Rechnung. 21.1 Die Rechnung ist unter Anführung sämtlicher Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, nach vollständig erbrachter Leistung an SWAROVSKI zu senden. Rechnungen, deren Ausfertigung diesen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Bestellkennzeichen nicht entsprechen, gelten als nicht gelegt. Der VERTRAGSPARTNER hat die Rechnung prüfbar und übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Positionen und die Bezeichnungen der Vertragsunterlagen einzuhalten. 21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen und - vorschriften. Allfällige Umsatzsteuer ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, Gebühren oder Beiträge abzuziehen, die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten muss 21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam. Der Sachbearbeiter und der Projektname sind im Betreff der Rechnung anzuführen. 21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringen. 21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen. 21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben. 21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor. 21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung der Leistung.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnung. 21.1 Zu § 15 VOL/B:
22.1 Die Rechnung ist für jeden (Abruf-)Auftrag gesondert auszustellen.
22.2 Die Rechnung muss ab dem 27.11.2020 gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) in elektronischer Form, konform zur europäischen Norm EN 16931-1, ausgestellt und übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur empfängt eRechnungen ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE), erreichbar unter Anführung sämtlicher Bestelldatenxxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xx. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Abs. 3 der E-RechV geregelt. In den Ausnahmefällen des § 3 Abs. 3 ERechV kann die Rechnung in Schriftform eingereicht werden. In diesem Falle ist die Rechnung, insbesondere Bestellnummerwenn nichts anderes vereinbart ist, nach vollständig erbrachter Leistung an SWAROVSKI in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite und ggf. weitere Ausfertigungen sind deutlich als „Doppel“ oder Abschrift zu sendenkennzeichnen. Es ist nicht zulässig Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in elektronischer Form als auch auf Papier zu übersenden. Rechnungen, deren Ausfertigung diesen Bedingungendie nicht elektronisch gem. den Anforderungen der ERechV gestellt werden, insbesondere hinsichtlich begründen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Weitere Informationen unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xXxxxxxxx.
22.3 In der Bestellkennzeichen Rechnung ist die Leistung nach dem Wortlaut und in der Reihenfolge der Angaben des Auftragsschreibens in Einzelansätzen nach Einheit und Menge aufzuführen. Die Rechnung muss ferner dieselben Angaben enthalten wie der Lieferschein). Zusammenfassende Angaben wie " hergestellt ", " ausgebessert", " gangbar gemacht " usw. sind ohne nähere Bezeichnung der Leistung nicht entsprechenzulässig. Abkürzungen, gelten als die sich auf ein Leistungsverzeichnis des Auftraggebers beziehen, sind zulässig, wenn die Ausführung nicht gelegtvon der Beschreibung der Leistung abweicht.
22.4 Die Rechnung ist mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen. Der VERTRAGSPARTNER hat die Rechnung prüfbar Betrag an Umsatzsteu- er ist mit dem am Tage des Entstehens der Steuer (§ 13 UStG) geltenden Steuersatz zu berechnen und übersichtlich aufzustellen am Schluss hinzuzusetzen. Ist der Steuersatz in der Zeit zwischen Ablauf der Angebotsfrist und dabei die Reihenfolge Entstehen der Positionen und die Bezeichnungen Steuer durch Gesetz geändert worden, so ist dies bei der Vertragsunterlagen einzuhaltenBerechnung des Umsatzsteuerbetrages zu berücksichtigen.
21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt 22.5 Bei Lieferungen (reine Lieferleistungen ohne sonstige Leistungen) aus dem Europäischen Binnenmarkt muss die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen Rechnung, soweit der Auftragnehmer nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, auch folgende Angaben enthalten: - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id Nr.) des Auftragnehmers, - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers und - vorschriften. Allfällige Umsatzsteuer einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung.
22.6 Für gemischte Lieferleistungen / sonstige Leistungen aus dem Europäischen Binnenmarkt gilt Folgendes:
a) Beträgt der Wert der Lieferleistung mehr als 50 % der Gesamtleistung, so ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, Gebühren oder Beiträge abzuziehen, die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten muss
21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam. Der Sachbearbeiter und der Projektname sind im Betreff gesamte Leistung in der Rechnung anzuführenals Lieferleistung nach Nr. 22.5 auszuweisen.
21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen b) Beträgt der Wert der Lieferleistung 50% oder weniger der Gesamtleistung, so sind Lieferleistung und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung sonstige Leistungen getrennt in Rechnung zu stellen stellen, und zwar: - der Anteil der Lieferleistung nach Nr. 22.5 und - der Anteil der sonstigen Leistungen nach Nr. 22.3.
22.7 Vertraglich vereinbarte Versandkosten sind in der Rechnung gesondert aufzuführen.
22.8 Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, so sind in jeder - als solche zu kennzeichnenden - Abschlagsrechnung Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bisherige Teilleistungssumme bereits geleisteten Abschlagszahlungen in Abzug zu bringenlaufender Num- mernfolge einzeln anzugeben. Bereits erledigte und in einer Abschlagsrechnung nachgewiesene Posten des Auf- tragsschreibens können, wenn hierdurch die Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigt wird, in den folgenden Abschlagsrechnungen zusammengefasst dargestellt werden. Abschlagszahlungen werden einschließlich des darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages geleistet, wenn dieser in der Rechnung ausgewiesen ist.
21.5 Bei Sendungen22.9 In der - als solche zu kennzeichnenden - Schlussrechnung sind die Gesamtleistungen nach den Angaben des Auftragsschreibens und die Abschlagszahlungen stets einzeln aufzuführen, welche so dass sich nach Abzug der geleisteten Abschlagszahlungen vom Gesamtbetrag der Restbetrag der Schlussrechnung ergibt.
22.10 Vorauszahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten sie ausnahmsweise ausdrücklich zugelassen werden, gilt Nr. 22.9 entsprechend. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer für jede Vorauszahlung der im Auftrag bezeichneten Dienststelle eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen.
22.11 Werden Leistungen im Rahmen eines größeren Auftrags vereinbarungsgemäß als selbständige Teilleistungen ausgeführt, so sind die EU-Außengrenzen überschreitenRechnungen hierüber übereinstimmend mit den Lieferscheinen und ggf. den Versandanzeigen zu beziffern und als Teilrechnungen zu bezeichnen. Die letzte Teilrechnung ist als solche (nicht als Schlussrechnung) zu kennzeichnen. Die im Rahmen des Auftrags ausgeführten Teilleistungen sind jedoch in den Teilrechnungen nicht - wie bei Abschlagsrechnungen - zu wiederholen.
22.12 Sind Angaben in der Rechnung in Schriftform geändert worden, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzwso müssen die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen Sie dürfen nicht ausgeschabt, übermalt oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusendenüberklebt werden. Es muss durch Stempel, Unterschrift o.ä. (Paraphe) erkennbar sein, dass sie beim Eingang der Ware vorliegenRechnungssteller die Änderung vorgenommen hat.
21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben.
21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor.
21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung der Leistung.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesnetzagentur (Zvb)
Rechnung. 21.1 (VOL/B § 15) zu § 15
1. Die Rechnung ist unter Anführung sämtlicher Bestelldatenauf die im Auftrag bezeichnete(n) Dienststelle(n) auszustellen.
2. Die Rechnung ist, insbesondere Bestellnummerwenn nichts anderes vereinbart ist, in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite und ggf. weitere Ausfertigungen sind deutlich als Doppel zu kennzeichnen.
3. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen, der Um- satzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
4. In der Rechnung ist die Leistung nach vollständig erbrachter dem Wortlaut und in der Reihenfolge der Angaben des Auftrag- schreibens in Einzelansätzen nach Einheit und Menge auszuführen. Zusammenfassende Angaben wie "hergestellt", "ausgebessert" , "gangbar gemacht" usw. sind ohne nähere Bezeichnung der Leistung an SWAROVSKI zu sendennicht zulässig. RechnungenAbkürzungen, deren Ausfertigung diesen Bedingungendie sich auf ein Leistungsverzeichnis des Auftraggebers beziehen, insbesondere hinsichtlich sind zulässig, wenn die Ausführung nicht von der Bestellkennzeichen nicht entsprechen, gelten als nicht gelegtBeschreibung der Leistung abweicht. Der VERTRAGSPARTNER hat Auftragnehmer haben die Rechnung prüfbar mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustel- len. Von Auftragnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsatzsteuer im Falle der Auf- tragsvergabe mit dem am Tag des Entstehens der Steuer (§ 13 UStG) geltenden Steuersatz zu berech- nen und übersichtlich aufzustellen und dabei am Schluss hinzuzusetzen. Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Aufstellung der Rechnung die Reihenfolge der Positionen und die Bezeichnungen der Vertragsunterlagen einzuhaltenbesonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt 5. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Rechnungen Ab- schlags- und Teilrechnungen sind laufend zu nummerieren.
6. Enthält ein Preis je Einheit Bruchteile der kleinsten Währungseinheit, so ist mit ihnen weiter zu rechnen.
7. Sind Angaben in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen der Rechnung geändert worden, so müssen die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben.
8. Lieferscheine müssen enthalten: Nummer und - vorschriften. Allfällige Umsatzsteuer ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-Datum, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche SteuernNummer, Gebühren oder Beiträge abzuziehenDatum und Geschäftszeichen des Auftragschreibens, die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten musslfd. Nummer einer etwaigen Teillieferung, Angaben über Art und Umfang der Lieferung.
21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam9. Der Sachbearbeiter und der Projektname sind im Betreff Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung anzuführenbesteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung beigefügt sind; dies geschieht in der Regel durch anerkannte Stundenverrechnungs- nachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise.
21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringen.
21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen.
21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben.
21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor.
21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung der Leistung.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen
Rechnung. 21.1 Die Wir sind eine Bauunternehmung im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG, unsere UID-Nummer ist: ATU 14661702. Rechnungen sind unter genauer Angabe der Bestelldaten elektronisch ausschließlich an die in der Bestellung angegebene E-Mailadresse zu übermitteln: Für den Fall des Einlangens einer Papierrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- verrechnet. Der Rechnung ist unter Anführung sämtlicher Bestelldatender bestätigte Xxxxxxxxxxxx in Kopie anzuhängen. Erfüllt die Rechnung eine der vorangeführten Erfordernisse, insbesondere Bestellnummerdes UStG, nach vollständig erbrachter Leistung an SWAROVSKI zu senden. Rechnungennicht, deren Ausfertigung diesen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Bestellkennzeichen nicht entsprechen, gelten als nicht gelegt. Der VERTRAGSPARTNER hat gilt die Rechnung prüfbar nicht als gelegt, wird von uns ausnahmslos retourniert und übersichtlich aufzustellen tritt daher eine Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht ein. Sofern mit dem Lieferanten keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die österreichische Umsatzsteuer anwendbar. Rechnungen mit sonstigen sachlichen und/oder rechnerischen Mängeln bzw. Fehlern, begründen bis zu ihrer akkordierten Richtigstellung ebenfalls keine Fälligkeit und dabei können jederzeit zurückgesendet werden; die Reihenfolge Fälligkeit begründet sich erst mit Eingang der Positionen und richtig gestellten Rechnung. Von der Schlussrechnung dürfen 5% als Haftrücklass auf die Bezeichnungen Dauer der Vertragsunterlagen einzuhalten.
21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt Gewährleistung einbehalten werden. Vorbehalte in der (Teil-)Schlussrechnung sind nicht zulässig. Mit der Bezahlung der (Teil-)Schlussrechnung sind alle Ansprüche des Lieferanten aus der zugrundeliegenden Bestellung – ausgenommen Haftrücklass – endgültig abgegolten. Sofern wir Einwendungen gegen die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen und - vorschriften(Teil-)Schlussrechnung erheben oder Korrekturen vornehmen, ist der Lieferant verpflichtet binnen einer Frist von einem Monat (einlangend) seinerseits dagegen nachweislich bei uns begründeten Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die von uns korrigierten (Teil-)Schlussrechnungen bzw. Allfällige Umsatzsteuer ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich Einwendungen als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, Gebühren oder Beiträge abzuziehen, die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten muss
21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam. Der Sachbearbeiter anerkannt gelten und der Projektname sind im Betreff der Rechnung anzuführenZahlung zugrunde zu legen sind.
21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringen.
21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen.
21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben.
21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor.
21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung der Leistung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung. 21.1 Die Rechnung ist (a) Der Auftragnehmer hat bei der Rechnungstellung die Vorgaben der Deutsche Bahn AG zur Rechnungsstellung zu beachten, die im Lieferantenportal (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx) unter Anführung sämtlicher BestelldatenInformationsservice Ab- schnitt Rechnungsstellung zu finden sind (insbesondere die Merkblätter „Qualitätsanforderungen an Rechnungen“, insbesondere Bestellnummer, nach vollständig erbrachter Leistung an SWAROVSKI zu senden. Rechnungen, deren Ausfertigung diesen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Bestellkennzeichen nicht entsprechen, gelten als nicht gelegt„Merk- blatt zur elektronischen Rechnungsstellung“ und „Steuerliche Anforderungen“ sowie weitere über den Downloadbereich ver- fügbare Merkblätter und Informationen). Der VERTRAGSPARTNER hat Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über etwaige Änderungen dieser Vorgaben zur Rechnungsstellung
(b) Gemäß den Vorgaben der Deutsche Bahn AG zur Rechnungsstellung sind Rechnungen insbesondere • elektronisch, • nachprüfbar, • unter Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften und • unter Angabe der vollständigen Daten des Rechnungsempfängers, der vom Finanzamt erteilten Steuernummer oder der USt-Id-Nummer sowie der Nummer und des Datums des Vertrages und der Bestellung zu erstellen und an die Rechnung prüfbar und übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge im Vertrag oder der Positionen und die Bezeichnungen der Vertragsunterlagen einzuhaltenBestellung genannte Rechnungsemp- fangsstelle zu adressieren.
21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt (c) Rechnungen sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse elektronisch zu versenden:
(d) Soweit der Empfang elektronischer Rechnungen noch nicht möglich ist, müssen die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen Textform an, die in diesem Vertrag oder in der Bestellung genannte Stelle übersendet werden
(e) Sind Rechnungen nicht bedingungsgemäß, geht die verlängerte Bearbeitungszeit zu Lasten des Auftragnehmers.
(f) Ergänzende Regelungen:
1. Rechnungen sind ihrem Zweck als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen und - vorschriftenmüssen eine fortlaufende Nummerierung enthalten.
2. Allfällige Umsatzsteuer ist Der AN hat dem AG auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagenVerlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung unverzüglich vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-, Transfer- oder ähnlichen Gebührengilt auch für die Nachunternehmerleistungen. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, Gebühren oder Beiträge abzuziehenDer AG ist berechtigt, die SWAROVSKI gemäß Preis- ermittlung einzusehen.
3. Zum Nachweis der geleisteten Arbeitszeit/Einsätze hat der AN Stundenlohnzettel mit Angabe der Ansatzposition (Bspw. Sicherungsaufsicht/Sicherungsposten) nach Vorgabe des AG in zweifacher Ausfertigung aufzustellen, mit einer lfd. Nr. zu versehen und arbeitstäglich der die Sicherung überwachenden Stelle des AG vorzulegen. Die Erstschrift erhält der AN nach Prüfung durch den geltenden Bestimmungen einbehalten mussAG mit der Bescheinigung "Sachlich richtig" zurück.
21.3 Rechnungen I. Die vertragsabwickelnde Stelle des AG gibt die Vorgaben auf Verlangen des AN bekannt. Vordrucke des AN werden anerkannt, wenn sie mindestens die Vorgaben des AG enthalten.
II. Die bescheinigten Erstschriften sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absammit ausgefertigter Zusammenstellung der Stundenlohnzettel nach Vor- gabe des AG der Rechnung beizufügen.
III. Der Sachbearbeiter und Auf Anordnung der Projektname sind vertragsabwickelnden Stelle des AG ist ebenfalls die Aufstellung der Ansatzpositionen der Stundenlohnzettel als Exceltabelle im Betreff CSV-Format (Anlage 15) mit der Rechnung anzuführenXRechnung einzureichen.
21.4 Den Rechnungen (g) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber (oder dessen Beauftragten), auf dessen Wunsch, zum Zwecke eines sog. Saldenabgleichs innerhalb angemessener Frist eine Auflistung der zu einem vom Auftraggeber festgelegten Stichtag offenen Posten gegenüber dem Auftraggeber und/oder einem oder mehreren, vom Auftraggeber bestimmten, mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) über Arbeitsleistungen sämtliche Geschäfts- beziehungen zukommen zu lassen. Die Aufstellung muss mindestens alle offenstehenden Rechnungen, Gutschriften, nicht abgeglichenen Zahlungen, Überzahlungen, Posten auf dem Zwischenkonto und Montagen sind alle sonstigen Posten betreffend den Auf- traggeber und/oder die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2diesem bestimmten DB-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringenUnternehmen enthalten.
21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen.
21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben.
21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor.
21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung der Leistung.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Rechnung. 21.1 Die Wir sind eine Bauunternehmung im Sinne des § 19 Abs. 1a UStG, unsere UID-Nummer ist: ATU 35737609. Rechnungen sind unter genauer Angabe der Bestelldaten elektronisch ausschließlich an die in der Bestellung angegebene E-Mailadresse zu übermitteln: Für den Fall des Einlangens einer Papierrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- verrechnet. Der Rechnung ist unter Anführung sämtlicher Bestelldatender bestätigte Xxxxxxxxxxxx in Kopie anzuhängen. Erfüllt die Rechnung eine der vorangeführten Erfordernisse, insbesondere Bestellnummerdes UStG, nach vollständig erbrachter Leistung an SWAROVSKI zu senden. Rechnungennicht, deren Ausfertigung diesen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Bestellkennzeichen nicht entsprechen, gelten als nicht gelegt. Der VERTRAGSPARTNER hat gilt die Rechnung prüfbar nicht als gelegt, wird von uns ausnahmslos retourniert und übersichtlich aufzustellen tritt daher eine Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht ein. Sofern mit dem Lieferanten keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die österreichische Umsatzsteuer anwendbar. Rechnungen mit sonstigen sachlichen und/oder rechnerischen Mängeln bzw. Fehlern, begründen bis zu ihrer akkordierten Richtigstellung ebenfalls keine Fälligkeit und dabei können jederzeit zurückgesendet werden; die Reihenfolge Fälligkeit begründet sich erst mit Eingang der Positionen und richtig gestellten Rechnung. Von der Schlussrechnung dürfen 5% als Haftrücklass auf die Bezeichnungen Dauer der Vertragsunterlagen einzuhalten.
21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt Gewährleistung einbehalten werden. Vorbehalte in der (Teil-)Schlussrechnung sind nicht zulässig. Mit der Bezahlung der (Teil-)Schlussrechnung sind alle Ansprüche des Lieferanten aus der zugrundeliegenden Bestellung – ausgenommen Haftrücklass – endgültig abgegolten. Sofern wir Einwendungen gegen die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen und - vorschriften(Teil-)Schlussrechnung erheben oder Korrekturen vornehmen, ist der Lieferant verpflichtet binnen einer Frist von einem Monat (einlangend) seinerseits dagegen nachweislich bei uns begründeten Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die von uns korrigierten (Teil-)Schlussrechnungen bzw. Allfällige Umsatzsteuer ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich Einwendungen als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, Gebühren oder Beiträge abzuziehen, die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten muss
21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam. Der Sachbearbeiter anerkannt gelten und der Projektname sind im Betreff der Rechnung anzuführenZahlung zugrunde zu legen sind.
21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringen.
21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen.
21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben.
21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor.
21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung der Leistung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnung. 21.1 6.1 Die Rechnung ist unter Anführung sämtlicher Bestelldatenauf die im Auftrag bezeichnete(n) Dienststelle(n) auszustellen.
6.2 Die Rechnung ist, insbesondere Bestellnummerwenn nichts anderes vereinbart ist, in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite und ggf. weitere Ausfertigungen sind deutlich als Doppel zu kennzeichnen.
6.3 In der Rechnung ist die Leistung nach vollständig erbrachter dem Wortlaut und in der Reihenfolge der Angaben des Auftragschreibens in Einzelansätzen nach Einheit und Menge aufzuführen. Zusammenfassende Angaben wie “hergestellt“, “ausgebessert“, “gangbar gemacht“ usw. sind ohne nähere Bezeichnung der Leistung nicht zulässig. Abkürzungen, die sich auf ein Leistungsverzeichnis des Auftraggebers beziehen, sind zulässig, wenn die Ausführung nicht von der Beschreibung der Leistung abweicht. Auftragnehmer haben die Rechnung mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustellen. Von Auftragnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsatzsteuer im Falle der Auftragsvergabe mit dem am Tag des Entstehens der Steuer (§ 13 UStG) geltenden Steuersatz zu berechnen und am Schluss hinzuzusetzen. Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Aufstellung der Rechnung die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
6.4 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilrechnungen sind laufend zu nummerieren.
6.5 Enthält ein Preis je Einheit Bruchteile der kleinsten Währungseinheit, so ist mit ihnen weiter zu rechnen.
6.6 Sind Angaben in der Rechnung geändert worden, so müssen die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben.
6.7 Lieferscheine müssen enthalten: Nummer und Datum, Nummer, Datum und Geschäftszeichen des Auftragschreibens, die lfd. Nummer einer etwaigen Teillieferung, Angaben über Art und Umfang der Lieferung.
6.8 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung an SWAROVSKI zu sendendie Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe von der Empfangsstelle anerkannter Stundenverrechnungsnachweise, quittierter Lieferscheine oder Leistungsnachweise. RechnungenDie Stundenverrechnungsnachweise müssen alle Angaben enthalten, deren Ausfertigung diesen Bedingungendie zur Prüfung der Rechnung erforderlich sind. Zu den Angaben gehören das Datum, insbesondere hinsichtlich der Bestellkennzeichen nicht entsprechendie Bezeichnung des Ortes, gelten als nicht gelegt. Der VERTRAGSPARTNER hat die Rechnung prüfbar und übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Positionen Namen und die Bezeichnungen Qualifikation der Vertragsunterlagen einzuhalten.
21.2 Der VERTRAGSPARTNER erstellt die Rechnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Umsatzsteuergesetzen und - vorschriften. Allfällige Umsatzsteuer ist auf das vereinbarte Entgelt aufzuschlagen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Nettozahlung ohne Abzug von allfälligen Bank-Arbeitskräfte (z.B.: Meister, Transfer- oder ähnlichen Gebühren. Vom vereinbarten Entgelt sind hingegen allfällige Quellensteuern sowie ähnliche SteuernGeselle, Gebühren oder Beiträge abzuziehenHilfskraft, Auszubildender), die SWAROVSKI gemäß den geltenden Bestimmungen einbehalten muss
21.3 Rechnungen sind einheitlich an folgende Rechnungsadresse zu stellen: Swarovski Optik KG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Straße 70, A-6067 Absam. Der Sachbearbeiter und der Projektname sind im Betreff der Rechnung anzuführen.
21.4 Den Rechnungen über Arbeitsleistungen und Montagen sind die von der Projektleitung von SWAROVSKI unterschriebene Zeitausweise beizugeben. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von SWAROVSKI. Rechnungen und Auftragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu senden. Sämtliche Rechnungen sind schlussrechnungsmäßig und kumulierend auszustellen. Es ist jeweils die gesamte Teilleistung in Rechnung zu stellen geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die bisherige Teilleistungssumme in Abzug zu bringen.
21.5 Bei Sendungen, welche die EU-Außengrenzen überschreiten, sind zwei Rechnungen als Zollpapiere und Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beizuschließen oder mit der Bezeichnung "Für Zollwesen" so rechtzeitig an das Empfangswerk einzusenden, dass sie beim Eingang der Ware vorliegen.
21.6 Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den einzelnen Verpackungseinheiten (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben.
21.7 Bei Verstoß gegen Richtlinien und Verordnungen von SWAROVSKI behält sich SWAROVSKI Rechnungsminderungen bzw. Belastungen gegenüber dem VERTRAGSPARTNER vor.
21.8 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung (inkl. allfälliger Montage) sowie – falls dies von SWAROVSKI gewünscht wurde – erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlagen, gegebenenfalls nach Abschluss eines Probebetriebs, gestellt werden. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig gestellt, so kann SWAROVSKI die Schlussrechnung nach eigenem Ermessen erstellen und die dafür anfallenden Kosten in Abzug bringen. Die Durchführung der Zahlung aufgrund einer Schlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachte Leistung aus. Die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bedeutet keine Anerkennung Art der Leistung.
6.9 Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig ausgestellter Rechnungen oder fehlender Unterlagen fallen dem Auftragnehmer zur Last.
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