Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Musterklauseln

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat der Auftraggeber MILLITZER unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten sich XXXXXXXXX alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Auftraggeber hat XXXXXXXXX hierbei zu unterstützen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter haftet MILLITZER nur, wenn diese Rechte dem jeweiligen Dritten auch für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll, oder der Staaten, in denen der Kaufgegenstand nach dem Vertragszweck verwendet werden soll, zustehen. Letzteres gilt nur insoweit, als die vom Vertragszweck erfassten Staaten in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet worden sind.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte a) Im Falle der Verletzung eines Urheberrechts oder gewerblichen Schutzrechts durch gemäß diesen Bedingungen erbrachte Leistungen oder gelieferte Gegenstände wird Agilent den Kunden im rechtlich erlaubten Rahmen gegen jegliche hieraus erwachsende Ansprüche verteidigen, vorausgesetzt, der Kunde teilt dies Agilent unverzüglich schriftlich mit und arbeitet mit Agilent hinsichtlich der Verteidigung oder Beilegung zusammen.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wir werden den Käufer bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des Gebrauchs eines unserer Produkte von (Schadensersatz-) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. Wir werden dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, werden wir nach eigener Xxxx das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen von uns bestehen nur, falls der Käufer uns unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, wir alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von uns geliefertes Produkt geändert, in einer nicht von uns in Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehaltlich von Ziffer 8, sämtliche Verpflichtungen von uns bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 1. Sofern ein Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechts (im folgenden: Schutzrechte) durch vom Lieferant gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferant gegenüber dem Besteller wie folgt:
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 13.1 Macht ein Dritter Ansprüche aus Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder eines Urhe- berrechts gegen den Kunden geltend, weil dieser eine von ZEISS gelieferte Softwarerevision, Firmwa- reergänzung oder dazugehörige Dokumentation benutzt, ist ZEISS verpflichtet, etwaige dem Schutz- rechtsinhaber gerichtlich zugesprochene oder mit vorheriger Zustimmung von ZEISS zugestandene Kosten- und Schadenersatzbeträge zu bezahlen. Vorausgesetzt ist dabei, dass der Kunde ZEISS unver- züglich schriftlich über derartige Ansprüche unterrichtet und ZEISS alle Abwehrmaßnahmen und au- ßergerichtlichen Regelungen vorbehalten bleiben. Der Kunde ist verpflichtet, ZEISS bei der Abwehr nach besten Kräften zu unterstützen. Unter diesen Voraussetzungen wird ZEISS dem Kunden grund- sätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch der Softwarerevision, Firmwareergänzung oder Dokumen- tation verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, ist ZEISS verpflichtet, nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten den entsprechenden Gegenstand ent- weder derart abzuändern oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder den Gegen- stand zurückzunehmen und das dafür bezahlte Entgelt abzüglich eines die gezogenen Nutzungen be- rücksichtigenden Betrages zu erstatten.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 8.1. Die Prüfung, ob vom Käufer beigebrachte Unterlagen Rechte Dritter - insbesondere Urheber- und gewerbliche Schutzrechte, z.B. Ge- schmacks-, Gebrauchsmuster, Patente und Warenzeichen - verletzen, obliegt dem Käufer. Werden wir von Dritten aufgrund der Verwendung der uns vom Käufer überlassenen Unterlagen wegen der Verletzung dieser Rechte oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat uns der Käufer bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverstöße zu unterstützen und uns den dadurch entste- henden Schaden zu ersetzen.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 9.1. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Käufer Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten wir uns alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Käufer hat uns hierbei zu unterstützen.