Common use of Rechte an geistigem Eigentum Clause in Contracts

Rechte an geistigem Eigentum. 11.1 Alle Rechte in Bezug auf die Schulungsleistungen, den Schulungsunterlagen sowie ggf. bereitgestellte SAP Software – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der SAP bzw. der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) zu. Der Auftraggeber hat in Bezug auf die Schulungsunterlagen mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke. Der Auftraggeber hat an den Schulungsleistungen und der ggf. bereitgestellten SAP Software mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, für die Dauer der Schulungsveranstaltung zeitlich befristetes Nutzungsrecht, ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke, um an der Schulungsveranstaltung teilzunehmen.

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Rechte an geistigem Eigentum. 11.1 Alle Rechte in Bezug auf die Schulungsleistungen, den Schulungsunterlagen sowie ggf. bereitgestellte SAP Software – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der SAP bzw. der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) zu. Der Auftraggeber hat in Bezug auf die Schulungsunterlagen mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke. Der Auftraggeber hat an den Schulungsleistungen und der ggf. bereitgestellten SAP Software mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, für die Dauer der Schulungsveranstaltung zeitlich befristetes Nutzungsrecht, ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke, um an der Schulungsveranstaltung teilzunehmen.,

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Rechte an geistigem Eigentum. 11.1 Alle Rechte in Bezug auf die Schulungsleistungen, den Schulungsunterlagen sowie ggf. bereitgestellte SAP Software – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der SAP bzw. der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) zu. Der Auftraggeber hat in Bezug auf die Schulungsunterlagen mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke. Der Auftraggeber hat an den Schulungsleistungen und der ggf. bereitgestellten SAP Software mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, für die Dauer der Schulungsveranstaltung zeitlich befristetes Nutzungsrecht, ausschließlich für seine eigenen internen Schulungszwecke, um an der Schulungsveranstaltung teilzunehmen.vollständigen

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