. 4. Die Daten werden durch Michels Kleinsthof solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten dan...
Rangrücktrittsklausel. Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Xxxxxx kann nicht verlangt werden, solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Die Darlehensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgeber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. (Diese Klausel ist eine Anforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht → xxx.xxxxx.xx, da es sich um ein Nachrangdarlehen handelt.)
Rangrücktrittsklausel. Bei dem gewährten Xxxxxxxx handelt es sich um ein nachrangiges Darlehen. Die Rückzahlung des Darlehens kann nicht verlangt werden, solange es der Verein Solawi Bodensee e.V. zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt. Der/die DarlehensgeberIn kann seinen/ihren Anspruch auf eine Rückzahlung des Darlehens nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins Solawi Bodensee e.V. führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die DarlehensgeberInnen mit Ihrer Darlehensforderung im Rang hinter den Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. Es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
Rangrücktrittsklausel. Bei dem gewa, hrten Darlehen handelt es sich um ein nachrangiges Darlehen. Die Ru, ckzahlung des Darlehens kann nicht verlangt werden, solange es der Verein Solawi Bodensee e.V. zur Erfu, llung seiner (nicht nachrangigen) fa, lligen Verbindlichkeiten beno, tigt. Der/die DarlehensgeberIn kann seinen/ihren Anspruch auf eine Ru, ckzahlung des Darlehens nicht geltend machen, wenn dies zur U: berschuldung oder Zahlungsunfa, higkeit des Vereins Solawi Bodensee e.V. fu, hrt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die DarlehensgeberInnen mit Ihrer Darlehensforderung im Rang hinter den Forderungen aller Gla, ubiger zuru, ck. Die Ru, ckzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. Es handelt sich nicht um einen unbedingten Ru, ckzahlungsanspruch.

Related to Rangrücktrittsklausel

  • Sanktionsklausel Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Kumulklausel Die Leistungspflicht des Versicherers ist auf die höchste der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, wenn für ein und denselben Verstoß oder für ein und dasselbe Schadenereignis Versicherungsschutz über mehrere Versicherungsverträge bei Markel Insurance SE oder mehrere Deckungserweiterungen und Zusatzbausteine dieses Versicherungsvertrags besteht. Eine Kumulierung der Versicherungssummen findet nicht statt. Sind für den Versicherungsfall oder Schaden in den betroffenen Versicherungsverträgen unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so kommt in einem Kumulfall nur der niedrigere der vereinbarten Selbstbehalte zur Anwendung.

  • Versehensklausel Versichert sind auch versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des versicherten Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Eintritt des Risikos an zu entrichten.

  • Sachmängel 1. Mangelhafte Teile der WAREN/LEISTUNGEN sind nach Xxxx von SITECO innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern bzw. erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. SITECO ist berechtigt, die Nach- bzw. Ersatzlieferungen oder Neuerbringung auch in Form von technisch gleich- oder höherwertigen WAREN/LEISTUNGEN zu leisten. Für nachgebesserte oder neu gelieferte bzw. erbrachte WAREN/LEISTUNGEN beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht: a) soweit §§438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, b) bei Vorsatz, c) bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie d) bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. e) Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB verjähren ebenfalls in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Mängelrügen des AUFTRAGGEBERS haben unverzüglich, d.h. bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferdatum und bei verdeckten Mängeln innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Entdeckungsdatum, schriftlich zu erfolgen. 4. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist SITECO berechtigt, die durch die Fehlersuche und/oder -behebung entstandenen Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Arbeitszeiten, Material, etc.) dem AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen. 5. Schlägt die Nacherfüllung zweimal (2) fehl, kann der AUFTRAGGEBER, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Nr. 9, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 6. Mängelansprüche bestehen nicht bei: a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, b) nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, c) natürlicher Abnutzung, d) Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, e) nicht reproduzierbaren Softwarefehlern, f) einer Mangelhaftigkeit durch vom AUFTRAGGEBER übermittelte Anforderungsprofile bzw. Dokumente (z.B. Leistungsverzeichnisse, Pläne, Umwelteinflüsse, etc.), g) unsachgemäßen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten, oder h) Ausfall einzelner Leuchtdioden, sofern diese untrennbar, d.h. ohne Fassung oder Steckverbindung, in einem Leuchtmittelblock fest miteinander verbunden sind und der durchschnittliche Lichtstrom der Leuchte nicht siebzig Prozent (<70%) des Anfangswertes, basierend auf einer normgerechten Messung, unterschreitet. 7. Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil die WAREN/LEISTUNGEN nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AUFTRAGGEBERS verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Datenschutzklausel 1. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind jeweils verantwortliche Stellen im Sinne der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzrechts nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2. Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der Anbahnung, Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages von dem Vermieter verarbeitet. 3. Eine werbliche Verwendung für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich Empfeh- lungswerbung) des Vermieters und dessen Lizenzgebers erfolgt nur auf Basis der Rechtsgrundlage einer entsprechend erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 lit. a. Der Mieter, sowie der Fahrer können jederzeit eine erteilte Einwilligung zur etwaigen Verarbeitung oder Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung ist unter Angabe des umseitig genannten Vermieters zu richten an: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx. 4. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsab- wicklung erforderlich ist. So zum Beispiel an das Kreditkartenunternehmen des Mie- ters zum Zwecke der Abrechnung, an beteiligte Haftpflicht- und Kaskoversicherer oder an zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden. Eine dar- über hinaus gehende Verwendung bedarf einer gesonderten gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mie- ters/Fahrers (siehe Punkt 3). 5. Der Mieter/Fahrer kann als Betroffener im Sinne des Datenschutzrechtes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz BDSG) - Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) - Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO, § 35 BDSG), - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) - Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, § 19 BDSG). Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters / Fahrers nach Berichti- gung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Miet- vertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, welche die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich. Weiterhin verweisen wir auf die gültigen „Datenschutzhinweise für Kunden“, die jederzeit unter folgenden Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxxx_ kunden.html zur Kenntnis genommen werden können. Bei weiteren Fragen zum Datenschutz können Sie sich an folgenden Kontakt wen- den: xxxx@xxxxxxxx.xx

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.