Rechnung. (§ 15) 12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen. 12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb) Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen, Einkaufsbedingungen
Rechnung. (§ 15)
12.1 8.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle umseitig genannte(n) Dienststelle(n) auszustellen.
12.2 8.2 Bei Teilrechnungen Teilrechnung aufgrund von Teillieferungen Teillieferung müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3 8.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Lieferung / Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe von der Empfangsstelle anerkannter Stundenverrechnungsnachweise, quittierter Lieferscheine bzw. oder Leistungsnachweise.
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Samples: Vertragsbedingungen Der Folkwang Universität Der Künste
Rechnung. (§ §15)
12.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund auf Grund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige prüfungs- fähige Unterlagen über die Lieferung/ Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen
Rechnung. (§ §15)
12.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund auf Grund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen restli- che Xxxxxx klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige prüfungsfähi- ge Unterlagen über die Lieferung/ Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. LeistungsnachweiseLeis- tungsnachweise.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Rechnung. (§ 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle Dienst- stelle auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen
Rechnung. (§ §15)
12.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund auf Grund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen restli- che Xxxxxx klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. LeistungsnachweiseLeistungs- nachweise.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen