Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. 9.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum an und in Bezug auf gelieferten Waren, ihre Herstellung, Entwicklung und Design (einschließlich ihrer Verbesserungen) sind oder bleiben unser Eigentum. Sie werden auf Aufforderung alles tun sowie sämtliche Unterlagen ausfertigen, die dafür notwendig sind, diese Rechte zu wahren.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. 16.1. OERLIKON METCO besitzt sämtliche geistigen Eigentumsrechte an allen Dokumenten (z.B. Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Modelle usw.), die OERLIKON METCO dem LIEFERANTEN vor oder nach Abschluss des VERTRAGS zur Verfügung stellt. Der LIEFERANT ist berechtigt, diese Dokumente ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des VERTRAGS zu verwenden. Der LIEFERANT ist NICHT berechtigt, Produkte, die auf diesen Dokumenten basieren, ohne die vorausgehende schriftliche Genehmigung von OERLIKON METCO für Dritte herzustellen oder die Dokumente zu vervielfältigen oder in irgendeiner Form Dritten offen zu legen, wenn diese nicht direkt in die vollständige oder teilweise Erfüllung des VERTRAGS eingebunden sind. Auf Anfrage sind sämtliche Dokumente einschließlich aller vorhandenen Kopien oder Reproduktionen umgehend an OERLIKON METCO zurückzugeben. Nach der vollständigen Lieferung oder im Falle einer nicht erfolgten Lieferung des LIEFERUMFANGS hat der LIEFERANT sämtliche Dokumente umgehend und aus eigener Initiative an OERLIKON METCO zurückzugeben. Der LIEFERANT ist jedoch berechtigt, eine Kopie zu gesetzlich oder vertragsrechtlich vorgeschriebenen Archivierungszwecken zurückzuhalten.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. 10.1 Die Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den für Mandanten erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns. Unbeschadet dessen sind Sie berechtigt, die Arbeitsergebnisse für den Zweck, zu dem Sie erstellt wurden, zu nutzen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, dürfen von uns erstellte Dokumente oder andere Arbeitsergebnisse nicht allgemein verbreitet oder zu Werbezwecken verwendet werden.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. Alle Rechte an Unterlagen (Pläne, Skizzen, Formulierungen, technische Beschriebe etc.) und den darin dargestellten Gegenständen, die der Besteller dem Lieferanten im Rahmen dieser AEB überlässt, bleiben beim Besteller und sind nach Gebrauch oder auf erste Anforderung durch den Besteller diesem wieder zu retournieren. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von ihrer Natur her vertraulich zu behandeln sind und die sie im Rahmen dieser AEB voneinander erhalten, gegenüber Dritten geheim zu halten. Sie sorgen für die Einhaltung dieser Verpflichtung durch ihre Mitarbeiter und allfällige Zulieferanten und/oder Unterakkordanten. Diese Geheimhaltungspflicht überdauert das Ende der Zusammenarbeit solange, als ein Geheimhaltungsinteresse besteht.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. 16.1 POHLAND AG ist und verbleibt Eigentümer an allen Dokumenten, die dem LIEFERANTEN im Zusammenhang mit die- sem VERTRAG zur Verfügung gestellt werden, und zwar einschliesslich des geistigen Eigentums der vom LIEFERAN- TEN auf Grundlage von POHLAND AG Informationen erstellter Dokumente, Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfe, Kal- kulationen oder Modelle. Der LIEFERANT ist berechtigt, diese Dokumente ausschliesslich zum Zwecke der Erfüllung des VERTRAGS zu verwenden. Der LIEFERANT ist NICHT berechtigt, Produkte, die auf diesen Dokumenten basieren, ohne die vorausgehende schriftliche Genehmigung von POHLAND AG für Dritte herzustellen oder die Dokumente zu vervielfäl- tigen oder in irgendeiner Form Dritten offen zu legen, wenn diese nicht direkt in die vollständige oder teilweise Erfüllung des VERTRAGS eingebunden sind. Auf Anfrage sind sämtliche von XXXXXXX AG zuvor im Rahmen des VERTRAGS übergebenen Dokumente einschliesslich aller vorhandenen Kopien oder Reproduktionen umgehend an POHLAND AG zurückzugeben. Der LIEFERANT ist jedoch berechtigt, eine Kopie zu gesetzlich oder vertragsrechtlich vorgeschriebenen Archivierungszwecken zurückzuhalten.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung a. Die Lieferung von Teilen überträgt dem Kunden keinerlei Rechte an Vorstudien, Software, Forschung und Patente von uns.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. Die geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei ITBinder GmbH und können nicht auf den Kunden übergehen. Weder dem Kunden noch ITBinder GmbH ist es gestattet, während oder nach Vertragslaufzeit Dritten gegenüber vertrauliche Informationen weiterzugeben, so lange es nicht ausdrücklich erlaubt ist bzw. gesetzlich gefordert wird. Eine Ausnahme der Informationsweitergabe stellen lediglich folgende Punkte dar, sofern sie von der empfangenen Partei nachweisbar sind:
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. Alle Formen, Gussformen, Werkzeuge, Einspannvorrichtungen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe, technischen Beschreibungen, Software und andere Daten, die der Käufer im Zusammenhang mit dieser Bestellung zur Verfügung stellt, verbleiben während der ganzen Zeit im Eigentum des Käufers oder von Emerson sie sind (soweit zutreffend) dem Käufer nach Ausführung des Vertrages zurückzugeben und dürfen vom Lieferanten nur für die Ausführung des Vertrages verwendet werden. Alle Patente, Urheberrechte, Muster und Modelle, Rechte an Entwürfen, und anderen geistigen Eigentumsrechte, die aus der Ausführung des Vertrages (i) auf Grund der Muster, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Entwürfe oder anderer Daten des Käufers oder (ii) wenn die Ausführung auf Kosten des Käufers erfolgt, entstehen, gehen in das Eigentum des Käufers über. Der Lieferant muss auf Verlangen des Käufers auf dessen Kosten diejenigen Urkunden ausstellen, die der Käufer für nötig hält, um das geistige Eigentum des Käufers formgerecht zu begründen. Der Lieferant verpflichtet sich, ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Produkte an Dritte auszuliefern, die mit den Formen, Gussformen, Einspanneinrichtungen, Materialien, Mustern, technischen Beschreibungen, Entwürfen, Zeichnungen oder anderen Daten des Käufers oder von Emerson hergestellt worden sind. Der Lieferant behandelt den Vertrag, ihren Gegenstand, und alle Entwürfe, Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Software und anderen Informationen technischer und kommerzieller Natur vertraulich und macht sie Dritten nicht ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung des Käufers zugänglich. Weiter wird der Lieferant solche vertraulichen Informationen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht für Werbe-, Ausstellungs- oder Publikationszwecke verwenden, und sie nur so weit benutzen, als dies für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nötig ist. Wenn der Käufer dies wünscht, wird der Lieferant mit ihm eine gesonderte schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung abschliessen.
Geistiges Eigentum und Geheimhaltung. 15.1. Der Kunde garantiert, dass die von ihm erteilten Angaben nicht gegen geistige Eigentumsrechte Dritter verstoßen, und hält VERTEXCO gegen alle diesbezüglichen Ansprüche Dritter schadlos.
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